Benötige dringend Hinweise auf ärztliche (Gegen-)Gutachter
Moderator: Moderatoren
Benötige dringend Hinweise auf ärztliche (Gegen-)Gutachter
Hallo Leute,
heute benötige ich mal dringend Eure Hilfe:
Mir droht aus vermeintlich gesundheitlichen Gründen rückwirkend zum 01.11.2012 die Frühpensionierung (PVD NRW - PK/1.Säule).
Mein erstes Verfahren im Jahre 2012 (von Februar - Oktober) gegen die m.E. fälschlicherweise festgestellte PDU wurde durch meinen Anwalt, respektive seinen Fehler - die von ihm eingerichte Klage innerhalb der gesetzten Frist durch das VG - nicht weiter zu begründen - (aufgrund Gesetzes § 92 Abs. 2 Satz 1 VwGO) bestandskräftig.
Nach Anwaltswechsel wurde sodann sofort gegen die Zurruhhesetzungsverfügung fristgerecht Klage erhoben. Das VG hatte nun im März in der Verhandlung beschlossen, von Gerichtsseite einen Gutachter zu beauftragen. Gutachtentermin war in der ersten Aprilhälfte. Das Gutachten wurde dann vom Gutachter aber zunächst mal am 18.06. ans Sozialgericht geschickt, lag dort dann bis zum 26.06. und ging von dort beim VG am 01.07. ein, mein Anwalt erhielt es am 03.07. und ich von ihm am 05.07., also gestern.
Die Frist zur Vorlage Gegengutachten / Stellungnahme beträgt vom 03.07. an gerechnet 4 Wochen.
Mein derzeitiger Anwalt schrieb mir nun nachfolgendes:
Um es vorweg zunehmen:
Mit dem Ergebnis des Gutachtens zu den Beweisfragen verschlechtert sich unsere Position im Verfahren natürlich immens, da sämtliche Fragen für Sie negativ beantwortet werden.
Zum weiteren Vorgehen:
Die Frage der Dienstfähigkeit vor dem Hintergrund etwaiger Erkrankungen ist eine rein medizinische Fragestellung. Es bringt also überhaupt nichts jetzt unsererseits breit vorzutragen, was am Gutachten alles falsch ist oder nicht. Weder ich kann hierzu etwas sagen noch das Gericht kann über Ihren Gesundheitszustand im entscheidungserheblichen Zeitpunkt eine Aussage machen. Eben deshalb ist ja ein gerichtliches Gutachten eingeholt worden. Wir kommen also nur dann weiter, wenn wir ein medizinisch fundiertes Gegengutachten dem Verwaltungsgericht vorlegen, welches das Gutachten von Dr. N „auseinander nimmt“.
Ich will eines ganz klar sagen:
Ich stehe hier voll auf Ihrer Seite und sehe auch Schwächen des Gutachtens, insbesondere mangelt es mir mit einer hinreichenden Auseinandersetzung beispielsweise mit der Stellungnahme der TK, wonach Sie dort als arbeitsfähig entlassen wurden. Dort waren Sie ja aber immerhin in einer deutlich längeren Behandlung. Diese ganze unsererseits anzubringende Kritik wird das Gericht aber nicht davon abhalten das Ergebnis des gerichtlichen Gutachtens seiner Urteilsfindung zugrunde zu legen, sofern wir dieses Gutachten nicht mit medizinischem Sacherstand angreifen, was eben nur mittels eines Gegengutachtens geht, welches dann auch sehr zeitnah vorgelegt werden müsste. Damit ist eigentlich schon alles gesagt.
MfG
___________________________________________________
Keinerlei Hinweise oder Rat, an wen ich mich wenden könnte. Ich weiss mir leider auch keinen Rat, deshalb jetzt die Frage an Euch:
Wer kennt einen ärztliche(n) Gutachter(in) (FB: Neurol. / Psych.) im PLZ-Raum 53***, der/dem es mittels "Privat-Gutachten" bereits ein - oder auch mehrmals gelungen ist, ein Gerichtsgutachten zu zerpflücken?
Wichtig: Nachricht/Mitteilung bitte auch per PN/PM an mich, weil es echt eilt...
heute benötige ich mal dringend Eure Hilfe:
Mir droht aus vermeintlich gesundheitlichen Gründen rückwirkend zum 01.11.2012 die Frühpensionierung (PVD NRW - PK/1.Säule).
Mein erstes Verfahren im Jahre 2012 (von Februar - Oktober) gegen die m.E. fälschlicherweise festgestellte PDU wurde durch meinen Anwalt, respektive seinen Fehler - die von ihm eingerichte Klage innerhalb der gesetzten Frist durch das VG - nicht weiter zu begründen - (aufgrund Gesetzes § 92 Abs. 2 Satz 1 VwGO) bestandskräftig.
Nach Anwaltswechsel wurde sodann sofort gegen die Zurruhhesetzungsverfügung fristgerecht Klage erhoben. Das VG hatte nun im März in der Verhandlung beschlossen, von Gerichtsseite einen Gutachter zu beauftragen. Gutachtentermin war in der ersten Aprilhälfte. Das Gutachten wurde dann vom Gutachter aber zunächst mal am 18.06. ans Sozialgericht geschickt, lag dort dann bis zum 26.06. und ging von dort beim VG am 01.07. ein, mein Anwalt erhielt es am 03.07. und ich von ihm am 05.07., also gestern.
Die Frist zur Vorlage Gegengutachten / Stellungnahme beträgt vom 03.07. an gerechnet 4 Wochen.
Mein derzeitiger Anwalt schrieb mir nun nachfolgendes:
Um es vorweg zunehmen:
Mit dem Ergebnis des Gutachtens zu den Beweisfragen verschlechtert sich unsere Position im Verfahren natürlich immens, da sämtliche Fragen für Sie negativ beantwortet werden.
Zum weiteren Vorgehen:
Die Frage der Dienstfähigkeit vor dem Hintergrund etwaiger Erkrankungen ist eine rein medizinische Fragestellung. Es bringt also überhaupt nichts jetzt unsererseits breit vorzutragen, was am Gutachten alles falsch ist oder nicht. Weder ich kann hierzu etwas sagen noch das Gericht kann über Ihren Gesundheitszustand im entscheidungserheblichen Zeitpunkt eine Aussage machen. Eben deshalb ist ja ein gerichtliches Gutachten eingeholt worden. Wir kommen also nur dann weiter, wenn wir ein medizinisch fundiertes Gegengutachten dem Verwaltungsgericht vorlegen, welches das Gutachten von Dr. N „auseinander nimmt“.
Ich will eines ganz klar sagen:
Ich stehe hier voll auf Ihrer Seite und sehe auch Schwächen des Gutachtens, insbesondere mangelt es mir mit einer hinreichenden Auseinandersetzung beispielsweise mit der Stellungnahme der TK, wonach Sie dort als arbeitsfähig entlassen wurden. Dort waren Sie ja aber immerhin in einer deutlich längeren Behandlung. Diese ganze unsererseits anzubringende Kritik wird das Gericht aber nicht davon abhalten das Ergebnis des gerichtlichen Gutachtens seiner Urteilsfindung zugrunde zu legen, sofern wir dieses Gutachten nicht mit medizinischem Sacherstand angreifen, was eben nur mittels eines Gegengutachtens geht, welches dann auch sehr zeitnah vorgelegt werden müsste. Damit ist eigentlich schon alles gesagt.
MfG
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Keinerlei Hinweise oder Rat, an wen ich mich wenden könnte. Ich weiss mir leider auch keinen Rat, deshalb jetzt die Frage an Euch:
Wer kennt einen ärztliche(n) Gutachter(in) (FB: Neurol. / Psych.) im PLZ-Raum 53***, der/dem es mittels "Privat-Gutachten" bereits ein - oder auch mehrmals gelungen ist, ein Gerichtsgutachten zu zerpflücken?
Wichtig: Nachricht/Mitteilung bitte auch per PN/PM an mich, weil es echt eilt...
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Re: Benötige dringend Hinweise auf ärztliche (Gegen-)Gutacht
Hallo,
ich möchte dir deine Hoffnung nicht nehmen, aber den Gegengutachter kannst du dir wahrscheinlich sparen. War in ner sehr verzwickten Situation wegen Sorgerecht und mußte dabei feststellen: eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus!
Das erste Gutachten hatte damals nur deshalb keine Anwendung weil der Richter selbst Zweifel an der Neutralität der Gutachterin hatte und diese keinen einzigen Test gemacht hatte, welcher die Unterstellungen der Gutachterin bestätigt hätten. Der nachfolgende Gutachter hat dann zwar seine Arbeit ordentlich gemacht und getestet, jedoch nicht ohne seine Kollegin in Schutz zu nehmen. Kam zwar zu meinem Recht, aber ein übler Beigeschmack blieb.
Ich selbst wollte damals auch ein Gegengutachten (bevor der Richter ein neues in Auftrag gab). Selbst wenn du einen Gutachter findest, der das vorhandene Gutachten zerpflückt, hast du keine Gewähr dass der Richter dieses dann auch berücksichtigt. Leider kannst du vom Richter kein medizinisches Fachwissen erwarten, deswegen braucht er ja Gutachter. Ich hatte damals auf meiner Rehamaßnahme mehrere Psycho-Tests machen lassen um im Falle eines Falles alle Sicherheiten die man evtl. braucht, zu haben. Hat keinen interessiert. Tests sind zum größten Teil Interpretationssache und kaum einer wissenschaftlich fundiert. Mußtest du denn Tests machen? Du kannst den Gutachter höchstens selbst zu Fall bringen. Wenn er nicht ordentlich gearbeitet hat, z.B. Namen und Daten falsch geschrieben hat, oder Fakten nicht richtig wiedergegeben. Weiß grad die Seite nicht aber im Net gibst jede Menge zu den Pflichten eines Gutachters. Hoffe du kommst damit weiter.
Grüßle
ich möchte dir deine Hoffnung nicht nehmen, aber den Gegengutachter kannst du dir wahrscheinlich sparen. War in ner sehr verzwickten Situation wegen Sorgerecht und mußte dabei feststellen: eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus!
Das erste Gutachten hatte damals nur deshalb keine Anwendung weil der Richter selbst Zweifel an der Neutralität der Gutachterin hatte und diese keinen einzigen Test gemacht hatte, welcher die Unterstellungen der Gutachterin bestätigt hätten. Der nachfolgende Gutachter hat dann zwar seine Arbeit ordentlich gemacht und getestet, jedoch nicht ohne seine Kollegin in Schutz zu nehmen. Kam zwar zu meinem Recht, aber ein übler Beigeschmack blieb.
Ich selbst wollte damals auch ein Gegengutachten (bevor der Richter ein neues in Auftrag gab). Selbst wenn du einen Gutachter findest, der das vorhandene Gutachten zerpflückt, hast du keine Gewähr dass der Richter dieses dann auch berücksichtigt. Leider kannst du vom Richter kein medizinisches Fachwissen erwarten, deswegen braucht er ja Gutachter. Ich hatte damals auf meiner Rehamaßnahme mehrere Psycho-Tests machen lassen um im Falle eines Falles alle Sicherheiten die man evtl. braucht, zu haben. Hat keinen interessiert. Tests sind zum größten Teil Interpretationssache und kaum einer wissenschaftlich fundiert. Mußtest du denn Tests machen? Du kannst den Gutachter höchstens selbst zu Fall bringen. Wenn er nicht ordentlich gearbeitet hat, z.B. Namen und Daten falsch geschrieben hat, oder Fakten nicht richtig wiedergegeben. Weiß grad die Seite nicht aber im Net gibst jede Menge zu den Pflichten eines Gutachters. Hoffe du kommst damit weiter.
Grüßle
- tiefenseer
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Re: Benötige dringend Hinweise auf ärztliche (Gegen-)Gutacht
Hallo wallieser,
aus eigenem Erleben kann ich dir dazu raten ein Gutachten von deinem behandelndem Arzt fertigen zu lassen.
Nur er/sie wird in der Lage sein fundierte Aussagen darüber zu treffen, welche Feststellungen zu seiner(n) Diagnose(n) geführt haben. Schließlich hat er/sie den K-Schein ausgestellt.
Weiterhin kann nur er/sie sagen, ob die Behandlung zu einer dauerhaften Genesung führen wird.
Letztlich ist das die fundamentale Frage, ob eine (un)eingeschränkte Dienstfähigkeit in absehbarer Zeit wieder erlangt werden kann.
Lege das Gutachten deinem Arzt vor und frage ihn/sie, welche Möglichkeiten es gibt, die darin befindlichen Aussagen zu entkräften.
Bitte ihn/sie um die Fertigung eines (Gegen) Gutachtens.
Du sollst wissen, dass du das bezahlen mußt und die Rechtsschutz dafür nicht aufkommt.
Ich würde darüber hinaus mit dem RA beratschlagen, ob es sinnvoll ist den eigenen Arzt als Zeugensachverständigen mit in das Verfahren ein zu beziehen. Optimal wäre es, wenn dein Arzt bei der Befragung des GA vor Gericht dabei ist und eigene Fragen an den Sachverständigen stellt.
Die Suche nach einem geeigneten Sachverständigen ist m.E. in der Kürze der Zeit kaum möglich. Das ist so wie die Suche nach der Nadel im Heuhaufen. Es läuft darauf hinaus, dass du lediglich ein Gefälligkeitsgutachten bekommst, welches dann im Verfahren wertlos ist und dir nur Geld gekostet hat.
Wenn du weitergehendes Input benötigst melde dich per PN bei mir.
aus eigenem Erleben kann ich dir dazu raten ein Gutachten von deinem behandelndem Arzt fertigen zu lassen.
Nur er/sie wird in der Lage sein fundierte Aussagen darüber zu treffen, welche Feststellungen zu seiner(n) Diagnose(n) geführt haben. Schließlich hat er/sie den K-Schein ausgestellt.
Weiterhin kann nur er/sie sagen, ob die Behandlung zu einer dauerhaften Genesung führen wird.
Letztlich ist das die fundamentale Frage, ob eine (un)eingeschränkte Dienstfähigkeit in absehbarer Zeit wieder erlangt werden kann.
Lege das Gutachten deinem Arzt vor und frage ihn/sie, welche Möglichkeiten es gibt, die darin befindlichen Aussagen zu entkräften.
Bitte ihn/sie um die Fertigung eines (Gegen) Gutachtens.
Du sollst wissen, dass du das bezahlen mußt und die Rechtsschutz dafür nicht aufkommt.
Ich würde darüber hinaus mit dem RA beratschlagen, ob es sinnvoll ist den eigenen Arzt als Zeugensachverständigen mit in das Verfahren ein zu beziehen. Optimal wäre es, wenn dein Arzt bei der Befragung des GA vor Gericht dabei ist und eigene Fragen an den Sachverständigen stellt.
Die Suche nach einem geeigneten Sachverständigen ist m.E. in der Kürze der Zeit kaum möglich. Das ist so wie die Suche nach der Nadel im Heuhaufen. Es läuft darauf hinaus, dass du lediglich ein Gefälligkeitsgutachten bekommst, welches dann im Verfahren wertlos ist und dir nur Geld gekostet hat.
Wenn du weitergehendes Input benötigst melde dich per PN bei mir.
Ärgere Dich nicht über Deine Fehler und Schwächen, ohne sie bist Du zwar vollkommen, aber kein Mensch mehr.
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- Beiträge: 1454
- Registriert: 19. Jul 2012, 19:22
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Re: Benötige dringend Hinweise auf ärztliche (Gegen-)Gutacht
Hallo wallieser,
vorab die Frage, was hat es mit der Stellungnahme der TK zu tun - ist das ein Gutachten???
Leg ein Gutachten/Attest deines Facharztes vor, dass eben deine Dienstfähigkeit (ggf. mit Einschränkungen) attestiert - vielleicht ist das denn auch identisch mit der Stellungnahme der TK.
Mach (nach Absprache mit deinem Anwalt) im ungünstigsten Fall den Vorschlag, eine Reha durchzuführen - kannst dann auch später eine ambulante Reha daraus machen...
Aber immer in Absprache mit dem Anwalt und der Ärztin...
Hat dich der gerichtlich bestellte Gutachten denn überhaupt mal gesehen und untersucht?
Wenn nicht, dann kannst du mit wenigen Mitteln (aktuelles Attest des Arztes und die Stellungnahme der TK) das gerichtlich angeordnete Gutachten anzweifeln - dann wärst du schon
einmal einen Schritt weiter...
Ich würde auch weiterhin noch in Betracht ziehen, denn ehemaligen Rechtsanwalt in Regress zu nehmen. Sollte dieser tatsächlich und nachgewiesener Weise die Begründung verschlafen
haben und dadurch das für dich negative Ersturteil entstanden sein, kann hier eine Schadensersatzpflicht bestehen...wird aber nicht so einfach, da du in der Beweispflicht bist.
Halt uns mal auf dem Laufenden !
vorab die Frage, was hat es mit der Stellungnahme der TK zu tun - ist das ein Gutachten???
Leg ein Gutachten/Attest deines Facharztes vor, dass eben deine Dienstfähigkeit (ggf. mit Einschränkungen) attestiert - vielleicht ist das denn auch identisch mit der Stellungnahme der TK.
Mach (nach Absprache mit deinem Anwalt) im ungünstigsten Fall den Vorschlag, eine Reha durchzuführen - kannst dann auch später eine ambulante Reha daraus machen...
Aber immer in Absprache mit dem Anwalt und der Ärztin...
Hat dich der gerichtlich bestellte Gutachten denn überhaupt mal gesehen und untersucht?
Wenn nicht, dann kannst du mit wenigen Mitteln (aktuelles Attest des Arztes und die Stellungnahme der TK) das gerichtlich angeordnete Gutachten anzweifeln - dann wärst du schon
einmal einen Schritt weiter...
Ich würde auch weiterhin noch in Betracht ziehen, denn ehemaligen Rechtsanwalt in Regress zu nehmen. Sollte dieser tatsächlich und nachgewiesener Weise die Begründung verschlafen
haben und dadurch das für dich negative Ersturteil entstanden sein, kann hier eine Schadensersatzpflicht bestehen...wird aber nicht so einfach, da du in der Beweispflicht bist.
Halt uns mal auf dem Laufenden !
Re: Benötige dringend Hinweise auf ärztliche (Gegen-)Gutacht
Hallo Leute,
auf die Schnelle eine kurze Rückmeldung:
Da der der Begriff "TK" offensichtlich ja doch ein feststehender ist, nämlich "Techniker Krankenkasse" will ich hiermit mal diesen Irrtum aufklären.
In meinem Fall soll das "Tagesklinik" heissen, d.h. ich habe dort an einer teilstationären Maßnahme teilgenommmen.
Und im weiteren kann ich berichten:
Hatte am 15.07.2014 ein mehrstündiges Anamnesegespräch mit einem Fachgutachter, die gutachterliche Stellungnahme im Anschluss daran hat er quasi über "Nacht" erstellt, weil er am 25.07. in Urlaub geht.
Diese gutachterliche Stellungnahme konnte ich bereits am 17.07 an meinen RA weiterleiten, der sich daraufhin bei mir mit folgender Aussage meldete:
"....herzlichen Dank für die Überlassung des Gutachtens. Ich habe dieses jetzt auch durchgelesen und hoffe, dass wir damit einen guten Ansatzpunkt haben, um das Gericht zu bewegen, noch ein abschließendes weiteres Obergutachten einzuholen. ......."
Und zu dem vom Gericht im März bestelten Gutachten, welches im April erstellt worden ist:
Dieser Gutachter hat die komplette Anamnesearbeit einer angestellten Ärtzin überlassen und das Gutachten mit "Auf Grund eigener Urteilsbildung" unterschrieben. Gesehen hbe ich den in der Zeit zwischen 09:00 - 15:45 h ca. 20 min., davon hat er dann noch 10 min. in meinen Aktenbergen herumgesucht, um etwas an ärztlichen Unterlagen zu finden, die etwas über meinen Gesundheitszustand zum vom Gericht in Frage stehenden Zeitpunkt (Oktober 2012) in Erfahrung zu bringen. Auf seine Frage, bei wem ich im Oktober 2012 in Behandlung gewesen wäre, konnte ich nur antworten: "Warum sollte ich in Behandlung gewesen sein? Ich bin doch am 22.06.2012 von der Tagesklinik als "Arbeitss- und Dienstfähig" entlassen worden! Wenn Sie da also nichts finden, wird das im Oktober doch wohl noch genau so gewesen sein und es war auch genaus so, denn ich war bei niemanden in Behandlung! Wenn ich allerdings nur einmal im entferntesten geahnt hätte, dass ich einmal ein ärztliches Attest über meine "Arbeits- und Dienstfähigkeit" im Jahre 2014 benötigen würde, so wäre ich selbstverständlich täglich zu meinem Arzt gerannt, um mir genau das attestieren zu lassen."
Diese Aussage hat dem Gutachter überhautp nicht gepaßt; mir hat seine dümliche Frage und seine komplette Abwesenheit nicht gepaßt, so what, das war dann das Ergebnis: Pedent kaputt, natürlich auch damals im Oktober 2012 gewesen.
So, melde mich später noch mal zu weiteren Anmerkungen...
auf die Schnelle eine kurze Rückmeldung:
Da der der Begriff "TK" offensichtlich ja doch ein feststehender ist, nämlich "Techniker Krankenkasse" will ich hiermit mal diesen Irrtum aufklären.
In meinem Fall soll das "Tagesklinik" heissen, d.h. ich habe dort an einer teilstationären Maßnahme teilgenommmen.
Und im weiteren kann ich berichten:
Hatte am 15.07.2014 ein mehrstündiges Anamnesegespräch mit einem Fachgutachter, die gutachterliche Stellungnahme im Anschluss daran hat er quasi über "Nacht" erstellt, weil er am 25.07. in Urlaub geht.
Diese gutachterliche Stellungnahme konnte ich bereits am 17.07 an meinen RA weiterleiten, der sich daraufhin bei mir mit folgender Aussage meldete:
"....herzlichen Dank für die Überlassung des Gutachtens. Ich habe dieses jetzt auch durchgelesen und hoffe, dass wir damit einen guten Ansatzpunkt haben, um das Gericht zu bewegen, noch ein abschließendes weiteres Obergutachten einzuholen. ......."
Und zu dem vom Gericht im März bestelten Gutachten, welches im April erstellt worden ist:
Dieser Gutachter hat die komplette Anamnesearbeit einer angestellten Ärtzin überlassen und das Gutachten mit "Auf Grund eigener Urteilsbildung" unterschrieben. Gesehen hbe ich den in der Zeit zwischen 09:00 - 15:45 h ca. 20 min., davon hat er dann noch 10 min. in meinen Aktenbergen herumgesucht, um etwas an ärztlichen Unterlagen zu finden, die etwas über meinen Gesundheitszustand zum vom Gericht in Frage stehenden Zeitpunkt (Oktober 2012) in Erfahrung zu bringen. Auf seine Frage, bei wem ich im Oktober 2012 in Behandlung gewesen wäre, konnte ich nur antworten: "Warum sollte ich in Behandlung gewesen sein? Ich bin doch am 22.06.2012 von der Tagesklinik als "Arbeitss- und Dienstfähig" entlassen worden! Wenn Sie da also nichts finden, wird das im Oktober doch wohl noch genau so gewesen sein und es war auch genaus so, denn ich war bei niemanden in Behandlung! Wenn ich allerdings nur einmal im entferntesten geahnt hätte, dass ich einmal ein ärztliches Attest über meine "Arbeits- und Dienstfähigkeit" im Jahre 2014 benötigen würde, so wäre ich selbstverständlich täglich zu meinem Arzt gerannt, um mir genau das attestieren zu lassen."
Diese Aussage hat dem Gutachter überhautp nicht gepaßt; mir hat seine dümliche Frage und seine komplette Abwesenheit nicht gepaßt, so what, das war dann das Ergebnis: Pedent kaputt, natürlich auch damals im Oktober 2012 gewesen.
So, melde mich später noch mal zu weiteren Anmerkungen...
- tiefenseer
- Beiträge: 485
- Registriert: 16. Mär 2014, 14:32
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Re: Benötige dringend Hinweise auf ärztliche (Gegen-)Gutacht
Hallo Wallieser,
zu deiner Anmerkung:....
Danach hat der Gutachter, sofern er sich der Mitarbeit einer anderen Person bedient, diese namhaft zu machen und den Umfang ihrer Tätigkeit anzugeben, falls es sich nicht um Hilfsdienste von untergeordneter Bedeutung (Blutentnahmen, Anfertigung von
Röntgenbildern, Schreibarbeiten etc.) handelt. Darüber hinaus hat der namentlich benannte Sachverständige die „Kernaufgabe“ des Gutachtens, die Bewertung der erhobenen Daten und Befunde, selbst durchzuführen. Er muss sich jedenfalls einen persönlichen Eindruck von dem zu Begutachtenden, seinen Beschwerden und den zu erhebenden Befunden verschaffen, um die aus Rechtsgründen erforderliche Letztverantwortung für das Gutachten übernehmen zu können.
Wenn er darüber hinaus an gibt..."Auf Grund eigener Urteilsbildung" ...und dieses auch so unterschreibt, ist grundsätzlich zu prüfen inwieweit strafrechtliche Relevanz vorliegt.
Allein damit hast du allerbeste Chancen im weiteren Verlauf dieses Gutachten ab zu lehnen.
Es gibt hierzu eine Vielzahl von Grundsatzentscheidungen von Oberlandesgerichten.
Dein RA wird da sicherlich einen guten Fundus haben, worauf er zurück greifen kann.
Der von dir angesprochene Wirrwar in diesem Gutachten untermauert dann auch noch das chaotische Begutachten zu Deiner Person.
Da du (wie du selbst erwähnt hast) einen taffen RA an deiner Seite hast, würde ich mich doch etwas entspannt zurück lehnen.
Aus eigener Erfahrung kann ich dir nur empfehlen...nehm das Gutachten und lese es als ein Buch...das da über einen Menschen schreibt und notiere Dir alle Unstimmigkeiten...ich kann dir sagen...der Frust fällt ab und es macht "Spass" nach Fehlern zu suchen...mögen sich noch so banal sein...
Stelle diesen Fehlern/Mängeln/Widersprüchen eigene Befundungen/Röntgen/MRT-Aufnahmen usw. gegenüber und entwickel so die Fragen, die du an den Gutachter stellen möchtest.
Du wirst sehen, dass du schnell zum Kommissar wirst und jede Anmerkung hinterfragen wirst. Dabei deinen Frust ablegst und mit jedem mal sachlicher an diese Sache heran gehst....
zu deiner Anmerkung:....
Folgende Grundsätze des § 407a Abs. 2 ZPO bei der medizinischen Begutachtung sind zwingend zu beachten.wallieser hat geschrieben:
Dieser Gutachter hat die komplette Anamnesearbeit einer angestellten Ärtzin überlassen und das Gutachten mit "Auf Grund eigener Urteilsbildung" unterschrieben.
Danach hat der Gutachter, sofern er sich der Mitarbeit einer anderen Person bedient, diese namhaft zu machen und den Umfang ihrer Tätigkeit anzugeben, falls es sich nicht um Hilfsdienste von untergeordneter Bedeutung (Blutentnahmen, Anfertigung von
Röntgenbildern, Schreibarbeiten etc.) handelt. Darüber hinaus hat der namentlich benannte Sachverständige die „Kernaufgabe“ des Gutachtens, die Bewertung der erhobenen Daten und Befunde, selbst durchzuführen. Er muss sich jedenfalls einen persönlichen Eindruck von dem zu Begutachtenden, seinen Beschwerden und den zu erhebenden Befunden verschaffen, um die aus Rechtsgründen erforderliche Letztverantwortung für das Gutachten übernehmen zu können.
Wenn er darüber hinaus an gibt..."Auf Grund eigener Urteilsbildung" ...und dieses auch so unterschreibt, ist grundsätzlich zu prüfen inwieweit strafrechtliche Relevanz vorliegt.
Allein damit hast du allerbeste Chancen im weiteren Verlauf dieses Gutachten ab zu lehnen.
Es gibt hierzu eine Vielzahl von Grundsatzentscheidungen von Oberlandesgerichten.
Dein RA wird da sicherlich einen guten Fundus haben, worauf er zurück greifen kann.
Der von dir angesprochene Wirrwar in diesem Gutachten untermauert dann auch noch das chaotische Begutachten zu Deiner Person.
Da du (wie du selbst erwähnt hast) einen taffen RA an deiner Seite hast, würde ich mich doch etwas entspannt zurück lehnen.
Aus eigener Erfahrung kann ich dir nur empfehlen...nehm das Gutachten und lese es als ein Buch...das da über einen Menschen schreibt und notiere Dir alle Unstimmigkeiten...ich kann dir sagen...der Frust fällt ab und es macht "Spass" nach Fehlern zu suchen...mögen sich noch so banal sein...
Stelle diesen Fehlern/Mängeln/Widersprüchen eigene Befundungen/Röntgen/MRT-Aufnahmen usw. gegenüber und entwickel so die Fragen, die du an den Gutachter stellen möchtest.
Du wirst sehen, dass du schnell zum Kommissar wirst und jede Anmerkung hinterfragen wirst. Dabei deinen Frust ablegst und mit jedem mal sachlicher an diese Sache heran gehst....
Ärgere Dich nicht über Deine Fehler und Schwächen, ohne sie bist Du zwar vollkommen, aber kein Mensch mehr.
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Re: Benötige dringend Hinweise auf ärztliche (Gegen-)Gutacht
Hallo,
Gustl Mollath lässt grüßen....
Ich verstehe aber bis heute nicht, wie ein Gutachter ein Gutachten erstellen kann, obwohl dieser die zu begutachtende Person nicht gesehen bzw. nur kurz...!
@ Tiefenseer:
Wenn das immer so einfach wäre, dann wäre Gustl Mollath nicht 7 Jahre in der Geschlossenen gewesen - also bedenke immer:
Es gibt tausende Gutachten in Deutschland, die rechtswidrig bzw. recht zweifelhaft zu Stande gekommen sind. Meinst du jetzt im Ernst, dass dieser Fall von sehr sehr geringer
Bedeutung einen Richter interessieren wird ???
Gustl Mollath lässt grüßen....
Ich verstehe aber bis heute nicht, wie ein Gutachter ein Gutachten erstellen kann, obwohl dieser die zu begutachtende Person nicht gesehen bzw. nur kurz...!
@ Tiefenseer:
Wenn das immer so einfach wäre, dann wäre Gustl Mollath nicht 7 Jahre in der Geschlossenen gewesen - also bedenke immer:
Es gibt tausende Gutachten in Deutschland, die rechtswidrig bzw. recht zweifelhaft zu Stande gekommen sind. Meinst du jetzt im Ernst, dass dieser Fall von sehr sehr geringer
Bedeutung einen Richter interessieren wird ???
- tiefenseer
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Re: Benötige dringend Hinweise auf ärztliche (Gegen-)Gutacht
Kater-Mikesch hat geschrieben:Hallo,
Gustl Mollath lässt grüßen....
@ Tiefenseer:
Wenn das immer so einfach wäre, dann wäre Gustl Mollath nicht 7 Jahre in der Geschlossenen gewesen - also bedenke immer:
Es gibt tausende Gutachten in Deutschland, die rechtswidrig bzw. recht zweifelhaft zu Stande gekommen sind. Meinst du jetzt im Ernst, dass dieser Fall von sehr sehr geringer
Bedeutung einen Richter interessieren wird ???
Zu Mollath --- hier zeigt sich auf perfide Art, wie die so wohlgerühmte Rechtsstaatlichkeit in diesem Lande gebeugt wurde.
Diesem Mann ist so viel Unrecht Seitens Justizia angetan worden, dass nichts in der Welt es wieder gut machen kann.
Und doch ist sein Fall nicht 1:1 auf jede andere Sache zu übernehmen.
@ Kater Miekesch
Ich weiß nichts damit an zu fangen, welcher Fall von sehr geringer Bedeutung sei, dass es einem Richter nicht interessiere...
Ein Richrer, der sich so verhält, wie du ihm unterstellst läuft Gefahr wegen Befangenheit abgelehnt zu werden.
Ich möchte jedoch nicht darüber philosophieren über das wenn und aber ...weil es dem Anliegen vom Fragesteller sprengen würde.
Nur so viel - in unserem Selbsthilfeverein haben wir mehr als einige Dutzend Klagen vor unterschiedelichen Gerichten (mit)erleben dürfen.
Dabei ist so mancher Gutachter genau über die Fehler gestolpert, die hier zur Debatte stehen.
Es ist u.a. interessant in deren Gesichter zu schauen, wenn Seitens des Gerichtes der Beschluss kam, der GA hat sämtliche Kosten zurück zu erstatten und das Gutachten ist mangels Objektivität (oder anderen Gründen) als Beweis nicht zugelassen.
Jedes (und ich betone JEDES) mediziinsche Gutachten ist angreifbar!!!!
Es ist letztlich die Aufgabe des Rechtsanwaltes dieses dem Gericht offen zu legen. Daran mißt sich u.a. die Qualität eines RA.
Ich habe völliges Verständnis für Deinen Hinweis, dass viele GA auf zweifelhafte Art zu stande gekommen sind und auch zukünftig sich daran nichts änderen wird, wenn man tatenlos bleibt ( so meine ich)...
Ärgere Dich nicht über Deine Fehler und Schwächen, ohne sie bist Du zwar vollkommen, aber kein Mensch mehr.
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Re: Benötige dringend Hinweise auf ärztliche (Gegen-)Gutacht
Hallo Tiefenseer,
ich möchte noch erwähnend mitteilen, dass gerade die Richter bei den VG´n nur oberflächlich prüfen und die Angaben der Dienstherrn erst einmal nicht anzweifeln...
Oftmals muss man dann trotz eindeutiger rechtlicher Mängel in die nächste Instanz gehen - ich habe es schon mehrfach erlebt, dass dann das OVG die Angelegenheit
intensiv prüft und dann zu einem um 180 Grad gekehrten, für den Beamten positiven, Ergebnis kommt...
Traurig aber wahr...gerade die Telekom-Spezies hat fragwürde Rechtsanwälte, die einerseits als Fachanwalt die Betroffenen vertreten und anderseits für die Telekom
im vorprozessualen Hin- und Her und bei Prozessen die fragwürdigen Argumente der Telekom vortragen...
Diese Anwälte der Telekom spielen sich dann auch schon oftmals als Besserwisser auf und nehmen es oftmals mit den Tatsachen nicht genau bzw. sind am Rande des
Legalem... gerade bei den OVG´s auf und stoßen sie da aber gottseidank auf Granit
ich möchte noch erwähnend mitteilen, dass gerade die Richter bei den VG´n nur oberflächlich prüfen und die Angaben der Dienstherrn erst einmal nicht anzweifeln...
Oftmals muss man dann trotz eindeutiger rechtlicher Mängel in die nächste Instanz gehen - ich habe es schon mehrfach erlebt, dass dann das OVG die Angelegenheit
intensiv prüft und dann zu einem um 180 Grad gekehrten, für den Beamten positiven, Ergebnis kommt...
Traurig aber wahr...gerade die Telekom-Spezies hat fragwürde Rechtsanwälte, die einerseits als Fachanwalt die Betroffenen vertreten und anderseits für die Telekom
im vorprozessualen Hin- und Her und bei Prozessen die fragwürdigen Argumente der Telekom vortragen...
Diese Anwälte der Telekom spielen sich dann auch schon oftmals als Besserwisser auf und nehmen es oftmals mit den Tatsachen nicht genau bzw. sind am Rande des
Legalem... gerade bei den OVG´s auf und stoßen sie da aber gottseidank auf Granit

- tiefenseer
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Re: Benötige dringend Hinweise auf ärztliche (Gegen-)Gutacht
Hallo Kater-Miekesch,
ich kann das auch für Pol.-Beam. bestätigen, was Du da geschrieben hast.
Ich bin solch einem RA aufgelaufen und habe leider zu spät bemerkt, dass er nicht mir sondern der Behörde einen Bärendienst erwiesen hat. Wenn denn auch noch der RA und die Richter Hand in Hand arbeiten bist Du als Einzelner auf verlorenem Posten.
Bei mir dramatisierte es sich insofern, dass ich während der mündlichen Anhörung mit einer frischen OP-Wunde zu Hause lag und von den Ärzten die Order erhielt nicht an der Anhörung teil zu nehmen. Weder der RA noch 3 Berufsrichter (in meinem Verfahren) waren gewillt den Termin zu verlegen.
Als ich letztlich das Urteil und die Begründung per Post von meinem RA erhielt, waren alle Messen gesungen.
Ich unternahm noch einen Versuch mir Rat bei einem "Fuchs", der schon im Ruhestand ist, zu holen. Der mir dann erklärte, was ich denn für einen "feinen" RA an meiner Seite hätte - der in den vielen Jahren immer noch nicht gelernt hat seine Fehler nicht zu wiederholen.
Leider war die Urteilsbegründung so sattelfest, dass eine Revision kaum Chancen für einen Erfolg mit sich gebracht hätte.
Von diesem alten Fuchs erfuhr ich letztlich, dass diese Vorgehensweise System hat und mein ach so werter RA regelmäßig für beide Seiten arbeitet. (Anm.: ...und wieder bewahrheitet sich...ein Anwalt gewinnt immer, wenn nicht den Prozess, dann doch eine Zunahme auf seinem Konto...)
Und - es gibt leider nur sehr wenige RA, die bereit sind tatsächlich für die eigene Sache zu kämpfen.
Letztlich noch ein Satz zu der Rechtssprechung von den so ehrenwerten Richtern in diesem Lande.
Obwohl das Gericht ein Zusammenhangsgutachten einholte, welches auch zu Gunsten der Klägerin, eine Beamtin die gg. ihren Dienstherren klagte, sprach, verwarf der Richter dieses Gutachten und bezog sich in seiner Urteilbegründung auf Gutachten des Dienstherren. Mehrfache Befangenheitsanträge des RA wurden vom Richter abgeschmettert und letztlich eine Revision nicht zugelassen schließlich waren Gerichtspräsident am OVG und Richter dicke Dutzfreunde.
Die Beamtin stand kurz vor einem Nervenzusammenbruch und schmiss alles hin.
Ich habe aber auch miterleben dürfen, wie eine Richterin, die ebenfalls mehrfache Befangenheitsanträge abschmetterte und Tatsachenbeweise ignorierte in einem Revisionsverfahren vor dem OVG Seitens der dortigen Richter in einer sehr scharfen Note gemaßregelt wurde. (Ihr Urteil wurde aufgehoben und zu Gunsten des Klägers, einen Beamten, entschieden)
Die Gesundheit und die Würde eines Jedens sind ein sehr hohes Gut - kommt eines davon zu Schaden - dann bekommt man in dieser Gesellschaft mit heftigster Breitseite zu spüren, wieviel Wert man in diesem so feinen Rechts- und Sozialstaat tatsächlich ist. Ich für meinen Teil habe den Glauben daran verloren.
ich kann das auch für Pol.-Beam. bestätigen, was Du da geschrieben hast.
Ich bin solch einem RA aufgelaufen und habe leider zu spät bemerkt, dass er nicht mir sondern der Behörde einen Bärendienst erwiesen hat. Wenn denn auch noch der RA und die Richter Hand in Hand arbeiten bist Du als Einzelner auf verlorenem Posten.
Bei mir dramatisierte es sich insofern, dass ich während der mündlichen Anhörung mit einer frischen OP-Wunde zu Hause lag und von den Ärzten die Order erhielt nicht an der Anhörung teil zu nehmen. Weder der RA noch 3 Berufsrichter (in meinem Verfahren) waren gewillt den Termin zu verlegen.
Als ich letztlich das Urteil und die Begründung per Post von meinem RA erhielt, waren alle Messen gesungen.
Ich unternahm noch einen Versuch mir Rat bei einem "Fuchs", der schon im Ruhestand ist, zu holen. Der mir dann erklärte, was ich denn für einen "feinen" RA an meiner Seite hätte - der in den vielen Jahren immer noch nicht gelernt hat seine Fehler nicht zu wiederholen.
Leider war die Urteilsbegründung so sattelfest, dass eine Revision kaum Chancen für einen Erfolg mit sich gebracht hätte.
Von diesem alten Fuchs erfuhr ich letztlich, dass diese Vorgehensweise System hat und mein ach so werter RA regelmäßig für beide Seiten arbeitet. (Anm.: ...und wieder bewahrheitet sich...ein Anwalt gewinnt immer, wenn nicht den Prozess, dann doch eine Zunahme auf seinem Konto...)
Und - es gibt leider nur sehr wenige RA, die bereit sind tatsächlich für die eigene Sache zu kämpfen.
Letztlich noch ein Satz zu der Rechtssprechung von den so ehrenwerten Richtern in diesem Lande.
Obwohl das Gericht ein Zusammenhangsgutachten einholte, welches auch zu Gunsten der Klägerin, eine Beamtin die gg. ihren Dienstherren klagte, sprach, verwarf der Richter dieses Gutachten und bezog sich in seiner Urteilbegründung auf Gutachten des Dienstherren. Mehrfache Befangenheitsanträge des RA wurden vom Richter abgeschmettert und letztlich eine Revision nicht zugelassen schließlich waren Gerichtspräsident am OVG und Richter dicke Dutzfreunde.
Die Beamtin stand kurz vor einem Nervenzusammenbruch und schmiss alles hin.
Ich habe aber auch miterleben dürfen, wie eine Richterin, die ebenfalls mehrfache Befangenheitsanträge abschmetterte und Tatsachenbeweise ignorierte in einem Revisionsverfahren vor dem OVG Seitens der dortigen Richter in einer sehr scharfen Note gemaßregelt wurde. (Ihr Urteil wurde aufgehoben und zu Gunsten des Klägers, einen Beamten, entschieden)
Die Gesundheit und die Würde eines Jedens sind ein sehr hohes Gut - kommt eines davon zu Schaden - dann bekommt man in dieser Gesellschaft mit heftigster Breitseite zu spüren, wieviel Wert man in diesem so feinen Rechts- und Sozialstaat tatsächlich ist. Ich für meinen Teil habe den Glauben daran verloren.
Ärgere Dich nicht über Deine Fehler und Schwächen, ohne sie bist Du zwar vollkommen, aber kein Mensch mehr.
Re: Benötige dringend Hinweise auf ärztliche (Gegen-)Gutacht
Hallo # Dauerbeamter,
# tiefenseer,
# Kater-Miekesch,
nach langer Zeit..... nichts Gutes......
# Dauerbeamter, leider muss ich Dir in Gänze zustimmen, es hat alles nichts gebracht, nur gekostet.........
# tiefenseer, vllt kann ich ein bisschen mehr von deinen Erfahrungen (Selbsthilfeverein?) profitieren....? Insbesondere welchem RA du aufgelaufen bist...
# Kater-Mikesch, mein Fall hat überhaupt nichts mit meiner Gesundheit zu tun...., komm mir schon ziemlich gemollath vor, das Einsperren kriegen die
....................bestimmt auch noch hin....
=============================================================================================
wollte hier etwas mehr posten, hab es mir aber noch mal anders überlegt, ist zu detailreich gewesen...... Verfahren ist verfahren genug... ;-((
Wenn, dann per pn.........
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..........\|||/
..........(o o)
----ooO-(_)-Ooo--------
..........\|/
........(@@)
=-oOO-(_)-OOo-==========
Ich kann gar nicht so viel fressen, wie ich kotzen muß....!
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# tiefenseer,
# Kater-Miekesch,
nach langer Zeit..... nichts Gutes......
# Dauerbeamter, leider muss ich Dir in Gänze zustimmen, es hat alles nichts gebracht, nur gekostet.........
# tiefenseer, vllt kann ich ein bisschen mehr von deinen Erfahrungen (Selbsthilfeverein?) profitieren....? Insbesondere welchem RA du aufgelaufen bist...
# Kater-Mikesch, mein Fall hat überhaupt nichts mit meiner Gesundheit zu tun...., komm mir schon ziemlich gemollath vor, das Einsperren kriegen die
....................bestimmt auch noch hin....
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wollte hier etwas mehr posten, hab es mir aber noch mal anders überlegt, ist zu detailreich gewesen...... Verfahren ist verfahren genug... ;-((
Wenn, dann per pn.........
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Ich kann gar nicht so viel fressen, wie ich kotzen muß....!
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