DB Jobservice

Forum für die Beamten der Deutschen Bahn.

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Ploppy
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Re: DB Jobservice

Beitrag von Ploppy »

Hier wurde eine Sache noch nicht angesprochen , die für mich bei der Mitwirkungspflicht zum DemografieTV
eine sehr gewichtige Rolle spielt : Wenn man uns als Beamte beim Jobservice Arbeitnehmern gleichsetzen will , die eine Beschäftigung suchen , sollte man auch die rechtlichen Spielregeln kennen: Laut BGB § 123 macht sich jemand strafbar , der bei einem Bewerbungsgespräch falsche Angaben macht z.B. zur Tauglichkeit , gesundheitlichen Einschränkungen , Belastbarkeit und Einsetzbarkeit ! Ich darf doch als Beamter nicht gegen Gesetze verstossen ,darauf habe ich einen Diensteid geschworen , so bleibt mir nichts als die reine Wahrheit zu sagen , die sich dann der Peronalreferent anhören muss.Da kann er dann noch mit mir meckern warum ich ihm seine wertvolle Zeit stehle ,dafür kann er sich allerdings bei den Machern des Demografie TV bedanken.
Warum der §123 und die einschlägigen Urteile bei den Bewerbungstrainings nie besprochen wurden kann ich nicht nachvollziehen , vielleicht sollte dieses Thema auch mal von unserer Seite angeschnitten werden.
Siedler
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Re: DB Jobservice

Beitrag von Siedler »

Wieso?
Es gibt zulässige und unzulässige Fragen die der Arbeitgeber stellen darf.
Und da sind die Regeln für alle gleich. Beamter oder nicht.

Oder meinst Du, dass ein Beamter das Recht hat seinen Arbeitgeber arglistig zu täuschen.
Kleberson
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Re: DB Jobservice

Beitrag von Kleberson »

Hallo!

Seit Anfang des Jahres bin ich, besoldet mit A9, zu DB Jobservice abgeordnet. Ein fester Arbeitsplatz mit einer Regeltätigkeit konnte mir seitdem nicht vermittelt werden.
Nun hat man mir verschiedene "Beschäftigungsprojekte" vorgeschlagen und mir zu verstehen gegeben, dass ich davon irgendwie etwas annehmen soll.
Es handelt es sich dabei u.a. um Akten archivieren oder Posteingangsbearbeitung. Diese Projekte laufen seit mehreren Jahren immer am 31.12. aus, werden jedoch immer um ein Jahr verlängert. Ich hätte kein Problem damit, in so einem "Beschäftigungsprojekt" für einen begrenzten Zeitraum mitzuwirken. Allerdings habe ich die Befürchtung, dass, wenn sich kein fester Arbeitsplatz auftut, ich dort mehrere Jahre gebunden sein kann. Dazu kommt noch, dass es sich hier m.E. nicht wirklich um amtsangemessene Tätigkeiten handelt, sondern eher um anspruchslose Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen.

Meine Frage nun: Wem geht/ging es ähnlich? In wie weit bin ich verpflichtet mich auf so ein "Beschäftigungsprojekt" einzulassen, dass evtl. nicht amtsangemessen ist und bei dem ich nicht einmal weiß, wie lange es läuft? Hat jemand einen Tipp bzw. Rat, wie ich mich künftig verhalten soll?

Danke für eure Antworten und viele Grüße
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Bundesfreiwild
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Re: DB Jobservice

Beitrag von Bundesfreiwild »

Immer wieder das Gleiche.
Und dagegen hilft nur eines: Klage auf abstrakt- und funktionelles Amt (Dienstposten und dazugehörige, amtsangemessene Tätigkeit).
Die Versetzung in die DB Jobservice entspricht der rechtswidrigen Versetzung in eine Einheit, die keine EIGENEN Dienstposten für die Mitarbeiter hat, also einer Versetzung ins Nichts, jedenfalls nicht auf einen Dienstposten.

Das Grundsatzurteil ist hier nachzulesen: http://www.prot-in.de/viewtopic.php?f=21&t=495

Ersetzen: PNU durch Bahn und Vivento durch DB JObserverce.
Kleberson
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Re: DB Jobservice

Beitrag von Kleberson »

Hallo Bundesfreiwild!

Danke für deine Antwort. Da ich aber ein überwiegend friedfertiger Zeitgenosse bin, habe ich kein großes Interesse daran, gleich die Kanonenkugeln herauszuholen - sprich, eine Klage anzustrengen.
Wie gesagt, ich sträube mich nicht dagegen, für einen angemessenen Zeitraum befristet eine, auch unterwertige, Tätigkeit zu übernehmen.
Aber oberstes Ziel bleibt, einen meinem Status entsprechenden, Arbeitsplatz auf Dauer zu erlangen.
Es macht sich mir jedoch der Eindruck breit, dass hier Tätigkeiten (durch ständige Verlängerung auch dauerhaft) geschaffen werden, nur um die Leute, auch unterwertig, zu beschäftigen. Denn ein Sachbearbeiter Posteingang, ein Aktenarchivierer, oder ein Reisendenbefrager im Zug ist mit Sicherheit nicht bei A8 und schon garnicht bei A9 angesiedelt.

Deshalb nochmals meine Frage: Da ich nicht dauerhaft in einem "Beschäftigungsprojekt" gefangen sein möchte und ohne den Klageweg zu beschreiten - in wie weit bin ich verpflichtet, an solchen "Beschäftigungsprojekten" teilzunehmen bzw. wie verhalte ich mich am geschicktesten, ohne meine Referenten dauerhaft zu verärgern?

Viele Grüße
Kater-Mikesch
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Re: DB Jobservice

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo Kleberson,

du kannst diesem nur entkommen, wenn du auf einen amtsangemessenen klagst - ansonsten wird sich daran wenig ändern...
Warum sollte auch ein Verantwortlicher was daran ändern...

Wenn du nicht klagen möchtest, dann musst du dich mit dieser Situation abfinden nach dem Motto: Friss oder stirb !
Da machen die Telekomiker aber schon seit Jahren mit bzw. haben das bei der Vivento seit Jahre mitgemacht. Bis dass endlich die Klagen diese rechtswidrige Versetzung in die Vivento ohne Dienstposten, einen Riegel vorgeschoben haben...
Aber die Telekom ist erfinderisch und hat gelernt - unter Mithilfe von verdi gehen die Spielchen mitunter munter weiter...

Nochmals:
Ohne eine Klage wirst du beim DB Jobservice keine Änderung erwirken...
jaschatz
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Re: DB Jobservice

Beitrag von jaschatz »

Hallo Kleberson,

wie Kater-Mikesch schön geschrieben bleibt dir nur die Klage übrig.

Ansonsten finden dich mit der Situation ab und warte auf die Abgänger. Nach und nach verschwinden die Jahrgänge 54 und 55 aus dem Unternehmen dann werden wieder Posten ??? frei ??? .

Ich selber hänge schon seit 10 jahren fest. Bin mal da und dann wieder da. Gebe regelmäßig Bewerbungen ab und wünsch den lieben Gott einen schönen Tag. Achja etwas Gutes hatte die Zuweisung doch. Seit der Zeit habe ich wieder einen regelmäßigen Tages- und Wochenablauf. :lol:

Kopf hoch es wird. Naja, die Posteingangsstelle muss es eben grad nicht sein. Es sei den du wirst so etwas wie ein Teamleiter.
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Bundesfreiwild
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Re: DB Jobservice

Beitrag von Bundesfreiwild »

So ist es. Indem du dich NICHT gegen den rechtswidrigen Zustand in der DB Jobservice wehrst, (indem du zunächst mal formlos bei deinem Personalhaufen den Anspruch auf abstraktes und funktionelles Amt erhebst). Bei Telekoms bewirkt diese Amspruchserhebung mittlerweile, dass man in den Status eines erfolgreichen Klägers "erhoben" wird, ohne ein Klageverfahen durchgeführt zu haben. Als "Kläger" hat man dann zumindest mal den Anspruch auf eine amtsangemessene Tätigkeit erreicht.

Solange du dich nicht gegen dein Dasein in der DB Jobservice wehrst, erteilst du stillschweigend dein Einverständnis mit dem, was die mit der zu tun versuchen, nämlich die Vermittlung aus unterwertige Projekteinsätze, die weder mit deiner Qualifikation, noch mit deiner Amtseinstufung etwas zu tun haben. Du kannst diese Einsätze praktisch nur dann ablehnen, wenn soziale Gründe dagegen sprechen - und die müsstest du dann auch per Widerspruch und ggfs. ein Klageverfahren durchsetzen.

Ja... auch die Beamten der Telekom sind überwiegend ein sehr friedliebendes Völkchen (gewesen). Und nur aus der gleichen Not heraus, insbesondere durch die meist auch noch ortsfernen Zuweisungen/Projekteinsätze, waren und sind sie gezwungen, sich auf dem Rechtsweg gegen die Willkür zu wehren.
Auch bei uns gab es eine Hemmschwelle, als Beamte gegen den Dienstherrn vorzugehen. Allerdings::: Die Postnachfolgeunternehmen sind, wie die Bahn auch, eben mittlerweile Aktiengesellschaften, die die Beamten eigentlich loswerden wollen und das mit allen möglichen und unmöglichen Mitteln. Da leidet die beamtenmässige Loyalität gegen den Dienstherrn ganz massiv, weil der Dienstherr (Vorstand/Aufsichtsrat) der AG sich auch nicht mehr so richtig an die Beamten(reche) gebunden fühlt.

Also - entweder wehren oder weiter mitmachen.
fiete05
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Re: DB Jobservice

Beitrag von fiete05 »

Erst einmal hingehen,
ein, zwei Tage abwarten, dann krankmelden.
Du kannst dieses oder jenes nicht aus bestimmten gesundheitlichen Gründen !
Vom Hausarzt krankschreiben lassen.

Disponenten die Krankmeldung erklären warum du diese Arbeit nicht machen kannst.

Dann hat der Disponent eigentlich nur zwei Möglichkeiten.

Entweder akzeptiert er deine Begründung, und versucht etwas anderes für dich auszugraben,
oder er schickt dich zur Tauglichkeitsuntersuchung zum Bahnarzt.
Was du dann daraus machst, bleibt dir überlassen !

Viel Glück
Abgenervt
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Re: DB Jobservice

Beitrag von Abgenervt »

So, wie ich das hier erkennen kann seid ihr ja alle aus der aktiven Tätigkeit zu JobService gekommen.
Ich bin aus einer 14 jährigen Beurlaubung dierekt 2004 JobService zugewiesen worden.
Wie bei "Kleberson" wurde ich in verschiedenen Projekten beschäftigt!

Im Mai wurde ich gebeten meinen Lebenslauf zu aktualisieren.
Wenig später folgte im Beisein einer Praktikumsvermittlerin ein Gespräch mit meiner Disponentin für ein Praktikum beim BEV. Dieses wäre erst einmal für ein halbes Jahr und evtl. verlängerbar.
Ich sagte natürlich, dass ich lieber eine feste Arbeitstelle haben möchte, was natürlich geschickt beiseite geredet wurde. Man hätte ja mit einem Praktikum wieder jede Menge Möglichkeiten für einen beruflichen Einstieg. Natürlich könne ich mir das vorstellen, aber ich hätte doch lieber einen festen Arbeitsplatz. Irgendwie wurde das wohl als Zusage verstanden!
Und ich bräuchte ja auch keinen Krankenkassenwechsel vorzunehmen.
Und für die Fahrtkosten könne ich ja ein Jobticket beantragen, was mich etwas irritiert hat, denn JobService sagte ganz deutlich, dass sie dann nicht mehr für mich zuständig wären!

Wer übernimmt denn die Fahrtkosten?
Ich habe ja keinen festen Dienstposten! Könnte das BEV sich u. U. darauf berufen ( zugewiesen, abegeordnet, ausgeliehen, überstellt usw.), und sich bei einem Jobticket ausklinken?

Nun habe ich nächste Woche ein Vorstellungsgespräch beim BEV Für einen Praktikumsplatz.
Ich habe mich nicht darauf beworben! Meine Disponentin hat dann wohl einfach meine Unterlagen weitergeleitet.
Könnte ich eine Ablehnung damit begründen, dass ich als Beamtin ein Anrecht auf einen festen Dienstposten habe, auch wenn meine letzte Postentätigkeit 1991 war?
Oder werde ich dann u.U. direkt auf eine Klage hingewiesen, die ja hier in vielen Antworten schon ein fester Bestandteil ist?

Eine weitere Frage wäre....
Wenn ich die Praktikantenstelle annehme und, es erfolgt keine Verlängerung, komme ich dann wieder zu JobService zurück oder übernimmt mich dann das BEV?
Könnten die mich dann immer weitervermitteln?

Angenommen ich würde während meiner Zeit beim BEV die Frühpension ins Auge fassen......
Wäre es ein finanzieller Nachteil für mich, wenn ich es erst beim BEV ( wenn ich schön im Praktikum wäre ), oder noch bei JobService in die Wege leite?

Wer hat ein paar Antworten für mich, bzw. vielleicht schon Erfahrung mit solch einer Situation gesammelt?
Vorab schon einmal meinen herzlichsten Dank!
jaschatz
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Re: DB Jobservice

Beitrag von jaschatz »

@abgenervt
du hast eine PN

Vergess die Bundesbhan. Seit 1994 sind wir AG....
echterBAHNER
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Re: DB Jobservice

Beitrag von echterBAHNER »

Moin moin,

ich bin ab 31.12.15 auch über und soll zu Jobservice. 48 Jahre alt, NICHT mehr Betriebsdiensttauglich, KEINE Nachtschichten mehr wegen Tauglichkeit, Beamter A8.

Eine Infoveranstaltung erwartet mich in unserer Dienststelle im Juli, ich weiß das irgendwann ein Schrieb wegen Jobservice vorgelegt wird zum unterschreiben. Was passiert wenn ich den nicht unterschreibe, zumindest habe ich vor das nicht zu tun ?
Torquemada
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Re: DB Jobservice

Beitrag von Torquemada »

echterBAHNER hat geschrieben: ich weiß das irgendwann ein Schrieb wegen Jobservice vorgelegt wird zum unterschreiben. Was passiert wenn ich den nicht unterschreibe, zumindest habe ich vor das nicht zu tun ?
Schon vor Jahren haben Beamte der Telekom vor Verwaltungsgerichten klarstellen müssen, dass da gar nichts zu unterschreiben ist.
Ein Beamter muss nur Empfangsbestätigungen von dienstlichen Schreiben unterschreiben....und sonst nix.
Kann natürlich sein, dass euer Laden versucht mit Zuckerbrot und Peitsche zu locken. Motto: wenn du einverstanden bist, machen wir dich nicht gleich fertig.
Bitte bedenken: will man sich später eventl. juristisch gegen Maßnahmen des Dienstherren wehren, darf man dem natürlcih vorher nicht aktiv zugestimmt haben.
Rhein-Bahner
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Re: DB Jobservice

Beitrag von Rhein-Bahner »

echterBAHNER hat geschrieben:Moin moin,

ich bin ab 31.12.15 auch über und soll zu Jobservice. 48 Jahre alt, NICHT mehr Betriebsdiensttauglich, KEINE Nachtschichten mehr wegen Tauglichkeit, Beamter A8.

Eine Infoveranstaltung erwartet mich in unserer Dienststelle im Juli, ich weiß das irgendwann ein Schrieb wegen Jobservice vorgelegt wird zum unterschreiben. Was passiert wenn ich den nicht unterschreibe, zumindest habe ich vor das nicht zu tun ?
Die Bahn ist leider nicht mehr die Bahn die es mal gab!
Es gibt aktuell bei der DB AG nach einem Jobverlust 4 verschiedene Phasen/Stufen bis du ganz zur DB Jobservice wechseln wirst/musst/darfst.
Betriebsspezifische Phase - du verbleibst in deinem Betrieb bis dein Apl "tatsächlich" weggefallen ist und dieser versucht dich wieder in den Job zu bringen.
Orientierungsphase 1 (9 Monate) - du verbleibst in deinem Betrieb und dieser versucht dich wieder in den Job zu bringen (evtl. Freistellung)
Orientierungsphase 2 (2x 12 = 24 Monate) - du wirst zu DB Jobservice "abgeordnet", nun versucht DB Jobservice und dein Betrieb zusammen dich wieder in den Job zu bringen, (evtl. Freistellung)
Integrationsphase (unbefristet) - nun ist DB Jobservice für dich allein verantwortlich, dein alter Betrieb ist raus (evtl. Freistellung)

Das Problem m. E. ist bei einer Abordnung zu DB Jobservice:
DB Jobservice hat keine eigenen Planstellen für dich als Beamter. Deine Beförderung ist ohne Planstelle erstmal auf Eis gelegt! DB Jobservice möchte dich intern oder gerne extern wieder vermitteln. Wenn du der Abordnung zu DB Jobservice nicht zustimmst, bleibst du in deinem Betrieb und der muss etwas für dich finden. Die werden erfreut sein...... :lol:
Du kannst dich einer Abordnung zu DB Jobservice also widersetzen oder nun auf eine Planstelle klagen, du kannst aber auch darauf verzichten und versuchen etwas neues, interessantes mit Unterstützung von DB Jobservice zu finden. Bei der Bahn oder anderen Behörden. Mit 48 Jahren ist man noch nicht zu alt dafür. Es wird schwierig, aber DB Jobservice kann dich mit Glück auch Wohnortnah vermitteln. Oder du wirst jahrelang bei DB Jobservice sitzen. Der Ausgang ist ungewiss. Eigentlich ein rechtsfreier Raum, da einem Beamten eine Planstelle angeboten werden muss!!! Aber es wurden wohl dafür wieder extra "Aber"-Gesetze geschaffen.

Du kannst auch die Unterschrift mit Auflagen, Bedingungen, Einschränkungen, Klauseln versehen und dir somit evtl. später eine (juristische) Tür offenhalten.
Also, es gibt 2 Möglichkeiten - Zustimmen oder Querschießen! Wie ist deine körperliche und geistige Verfassung dafür?
Wichtig ist aber immer: Du wirst dein volles Gehalt bekommen und bist, wenn du keine "silbernen Löffel" stiehlst, weiter unkündbar! Und such dir für die Arbeitslose Zeit ein schönes Hobby! :)
jaschatz
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Re: DB Jobservice

Beitrag von jaschatz »

Ich sitze schon seit über 10 Jahren bei JobService. Man kann es aushalten.
Da mal ein Projekt, hier mal eine Bewerbung und sonst dem lieben Gott einen schönen Tag wünschen.

Die KVB und die Kfz-Steuer ( Hauptzollämter) brauchen immer neue Leute.

Schau mal, wie sich das mit deiner persönlichen Lage verbinden läßt.

Bedenke aber eins: Die Telekom und die Bundeswehr liegen immer vor uns.

Also, ich wünsche dir starke Nerven und viel Glück.
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