Folgende Frage: Mein 18jähriger Stiefsohn hat demnächst eine eigene Wohnung (ca. 800 m von unserer Wohnung entfernt), weil er seinen Privatbereich haben wollte, wenn seine kleine Tochter und seine Freundin ihn am Wochenende besuchen. Er zog auf eigenen Wunsch aus. Er macht zurzeit eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme bei der Arbeitsagentur und erhält Berufsausbildungsbeihilfe. Zum Unterhalt ist meine Frau (seine Mutter) nicht verpflichtet, da ihr Einkommen unter dem Selbstbehalt liegt. Trotzdem werden wir ihn weiter unterstützen, indem er gelegentlich Geld erhält, seine Wäsche von uns gemacht wird, er gelegentlich zum Essen kommt etc..
Was ist unter der "häuslichen Bindung" zu verstehen, die Voraussetzung für die weitere Gewährung des Familienzuschlages ist? Reicht das oben Geschilderte aus? Was muß ich ggf. veranlassen (Mitteilung etc.)?
Bin dankbar für jeden konstruktiven Hinweis!!!
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