arbeiten gehen trotz schwerstbehindertes Kind

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

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Sternchen01
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arbeiten gehen trotz schwerstbehindertes Kind

Beitrag von Sternchen01 »

Hallo in die runde.

ich bin Beamte im mittleren Dienst bei der Landesjustizkasse. habe 2 Söhne und bin verheiratet. leider sieht es mit unserem 2. Sohn nicht so gut aus. er ist schwerstbehindert und haben bisher noch keine Diagnose.

ich gehe verkürzt arbeiten. Ja ich muss arbeiten gehen. leider verdient mein Mann nicht soviel, dass er uns alle 4 ernähren kann. und nein Pflegegeld reicht nicht.

habe ich irgend welche rechte durch die Pflege meines Sohn?

stehen mir mehr Kinderkranktage zu?
mehr urlaub?

eine Bekannte arbeitet auch im öffentlichen Dienst. Sie geht 40 Stunden arbeiten und darf ein Tag in der Woche zu Hause bleiben, damit sie alles geregelt bekommt und somit nicht so oft ausfällt.

p.s. wir haben keinen guten Personalrat. wir haben kein Stellvertreter für Beamte im Personalrat mit drin
Torquemada
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Re: arbeiten gehen trotz schwerstbehindertes Kind

Beitrag von Torquemada »

Wende dich doch parallel wegen des besonders dringenden Falles an die Gleichstellungsbeauftragte und das Landesministerium direkt.
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Ruheständler
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Re: arbeiten gehen trotz schwerstbehindertes Kind

Beitrag von Ruheständler »

Hallo, hier gibt es auch Informationen
http://www.beamten-informationen.de/inf ... nderurlaub
Gruß Ruheständler
meine Eltern sagten damals immer wieder:Junge mach aus Deinem Leben was anständiges, Ergebnis : Feinmechaniker, Soldat,Arbeiter,Angestellter,Beamter,Pensionär,was soll ich noch vollbringen ? für kreative Vorschläge bin ich offen ... :mrgreen:
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afo1
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Re: arbeiten gehen trotz schwerstbehindertes Kind

Beitrag von afo1 »

Der Link taugt nix, geht hier ja nicht um Bundesbeamte.
@ Sternchen1

Wenn du uns dein Bundesland verraten könntest, würde möglicherweise auch eine qualifizierte Antwort folgen. Die Rechtslage ist da nicht überall gleich. Ich würde, auch da du ja schon Teilzeit arbeitest, versuchen, eine individuelle Arbeitszeitaufteilung auszuhandeln. Beispielsweise Aufteilung auf vier Tage pro Woche.
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arme Sau
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Re: arbeiten gehen trotz schwerstbehindertes Kind

Beitrag von arme Sau »

In dem Fall würd ich das Pferd anders aufzäumen.

Frag doch mal den Schwerbehinderten Beauftragten. Der hat doch sicher auch ein paar Tips ?!
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---------
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Totale Überwachung stoppen
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Sternchen01
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Re: arbeiten gehen trotz schwerstbehindertes Kind

Beitrag von Sternchen01 »

Danke erst mal für die Antworten.

ich arbeite im Land Brandenburg

@afo1. ja so in der richtung haben wir auch schon überlegt. aber ich muss die anderen 4 Tage breits schon nach 6 Stunden feierabend machen, weil wir nachmittags viele Therapientermine haben.somit schaffe ich es nicht an den 4 Tagen die 6 Stunden raus zuarbeiten. und noch weiter mit den Stunden runter gehen, ist dann auch eine Geldsache, da ich auch noch einen Fahrweg von 45km einfache Strecke habe.
Sternchen01
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Re: arbeiten gehen trotz schwerstbehindertes Kind

Beitrag von Sternchen01 »

leider ist unser Schwerstbehinderten Vertreten z.z. sehr schwer erkrankt. wir wissen noch nicht mal, ob er wieder kommt. deswegen versuche ich mir irgendwie Hilfe zu holen.
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afo1
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Re: arbeiten gehen trotz schwerstbehindertes Kind

Beitrag von afo1 »

Ich hab' mich mal etwas durch die einschlägigen brandenburger Vorschriften gelesen. So wie es aussieht, gibt es keine wirklichen Sonderregeln, die auf deinen Fall zugeschnitten sind. Interessant ist §11 Abs. 2. Danach bekommst du vier Tage frei, die auch auf acht halbe geteilt werden können. Weiterhin KANNST du bis zu acht weitere Tage Dienstbefreiung bekommen, wenn dein Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung -2014: 53.550 Euro jährlich- (§6 Abs.6 SGB V) liegt. Möglicherweise kannst du sogar mehr freie Tage bekommen. Die Materie ist nicht so einfach zu durchschauen. Deshalb würde ich dir raten, dir eine kompetente Beratung zu suchen. Kompetent sollte auch deine Personalstelle sein. Da hier eine Menge "Kann"-Vorschriften rumschwirren, bist du sowieso auf ein gutes Zusammenarbeiten mit denen angewiesen. Warum also nicht in die Offensive gehen, alle Karten auf den Tisch legen und versuchen aus der Kombination Teilzeit, Gleitzeit, Freistellung, Heim- oder Telearbeit eine individuelle Regelung zu finden. Ich gehe mal davon aus, dass es in deiner Dienststelle auch noch eine Dienstbereinbarung zur gleitenden Arbeitszeit gibt (die ich nicht kenne). Vielleicht lässt sich da noch ein Ansatz finden. Oder hast du mal über eine geteilte Arbeitszeit nachgedacht? Ist das möglich?
So, mehr kann ich jetzt erstmal nicht sagen. Ich drücke dir die Daumen!
Gruß afo
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Sternchen01
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Re: arbeiten gehen trotz schwerstbehindertes Kind

Beitrag von Sternchen01 »

Danke schön für deine Antwort. ich klemme mich mal hinter und spreche mit meiner Personalabteilung.
p.s. was meinst du genau mit geteilter Arbeitszeit?

ich hatte bisher raus gefunden, dass ich 4 Tage Sonderurlaub einreichen kann, aber nur,wenn mein kleiner auf Reha oder imKH ist, dass dann somit auch ein Arzt bescheinigen kann.

leider wird mein Heimarbeitsplatz ende des Jahres auslaufen. ich habe keine technische Leitung zu hause (Teleplatz) habe die Akten manuell an meinen PC abgearbeitet ( sprich jedes Formular auf den jeweiligen Kostenschuldner abgeändert)
aber der Chef meinte, diese Leitung ist zu teuer ( SAP ) und deswegen gibt es dies nicht und somit auch keine Heimarbeit mehr. +
eigentlich total blöd, weil er es mir ja vorher für 1 Jahr bewilligt hatte.
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afo1
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Re: arbeiten gehen trotz schwerstbehindertes Kind

Beitrag von afo1 »

In meiner Dienststelle gibt es z.B. keine Kernarbeitszeit, dafür eine Rahmenarbeitszeit von 6-21 Uhr. Wir können unsere 41 Wochenstunden so relativ frei auf die Arbeitstage verteilen. Mindestens 4 Stunden müssen wir anwesend sein. Denkbar wäre z.B von 6-10 und dann nochmal von 16-20 Uhr zu arbeiten. Das meine ich mit geteilter Arbeitszeit. Auch wenn es bei euch keine so liberale Regelung gibt, kannst du durch konstruktive Vorschläge versuchen, eine individuelle Regelung auszuhandeln. Blöd ist es nur, wenn Publikusverkehr oder Vertretungsregelungen betroffen sind.
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Sternchen01
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Re: arbeiten gehen trotz schwerstbehindertes Kind

Beitrag von Sternchen01 »

ja wir dürfen bei uns auch von 6 bis 21 uhr arbeiten. Aber Kernzeit ist trotzdem von 9-15 uhr.
also ich brauche immer einen, der dann das Telefon besetzt. und leider habe ich einen einfach Fahrtweg von 45km. das wird dann nichts mit 2 mal zur Arbeit fahren. aber trotzdem gut gemeinter Vorschlag.

heute habe ich die Ablehnung bekommen. ( der chef hatte mir am Telefon gesagt, dass es bis ende des Jahres geht, aber da muss er sich wohl geirrt haben, weil nun doch die Ablehnung.
ich habe keine Verlängerung der Wohnraumarbeit bekommen, aufgrund der angespannten Arbeitssitiation in Folge von Arbeitsunfähigkeit ( meint er damit wirklich die anderen Kollegen??), Elternzeit ( wir haben eine Schwangere z.z., aber noch lange nicht entbunden) und Flukation ist ihre Anwesenheit in der Dienststelle erforderlich.
Komisch, die angespannte Situation war vorher aber auch schon gewesen.
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