Beamte der Bundeswehrverwaltung im Forum aktiv?
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Beamte der Bundeswehrverwaltung im Forum aktiv?
Hi Leute,
ich will einfach mal wissen ob hier Beamte aus der Bundeswehrverwaltung aktiv sind. Überlege mich da für den mittleren Dienst zu bewerben, aber die Strukurreform macht mir dann doch etwas Gedanken. So richtig konkrete Zahlen dazu wie sich diese auf die Verwaltung auswirken wird scheint es nicht zu geben. Wisst ihr da was genaueres?
Nicht, dass ich die Laufbahn dort einschlage (so sie mich denn nehmen würden) und ich danach quasi auf der Straße stehe.
Danke und lieber Gruß
ich will einfach mal wissen ob hier Beamte aus der Bundeswehrverwaltung aktiv sind. Überlege mich da für den mittleren Dienst zu bewerben, aber die Strukurreform macht mir dann doch etwas Gedanken. So richtig konkrete Zahlen dazu wie sich diese auf die Verwaltung auswirken wird scheint es nicht zu geben. Wisst ihr da was genaueres?
Nicht, dass ich die Laufbahn dort einschlage (so sie mich denn nehmen würden) und ich danach quasi auf der Straße stehe.
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Re: Beamte der Bundeswehrverwaltung im Forum aktiv?
wenn Dich die Bundeswehrverwaltung einstellen sollte so wie Du schreibst, und Du die Probezeit als Beamter überstehst mit dem Ziel Beamter auf Lebenszeit zu werden kannst Du nicht mehr quasi auf der Strasse stehen , die Bundeswehr muss Dich dann alimentieren ,das heisst es muss Dir ein entsprechender Lebensunterhalt gewährt werden.Was die angefangene bzw. noch bevorstehende Strukturreform betrifft weiss keiner so genau was da noch kommt,ob Dir die dann zugewiesenen Tätigkeiten gefallen wird sich dann zeigen ich selber habe 43 Jahre lang mehrere Reformen innerhalb der Bundeswehr bzw.deren Verwaltung durchgemacht und beschränke mich jetzt auf den Ruhestand...AC/DC hat geschrieben:
Nicht, dass ich die Laufbahn dort einschlage (so sie mich denn nehmen würden) und ich danach quasi auf der Straße stehe.
Gruß Ruheständler
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
meine Eltern sagten damals immer wieder:Junge mach aus Deinem Leben was anständiges, Ergebnis : Feinmechaniker, Soldat,Arbeiter,Angestellter,Beamter,Pensionär,was soll ich noch vollbringen ? für kreative Vorschläge bin ich offen ...
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Re: Beamte der Bundeswehrverwaltung im Forum aktiv?
Also ne kleine Hürde gibt es schon.
Solltest Du die Ausbildung (Vorbereitungsdienst) beginnen, so wirst Du bei Dienstantritt "mehr oder weniger feierlich" zum Beamten auf Widerruf ernannt. Mit Bestehen der Ausbildung gilt aber grundsätzlich dies:
§ 37 BBG - Entlassung von Beamtinnen auf Widerruf und Beamten auf WiderrufBeamtinnen auf Widerruf und Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst soll Gelegenheit gegeben werden, den Vorbereitungsdienst
abzuleisten und die Prüfung abzulegen. Sie sind mit Ablauf des Tages aus dem Beamtenverhältnis entlassen, an dem ihnen
1. das Bestehen oder endgültige Nichtbestehen der Prüfung oder
2. das endgültige Nichtbestehen einer vorgeschriebenen Zwischenprüfung bekannt gegeben wird.
Also grundsätzlich bist Du danach per Gesetz ersteinmal entlassen.
In der Praxis wirst Du aber im Anschluß zum Beamten auf Probe ernannt (denn sie benötigen Dich ja).
Aber auch hier ne Hürde:
§ 34 BBG - Entlassung von Beamtinnen auf Probe und Beamten auf Probe
(1) Beamtinnen auf Probe und Beamte auf Probe im Sinne des § 6 Abs. 3 Satz 1 können außerdem entlassen werden, wenn einer der
folgenden Entlassungsgründe vorliegt:
1. ein Verhalten, das im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit mindestens eine Kürzung der Dienstbezüge zur Folge hätte,
2. fehlende Bewährung im Sinne des § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2,
3. Dienstunfähigkeit, ohne dass eine Versetzung in den Ruhestand erfolgt ist, oder
4. Auflösung oder wesentliche Änderung des Aufbaus oder der Aufgaben der Beschäftigungsbehörde oder deren Verschmelzung
mit einer anderen Behörde, wenn das übertragene Aufgabengebiet davon berührt wird und eine anderweitige Verwendung
nicht möglich ist.
Da kann man schon eher herausgekickt werden. Wobei die Umstrukturierung fast vorbei ist und da alle Entscheidungen zur Zeit schon gefallen sind, so dass Auflösungen bekannt sind. Dort wird man keinen mehr einstellen.
Die anderen Geschichten sind halt Standard. Wer über fehlende Bewährung und Verhalten rausfällt, der hatte sich sowieso für die falsche Sache entschieden.
Nach bestandener Probezeit bist Du dann sicher.
Und zum späteren Dienstort. Tja, die Bundeswehr ist im Wandel und nur noch deutlich reduziert in der Fläche vertreten. Musst halt mal schaun, was da für Dich in Frage kommen würde.
Solltest Du die Ausbildung (Vorbereitungsdienst) beginnen, so wirst Du bei Dienstantritt "mehr oder weniger feierlich" zum Beamten auf Widerruf ernannt. Mit Bestehen der Ausbildung gilt aber grundsätzlich dies:
§ 37 BBG - Entlassung von Beamtinnen auf Widerruf und Beamten auf WiderrufBeamtinnen auf Widerruf und Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst soll Gelegenheit gegeben werden, den Vorbereitungsdienst
abzuleisten und die Prüfung abzulegen. Sie sind mit Ablauf des Tages aus dem Beamtenverhältnis entlassen, an dem ihnen
1. das Bestehen oder endgültige Nichtbestehen der Prüfung oder
2. das endgültige Nichtbestehen einer vorgeschriebenen Zwischenprüfung bekannt gegeben wird.
Also grundsätzlich bist Du danach per Gesetz ersteinmal entlassen.
In der Praxis wirst Du aber im Anschluß zum Beamten auf Probe ernannt (denn sie benötigen Dich ja).
Aber auch hier ne Hürde:
§ 34 BBG - Entlassung von Beamtinnen auf Probe und Beamten auf Probe
(1) Beamtinnen auf Probe und Beamte auf Probe im Sinne des § 6 Abs. 3 Satz 1 können außerdem entlassen werden, wenn einer der
folgenden Entlassungsgründe vorliegt:
1. ein Verhalten, das im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit mindestens eine Kürzung der Dienstbezüge zur Folge hätte,
2. fehlende Bewährung im Sinne des § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2,
3. Dienstunfähigkeit, ohne dass eine Versetzung in den Ruhestand erfolgt ist, oder
4. Auflösung oder wesentliche Änderung des Aufbaus oder der Aufgaben der Beschäftigungsbehörde oder deren Verschmelzung
mit einer anderen Behörde, wenn das übertragene Aufgabengebiet davon berührt wird und eine anderweitige Verwendung
nicht möglich ist.
Da kann man schon eher herausgekickt werden. Wobei die Umstrukturierung fast vorbei ist und da alle Entscheidungen zur Zeit schon gefallen sind, so dass Auflösungen bekannt sind. Dort wird man keinen mehr einstellen.
Die anderen Geschichten sind halt Standard. Wer über fehlende Bewährung und Verhalten rausfällt, der hatte sich sowieso für die falsche Sache entschieden.
Nach bestandener Probezeit bist Du dann sicher.
Und zum späteren Dienstort. Tja, die Bundeswehr ist im Wandel und nur noch deutlich reduziert in der Fläche vertreten. Musst halt mal schaun, was da für Dich in Frage kommen würde.
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Re: Beamte der Bundeswehrverwaltung im Forum aktiv?
Hi ihr beiden. Danke für eure Antworten. Ich denke ich werde es einfach mal probieren - in gewisser Weise bedarfsgerecht ausbilden werden die ja wohl schon oder?
Der spätere Dienstort ist mir eigentlich relativ egal.
Der spätere Dienstort ist mir eigentlich relativ egal.
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Re: Beamte der Bundeswehrverwaltung im Forum aktiv?
bedarfsgerecht für wen ? sicherlich erstmal für den Dienstherrn ,aber wenn man flexibel ist was den Standort betrifft wird sich sicherlich auch für Dich was gutes ergebenAC/DC hat geschrieben: Ich denke ich werde es einfach mal probieren - in gewisser Weise bedarfsgerecht ausbilden werden die ja wohl schon oder?
Der spätere Dienstort ist mir eigentlich relativ egal.
viel Glück dabei
Gruß Ruheständler
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Re: Beamte der Bundeswehrverwaltung im Forum aktiv?
Hi,
ich habe das eher so gemeint, dass sie nur die Anzahl ausbilden, die sie später auch beschäftigen können.
Kannst du eigentlich generell was zur Bundeswehrverwaltung als Arbeitgeber sagen?
ich habe das eher so gemeint, dass sie nur die Anzahl ausbilden, die sie später auch beschäftigen können.
Kannst du eigentlich generell was zur Bundeswehrverwaltung als Arbeitgeber sagen?
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Re: Beamte der Bundeswehrverwaltung im Forum aktiv?
Hallo, siehe mal in Deinen Posteingang !!AC/DC hat geschrieben:
Kannst du eigentlich generell was zur Bundeswehrverwaltung als Arbeitgeber sagen?
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Re: Beamte der Bundeswehrverwaltung im Forum aktiv?
das habe ich getan - danke dir
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Re: Beamte der Bundeswehrverwaltung im Forum aktiv?
Ich verstehe das!Ruheständler hat geschrieben:Hallo, siehe mal in Deinen Posteingang !!AC/DC hat geschrieben:
Kannst du eigentlich generell was zur Bundeswehrverwaltung als Arbeitgeber sagen?
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Re: Beamte der Bundeswehrverwaltung im Forum aktiv?
Ich nicht - bitte um Erklärung
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Re: Beamte der Bundeswehrverwaltung im Forum aktiv?
Hallo, ich bin bei einer Bundesbehörde aktiv (mittlerer Dienst) und habe mich als externer Bewerber für den gehobenen Dienst erfolgreich beworben. Für eine Aufstieg waren meine Beurteilungen zu schlecht. In dem Schreiben steht jetzt neben den üblichen Voraussetzungen wie ärztliche Untersuchung und Co. auch, dass vorher ich mein jetziges Beamtenverhältnis kündigen muss um Anwärter zu werden. Wo ist die Rechtsgrundlage dafür? Bitte helft mir, dass ist echt doof jetzt.
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Re: Beamte der Bundeswehrverwaltung im Forum aktiv?
Das ist, da ein eigenständiges Thema, OT hier!
Lese: http://www.gesetze-im-internet.de/beamtstg/ insbesondere $22.
Du beginnst mit der Ausbildung ein neues Dienstverhältnis, folglich wird das alte Dienstverhältnis beendet. Selbst wenn Du nicht kündigst, endet Dein altes Dienstverhältnis mit der Aushändigung der Urkunde.Beamter2.0 hat geschrieben:...um Anwärter zu werden.
Lese: http://www.gesetze-im-internet.de/beamtstg/ insbesondere $22.
SELECT 'dreams' FROM 'erinnerungen' WHERE HARDCORE = 'yes'
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Re: Beamte der Bundeswehrverwaltung im Forum aktiv?
Nein, man beachte hier Absatz 2, letzter Satz. Dies gilt eben nicht für eine Ernennung zum Beamten auf Widerruf. Die Fortdauer wäre also möglich. Zwar bestünde die Hauptdienstleistubgspflicht im ursprünglichen , höherwertigen B-Verhältnis, aber das ist eine andere Sache. Warum sollte man es auch von mir verlangen, wenn es Kraft Gesetzes eintreten würde.
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Re: Beamte der Bundeswehrverwaltung im Forum aktiv?
Guten Tag,AC/DC hat geschrieben:Hi Leute,
ich will einfach mal wissen ob hier Beamte aus der Bundeswehrverwaltung aktiv sind. Überlege mich da für den mittleren Dienst zu bewerben, aber die Strukurreform macht mir dann doch etwas Gedanken. So richtig konkrete Zahlen dazu wie sich diese auf die Verwaltung auswirken wird scheint es nicht zu geben. Wisst ihr da was genaueres?
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Danke und lieber Gruß
also bei der Bundeswehr haben wir ein "eigendes Forum" und andere Dienstprogramme wie Lotus Notes Sametimes um ähnliches wie hier abzubilden,
nach jetzigen Stand würde ich dir abraten zur Bundeswehr/ Verwaltung zu gehen.
Ich spreche dabei aus 16 Jahren Dienstzeiterfahrung.
Gruss
Wenn über ein Krieg nichts mehr berichtet wird, ist dann automatisch Frieden?
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Re: Beamte der Bundeswehrverwaltung im Forum aktiv?
Hi freis,
danke für deine Rückmeldung. Magst du mir per PN genauere Erfahrungen schildern?
danke für deine Rückmeldung. Magst du mir per PN genauere Erfahrungen schildern?