Arbeitsunfall

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JimKnopf
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Arbeitsunfall

Beitrag von JimKnopf »

Guten Morgen, ich hatte vor einigen Jahren einen Arbeitsunfall weshalb ich wegen psychischer Probleme lange krank war. Dieser Unfall wurde von meinem Dienstherrn als Arbeitsunfall anerkannt. Mittlerweile habe ich einen anderen Dienstherrn. Die Probleme von damals habe ich seit dem Unfall dauerhaft. Seit einiger Zeit verstärken sich diese gesundheitlichen Probleme wieder und ich bin auch wieder des Öfteren deshalb krank. Meinen jetzigen Dienstherrn interessiert es jedoch nicht ob diese Probleme von einem Arbeitsunfall vor vielen Jahren bei einem anderen Dienstherrn stammen und spricht von Pensionierung.
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afo1
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Re: Arbeitsunfall

Beitrag von afo1 »

JimKnopf hat geschrieben:Meinen jetzigen Dienstherrn interessiert es jedoch nicht ob diese Probleme von einem Arbeitsunfall vor vielen Jahren bei einem anderen Dienstherrn stammen und spricht von Pensionierung.
...das interessiert auch den Gesetzgeber nicht. Du kannst durchaus wegen eines Dienstunfalls dauerhaft dienstunfähig werden. Allerdings ist dann die Pension höher, als sonst.

Gruß
afo
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JimKnopf
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Re: Arbeitsunfall

Beitrag von JimKnopf »

Das die Pension höher ist habe ich auch schon gehört. Wenn das stimmt was ich gehört habe, muß man allerdings mindestens 50 Prozent behinderung haben. Diese habe und bekomme ich nicht auf psychiche Probleme.
Kater-Mikesch
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Re: Arbeitsunfall

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo JimKnopf,

es ist nicht außergewöhnlich, dass man bei psychischen Problemen eine Schwerbehinderung von 50 GdB bekommt - insbesondere, wenn dies durch einen Dienst-/Arbeitsunfall entstanden ist.

Ich gehe davon aus, dass du in ärztlicher Betreuung bei einem Facharzt bist. Besprech dies bitte einmal mit deinem behandelnden (Fach)-Arzt. Dann stellst du bei deinem zuständigen Amt (z. B. Versorgungsamt oder einfach beim Kreis/Landkreis nachfragen, wer dafür zuständig ist.
In dem Antrag gibst du deine persönlichen Angaben und die Krankheit an - dann noch den behandelnden Arzt angeben.
Das zuständige Amt setzt sich mit dem Arzt in Verbindung und dieser erstellt eine Diagnose mit Befund - auf Grund dieser Diagnose/Befund wird das Amt eine Entscheidung treffen.

Wichtig ist, dass du vorher natürlich mit deinem behandelnden Arzt darüber spricht und die weitere Vorgehensweise abklärst.

Der Antrag kostet außer ein paar Minuten Zeit nichts...
Auch wenn es nicht für eine Schwerbehinderung ausreicht, kannst du bei 30/40 GdB einen Antrag auf Gleichstellung stellen - ich kann mir aber vorstellen, dass du bei längerer Behandlung und bei Anerkennung eines Arbeits-/Dienstunfall doch gute Chancen auf GdB 50 hast.

Kannst ja gerne mal hier im Forum nach Abschluss eine Rückinfo geben - danke.
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afo1
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Re: Arbeitsunfall

Beitrag von afo1 »

Ich kann keine Kopplung des Unfallruhegehaltes an eine Schwerbehinderung erkennen. Vielmehr sieht es so aus:

Wird ein Beamter infolge eines Dienstunfalls in den Ruhestand versetzt, hat er Anspruch auf Zahlung eines Unfallruhegehalts. Die Anwendung des Versorgungsabschlags und des Absenkungsfaktors nach § 69 e BeamtVG entfallen beim Unfallruhegehalt. Bei der Ermittlung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit ist die Zurechnungszeit auf die Hälfte begrenzt (§13 Abs. 1 i. V. m. § 36 Abs. 2 BeamtVG).

Das nach § 14 Abs. 1 BeamtVG ermittelte Ruhegehalt erhöht sich um 20 Prozent und beträgt mindestens 66 2/3, höchstens aber 75 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge. In einigen Bundesländern wird dagegen mittlerweile auch das Höchstunfallruhegehalt schrittweise auf 71,75 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge abgesenkt. Das Unfallruhegehalt beträgt jedoch mindestens 75 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A 4 (vgl. auch § 69e Abs. 6 BeamtVG).
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