Andrea befindet sich in einer aktuellen Rechtsstreit mit der Telekom. Der Sofortvollzug wurde von der Klägerin per Eilantrag abgewendet, aus diesem Grunde entfaltet der
Widerspruch gegen die Zuweisung aufschiebende Wirkung.
Die Klage wird jetzt vermutlich vor dem VG verhandelt, was aber i. d. R. sehr lange dauern kann - so lange ist die Zuweisung erst einmal nichts rechskräftig und nicht umsetzbar.
Ich gehe davon aus, dass jetzt die Kläger (Andrea) und die Beklagte (Dienstherr) die Argumente und Begründungen für und wider einer Zuweisung vor dem Gericht vortragen.
Das ist ein ganz normaler Vorgang...
Ergo hat Andrea mit dem Beitrag am 19.02. aufgeführt, dass der DH eine Begründung für eine Zuweisung an das Gericht (zur Vorlage an den Kläger) vorgetragen hat. Das ist auch nichts außergewöhnliches, das passiert jeden Tag tausend mal vor allen Gerichten...
Wir kennen ja den DH bzw. die Telekom, dass Begründungen gerade in diesem Fall oftmals an den Haaren herbeigezogen werden. Derjenige der sich hier diese Begründung mal wieder ausgedacht hat, müßte einmal in die gleiche Lage versetzt werden...
Wir hatten ja auch mal den Fall von Bundesfreiwild, bei der der DH doch tatsächlich die Fahrzeitunterbrechung mit der dann anschließenden Weiterfahrt, als neue Fahrtzeit gesehen hat und die üblichen zwei Stunden Fahrtzeit damit neu beginnen bzw. eine Pause dann eine höhere Fahrtzeit möglich macht.
Dummerweise hat der Richter aber hier erkannt, dass eine Pause ja keine Fahrtzeit verringere. Im Gegenteil, die Pause erhöht ja noch die gesamte Fahrtzeit

@ Andrea:
Nicht aus der Ruhe bringen lassen und weiter kämpfen