Was genau bedeutet es als Ruhestandsbeamter seine Pensionsansprüche aus dienstrechtlichen Konsequenzen zu verlieren? Verliert man dann auch seinen Beamtenstatus, also wie eine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis oder kann man sich diese Ansprüche erneut erwerben? Wie geht es dann weiter? Suchfunktion wurde benutzt, wurde aber nur angezeigt der Verlust der Pensionsansprüche bei Eigenkündigung?
egyptwoman
Informativ: Verlust Pensionsansprüche
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Re: Informativ: Verlust Pensionsansprüche
Aber nur dann, wenn man an dem Arbeitsleben noch teilnehmen kann.dibedupp hat geschrieben:Sollte man als Ruhestandsbeamter auf Grund eines Disziplinarurteils seinen Anspruch auf Versorgungsbezüge verlieren, so ist das im Prinzip eine Entlassung aus dem Dienst.
Man verliert seinen Beamtenstatus, wird in der Rentenversicherung nachversichert und kann sich dann beim Arbeitsamt arbeitslos melden.
Gruß vom Steinbock
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Re: Informativ: Verlust Pensionsansprüche
wenn man dann als Arbeitsloser nicht am Arbeitsleben teilnehmen kann, wird man ganz schnell (spätestens nach einem Jahr) das Arbeitslosengeld 2 - also Hartz 4 - erhalten...also auf dem Niveau der ehemaligen Sozialhilfe...
Dafür muss man sich aber schon viel zu Schulden haben kommen lassen...
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Re: Informativ: Verlust Pensionsansprüche
So nicht ganz korrekt. Da man als Beamter keine Einzahlungen in die Sozialversicherung, also auch nicht in die Arbeitslosenversicherung gezahlt hat, kommt Hartz IV direkt. Solange man noch nicht im allgemeinen Rentenalter ist.Kater-Mikesch hat geschrieben:wenn man dann als Arbeitsloser nicht am Arbeitsleben teilnehmen kann, wird man ganz schnell (spätestens nach einem Jahr) das Arbeitslosengeld 2 - also Hartz 4 - erhalten...also auf dem Niveau der ehemaligen Sozialhilfe...
Mir ist ein Fall bekannt, wo ein Unteroffiziersdienstgrad der Bundeswehr mit 55 pensioniert wurde, dann die Versorgungsansprüche verloren hat und sich somit wieder dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen musste.
Re: Informativ: Verlust Pensionsansprüche
Wird dann aber ein weiter Weg von Ägypten aus hierher.
Gruß und schönes WE

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Re: Informativ: Verlust Pensionsansprüche
Wer nicht am Arbeitsleben teilnehmen kann,ist als Erwerbsunfähiger beim SGB II falsch.......der geht zum SGB XII, also der "klassischen" Stütze.Kater-Mikesch hat geschrieben:wenn man dann als Arbeitsloser nicht am Arbeitsleben teilnehmen kann, wird man ganz schnell (spätestens nach einem Jahr) das Arbeitslosengeld 2 - also Hartz 4 - erhalten...also auf dem Niveau der ehemaligen Sozialhilfe...