Entlassung nach 14 Jahren Urlaub ohne Bezüge
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Entlassung nach 14 Jahren Urlaub ohne Bezüge
Hallo zusammen,
meine Situation stellt sich als etwas kompliziert dar:
Ich habe seit 1997 immer wieder mit Depressionen zu kämpfen, die eine AU bis zu 6 Monaten nach sich gezogen hatten. 2000 bin ich Mutter geworden und habe mich nach dem 3-jährigen Erziehungsurlaub beurlauben lassen. In dieser ganzen Zeit hatte ich zwar Rückfälle, aber es geht mir wesentlich besser als im Dienst. Nun teilt mir mein Dienstherr, eine Anstalt öffentlichen Rechts, mit, dass nächstes Jahr definitiv Schluss mit dem Urlaub o. B. ist und ich den Dienst dann wieder aufnehmen muss. Gleichzeitig bittet er mich zum baldmöglichen Gespräch.
Mein Mann ist ebenfalls Beamter - mein Sohn und ich sind über ihn beihilfeberechtigt und beide eigenständig privat krankenversichert.
Eigentlich möchte ich nicht wieder in den öffentlichen Dienst zurück, sondern würde mir nach meiner Entlassung gern eine geringfügige Beschäftigung suchen, da der Dienstherr die Genehmigung für eine Nebentätigkeit nicht gibt.
Was würdet Ihr mir raten und hat jemand Erfahrung mit der Entlassung?? Pensionsansprüche? Nachversicherung? Krankenversicherung: Beihilfe nach einer Entlassung weiterhin über meinen Mann??
Vielen Dank für Eure Unterstützung!
meine Situation stellt sich als etwas kompliziert dar:
Ich habe seit 1997 immer wieder mit Depressionen zu kämpfen, die eine AU bis zu 6 Monaten nach sich gezogen hatten. 2000 bin ich Mutter geworden und habe mich nach dem 3-jährigen Erziehungsurlaub beurlauben lassen. In dieser ganzen Zeit hatte ich zwar Rückfälle, aber es geht mir wesentlich besser als im Dienst. Nun teilt mir mein Dienstherr, eine Anstalt öffentlichen Rechts, mit, dass nächstes Jahr definitiv Schluss mit dem Urlaub o. B. ist und ich den Dienst dann wieder aufnehmen muss. Gleichzeitig bittet er mich zum baldmöglichen Gespräch.
Mein Mann ist ebenfalls Beamter - mein Sohn und ich sind über ihn beihilfeberechtigt und beide eigenständig privat krankenversichert.
Eigentlich möchte ich nicht wieder in den öffentlichen Dienst zurück, sondern würde mir nach meiner Entlassung gern eine geringfügige Beschäftigung suchen, da der Dienstherr die Genehmigung für eine Nebentätigkeit nicht gibt.
Was würdet Ihr mir raten und hat jemand Erfahrung mit der Entlassung?? Pensionsansprüche? Nachversicherung? Krankenversicherung: Beihilfe nach einer Entlassung weiterhin über meinen Mann??
Vielen Dank für Eure Unterstützung!
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- Wohnort: Hurghada/Ägypten
Re: Entlassung nach 14 Jahren Urlaub ohne Bezüge
Wenn ich das richtig verstanden habe, bist du wegen deines Sohnes solange daheim geblieben und offenbar ohne Bezüge. Wenn du wie du geschrieben hast, schon seit Jahren unter Depressionen leidest, auch wenn sie zur Zeit offenbar etwas besser sind, warum hat dich dein Dienstherr nicht zum Amtsarzt geschickt, bzw. warum hast du keinen Antrag auf vorzeitige Pensionierung aus gesundheitlichen Gründen gestellt, dann würdest du die Mindestrente bekommen. Setz dich mal mit deinem dich behandelnden Arzt in Verbindung, der kann durch ein Gutachten feststellen inwieweit deine Gesundheit eine Rückkehr in den Dienst zulässt.
Solltest du erwägen dich entlassen zu lassen um dir eine Nebentätigkeit zu suchen, dann verlierst du alle Pensionsansprüche und wirst für die Zeit in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert, allerdings auf einem niedrigen Level.
Krankenversicherung ist ein schwieriges Thema, da du dann nicht mehr im Beamtenstatus bist, müsstest du deine private Krankenversicherung zu 100% selbst bezahlen, der Wechsel in eine gesetzliche Krankenversicherung ist fast nicht möglich. Du hast die Möglichkeit dich über die private Krankenversicherung deines Mannes mitversichern zu lassen, wie hoch die zu zahlende Summe ist müsstest du bei der PKV deines Mannes erfragen.
Also ich würd erstmal über die Schiene des vorzeitigen Ruhestandes gehen, falls du gesundheitlich nicht mehr in der Lage bist deinen Dienst zu verrichten. Dürfte glaub ich auch insofern schwierig werden, da sich ja vieles in der Zeit geändert hat und du sicher auch erstmal wieder neu eingearbeitet werden musst.
Ein anderes Modell wäre, auch wenn du geschrieben hast das du nicht wieder in den öffentlichen Dienst zurück willst, das du wegen einer Teilzeitstelle nachfragst. Nach 14 Jahren würd ich den Beamtenstatus nicht so ohne weiteres aufgeben, denn ob du auf Dauer mit dem Nebenjob glücklich wirst ist auch fraglich und es geht eben später auch um deine Altersabsicherung.
Hoffe ich konnte dir ein wenig weiterhelfen und weiterhin gute Besserung
egyptwoman
Solltest du erwägen dich entlassen zu lassen um dir eine Nebentätigkeit zu suchen, dann verlierst du alle Pensionsansprüche und wirst für die Zeit in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert, allerdings auf einem niedrigen Level.
Krankenversicherung ist ein schwieriges Thema, da du dann nicht mehr im Beamtenstatus bist, müsstest du deine private Krankenversicherung zu 100% selbst bezahlen, der Wechsel in eine gesetzliche Krankenversicherung ist fast nicht möglich. Du hast die Möglichkeit dich über die private Krankenversicherung deines Mannes mitversichern zu lassen, wie hoch die zu zahlende Summe ist müsstest du bei der PKV deines Mannes erfragen.
Also ich würd erstmal über die Schiene des vorzeitigen Ruhestandes gehen, falls du gesundheitlich nicht mehr in der Lage bist deinen Dienst zu verrichten. Dürfte glaub ich auch insofern schwierig werden, da sich ja vieles in der Zeit geändert hat und du sicher auch erstmal wieder neu eingearbeitet werden musst.
Ein anderes Modell wäre, auch wenn du geschrieben hast das du nicht wieder in den öffentlichen Dienst zurück willst, das du wegen einer Teilzeitstelle nachfragst. Nach 14 Jahren würd ich den Beamtenstatus nicht so ohne weiteres aufgeben, denn ob du auf Dauer mit dem Nebenjob glücklich wirst ist auch fraglich und es geht eben später auch um deine Altersabsicherung.
Hoffe ich konnte dir ein wenig weiterhelfen und weiterhin gute Besserung
egyptwoman
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Re: Entlassung nach 14 Jahren Urlaub ohne Bezüge
Hallo UoB,
also ich kann dir nur eins empfehlen:
Nimm deinen Dienst kommentarlos auf und geh dort ein paar Wochen arbeiten - wenn möglich noch als Vollzeitarbeitsstelle.
Dann gehst du zum Arzt und ziehst das so lange durch, bis dein Dienstherr dich in den vorzeitigen Ruhestand versetzen will. Das ist ja kein Problem, denn so bekommst du die Mindestpension, kannst dich weiter über deinen Mann vesichern lassen und kannst mit Sicherheit in deinem vorzeitigem Ruhestand eine Nebentätigkeit anmelden.
Auf keinen Fall selber um Entlassung bitten. Das würde ich in keinem Fall machen.
Sollte dein Dienstherr dich zum Gespräch bitten, bitte nichts von deiner Krankheit oder deinem Vorhaben sagen. Sag einfach, ja ich probiere es - ich will die Arbeit wieder aufnehmen.
Du wirst sehen, dass ist die beste Lösung - eine Nachversicherung bringt dich unter Hartz 4-Niveau - und das willst du dir wohl nicht antun...oder?
also ich kann dir nur eins empfehlen:
Nimm deinen Dienst kommentarlos auf und geh dort ein paar Wochen arbeiten - wenn möglich noch als Vollzeitarbeitsstelle.
Dann gehst du zum Arzt und ziehst das so lange durch, bis dein Dienstherr dich in den vorzeitigen Ruhestand versetzen will. Das ist ja kein Problem, denn so bekommst du die Mindestpension, kannst dich weiter über deinen Mann vesichern lassen und kannst mit Sicherheit in deinem vorzeitigem Ruhestand eine Nebentätigkeit anmelden.
Auf keinen Fall selber um Entlassung bitten. Das würde ich in keinem Fall machen.

Sollte dein Dienstherr dich zum Gespräch bitten, bitte nichts von deiner Krankheit oder deinem Vorhaben sagen. Sag einfach, ja ich probiere es - ich will die Arbeit wieder aufnehmen.
Du wirst sehen, dass ist die beste Lösung - eine Nachversicherung bringt dich unter Hartz 4-Niveau - und das willst du dir wohl nicht antun...oder?
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Re: Entlassung nach 14 Jahren Urlaub ohne Bezüge
Hallo,
ein paar Tage/Wochen arbeiten würde ich schon - nur um den Anschein zu wahren
Wie sagt man so schön:
Man will ja nicht gleich mit der Tür ins Haus fallen.
lass deinen Leiter mal schön im ungewissen und schmier im einfach Honig um den Mund.
Wie z. B., dass du dich schon riesig auf die neuen Herausforderungen freust oder dass du
schon lange wieder was produktives machen möchtest - oder dass dir zu Hause die Decke
auf den Kopf fällt - oder dass du auch gerne in der Freizeit dir bestimmte Dinge aneignen
will (Fremdsprachen, Betriebswirt, Studium usw.) - kannst ruhig total dick auftragen und
mach dir einen Spaß daraus !
ein paar Tage/Wochen arbeiten würde ich schon - nur um den Anschein zu wahren

Wie sagt man so schön:
Man will ja nicht gleich mit der Tür ins Haus fallen.
lass deinen Leiter mal schön im ungewissen und schmier im einfach Honig um den Mund.
Wie z. B., dass du dich schon riesig auf die neuen Herausforderungen freust oder dass du
schon lange wieder was produktives machen möchtest - oder dass dir zu Hause die Decke
auf den Kopf fällt - oder dass du auch gerne in der Freizeit dir bestimmte Dinge aneignen
will (Fremdsprachen, Betriebswirt, Studium usw.) - kannst ruhig total dick auftragen und
mach dir einen Spaß daraus !
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Re: Entlassung nach 14 Jahren Urlaub ohne Bezüge
Hm also dick auftragen würd ich nicht, denn wie man aus dem Posting von UoB entnehmen kann war sie ja schonmal ein halbes Jahr außer Gefecht gesetzt wegen ihrer Depressionen und das wohl vor der Geburt ihres Sohnes, d.h. davon weiß der Dienstherr mit Sicherheit. Der Vorschlag erstmal zu versuchen wieder zu arbeiten wenn möglich in Teilzeit wäre schon empfehlenswert und dann kann sie sich ja krankschreiben lassen, sofern sie sich halt so fühlt, was sicher kommen kann. Dann einfach das weitere abwarten, bis der Dienstherr sich wegen amtsärztlicher Untersuchung meldet. Den behandelten Arzt dann wegen eines Gutachtens fragen, das vorlegen und abwarten.
Darf ich dich @ UoB mal fragen, warum du das nicht schon nach der Geburt deines Sohnes bzw. nach den 3Jahren die du ja eh daheim bleiben darfst, in Erwägung gezogen hast, wenn es dir, wie du geschrieben hast so schlecht ging und du öfter Rückfälle hattest? Dann hättest du nicht Urlaub ohne Bezüge beantragen brauchen und hättest womöglich die Mindestrente bekommen?
egyptwoman
Darf ich dich @ UoB mal fragen, warum du das nicht schon nach der Geburt deines Sohnes bzw. nach den 3Jahren die du ja eh daheim bleiben darfst, in Erwägung gezogen hast, wenn es dir, wie du geschrieben hast so schlecht ging und du öfter Rückfälle hattest? Dann hättest du nicht Urlaub ohne Bezüge beantragen brauchen und hättest womöglich die Mindestrente bekommen?
egyptwoman
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Re: Entlassung nach 14 Jahren Urlaub ohne Bezüge
Hallo egyptwoman,
auch wenn man vor zig Jahren länger krank war, heißt dass noch nicht, dass der ArbG davon wusste - dass wäre ja nur der Fall, dass man eine DU-Untersuchung schon damals hatte...
Und warum soll man denn immer einen Vorruhestand beantragen, wenn man wegen dem Nachwuchst in UoB geht - beamtenrechtlich kann man ja bis zum 12. Lebensjahr und ggf. noch länger aussetzen, wenn der ArbG den UoB genehmigt...
Ich würde auch wieder normal einsteigen und mit der höchstmöglichen Stundenzahl anfangen - wenn es dann aus gesundheitlichen Gründen nicht geht, musst du leider wieder zum Arzt und dann kannst du einfach abwarten, wie der ArbG reagiert.
Und so lange du einfach krank bist, brauchst du auch dem ArbG nicht zu erklären, welche Krankheit du hast - das hat den ArbG nicht zu interessiere !!!
auch wenn man vor zig Jahren länger krank war, heißt dass noch nicht, dass der ArbG davon wusste - dass wäre ja nur der Fall, dass man eine DU-Untersuchung schon damals hatte...
Und warum soll man denn immer einen Vorruhestand beantragen, wenn man wegen dem Nachwuchst in UoB geht - beamtenrechtlich kann man ja bis zum 12. Lebensjahr und ggf. noch länger aussetzen, wenn der ArbG den UoB genehmigt...
Ich würde auch wieder normal einsteigen und mit der höchstmöglichen Stundenzahl anfangen - wenn es dann aus gesundheitlichen Gründen nicht geht, musst du leider wieder zum Arzt und dann kannst du einfach abwarten, wie der ArbG reagiert.
Und so lange du einfach krank bist, brauchst du auch dem ArbG nicht zu erklären, welche Krankheit du hast - das hat den ArbG nicht zu interessiere !!!
- Bundesfreiwild
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Re: Entlassung nach 14 Jahren Urlaub ohne Bezüge
Moooment.
Ich denke, hier müssen wir erstmal ein paar Dinge richtig "aufrollen"
1. Du bist wann Beamtin geworden und wie viele Dienstjahre hast du gearbeitet (mit oder ohne krank), bis du wegen deines Kindes Pause gemacht hast?
2. Ob du krank warst oder nicht WÄHREND deiner wie auch immer gearteten Abwesenheit vom Dienst - zählt in Sachen Dienstunfähigkeit, etc. überhaupt nicht.
3. Du willst gar nicht mehr in den Dienst zurück? WENN du deine Mindestdienstzeit erfüllt hast (vor dem UoB), dann könnte man folgendes Szenario durchziehen:
Ende UoB zum meinetwegen 30.06.2014.
Am 01.07.14 Wäre dann der Dienstantritt. Wo du antreten sollst, teilt dir dein Dienstherr natürlich vorher mit. Kann auch woanders sein als vorher. Du bist dann im Dienst, sobald der UoB offiziell endet. Ab dem 01.06. bekommst du dein Gehalt wieder (egal ob Voll- oder Teilzeit). Teilzeit musst du beantragen. Normalerweise kann der Dienstherr das nicht ablehnen. Du könntest aber auch in Vollzeit den Dienst (auf dem Papier) antreten.
Falls du deine Mindestdienstzeit noch nicht voll hast, ab der es eine Mindestpension gäbe, dann würde ich evtl. 1-2 Jahre noch arbeiten, damit ich die Pension sicher hätte.
4. Du die Jahre aber zusammen und hast natürlich gar nicht vor, wieder zu arbeiten, bist aber nun zum 01.07. in Vollzeit (oder Teilzeit) im Dienst. Egal, ob du nun zur Arbeit erscheinst, oder sofort eine Krankmeldung schickst. Du bekommst dein Gehalt. Egal ob krank oder nicht. Du beziehst aber dein Beamtengehalt, egal ob du nun arbeiten kannst oder nicht. Wenn der 01.07. kommt und der UoB ist abgelaufen, bist du AUTOMATISCH wieder im Dienst.
Du bist weiter krank. Du bekommst dein Geld. Der Dienstherr wird sauer. Das muss dich aber nicht interessieren.
Wenn du mehr als 2-3 Monate krank bist, schickt er dich von sich aus zum Amtsarzt zur Dienstunfähigkeitsuntersuchung. Dem Arzt kannst du nun unter Tränen deine Beschwerden aller Art mitteilen, unterstützt durch Atteste deines behandelnden Arztes.
Der Amtsarzt teilt dem Dienstherrn mit, dass du bis auf Weiteres nicht mehr dienstfähig werden wirst (innerhalb 6 Monate). Der Dienstherr wird das Dienstunfähigkeitsverfahren einleiten und 2-3 Monate später bist du in Pension. Du bekommt mindestens die Mindestpension (ca. 1000 Euro netto).
Du stellst danach einen Antrag auf Nebenjob, der wird für Pensionäre in der Regel genehmigt.
5. Das BLÖÖÖÖDESTE, dass du machen kannst wäre, dich aus dem Dienst ENTLASSEN zu lassen (auf Antrag von dir selbst). Dann würde man dich in der Rentenversicherung nachversichern, du würdest aus dem Dienst ausscheiden. Aber keine Rente beziehen, da du noch nicht das reguläre Rentenalter von ca. 65 Jahren erreicht hättest. Du hast kein Einkommen, bis du in Rente gehen darfst. Und dann ist deine Rente mit 65 SEHRSEHR viel kleiner, als es deine Mindestpension wäre.
Um eine Frührente zu bekommen, müsstest du dann das Arbeitsunfähigkeitsverfahren der REntenversicherung durchziehen und die schreiben einen nicht so schnell kaputt.
Wenn jemand nicht mehr dienstfähig ist, heisst das noch lange nicht, dass er nicht woanders noch arbeiten könnte.
Also lass von einer Entlassungsantrag auf jeden Fall die Finger.
Wenn die UoB endet, bist du offiziell von alleine wieder im Dienst und dein Gehalt fliesst. Lass dich von deinem Dienstherrn nicht ins Bockshorn jagen.
Vor allem, wenn du die DDU-Pension auch noch wirklich WILLST, ist es kein Problem, auch dahin zu kommen. Derweil fliesst das Gehalt bis du in DDU BIST.
Und danach die Pensionbezüge.
Ich denke, hier müssen wir erstmal ein paar Dinge richtig "aufrollen"
1. Du bist wann Beamtin geworden und wie viele Dienstjahre hast du gearbeitet (mit oder ohne krank), bis du wegen deines Kindes Pause gemacht hast?
2. Ob du krank warst oder nicht WÄHREND deiner wie auch immer gearteten Abwesenheit vom Dienst - zählt in Sachen Dienstunfähigkeit, etc. überhaupt nicht.
3. Du willst gar nicht mehr in den Dienst zurück? WENN du deine Mindestdienstzeit erfüllt hast (vor dem UoB), dann könnte man folgendes Szenario durchziehen:
Ende UoB zum meinetwegen 30.06.2014.
Am 01.07.14 Wäre dann der Dienstantritt. Wo du antreten sollst, teilt dir dein Dienstherr natürlich vorher mit. Kann auch woanders sein als vorher. Du bist dann im Dienst, sobald der UoB offiziell endet. Ab dem 01.06. bekommst du dein Gehalt wieder (egal ob Voll- oder Teilzeit). Teilzeit musst du beantragen. Normalerweise kann der Dienstherr das nicht ablehnen. Du könntest aber auch in Vollzeit den Dienst (auf dem Papier) antreten.
Falls du deine Mindestdienstzeit noch nicht voll hast, ab der es eine Mindestpension gäbe, dann würde ich evtl. 1-2 Jahre noch arbeiten, damit ich die Pension sicher hätte.
4. Du die Jahre aber zusammen und hast natürlich gar nicht vor, wieder zu arbeiten, bist aber nun zum 01.07. in Vollzeit (oder Teilzeit) im Dienst. Egal, ob du nun zur Arbeit erscheinst, oder sofort eine Krankmeldung schickst. Du bekommst dein Gehalt. Egal ob krank oder nicht. Du beziehst aber dein Beamtengehalt, egal ob du nun arbeiten kannst oder nicht. Wenn der 01.07. kommt und der UoB ist abgelaufen, bist du AUTOMATISCH wieder im Dienst.
Du bist weiter krank. Du bekommst dein Geld. Der Dienstherr wird sauer. Das muss dich aber nicht interessieren.
Wenn du mehr als 2-3 Monate krank bist, schickt er dich von sich aus zum Amtsarzt zur Dienstunfähigkeitsuntersuchung. Dem Arzt kannst du nun unter Tränen deine Beschwerden aller Art mitteilen, unterstützt durch Atteste deines behandelnden Arztes.
Der Amtsarzt teilt dem Dienstherrn mit, dass du bis auf Weiteres nicht mehr dienstfähig werden wirst (innerhalb 6 Monate). Der Dienstherr wird das Dienstunfähigkeitsverfahren einleiten und 2-3 Monate später bist du in Pension. Du bekommt mindestens die Mindestpension (ca. 1000 Euro netto).
Du stellst danach einen Antrag auf Nebenjob, der wird für Pensionäre in der Regel genehmigt.
5. Das BLÖÖÖÖDESTE, dass du machen kannst wäre, dich aus dem Dienst ENTLASSEN zu lassen (auf Antrag von dir selbst). Dann würde man dich in der Rentenversicherung nachversichern, du würdest aus dem Dienst ausscheiden. Aber keine Rente beziehen, da du noch nicht das reguläre Rentenalter von ca. 65 Jahren erreicht hättest. Du hast kein Einkommen, bis du in Rente gehen darfst. Und dann ist deine Rente mit 65 SEHRSEHR viel kleiner, als es deine Mindestpension wäre.
Um eine Frührente zu bekommen, müsstest du dann das Arbeitsunfähigkeitsverfahren der REntenversicherung durchziehen und die schreiben einen nicht so schnell kaputt.
Wenn jemand nicht mehr dienstfähig ist, heisst das noch lange nicht, dass er nicht woanders noch arbeiten könnte.
Also lass von einer Entlassungsantrag auf jeden Fall die Finger.
Wenn die UoB endet, bist du offiziell von alleine wieder im Dienst und dein Gehalt fliesst. Lass dich von deinem Dienstherrn nicht ins Bockshorn jagen.
Vor allem, wenn du die DDU-Pension auch noch wirklich WILLST, ist es kein Problem, auch dahin zu kommen. Derweil fliesst das Gehalt bis du in DDU BIST.
Und danach die Pensionbezüge.
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- Registriert: 7. Sep 2012, 15:54
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Re: Entlassung nach 14 Jahren Urlaub ohne Bezüge
Hallo,
das war wieder einmal den Nagel auf den berühmten Kopft getroffen - genau diese Vorgehensweise würde ich einem raten.
Auf keinen Fall die Entlassung aus dem Dienst beantragen - wenn die Mindestzeit noch nicht erreicht wäre (das glaube ich aber nicht), dann die Zeit unbedingt irgendwie durchhalten.
Ich kann dir auch noch raten, jetzt eine RS-Versicherung gaaaaaaanz schnell abzuschließen - wenn du noch keine hast. Dann kannst du dir auch einmal ein Rechtsberatungsgespräch bei einem spezialisierten Fachanwalt nehmen und dich von A-Z beraten lassen.
Notfalls gegen eine Zuweisung klagen, wenn diese zu weit weg wäre !
Ansonsten genau so wie von Bundesfreiwild vorgehen:
Nach dem Ende des UoB wirst du wieder aktive Beamtin, dann bekommst du aller Voraussicht eine Zuweisung und wenn du nicht arbeiten kannst, geh zu einem Arzt.
Wenn du psychische Probleme hast, dann rate ich dir zu einem Facharzt deines Vertrauens zu gehen und die Probleme mit der Arbeit (bzw. mit der Telekom) klären lassen.
Vielleicht dann auch eine Reha beantragen, wenn es überhaupt nicht mehr geht - wenn du einen betreuen musst, ist eine Tagesklinik vor Ort die beste Lösung !
Und dann einfach mal weiterschauen - wenn es nicht mehr geht, ist das Schlimmste, dass du in die DDU gehst. Aber dann mit der Mindestpension.
Auf keinen Fall aus dem Dienst auf eigenen Antrag ausscheiden und das Beamtenverhältnis kündigen - dann bekommst du höchsten noch Hartz4, wenn überhaupt. Denn wenn dein Partner verdient, bekommst du überhaupt nichts - im Gegenteil zur Pension bei DDU
das war wieder einmal den Nagel auf den berühmten Kopft getroffen - genau diese Vorgehensweise würde ich einem raten.
Auf keinen Fall die Entlassung aus dem Dienst beantragen - wenn die Mindestzeit noch nicht erreicht wäre (das glaube ich aber nicht), dann die Zeit unbedingt irgendwie durchhalten.
Ich kann dir auch noch raten, jetzt eine RS-Versicherung gaaaaaaanz schnell abzuschließen - wenn du noch keine hast. Dann kannst du dir auch einmal ein Rechtsberatungsgespräch bei einem spezialisierten Fachanwalt nehmen und dich von A-Z beraten lassen.
Notfalls gegen eine Zuweisung klagen, wenn diese zu weit weg wäre !
Ansonsten genau so wie von Bundesfreiwild vorgehen:
Nach dem Ende des UoB wirst du wieder aktive Beamtin, dann bekommst du aller Voraussicht eine Zuweisung und wenn du nicht arbeiten kannst, geh zu einem Arzt.
Wenn du psychische Probleme hast, dann rate ich dir zu einem Facharzt deines Vertrauens zu gehen und die Probleme mit der Arbeit (bzw. mit der Telekom) klären lassen.
Vielleicht dann auch eine Reha beantragen, wenn es überhaupt nicht mehr geht - wenn du einen betreuen musst, ist eine Tagesklinik vor Ort die beste Lösung !
Und dann einfach mal weiterschauen - wenn es nicht mehr geht, ist das Schlimmste, dass du in die DDU gehst. Aber dann mit der Mindestpension.
Auf keinen Fall aus dem Dienst auf eigenen Antrag ausscheiden und das Beamtenverhältnis kündigen - dann bekommst du höchsten noch Hartz4, wenn überhaupt. Denn wenn dein Partner verdient, bekommst du überhaupt nichts - im Gegenteil zur Pension bei DDU

Re: Entlassung nach 14 Jahren Urlaub ohne Bezüge
Vielen, vielen Dank für alle Antworten!! Ihr habt mir sehr geholfen.
Es hat etwas länger gedauert, bis ich antworten konnte, denn ich muss sagen, dass ich an dem Thema doch mehr knabbere, als ich dachte. Ich fange z. B. wieder an, vom Dienst (und meinem zuständigen Personal-Menschen, der mal mein direkter Vorgesetzter war und über meine Thematik bestens informiert ist) zu TRÄUMEN...
Zwischenzeitlich war ich bei meinem behandelnden Psychiater: Er hat genau das Gleiche gesagt wie Ihr alle! Er meinte, ich solle mich nicht entlassen lassen und nicht auf das Geld verzichten. Seine Worte waren: "Sie haben genug gelitten." Und das ist wirklich so gewesen. Ich lebe immer noch mit der latenten Angst, dass die Depressionen zurückkehren könnten und ich wieder monatelang aus dem aktiven Leben ausscheide.
Mein Arzt ist der Meinung, ich solle mich erst gar nicht zurück in den Dienst quälen, sondern sofort durch den Amtsarzt die Dienstunfähigkeit feststellen lassen und - wie "Rechtlerin" auch vorschlug - vorher eine Reha machen, bei der manchmal schon die Dienstunfähigkeit attestiert wird.
Was mich nur die ganze Zeit beschäftigt:
Im Moment geht es mir gut, ich bin glücklich und zufrieden, kann alles machen. Und dann bin ich auf einmal dienstunfähig?? Wie verkaufe ich das meinem Umfeld??? Jeder denkt doch gleich - ah, typisch Beamte, sie ist eine von den Drückebergern und lässt sich das auch noch bezahlen!!
Mein Mann meint, ich solle es erst gar nicht an die große Glocke hängen, aber einige Freunde und Bekannte wissen, dass mein UoB bald ausläuft.
Hat jemand eine Idee für mich? Was denkt Ihr über dieses Thema?
Nochmals vielen lieben Dank für Eure Beiträge und ich bin schon gespannt auf weitere Antworten!
LG
Michaela
Es hat etwas länger gedauert, bis ich antworten konnte, denn ich muss sagen, dass ich an dem Thema doch mehr knabbere, als ich dachte. Ich fange z. B. wieder an, vom Dienst (und meinem zuständigen Personal-Menschen, der mal mein direkter Vorgesetzter war und über meine Thematik bestens informiert ist) zu TRÄUMEN...
Zwischenzeitlich war ich bei meinem behandelnden Psychiater: Er hat genau das Gleiche gesagt wie Ihr alle! Er meinte, ich solle mich nicht entlassen lassen und nicht auf das Geld verzichten. Seine Worte waren: "Sie haben genug gelitten." Und das ist wirklich so gewesen. Ich lebe immer noch mit der latenten Angst, dass die Depressionen zurückkehren könnten und ich wieder monatelang aus dem aktiven Leben ausscheide.
Mein Arzt ist der Meinung, ich solle mich erst gar nicht zurück in den Dienst quälen, sondern sofort durch den Amtsarzt die Dienstunfähigkeit feststellen lassen und - wie "Rechtlerin" auch vorschlug - vorher eine Reha machen, bei der manchmal schon die Dienstunfähigkeit attestiert wird.
Was mich nur die ganze Zeit beschäftigt:
Im Moment geht es mir gut, ich bin glücklich und zufrieden, kann alles machen. Und dann bin ich auf einmal dienstunfähig?? Wie verkaufe ich das meinem Umfeld??? Jeder denkt doch gleich - ah, typisch Beamte, sie ist eine von den Drückebergern und lässt sich das auch noch bezahlen!!
Mein Mann meint, ich solle es erst gar nicht an die große Glocke hängen, aber einige Freunde und Bekannte wissen, dass mein UoB bald ausläuft.
Hat jemand eine Idee für mich? Was denkt Ihr über dieses Thema?
Nochmals vielen lieben Dank für Eure Beiträge und ich bin schon gespannt auf weitere Antworten!
LG
Michaela
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- Beiträge: 1454
- Registriert: 19. Jul 2012, 19:22
- Behörde:
Re: Entlassung nach 14 Jahren Urlaub ohne Bezüge
Hallo UoB,
hast du dir schon mal die Pension ausrechnen lassen...du bekommst ja die Mindestversorgung, wenn du nicht über einen bestimmten Satz kommst...
Wenn du also jetzt nach in die Pension gehst und nach außen einfach sagst, du bist noch im UoB, bekommt das ja keiner mit - ob UoB oder DDU...was macht da den Unterschied ?
Mit der Mindestpension (ich gehe mal davon aus, dass du diesen Anspruch erfüllst) und mit dem Wissen, endlich Ruhe vom Dienstherrn zu haben, könntest du sogar noch eine (genehmigte) Nebentätigkeit nachgehen - oder?
Bundesfreiwild hat es am 19.04. so beschrieben, wie du es machen sollst...ggf. wieder anfangen...vielleicht sogar Vollzeit und dann einfach nach kurzer Zeit krank werden...die Zeit der Krankheit bis zur endgültigen DDU kann schon mal dauern. Manchmal auch viele viele Monate...
Und wenn es nicht mehr geht, dann kommt im schlechtesten Falle die DDU und du hast für alle Zeit deine Ruhe - vielleicht mal alle zwei Jahre zur Untersuchung...wenn du aber eine Ärztin hat die eine Reaktivierung ablehnen, dann kommst du auch da durch...!
hast du dir schon mal die Pension ausrechnen lassen...du bekommst ja die Mindestversorgung, wenn du nicht über einen bestimmten Satz kommst...
Wenn du also jetzt nach in die Pension gehst und nach außen einfach sagst, du bist noch im UoB, bekommt das ja keiner mit - ob UoB oder DDU...was macht da den Unterschied ?
Mit der Mindestpension (ich gehe mal davon aus, dass du diesen Anspruch erfüllst) und mit dem Wissen, endlich Ruhe vom Dienstherrn zu haben, könntest du sogar noch eine (genehmigte) Nebentätigkeit nachgehen - oder?
Bundesfreiwild hat es am 19.04. so beschrieben, wie du es machen sollst...ggf. wieder anfangen...vielleicht sogar Vollzeit und dann einfach nach kurzer Zeit krank werden...die Zeit der Krankheit bis zur endgültigen DDU kann schon mal dauern. Manchmal auch viele viele Monate...
Und wenn es nicht mehr geht, dann kommt im schlechtesten Falle die DDU und du hast für alle Zeit deine Ruhe - vielleicht mal alle zwei Jahre zur Untersuchung...wenn du aber eine Ärztin hat die eine Reaktivierung ablehnen, dann kommst du auch da durch...!
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- Registriert: 18. Jan 2011, 10:46
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- Wohnort: Bonn
- Geschlecht:
Re: Entlassung nach 14 Jahren Urlaub ohne Bezüge
Hallo UoB,
ich bin seit 2 Jahren in Pension und bekomme etwas mehr als die Mindestpension.
Mach dir doch keine Gedanken über deine Freunde, UoB läuft aus und du gehst nicht zurück - fertig!
Ich bin nach meiner Elternzeit nur Teilzeit eingestiegen, habe sicher 8 Jahre Teilzeit gearbeitet und bin dann "krank" geworden. Zum Teil auch wegen der Arbeit und dem Arbeitsumfeld. Meinen Freunden habe ich erzählt das ich mir eine Auszeit nehme - ab und an aber eher selten fragt nochmal jemand nach und dann sage ich das ich nicht zurück in meinen alten Beruf gehen werde. Fertig! Ich habe einen 400 Euro Job angenommen und mir geht es gut!
ich bin seit 2 Jahren in Pension und bekomme etwas mehr als die Mindestpension.
Mach dir doch keine Gedanken über deine Freunde, UoB läuft aus und du gehst nicht zurück - fertig!
Ich bin nach meiner Elternzeit nur Teilzeit eingestiegen, habe sicher 8 Jahre Teilzeit gearbeitet und bin dann "krank" geworden. Zum Teil auch wegen der Arbeit und dem Arbeitsumfeld. Meinen Freunden habe ich erzählt das ich mir eine Auszeit nehme - ab und an aber eher selten fragt nochmal jemand nach und dann sage ich das ich nicht zurück in meinen alten Beruf gehen werde. Fertig! Ich habe einen 400 Euro Job angenommen und mir geht es gut!
- MK70
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Re: Entlassung nach 14 Jahren Urlaub ohne Bezüge
Über das Gerede von anderen Leuten sollte man sich keinen Kopp machen.
Wem das nicht passt, dass ich aufgrund meiner Erkrankung nicht mehr arbeiten gehen kann, der muss sich auch nicht mit mir abgeben...
Und vorallem sollten sich solche Leute dann auch mal nicht beschweren. Ich denke, die meisten hier, die wegen DUF in Pension müssen, würden auch lieber arbeiten gehen...
Wem das nicht passt, dass ich aufgrund meiner Erkrankung nicht mehr arbeiten gehen kann, der muss sich auch nicht mit mir abgeben...

Und vorallem sollten sich solche Leute dann auch mal nicht beschweren. Ich denke, die meisten hier, die wegen DUF in Pension müssen, würden auch lieber arbeiten gehen...

VG MK 

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Re: Entlassung nach 14 Jahren Urlaub ohne Bezüge
Das ist erlaubt? Mindestpension + 400/450 Euro- Job?defraubeckham hat geschrieben:Hallo UoB,
ich bin seit 2 Jahren in Pension und bekomme etwas mehr als die Mindestpension.
Mach dir doch keine Gedanken über deine Freunde, UoB läuft aus und du gehst nicht zurück - fertig!
Ich bin nach meiner Elternzeit nur Teilzeit eingestiegen, habe sicher 8 Jahre Teilzeit gearbeitet und bin dann "krank" geworden. Zum Teil auch wegen der Arbeit und dem Arbeitsumfeld. Meinen Freunden habe ich erzählt das ich mir eine Auszeit nehme - ab und an aber eher selten fragt nochmal jemand nach und dann sage ich das ich nicht zurück in meinen alten Beruf gehen werde. Fertig! Ich habe einen 400 Euro Job angenommen und mir geht es gut!
Sollte der Dienstherr da nicht eher darauf bestehen, dass du statt dem 450 Euro- Job wenigstens ein paar Stunden weiter arbeitest?
Ich meine, du bist ja anscheinend fit genug.....
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Re: Entlassung nach 14 Jahren Urlaub ohne Bezüge
Das ist erlaubt!
Ich habe mir natürlich den Nebenjob von meinem Dienstherren genehmigen lassen...
Ich habe mir natürlich den Nebenjob von meinem Dienstherren genehmigen lassen...
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Re: Entlassung nach 14 Jahren Urlaub ohne Bezüge
Ist ja schon krass, dass das so einfach geht. Ich mein, dann hast du ja jetzt quasi genausoviel, als wenn du arbeitest.
Hätte nicht gedacht, dass der Dienstherr so großzügig ist. Gibt's Statistiken, wieviele Beamte diese Schiene fahren?
Hätte nicht gedacht, dass der Dienstherr so großzügig ist. Gibt's Statistiken, wieviele Beamte diese Schiene fahren?