Ich habe mit der SUFU leider kein passendes Ergebnis zu meinem Anliegen gefunden, deshalb wollte ich hier kurz meine Frage stellen.
Ich überlege mir momentan, in den Bereich "Network-Marketing" nebenberuflich einzusteigen.
Wenn ich anfangs keine Umsätze generiere, muss ich doch soweit auch nichts anmelden, oder? Weil ich verkaufe nichts sondern empfehle nur.
Sobald das ganze aber nennenswerte Umsätze erzielt (erzielen sollte, weiß ich jetzt aber noch nicht), muss ich das meinem Dienstherren doch melden, oder?
Wie ist das dann einzuordnen? Als Kleingewerbe? Wird dies genehmigt? Ich habe das nicht so wirklich in den Gesetzestexten heraus lesen können

Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen
