Schwerbehinderung und Arbeitszeit

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

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naabtalbreaker
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Schwerbehinderung und Arbeitszeit

Beitrag von naabtalbreaker »

Hallo,

eine Frage - verstehe ich das Arbeitszeitgesetz für Beamte in Bayern richtig, das ein schwerbehinderter Beamter weder Überstunden, Sonn-und Feiertagsdienst, sowie Rufbereitschaft leisten muss ?
Bundesland ist Bayern.

Hier die Auszüge:

§ 12
Arbeitszeit für schwer behinderte Beamte
(3) Schwer behinderte Beamte sind auf ihr Verlangen von Mehrarbeit (§ 2 Abs. 3, § 5 Abs. 3 Satz 2
und § 6 Abs. 1) freizustellen.

§ 2
(3) 1Oberste Dienstbehörden und von ihnen ermächtigte Behörden können für einzelne
Verwaltungszweige, Betriebe oder bestimmte Beamtengruppen die Arbeitszeit verlängern oder
verkürzen, wenn die dienstlichen Verhältnisse es erfordern. 2Hierbei soll die Arbeitszeit 10 Stunden
am Tag und 50 Stunden in der Woche nicht überschreiten.

§ 5
Arbeitstage
(3) 1Die Staatsregierung kann bei besonderen Anlässen anordnen, dass an einzelnen Arbeitstagen
der Dienst ganz oder teilweise entfällt; in örtlich bedingten Ausnahmefällen können oberste
Dienstbehörden eine solche Anordnung treffen. 2Hierbei kann auch angeordnet werden, dass die
ausfallende Arbeitszeit innerhalb einer bestimmten Frist einzuarbeiten ist; die tägliche Arbeitszeit
soll jedoch grundsätzlich nicht mehr als 10 Stunden betragen.



§ 6

Dienst an Sonn- und Feiertagen oder zu dienstfreien Zeiten

(1) 1 Wenn es die dienstlichen Verhältnisse erfordern, können oberste Dienstbehörden und von ihnen ermächtigte Behörden Dienst an Sonn- und Feiertagen oder zu dienstfreien Zeiten (§ 5) anordnen. 2 In diesem Fall soll eine entsprechende, möglichst zeitnahe zusammenhängende Freizeit an anderen Tagen gewährt werden. 3 Beamte sollen grundsätzlich an nicht mehr als der Hälfte der Sonntage zum Dienst eingeteilt werden, wenn die dienstlichen Verhältnisse es zulassen.


Danke für eure Mithilfe ....
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Bundesfreiwild
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Re: Schwerbehinderung und Arbeitszeit

Beitrag von Bundesfreiwild »

Ich würde mal als Erstes sagen:
Ein DIENSTPLAN mit Sonn- und Feiertagsarbeit und Nachtdienst auszuführen, ist keine Mehrarbeit. Weil über den ganzen Schichtplan gesehen, im Schnitt die normale Wochenarbeitszeit geleistet wird.gestzlichen Arbeitszeitvorgaben nicht erfüllen, erlaubt, wie z.B. geringere Ruhezeiten zwischen den Schichten. Da gelten also besondere Regeln, die in verschiedenen Institutionen/Behörden unterschiedlich sein dürften.

Mehrarbeit wäre Dienst über diesen regulären Plan hinaus. Wenn also Dienstschichten länger dauern, als im Plan steht oder zusätzliche Schichten.
Wobei es auch hier oft Betriebsvereinbarungen/Regelungen gibt, wie z.B. Freischichten für geleistete Zusatzschichten, etc., damit erst gar kein Problem mit "Überstunden" aufkommt.

Welche Regelungen genau jeweils gelten, muss der eigene Personal/Betriebsrat wissen, der die Schichtpläne mitbestimmt und absegnen muss.

Die Frage sollte man ggfs. mal mit dem zuständigen Vertrauensmann/frau der Schwerbehinderten besprechen.
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