Zusammensetzung der 5 Jahresfrist

Themen speziell für Landes- und Kommunalbeamte

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mehus
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Zusammensetzung der 5 Jahresfrist

Beitrag von mehus »

Hallo,
ich hatte es mit Kollegen und keiner konnte es mir sagen bzw meinte jeder etwas anderes.
Es ging darum wie sich diese fünf Jahresfrist/Wartezeit zusammensetzt bzw ab wann diese losgeht das man die Mindesrpension erhält.
Wenn ein Beamter ja unter diesen fünf Jahren einen z.B. Motorradunfall in der Freizeit hatte bekommt er ja eigentlich nichts auch wenn er die Lebzeiten hatte und wird Nachversichert.
Einer sagte ab der ersten Berufung in das Beamtenverhältnis - ab Anwärter
Der andere fünf Jahre nach der Lebzeit
Und wieder der andere :D nach der Ausbildung fängt diese Wartezeit an
Ab wann geht es denn jetzt wirklich los mit dieser Wartefrist? Falls von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, komme aus BW.
Gruß
Mehus
Torquemada
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Re: Zusammensetzung der 5 Jahresfrist

Beitrag von Torquemada »

Gukst du hier !!

http://www.besoldung-baden-wuerttemberg ... erttemberg

UNd dann § 18

http://www.besoldung-hessen.de/baden_wu ... aragraf_18

Zitat: "Die Dienstzeit wird vom Zeitpunkt der ersten Berufung in das Beamtenverhältnis ab gerechnet..."

Da die Anwärterzeit als Beamter auf Widerruf absolviert wird, zählt diese Zeit demnach mit.

Zeiten des Wehrdienstes oder Zivildienstes zählen auch.

Ich würde mich einfach mal mit der zuständigen Stelle in der Landesverwaltung kurzschließen, die dir sicherlich gerne Auskunft geben.
Michael1990
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Re: Zusammensetzung der 5 Jahresfrist

Beitrag von Michael1990 »

mehus hat geschrieben:Hallo,
ich hatte es mit Kollegen und keiner konnte es mir sagen bzw meinte jeder etwas anderes.
Es ging darum wie sich diese fünf Jahresfrist/Wartezeit zusammensetzt bzw ab wann diese losgeht das man die Mindesrpension erhält.
Wenn ein Beamter ja unter diesen fünf Jahren einen z.B. Motorradunfall in der Freizeit hatte bekommt er ja eigentlich nichts auch wenn er die Lebzeiten hatte und wird Nachversichert.
Einer sagte ab der ersten Berufung in das Beamtenverhältnis - ab Anwärter
Der andere fünf Jahre nach der Lebzeit
Und wieder der andere :D nach der Ausbildung fängt diese Wartezeit an
Ab wann geht es denn jetzt wirklich los mit dieser Wartefrist? Falls von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, komme aus BW.
Gruß
Mehus
Die Mindestpension scheint in diesem Forum ja ein sehr begehrtes und beliebtes Thema sein.
Da schielt anscheinend jeder Beamter ab dem Zeitpunkt seiner Berufung drauf.

Wenn ein Beamter durch einen Motorradunfall ein Fall für die Mindestpension wird, muss man schon hinterfragen, ob es hier angemessen ist, dass er dann Mindestpension bekommt. Dafür war die nie gedacht! Alles schon ein bisschen pervertiert, nicht wahr? Aber für die Beamten natürlich ein goldener Fallschirm.
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tiefenseer
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Re: Zusammensetzung der 5 Jahresfrist

Beitrag von tiefenseer »

Hallo Michael1990.

ich versteh Deine zynischen Anmerkungen nicht:
Michael1990 hat geschrieben:Die Mindestpension scheint in diesem Forum ja ein sehr begehrtes und beliebtes Thema sein.
Da schielt anscheinend jeder Beamter ab dem Zeitpunkt seiner Berufung drauf.

Wenn ein Beamter durch einen Motorradunfall ein Fall für die Mindestpension wird, muss man schon hinterfragen, ob es hier angemessen ist, dass er dann Mindestpension bekommt. Dafür war die nie gedacht! Alles schon ein bisschen pervertiert, nicht wahr? Aber für die Beamten natürlich ein goldener Fallschirm.
Es ist doch völlig legitim, dass solch eine Frage auftaucht und jeder Betroffene hierauf Antworten wünscht.
Nieman kennt die Ursache und die Folgen des Motorradunfalles.
Trotzdem folgt eine erste (vor) Verurteilung?

Richard v. Weizsäcker hat einmal gesagt: Nicht behindert zu sein ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jederzeit genommen werden kann."
Ärgere Dich nicht über Deine Fehler und Schwächen, ohne sie bist Du zwar vollkommen, aber kein Mensch mehr.
Steinbock
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Re: Zusammensetzung der 5 Jahresfrist

Beitrag von Steinbock »

Hallo Tiefenseer,

ich kann seine zynische Anmerkung nachvollziehen.
tiefenseer hat geschrieben:Hallo Michael1990.

ich versteh Deine zynischen Anmerkungen nicht:
Ein Hinweis von Michael1990 an anderer Stelle:

" Ich bin Tarifbeschäftigter, ihr Beamte seit super versorgt,"

Ich vermute, dass er sich als Tarifbeschäftigter benachteiligt fühlt, vielleicht aber auch nur neidisch auf die Beamten ist.

Gruß vom Steinbock!
Torquemada
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Re: Zusammensetzung der 5 Jahresfrist

Beitrag von Torquemada »

Steinbock hat geschrieben:Hallo Tiefenseer,

ich kann seine zynische Anmerkung nachvollziehen.
tiefenseer hat geschrieben:Hallo Michael1990.

ich versteh Deine zynischen Anmerkungen nicht:
Ein Hinweis von Michael1990 an anderer Stelle:

" Ich bin Tarifbeschäftigter, ihr Beamte seit super versorgt,"

Ich vermute, dass er sich als Tarifbeschäftigter benachteiligt fühlt, vielleicht aber auch nur neidisch auf die Beamten ist.

Gruß vom Steinbock!
Wenn Michael1990 das Beamtenverhältnis so turbogeil findet, steht es im offen, sich bundesweit bei einer der vielen Behörden zu bewerben.... :wink:
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tiefenseer
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Re: Zusammensetzung der 5 Jahresfrist

Beitrag von tiefenseer »

Ab und an finde ich es angebracht mal auf Zitate von Persönlichkeiten zurück zu greifen.
Arthur Schopenhauer hat i.Z.m. Neid mal folgende Aussagen getroffen:

In Deutschland ist die höchste Form der Anerkennung der Neid......Wir denken selten an das, was wir haben, aber immer an das, was uns fehlt......

Vielleicht lag es auch daran, dass " Ich bin Tarifbeschäftigter, ihr Beamte seit super versorgt,", dass die Ansprüche für das beamtentum nicht erfüllt wurden und eine Form von Bitternis und Mißverständnis im Laufe der Jahre die Oberhand gefunden haben.

Zur Sache selbst, ist die Eingangsfrage eine für mich völlig legitime Frage.
Da ich mich jedoch mit dieser Materie nicht all zu gut auskenne, kann ich nur auf Auskunft bei einem Fachanwalt verweisen.
Hier bekommt man eine rechtsverbindliche Auskunft und (so man es will) auch weitergehende Hilfe.
Ärgere Dich nicht über Deine Fehler und Schwächen, ohne sie bist Du zwar vollkommen, aber kein Mensch mehr.
J.Preston
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Re: Zusammensetzung der 5 Jahresfrist

Beitrag von J.Preston »

Hallo mehus,

am Besten lässt Du Dir Deine bisherige ruhegehaltsfähige Dienstzeit von Deiner Pensionsfestsetzungsstelle berechnen.

Dann bist Du auf der sicheren Seite. Die Stelle fragt dabei i.d.R. auch die anderen ruhegehaltsfähigen Zeiten ab (Wehrdienst, förderliche Ausbildungszeiten, andere anrechenbare Zeiten im öD oder ggf. außerhalb, etc.).

Die "Mindestpension" liegt m.E. nahe am Hartz4-Niveau, wenn man von den knapp 1500 EUR noch die Krankenversicherungskosten abzieht. Ob das die bisherige (Neid-)Diskussion rechtfertigt...?!

Mancher der hier nach der Mindestpension fragt, möchte sich vielleicht auch nur gegen eine DU absichern. Dabei ist der Zeitpunkt des Anspruches auf die Mindestpension ja nicht unerheblich.

Beste Grüße

J.Preston
mehus
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Re: Zusammensetzung der 5 Jahresfrist

Beitrag von mehus »

Hallo und. anke für die Erklärung,

ich hatte natürlich keinen Motorradunfall und will jetzt die Mindestpension. Dies war rein ein Beispiel für einen privaten Unfall der passieren könnte.
Angefangen hat diese überspitzt gesagt Diskussion mit den Kollegen wegen dem Herrn Schumacher mit seinem Skiunfall.
Ich finde es schon wichtig zu wissen wann man diese Jahre rumhat.
Man stelle sich vor, schwerer Unfall, Krankheit etc. Man hat ein Haus/Wohnung gekauft und gerade ein kleines Kind zuhause.
Was ist dann lieber, nach versichern oder doch die Pension?

Ich hab das Spaßeshalber mal berrechnen lassen, mir haben sie auch die 3 Jahre Ausbildung damals eingerechnet Weile dem Beamtendienst förderlich ist, sowie die Zeit als Tarif angestellter beim Staat.

Also kann man abschließend sagen: ein Jahr Wartezeit ist ein Jahr Ruhegehaltsfähige Dienstzeit. Beginn ab der ersten Berufung - also als Anwärter/Beamter auf Wiederruf.

Danke euch
Gruß
Mehus
DerHagn
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Re: Zusammensetzung der 5 Jahresfrist

Beitrag von DerHagn »

Widerruf ;)
Michael1990
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Re: Zusammensetzung der 5 Jahresfrist

Beitrag von Michael1990 »

tiefenseer hat geschrieben:Hallo Michael1990.

ich versteh Deine zynischen Anmerkungen nicht:
Michael1990 hat geschrieben:Die Mindestpension scheint in diesem Forum ja ein sehr begehrtes und beliebtes Thema sein.
Da schielt anscheinend jeder Beamter ab dem Zeitpunkt seiner Berufung drauf.

Wenn ein Beamter durch einen Motorradunfall ein Fall für die Mindestpension wird, muss man schon hinterfragen, ob es hier angemessen ist, dass er dann Mindestpension bekommt. Dafür war die nie gedacht! Alles schon ein bisschen pervertiert, nicht wahr? Aber für die Beamten natürlich ein goldener Fallschirm.
Es ist doch völlig legitim, dass solch eine Frage auftaucht und jeder Betroffene hierauf Antworten wünscht.
Nieman kennt die Ursache und die Folgen des Motorradunfalles.
Trotzdem folgt eine erste (vor) Verurteilung?

Richard v. Weizsäcker hat einmal gesagt: Nicht behindert zu sein ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jederzeit genommen werden kann."
Moin,
die Frequenz mit der hier solche Themen auf den Tisch kommen, sagt schon viel.
Vielleicht sollte mal eine Umfrage gestartet werden, welcher Beamte in diesem Forum nicht in Frühpension ist und noch arbeitet. :)

Wer Opfer eines Motorradunfalls wird, sollte imho gar keine Frühpension bekommen, da nicht dienstlich verursacht.
Ich denke, die ganzen Beamtenprivilegien sind ein Ausgleich für die "besondere Treuepflicht des Beamten zum Dienstherrn". Danke sollte man kein Motorrad fahren.
Torquemada
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Re: Zusammensetzung der 5 Jahresfrist

Beitrag von Torquemada »

Michael1990 hat geschrieben:
tiefenseer hat geschrieben:Hallo Michael1990.

ich versteh Deine zynischen Anmerkungen nicht:
Michael1990 hat geschrieben:Die Mindestpension scheint in diesem Forum ja ein sehr begehrtes und beliebtes Thema sein.
Da schielt anscheinend jeder Beamter ab dem Zeitpunkt seiner Berufung drauf.

Wenn ein Beamter durch einen Motorradunfall ein Fall für die Mindestpension wird, muss man schon hinterfragen, ob es hier angemessen ist, dass er dann Mindestpension bekommt. Dafür war die nie gedacht! Alles schon ein bisschen pervertiert, nicht wahr? Aber für die Beamten natürlich ein goldener Fallschirm.
Es ist doch völlig legitim, dass solch eine Frage auftaucht und jeder Betroffene hierauf Antworten wünscht.
Nieman kennt die Ursache und die Folgen des Motorradunfalles.
Trotzdem folgt eine erste (vor) Verurteilung?

Richard v. Weizsäcker hat einmal gesagt: Nicht behindert zu sein ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jederzeit genommen werden kann."
Moin,
die Frequenz mit der hier solche Themen auf den Tisch kommen, sagt schon viel.
Vielleicht sollte mal eine Umfrage gestartet werden, welcher Beamte in diesem Forum nicht in Frühpension ist und noch arbeitet. :)

Wer Opfer eines Motorradunfalls wird, sollte imho gar keine Frühpension bekommen, da nicht dienstlich verursacht.
Ich denke, die ganzen Beamtenprivilegien sind ein Ausgleich für die "besondere Treuepflicht des Beamten zum Dienstherrn". Danke sollte man kein Motorrad fahren.
@Michael

Melde dich als Troll doch einfach hier ab,

Geh zu anderen Foren, da ist es auch schön. Tipps für dich:

http://www.kreuzgang.org/index.php

Oder hier:

http://freigeisterhaus.de/
Michael1990
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Re: Zusammensetzung der 5 Jahresfrist

Beitrag von Michael1990 »

Torquemada hat geschrieben:
Steinbock hat geschrieben:Hallo Tiefenseer,

ich kann seine zynische Anmerkung nachvollziehen.
tiefenseer hat geschrieben:Hallo Michael1990.

ich versteh Deine zynischen Anmerkungen nicht:
Ein Hinweis von Michael1990 an anderer Stelle:

" Ich bin Tarifbeschäftigter, ihr Beamte seit super versorgt,"

Ich vermute, dass er sich als Tarifbeschäftigter benachteiligt fühlt, vielleicht aber auch nur neidisch auf die Beamten ist.

Gruß vom Steinbock!
Wenn Michael1990 das Beamtenverhältnis so turbogeil findet, steht es im offen, sich bundesweit bei einer der vielen Behörden zu bewerben.... :wink:
Wer es nicht richtig findet, dass Investmentbanker Unsummen verdienen, obwohl die Steuerzahler ihre Institute mit ihren Steuergeldern gerettet haben, kann ja einfach Investmentbanker werden. :roll:
Michael1990
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Re: Zusammensetzung der 5 Jahresfrist

Beitrag von Michael1990 »

J.Preston hat geschrieben:Hallo mehus,


Die "Mindestpension" liegt m.E. nahe am Hartz4-Niveau, wenn man von den knapp 1500 EUR noch die Krankenversicherungskosten abzieht. Ob das die bisherige (Neid-)Diskussion rechtfertigt...?!
J.Preston hat geschrieben:Hallo mehus,

Die "Mindestpension" liegt m.E. nahe am Hartz4-Niveau, wenn man von den knapp 1500 EUR noch die Krankenversicherungskosten abzieht. Ob das die bisherige (Neid-)Diskussion rechtfertigt...?!


J.Preston
Lol, erm nein, nicht ganz.
Wenn man von der Mindestpension von 1500 euro Steuern und PKV abzieht (nur 30%!) dürften da mindestens 1250 euro netto übrig bleiben. + 450 euro Nebenverdienst.

Hartz IV:
391 € Regelleistung
+380 € für Kaltmiete (unterscheidet nicht nach jeweiligem Mietspiegel)
+ca. 50 € Heizkosten
+140€ Kranken- und Pflegeversicherung
=961 €

Also deutlich weniger als die Mindestpension. Und bei der Mindestpension erfolgt keine Anrechnung von eigenem Vermögen wie bei H4.
Ach so, btw. Sterbegeld gibt es bei nicht- Beamten seit 10 Jahren nicht mehr.
Torquemada
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Re: Zusammensetzung der 5 Jahresfrist

Beitrag von Torquemada »

dibedupp hat geschrieben:Ich frage mich immer, warum sich Arbeitnehmer in einem Beamtenforum anmelden? Zum stänkern?
Stimmt. Und seine Angaben zu den Leistungen nach SGB II sind leider auch falsch. Typischer Stammtischler ohne Ahnung......aber jedes Fußballspiel gewinnen, jeden Bundeshaushalt konsolidieren und dann noch auf DIE Beamten eindreschen. Das selige Bundesfreiwild hätte in hier so niedergebügelt.....
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