ich hatte es mit Kollegen und keiner konnte es mir sagen bzw meinte jeder etwas anderes.
Es ging darum wie sich diese fünf Jahresfrist/Wartezeit zusammensetzt bzw ab wann diese losgeht das man die Mindesrpension erhält.
Wenn ein Beamter ja unter diesen fünf Jahren einen z.B. Motorradunfall in der Freizeit hatte bekommt er ja eigentlich nichts auch wenn er die Lebzeiten hatte und wird Nachversichert.
Einer sagte ab der ersten Berufung in das Beamtenverhältnis - ab Anwärter
Der andere fünf Jahre nach der Lebzeit
Und wieder der andere

Ab wann geht es denn jetzt wirklich los mit dieser Wartefrist? Falls von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, komme aus BW.
Gruß
Mehus