Auszahlung Zeitguthaben und Urlaub bei DDU

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

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Zecki 72
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Auszahlung Zeitguthaben und Urlaub bei DDU

Beitrag von Zecki 72 »

Hallo,

der Amtsarzt hat festgestellt, dass ich dauerhaft dienstunfähig bin. Das Zurruhesetzungsverfahren läuft schon.
Ich bin seit August 2012 durchgehend krankgeschrieben, im Juni 2012 hatte ich meinen Resturlaub von 2011 genommen (12 Urlaubstage). Es ist also noch mein kompletter Jahres-Urlaubsanspruch 2012 vorhanden, anteilig der Urlaub für 2013 aber auch 18 Stunden Guthaben auf dem Gleitzeitkonto (elektronisch erfasst).
Ich habe formlos angefragt, ob ich alles o.g. ausgezahlt bekomme.
Antwort: Zeitguthaben verfällt bei Beginn des Ruhestands, Urlaubsauszahlung soll ich beantragen, wird dann geprüft.

Ist es richtig, dass Zeitguthaben verfällt? Gibt es inzwischen eine klare Regelung für die Auszahlung des Urlaubs?

Danke in voraus

Z.
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Bundesfreiwild
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Re: Auszahlung Zeitguthaben und Urlaub bei DDU

Beitrag von Bundesfreiwild »

:mrgreen: Tja... man sollte mit einem Zeitminus in die DDU gehen.

Ja, wegen Krankheit nicht genommener Urlaub kann ausgezahlt werden, allerdings nur in begrenztem Umfang. Der von 2012 dürfte verfallen sein.
Genauere Regelungen haben wir hier im Forum schon geschrieben. Bitte die Suchfunktion benutzen.
burgwächter
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Re: Auszahlung Zeitguthaben und Urlaub bei DDU

Beitrag von burgwächter »

Zecki 72 hat geschrieben:Hallo,

der Amtsarzt hat festgestellt, dass ich dauerhaft dienstunfähig bin. Das Zurruhesetzungsverfahren läuft schon.
Ich bin seit August 2012 durchgehend krankgeschrieben, im Juni 2012 hatte ich meinen Resturlaub von 2011 genommen (12 Urlaubstage). Es ist also noch mein kompletter Jahres-Urlaubsanspruch 2012 vorhanden, anteilig der Urlaub für 2013 aber auch 18 Stunden Guthaben auf dem Gleitzeitkonto (elektronisch erfasst).
Ich habe formlos angefragt, ob ich alles o.g. ausgezahlt bekomme.
Antwort: Zeitguthaben verfällt bei Beginn des Ruhestands, Urlaubsauszahlung soll ich beantragen, wird dann geprüft.

Ist es richtig, dass Zeitguthaben verfällt? Gibt es inzwischen eine klare Regelung für die Auszahlung des Urlaubs?

Danke in voraus

Z.
Für 2012 den Rest des Mindesturlaubes von 20 Tagen. 12 hattest Du schon also noch 8 Tage, auch wenn der aus 2011 war.
In 2013 den aufgequotelten von 20 Mindesttagen bei Eintritt in den Ruhestand. Schwerbehindertenurlaub zählt auch nicht.
Üzeit wird nicht ausgezahlt.
Quelle BAG, EuGH Rechtssprechung.
Zecki 72
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Re: Auszahlung Zeitguthaben und Urlaub bei DDU

Beitrag von Zecki 72 »

Danke, das klingt ja leider nicht so gut für mich. Aber es war so nicht von mir geplant, also konnte ich vor der DDU nicht Urlaub und Zeitguthaben abbauen.
herbertl01
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Re: Auszahlung Zeitguthaben und Urlaub bei DDU

Beitrag von herbertl01 »

Moin,

mich hat es schon im Mai 2005 dahingerafft.... wahrscheinlich nicht ganz unschuldig waren die Kyocera Drucker.
Nach weniger als einem Jahr wollte man mich schon zum 01.03.2006 in Pension schicken, ich bat zumindestens bis zur Halbjahresinspektion meines Schrittmachers zu warten... und verwies auf noch stehende Überstunden 280 und den Urlaub aus 2004 noch einige Tage, 2005 ganz und 2006 anteilig als man mich gezwungenermassen zum 01.07.2006 in Pension schickte. Eigenartigerweise verfügte die gleiche "Amtsärztin" weniger als ein Jahr nach der Untersuchung, dass ich wieder halbtags arbeiten könne..... also Bezahlung für die gemilderte Arbeitszeit bei 50 % und wieder volle Zahlung der Krankenversicherung und der Lebensversicherung mit Berufsunfähigkeit, was mich nach Abzug der 10,8 % auf weniger als 58 % gebracht hätte......aber wieder steuerpflichtig etc......
Das zog sich bis zum Jahr 2007 und letztlich bis zur Klarstellung 2010 hin, wobei ich bei Pensionierung auch nur nach einigen Dientsttagen auch die Polizeizulage verloren hätte.
Nun erfolgte ein Verfahren wegen der Überstunden, das letztlich in einem faulen Kuhhandel endete statt der mir zustehenden 2100-2200 Euro wurden lediglich 1400 Euro versteuert (beim ersten Angebot wollte man freiwillig weil die Behörde über den Ausgang des Verfahrens informiert war....) lach als Vergleich die Hälfte zahlen. In diesem letzten Verfahren hat dann auch die DGB Rechtsschutz den Resturlaub in Hinblick auf die laufende Rechtsprechung geltend gemacht. Vorher habe ich immer die Auskunft erhalten das nach Änderung der Urlaubsordnung der Urlaub im Folgejahr im September verjährt.
Nun habe ich die Ablehung in Händen...... man hätte über all die Jahre wohl vorsorglich... Widerspruch einlegen müssen.
Da hätten wir über die Jahre viel zu tun gehabt..... Sterbegeld gestrichen.... Maximalversorgung mit 52 Jahren.... nach Beckscher Neuregelung erst mit 60 und und...... aber so dass die Berufsunfähigkeitsversicherung und dergleichen wegen erheblicher Vorerkrankungen nicht mehr angeglichen oder neu abgeschlossen werden konnten....

Da klang es schon lächerlich, das ich mit fast 29 Dienstjahren und eigenlich immer im Schichtdienst - die meiste Zeit im 4-Schichtendienst - die 25 Schichtdienstjahre nicht erreicht hätte und somit noch zwei Jahre nachdienen müsste.... und somit irgendwas mit 17 Jahren zu früh gegangen wäre. Die Pensionsberechnung bzw die Zurechnungszeit endet aber mit 60, nicht mit 62!!!!
Weil ich nicht regelmässig nachgefordert habe sind mir somit 30 Tage Urlaub..... für 2005 voll und 2006 halb verfallen. Auch die GdP sieht keine Chance mehr weiter dagegen vorzugehen!!!
Zugestanden hätte mir 30 Tage + Schwerbehindertenurlaub und Zusatzurlaub ...... nach der lausigen Berechnung wegen des EGH Urteils von 20 TAgen wäre noch 5 Tage genommener Urlaub aus dem Jahr 2004 abgezogen, statt die anderen 4 oder 5 dazugerechnet worden.
Bleibt festzustellen, dass so für den Urlaub noch mindestens 4000 Euro und für die Überstunden noch ca 700 Euro, trotz Festsetzung auf Mehrarbeitsvergütung 2002 nicht wie bei der Auszahlung 2012 oder 2013 gültig verlorengingen.
So kann unser lieber Brötchengeber weiter Geld verschleudern und doch die Schuldenbremse treten.
Vielen Dank!
Jemand der mal gerne bei der Polizei war......
Kater-Mikesch
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Re: Auszahlung Zeitguthaben und Urlaub bei DDU

Beitrag von Kater-Mikesch »

was ist eigentlich mit Urlaub nach § 7a EUrlV - Urlaubsansparung zur Kinderbetreuung ?

Wird dieser Urlaubsanspruch auch ausgezahlt, wenn man sich für zwei Jahren jeweils 10 Tage (insgesamt 20 Tage) angespart hat - und zwar von dem Urlaub über den gesetzlichen 20 Tagen...?
Torquemada
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Re: Auszahlung Zeitguthaben und Urlaub bei DDU

Beitrag von Torquemada »

Kater-Mikesch hat geschrieben:was ist eigentlich mit Urlaub nach § 7a EUrlV - Urlaubsansparung zur Kinderbetreuung ?

Wird dieser Urlaubsanspruch auch ausgezahlt, wenn man sich für zwei Jahren jeweils 10 Tage (insgesamt 20 Tage) angespart hat - und zwar von dem Urlaub über den gesetzlichen 20 Tagen...?
Du beziehst dich auf die Regelung für die Bundesbeamten.

Eine interessante Frage !!! Denn das ist schließlich Urlaub, der eindeutig nur über die gesetzlichen Tage hinaus angespart werden kann.

Sollte dieses angesparte Zeitguthaben zur Kinderbetreuung (das in Stunden bemessen ist), nicht ausgezahlt werden, müsste es dann bei einer eventl. Reaktivierung VOR dem 12. Geburtstag des jüngsten Kindes nicht wieder aufleben?
Kater-Mikesch
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Re: Auszahlung Zeitguthaben und Urlaub bei DDU

Beitrag von Kater-Mikesch »

Die Auszahlungen des nicht genommenen Urlaubes beziehen sich doch eigentlich immer auf den gesetzlichen Mindesturlaub (20 Tage) - oder?

Die Tage für die Ansparung nach § 7a sind aber von den zusätzlichen Tagen (ab 21. Urlaubstag) angespart worden und sind dann doch nicht auszahlungsfähig - oder sehe ich das jetzt falsch...nach meinem Verständnis muss man diese Tage vorher abbauen (können) oder diese verfallen mit der Dienstunfähigkeit...
Torquemada
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Re: Auszahlung Zeitguthaben und Urlaub bei DDU

Beitrag von Torquemada »

Kater-Mikesch hat geschrieben:Die Auszahlungen des nicht genommenen Urlaubes beziehen sich doch eigentlich immer auf den gesetzlichen Mindesturlaub (20 Tage) - oder?

Die Tage für die Ansparung nach § 7a sind aber von den zusätzlichen Tagen (ab 21. Urlaubstag) angespart worden und sind dann doch nicht auszahlungsfähig - oder sehe ich das jetzt falsch...nach meinem Verständnis muss man diese Tage vorher abbauen (können) oder diese verfallen mit der Dienstunfähigkeit...
So sehe ich das auch.
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