10 Euro Eigenanteil für Klinikaufenthalt wird ...
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- tiefenseer
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10 Euro Eigenanteil für Klinikaufenthalt wird ...
...bei Eigenbehalt reduziert...
Hallo und guten Tag,
ich bin heute erstmal auf dieses Forum gestoßen und mich bewegt eine aktuelle Frage, die bei meinen bisherigen Recherchen im Net nicht zum Erfolg führten.
In meinem aktuellen Beihilfebescheid wurden mir neben der Kostendämpfungspauschale auch für meinen Krankenhausaufenthalt (hier 2 Tage) 20,00 Euro Eigenanteil gem. der Beihilfevorschriften abgezogen.
Bis hierher kann ich dem folgen.
Jedoch bei der Bemessung des Eigenbehaltes wurden die 20,00 Euro auf 14,00 Euro reduziert.
Eine Erklärung für mich könnte sein, dass ich zu 70% Beihilfeberechtigt bin.
Ist jedoch diese Reduzierung gerechtfertigt, da ein weiterer Kostenträger für die nicht bewilligten 6,00 Euro nicht vorhanden sind, d.h. die PKV hierfür nicht auf kommt?
Für mich ist es wichtig darauf zu achten, da ich als chronisch Kranker nur 1% meiner Jahresbezüge an Eigenbehalt erbringen muss.
Wegen etlicher Kosten, die ich selbst zu tragen habe, wächst mein Eigenbehalt recht schnell an.
Ich wäre Euch für nützliche Ratschläge und Hinweise sehr dankbar.
Beste Grüße vom tiefenseer
Hallo und guten Tag,
ich bin heute erstmal auf dieses Forum gestoßen und mich bewegt eine aktuelle Frage, die bei meinen bisherigen Recherchen im Net nicht zum Erfolg führten.
In meinem aktuellen Beihilfebescheid wurden mir neben der Kostendämpfungspauschale auch für meinen Krankenhausaufenthalt (hier 2 Tage) 20,00 Euro Eigenanteil gem. der Beihilfevorschriften abgezogen.
Bis hierher kann ich dem folgen.
Jedoch bei der Bemessung des Eigenbehaltes wurden die 20,00 Euro auf 14,00 Euro reduziert.
Eine Erklärung für mich könnte sein, dass ich zu 70% Beihilfeberechtigt bin.
Ist jedoch diese Reduzierung gerechtfertigt, da ein weiterer Kostenträger für die nicht bewilligten 6,00 Euro nicht vorhanden sind, d.h. die PKV hierfür nicht auf kommt?
Für mich ist es wichtig darauf zu achten, da ich als chronisch Kranker nur 1% meiner Jahresbezüge an Eigenbehalt erbringen muss.
Wegen etlicher Kosten, die ich selbst zu tragen habe, wächst mein Eigenbehalt recht schnell an.
Ich wäre Euch für nützliche Ratschläge und Hinweise sehr dankbar.
Beste Grüße vom tiefenseer
Ärgere Dich nicht über Deine Fehler und Schwächen, ohne sie bist Du zwar vollkommen, aber kein Mensch mehr.
Re: 10 Euro Eigenanteil für Klinikaufenthalt wird ...
Das Bundesbeihilfegesetz besagt:
§ 26 Krankenhausleistungen
(1) Beihilfefähig sind die Aufwendungen für Leistungen in Krankenhäusern, die nach dem Krankenhausentgeltgesetz oder der Bundespflegesatzverordnung vergütet werden, für Krankenhausleistungen
3. Wahlleistungen in Form
b) einer gesondert berechneten Unterkunft im Sinne der §§ 16 und 17 des Kran-kenhausentgeltgesetzes und des § 22 der Bundespflegesatzverordnung bis zur Höhe der Kosten eines Zweibettzimmers abzüglich eines Betrages von 14,50 Euro täglich
Nachlesen kann man das --> http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downl ... cationFile
In den einzelnen Ländern sind davon Abweichungen möglich.
Dies bedeutet: bitte in Zukunft das entsprechende Beihilferecht bei Fragen angeben.
Gruß vom Steinbock
§ 26 Krankenhausleistungen
(1) Beihilfefähig sind die Aufwendungen für Leistungen in Krankenhäusern, die nach dem Krankenhausentgeltgesetz oder der Bundespflegesatzverordnung vergütet werden, für Krankenhausleistungen
3. Wahlleistungen in Form
b) einer gesondert berechneten Unterkunft im Sinne der §§ 16 und 17 des Kran-kenhausentgeltgesetzes und des § 22 der Bundespflegesatzverordnung bis zur Höhe der Kosten eines Zweibettzimmers abzüglich eines Betrages von 14,50 Euro täglich
Nachlesen kann man das --> http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downl ... cationFile
In den einzelnen Ländern sind davon Abweichungen möglich.
Dies bedeutet: bitte in Zukunft das entsprechende Beihilferecht bei Fragen angeben.
Gruß vom Steinbock
- tiefenseer
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Re: 10 Euro Eigenanteil für Klinikaufenthalt wird ...
Hallo Steinbock,
Danke fürs schnelle Antworten.
Zu Deiner Frage - Berliner Beihilfevorschriften - hier § 49(1) Nr. 1 mindern sich Aufwendungen je Kalendertag (max. 28 Tage) um 10,00 Euro.
Ich möchte meine Frage dahin gehend kronkretisieren - auf welcher Grundlage dürfen bei der Festlegung des Eigenbehaltes eigene Aufwendungen, hier 10,00 Euro je Aufenthaltstag in einer Klinik, um einen bestimmten Anteil, hier 30%, reduziert werden?
Gibt es hierfür eine Rechtsgrundlage bzw. kann mir jemand eine Quelle benennen, wo ich Antworten dazu finde?
Danke Tiefenseer
Danke fürs schnelle Antworten.
Zu Deiner Frage - Berliner Beihilfevorschriften - hier § 49(1) Nr. 1 mindern sich Aufwendungen je Kalendertag (max. 28 Tage) um 10,00 Euro.
Ich möchte meine Frage dahin gehend kronkretisieren - auf welcher Grundlage dürfen bei der Festlegung des Eigenbehaltes eigene Aufwendungen, hier 10,00 Euro je Aufenthaltstag in einer Klinik, um einen bestimmten Anteil, hier 30%, reduziert werden?
Gibt es hierfür eine Rechtsgrundlage bzw. kann mir jemand eine Quelle benennen, wo ich Antworten dazu finde?
Danke Tiefenseer
Ärgere Dich nicht über Deine Fehler und Schwächen, ohne sie bist Du zwar vollkommen, aber kein Mensch mehr.
Re: 10 Euro Eigenanteil für Klinikaufenthalt wird ...
Hallo Tiefenseer,
wie ich bereits in meiner ersten Antwort schrieb, die einzelnen Bundesländer können entscheiden, ob sie von der Bundesbeihilfeverordnung abweichen.
§ 49 [1] Eigenbehalte (1) Die beihilfefähigen Aufwendungen mindern sich um zehn Euro je Kalendertag bei
1.vollstationären Krankenhausleistungen nach § 26 und Behandlungen in Rehabilitationseinrichtungen nach § 34 Absatz 1 und 2 Satz 1, höchstens für insgesamt 28 Tage im Kalenderjahr
Wenn Du wissen willst, warum so entschieden wurde solltest du diejenige fragen, die diese Beihilfevorschriften verabschiedet haben.
Gruß vom Steinbock
wie ich bereits in meiner ersten Antwort schrieb, die einzelnen Bundesländer können entscheiden, ob sie von der Bundesbeihilfeverordnung abweichen.
Und Berlin hat entschieden, dass folgendes gilt:tiefenseer hat geschrieben:Hallo Steinbock,
Danke fürs schnelle Antworten.
Zu Deiner Frage - Berliner Beihilfevorschriften - hier § 49(1) Nr. 1 mindern sich Aufwendungen je Kalendertag (max. 28 Tage) um 10,00 Euro.
Ich möchte meine Frage dahin gehend kronkretisieren - auf welcher Grundlage dürfen bei der Festlegung des Eigenbehaltes eigene Aufwendungen, hier 10,00 Euro je Aufenthaltstag in einer Klinik, um einen bestimmten Anteil, hier 30%, reduziert werden?
§ 49 [1] Eigenbehalte (1) Die beihilfefähigen Aufwendungen mindern sich um zehn Euro je Kalendertag bei
1.vollstationären Krankenhausleistungen nach § 26 und Behandlungen in Rehabilitationseinrichtungen nach § 34 Absatz 1 und 2 Satz 1, höchstens für insgesamt 28 Tage im Kalenderjahr
Wenn Du wissen willst, warum so entschieden wurde solltest du diejenige fragen, die diese Beihilfevorschriften verabschiedet haben.
Gruß vom Steinbock
- tiefenseer
- Beiträge: 485
- Registriert: 16. Mär 2014, 14:32
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Re: 10 Euro Eigenanteil für Klinikaufenthalt wird ...
Hallo Steinbock,
Dein Hinweis zum § 49 ist mir nicht unbekannt, zumal ich selbst daraus zitierte.
Mir geht es darum in Erfahrung zu bringen, warum die Beihilfestelle den Tagessatz von 10 Euro im Rahmen des Eigenbehaltes um 30% reduziert.
Ich hatte dieses Prozedere schon einmal im zurückliegenden Jahr durch.
Im Verlauf eines Widerspruchverfahrens verwies man mich ebenfalls auf den § 49 ohne hierzu die erforderlichen Begründungen ab zu geben. Um das letztlich klären zu können, hätte ich in ein Klageverfahren gehen müssen. Dort stand eine Kürzung von 36 Euro zur Debatte. Also ein Betrag, der im ersten Anschein unbedeutend erscheint.
Diese 36 Euro waren aber Anlass für mich weitere Eigenanteile zu erbringen. Als Vorruheständler bin ich schon geneigt auf jeden Cent zu achten.
Außerdem habe ich in den zurückliegenden Jahren so manches Abenteuer mit der Beihilfe erleben dürfen.
Ich war guter Hoffnung mal nicht einen RA konsultieren zu müssen. Wer die Kostensätze kennt, der weiß wie schnell 36 Euro oder mehr da aufgebraucht sind.
Nun gut, dann werde ich mich wohl anderwertig informieren müssen.
Eine schöne Zeit
Tiefenseer
Dein Hinweis zum § 49 ist mir nicht unbekannt, zumal ich selbst daraus zitierte.
Mir geht es darum in Erfahrung zu bringen, warum die Beihilfestelle den Tagessatz von 10 Euro im Rahmen des Eigenbehaltes um 30% reduziert.
Ich hatte dieses Prozedere schon einmal im zurückliegenden Jahr durch.
Im Verlauf eines Widerspruchverfahrens verwies man mich ebenfalls auf den § 49 ohne hierzu die erforderlichen Begründungen ab zu geben. Um das letztlich klären zu können, hätte ich in ein Klageverfahren gehen müssen. Dort stand eine Kürzung von 36 Euro zur Debatte. Also ein Betrag, der im ersten Anschein unbedeutend erscheint.
Diese 36 Euro waren aber Anlass für mich weitere Eigenanteile zu erbringen. Als Vorruheständler bin ich schon geneigt auf jeden Cent zu achten.
Außerdem habe ich in den zurückliegenden Jahren so manches Abenteuer mit der Beihilfe erleben dürfen.
Ich war guter Hoffnung mal nicht einen RA konsultieren zu müssen. Wer die Kostensätze kennt, der weiß wie schnell 36 Euro oder mehr da aufgebraucht sind.
Nun gut, dann werde ich mich wohl anderwertig informieren müssen.
Eine schöne Zeit
Tiefenseer
Ärgere Dich nicht über Deine Fehler und Schwächen, ohne sie bist Du zwar vollkommen, aber kein Mensch mehr.
Re: 10 Euro Eigenanteil für Klinikaufenthalt wird ...
Hallo Tiefenseer,
fragst Du bei jedem Gesetz oder bei jeder Verwaltungsvorschrift das erlassen wurde nach,
welcher Grund dafür vorlag ?
Dann solltest Du bei denen nachfragen, die dies so verabschiedet haben.
Gruß vom Steinbock
fragst Du bei jedem Gesetz oder bei jeder Verwaltungsvorschrift das erlassen wurde nach,
welcher Grund dafür vorlag ?
Dann solltest Du bei denen nachfragen, die dies so verabschiedet haben.
Gruß vom Steinbock
Re: 10 Euro Eigenanteil für Klinikaufenthalt wird ...
Ich denke, es geht darum möglichst schnell möglichst viel Eigenbehalte anzusammeln, um die 1%-Belastungsgrenze zu übersteigen und damit von weiteren Eigenbehalten befreit zu werden.
Wenn die Beihilfestelle nur 14 EUR für 2 Kalendertage im Krankenhaus, statt 2x 10 = 20 EUR als Eigenbehalt abzuziehen, dann fühlt sich der Themeneröffner benachteiligt, weil er nicht schnell über die 1%-Belastungsgrenze kommt.
Jetzt wird es kompliziert, denn in Nr. 50.1.3 AV zur LBhVO Berlin steht.
Denn auf das Beispiel bezogen, ergibt die Rechnung:
Bei einer stationären Krankenhausbehandlung beträgt der Krankenhaustagessatz 150 Euro minus 10 Euro Eigenanteil = 140 Euro beihilfefähiger Betrag,
bei einem Bemessungssatz von 70 Prozent werden 98 Euro Beihilfe ausgezahlt;
die Differenz von 7 Euro (105-98) entspricht der effektiven Belastung der oder des Beihilfeberechtigten durch den Eigenanteil.
2 Tage x 7 EUR = 14 EUR.
Alles OK. Nichts zu beanstanden.
Diese Rechnung funktioniert auch bei Krankenhauspauschalen:
Beispiel:
Krankenhauspauschale (unabhängig von der Krankenhausaufenthaltdauer) 1000 EUR minus 20 EUR (für 2 Tage) Eigenanteil = 980 EUR beihilfefähiger Betrag,
bei einem Bemessungssatz von 70 Prozent werden 686 Euro Beihilfe ausgezahlt;
die Differenz von 14 Euro (700-686) entspricht der effektiven Belastung der oder des Beihilfeberechtigten durch den Eigenanteil.
Alles OK. Nichts zu beanstanden. Nur nicht auf den ersten Blick erkennbar. Schon gar nicht auf den mageren Beihilfebescheiden und nicht ohne einen Blick in die AV.
P.S.:
Habe bitte Nachsicht mit den Leuten in der Beihilfestelle.
Das sind doch alles nur Dateneingeber.
Da weiß keiner mehr wie das Ergebnis zustande kommt.
Wenn die Beihilfestelle nur 14 EUR für 2 Kalendertage im Krankenhaus, statt 2x 10 = 20 EUR als Eigenbehalt abzuziehen, dann fühlt sich der Themeneröffner benachteiligt, weil er nicht schnell über die 1%-Belastungsgrenze kommt.
Jetzt wird es kompliziert, denn in Nr. 50.1.3 AV zur LBhVO Berlin steht.
Wer hätte das gedacht? Hier kommt tatsächlich der Beihilfebemessungsatz ins Spiel und das hat auch Auswirkungen auf den Eigenanteil.Die Beträge der Eigenbehalte nach § 49 Absatz 1 sind nur entsprechend der Höhe des Beihilfebemessungssatzes nach § 76 Absatz 3 LBG in Verbindung mit § 46 zu berücksichtigen, da die oder der Beihilfeberechtigte auch nur mit diesem Betrag belastet ist.
Beispiel:
Bei einer stationären Krankenhausbehandlung beträgt der Krankenhaustagessatz 150 Euro minus 10 Euro Eigenanteil = 140 Euro beihilfefähiger Betrag,
bei einem Bemessungssatz von 50 Prozent werden 70 Euro Beihilfe ausgezahlt;
ohne Eigenanteil würde die oder der Beihilfeberechtigte eine Beihilfe von 75 Euro erhalten;
die Differenz von 5 Euro entspricht der effektiven Belastung der oder des Beihilfeberechtigten durch den Eigenanteil.
Denn auf das Beispiel bezogen, ergibt die Rechnung:
Bei einer stationären Krankenhausbehandlung beträgt der Krankenhaustagessatz 150 Euro minus 10 Euro Eigenanteil = 140 Euro beihilfefähiger Betrag,
bei einem Bemessungssatz von 70 Prozent werden 98 Euro Beihilfe ausgezahlt;
die Differenz von 7 Euro (105-98) entspricht der effektiven Belastung der oder des Beihilfeberechtigten durch den Eigenanteil.
2 Tage x 7 EUR = 14 EUR.
Alles OK. Nichts zu beanstanden.
Diese Rechnung funktioniert auch bei Krankenhauspauschalen:
Beispiel:
Krankenhauspauschale (unabhängig von der Krankenhausaufenthaltdauer) 1000 EUR minus 20 EUR (für 2 Tage) Eigenanteil = 980 EUR beihilfefähiger Betrag,
bei einem Bemessungssatz von 70 Prozent werden 686 Euro Beihilfe ausgezahlt;
die Differenz von 14 Euro (700-686) entspricht der effektiven Belastung der oder des Beihilfeberechtigten durch den Eigenanteil.
Alles OK. Nichts zu beanstanden. Nur nicht auf den ersten Blick erkennbar. Schon gar nicht auf den mageren Beihilfebescheiden und nicht ohne einen Blick in die AV.
P.S.:
Habe bitte Nachsicht mit den Leuten in der Beihilfestelle.
Das sind doch alles nur Dateneingeber.
Da weiß keiner mehr wie das Ergebnis zustande kommt.
Das ist allerdings bemerkenswert.Ich hatte dieses Prozedere schon einmal im zurückliegenden Jahr durch.
Im Verlauf eines Widerspruchverfahrens verwies man mich ebenfalls auf den § 49 ohne hierzu die erforderlichen Begründungen ab zu geben.
Beamtenrecht ist nur mein Hobby.
- tiefenseer
- Beiträge: 485
- Registriert: 16. Mär 2014, 14:32
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Re: 10 Euro Eigenanteil für Klinikaufenthalt wird ...
Guten Morgen all,
herzlichen Dank Adler für Deine ausführliche und sehr verständliche Darstellung.
Was ich da lese, erscheint mir nun logisch und nachvollziehbar.
Leider, wie Du selbst erwähnst, für mich im ersten Ansatz nicht nachvollziehbar gewesen.
Jeder Beihilfeberechtigte weiß, dass im Verlauf der zurückliegenden Jahre wieder und wieder Einschnitte, Kürzungen und was was ich nicht noch alles vorgenommen wurden. Das letztlich zu Lasten des Beihilfeberechtigten. Das ist nun wieder ein Beispiel dafür, wo gekürzt wird.
Ich möchte mit meinem Beitrag nicht mißverstanden werden.
Hier geht es nicht darum, wie auf einer Rennstrecke, zu versuchen schnell etwas durch das Ziel zu bringen und die 1% Hürde zu erklimmen. Es geht darum im Vorfeld zu wissen, wie und wo die Grenzen abgesteckt sind.
Nachdem, was Adler hier sehr plastisch dargestellt hat, bedeutet das, dass ich mindestens für 21 Tage Klinikaufenhalt meinen Eigenanteil zu erbringen habe, um die Grenze des Eigenbehaltes erreicht zu haben. Das sind immerhin 210 Euro, die ich sicherlich besser anlegen könnte.
Steinbock<<<< eine Anmerkung zu Deinen Beiträgen.
Mir erschließt sich nicht, was das Ziel Deiner Argumentantionen ist?
Mal abgesehen davon, dass Adler genau den Nerv meiner Frage verstanden hat, es gibt nach m.E. keine dummen Fragen...aber doch dumme Antworten...
Wenn ich Deinen Beitrag hier lese...
Geht es nicht darum Antworten auf Entscheidungen/Bescheide/verwaltungsrechtliche Handlungen zu finden?
Viele, die "Opfer" von behördlichen Entscheidungen geworden sind, stellen sich die Frage nach dem Wahrheitsgehalt solcher Entscheidungen.
Und - ja - ich habe lernen müssen verwaltungsrechtliche Entscheidungen zu hinterfragen und in Frage zu stellen.
Aber das ist ein anderes Thema....
Danke für den einen oder anderen hilfreichen Ratschlag/Hinweis.
Gruß Tiefenseer
Jeder weiß, dass ein Kritisierter immer seine Position verteidigen wird.
herzlichen Dank Adler für Deine ausführliche und sehr verständliche Darstellung.
Was ich da lese, erscheint mir nun logisch und nachvollziehbar.
Leider, wie Du selbst erwähnst, für mich im ersten Ansatz nicht nachvollziehbar gewesen.
Jeder Beihilfeberechtigte weiß, dass im Verlauf der zurückliegenden Jahre wieder und wieder Einschnitte, Kürzungen und was was ich nicht noch alles vorgenommen wurden. Das letztlich zu Lasten des Beihilfeberechtigten. Das ist nun wieder ein Beispiel dafür, wo gekürzt wird.
Ich möchte mit meinem Beitrag nicht mißverstanden werden.
Hier geht es nicht darum, wie auf einer Rennstrecke, zu versuchen schnell etwas durch das Ziel zu bringen und die 1% Hürde zu erklimmen. Es geht darum im Vorfeld zu wissen, wie und wo die Grenzen abgesteckt sind.
Nachdem, was Adler hier sehr plastisch dargestellt hat, bedeutet das, dass ich mindestens für 21 Tage Klinikaufenhalt meinen Eigenanteil zu erbringen habe, um die Grenze des Eigenbehaltes erreicht zu haben. Das sind immerhin 210 Euro, die ich sicherlich besser anlegen könnte.
Steinbock<<<< eine Anmerkung zu Deinen Beiträgen.
Mir erschließt sich nicht, was das Ziel Deiner Argumentantionen ist?
Mal abgesehen davon, dass Adler genau den Nerv meiner Frage verstanden hat, es gibt nach m.E. keine dummen Fragen...aber doch dumme Antworten...
Wenn ich Deinen Beitrag hier lese...
...stellt sich mir eine grundsätzliche Frage: Warum existiert hier dieses Forum?Steinbock hat geschrieben: fragst Du bei jedem Gesetz oder bei jeder Verwaltungsvorschrift das erlassen wurde nach,
welcher Grund dafür vorlag ?
Dann solltest Du bei denen nachfragen, die dies so verabschiedet haben.
Geht es nicht darum Antworten auf Entscheidungen/Bescheide/verwaltungsrechtliche Handlungen zu finden?
Viele, die "Opfer" von behördlichen Entscheidungen geworden sind, stellen sich die Frage nach dem Wahrheitsgehalt solcher Entscheidungen.
Und - ja - ich habe lernen müssen verwaltungsrechtliche Entscheidungen zu hinterfragen und in Frage zu stellen.
Aber das ist ein anderes Thema....
Danke für den einen oder anderen hilfreichen Ratschlag/Hinweis.
Gruß Tiefenseer
Jeder weiß, dass ein Kritisierter immer seine Position verteidigen wird.
Ärgere Dich nicht über Deine Fehler und Schwächen, ohne sie bist Du zwar vollkommen, aber kein Mensch mehr.
Re: 10 Euro Eigenanteil für Klinikaufenthalt wird ...
Diese Frage solltest Du dem Betreiber des Forum stellen.tiefenseer hat geschrieben: Steinbock<<<< eine Anmerkung zu Deinen Beiträgen.
Mir erschließt sich nicht, was das Ziel Deiner Argumentantionen ist?
Mal abgesehen davon, dass Adler genau den Nerv meiner Frage verstanden hat, es gibt nach m.E. keine dummen Fragen...aber doch dumme Antworten...
Wenn ich Deinen Beitrag hier lese...
...stellt sich mir eine grundsätzliche Frage: Warum existiert hier dieses Forum?Steinbock hat geschrieben: fragst Du bei jedem Gesetz oder bei jeder Verwaltungsvorschrift das erlassen wurde nach,
welcher Grund dafür vorlag ?
Dann solltest Du bei denen nachfragen, die dies so verabschiedet haben.
Nur eine Anmerkung dazu: Man will netten Menschen die Fragen stellen, versuchen zu helfen.
Du hast völlig recht, dass es keine dummen Fragen gibt.
Allerding stellen sich User manchmal richtig dämlich an, wenn man ihnen ihre Fragen beantwortet.
Sie wollen einfach die Antworten nicht akzeptieren und erwarten ausführliche Informationen mit allen nur erdenklichen Hinweisen.
Dies wäre natürlich möglich, wenn dafür Experten, Spezialisten zur Verfügung stehen würden, die für diese Ausarbeitungen ein Entgelt dafür in Rechnung stellen könnten.
Dies ist allerdings nicht im Sinne eines Forums, denn hier wird das Fachwissen unentgeltlich anderen zur Verfügung gestellt.
Allerdings solltest Du auch beachten, dass Beratungen in konkreten Rechtsfragen nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur durch Anwälte erbracht werden dürfen. - Also sollte man evt. einen Rechtsanwalt kontaktieren.
Dies kannn man hier nachlesen: http://www.gesetze-im-internet.de/rdg/B ... G000100000
Gruß vom Steinbock
- tiefenseer
- Beiträge: 485
- Registriert: 16. Mär 2014, 14:32
- Behörde:
Re: 10 Euro Eigenanteil für Klinikaufenthalt wird ...
Guten Abend,
Dank Adler wurde mein Anliegen...mehr als erwarten könnend....bestens abgeholfen.
Ich hatte hier keineswegs den Gedanken gehegt, eine Diskussion zu entfachen über das Für und Wider von Foren/(Rechts-)Beratung und was weiß ich nicht alles. Doch gerne stelle ich mich dieser Diskussion, wenn sie scheinbar gewollt ist.
Er weiß zu mindest, wo es steht und konnte so sein spezielles Wissen allen hier im Forum kund geben. Das begrüße ich außerordentlich - denn es hat mir in jedem Fall geholfen.
Ich habe gelernt, dass es in Foren sehr schlaue Menschen gibt, deren Wissen manchmal besser und umfangreicher ist als RA, Versicherungfachleute und was es da noch so alles für Rechtsexperten gibt.
Davon leben diese Foren....
Damit möchte ich es auch beenden...Gruß Tiefenseer
P.S. Nach meinem Verständnis ist meine Frage abschließend beantwortet worden und kann Seitens des Moderator geschlossen werden. - Danke
Dank Adler wurde mein Anliegen...mehr als erwarten könnend....bestens abgeholfen.
Ich hatte hier keineswegs den Gedanken gehegt, eine Diskussion zu entfachen über das Für und Wider von Foren/(Rechts-)Beratung und was weiß ich nicht alles. Doch gerne stelle ich mich dieser Diskussion, wenn sie scheinbar gewollt ist.
Meine Erfahrungen in anderen Foren haben mir gezeigt, dass die meisten dort Experten/Spezialisten und Wissende sind. Nicht weil es ihr Beruf ist und sie daraus finanziellen Profit schlagen. Nein - sie sind es, weil sie selbst durch eigene Lebenserfahrungen gelernt haben und auf die eine oder andere Art dieses Wissen im Forum anderen Unerfahrenen und auch Unwissenden weiter reichen.Steinbock hat geschrieben:
Dies wäre natürlich möglich, wenn dafür Experten, Spezialisten zur Verfügung stehen würden, die für diese Ausarbeitungen ein Entgelt dafür in Rechnung stellen könnten.
Bei aufmerksamen lesen meines Eingangbeitrages habe ich hier nicht um Rechtsauskunft sondern um Hinweise und Ratschläge gebeten - und - bin zu einem späteren Zeitpunkt selbst zu der Erkenntnis gelangt, eventuell einen Rechtsbeistand zu rate zu ziehen. Ich glaube auch, dass man hier in diesem Forum niemanden erläutern muss, worin der Unterschied zwischen Ratschlägen/Hinweisen und Rechtsberatung besteht. Das wäre eher eine Posse, wo viele etwas zu Lachen hätten....Steinbock hat geschrieben:
Allerdings solltest Du auch beachten, dass Beratungen in konkreten Rechtsfragen nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur durch Anwälte erbracht werden dürfen. - Also sollte man evt. einen Rechtsanwalt kontaktieren.
Dies kannn man hier nachlesen: http://www.gesetze-im-internet.de/rdg/B ... G000100000


Ich weiß nicht, ob das von Adler vermittelte Wissen auf der Grundlage von Fachwissen entstammt.Steinbock hat geschrieben: Dies ist allerdings nicht im Sinne eines Forums, denn hier wird das Fachwissen unentgeltlich anderen zur Verfügung gestellt.
Er weiß zu mindest, wo es steht und konnte so sein spezielles Wissen allen hier im Forum kund geben. Das begrüße ich außerordentlich - denn es hat mir in jedem Fall geholfen.
Ob das nun meinerseits dämlich war zu hinterfragen, was Dein Ansinnen bezüglich Deiner Hinweise gewesen ist. Mich auf einen § aus den Berliner Beihilfevorschriften hin zu weisen der nun wirklich keine Antworten auf meine Fragen beinhaltet und ich dann noch so blauäugig bin darauf zu reagieren. Ja - das war dämlich.Steinbock hat geschrieben:Allerding stellen sich User manchmal richtig dämlich an, wenn man ihnen ihre Fragen beantwortet.
Ich habe gelernt, dass es in Foren sehr schlaue Menschen gibt, deren Wissen manchmal besser und umfangreicher ist als RA, Versicherungfachleute und was es da noch so alles für Rechtsexperten gibt.
Davon leben diese Foren....
Damit möchte ich es auch beenden...Gruß Tiefenseer
P.S. Nach meinem Verständnis ist meine Frage abschließend beantwortet worden und kann Seitens des Moderator geschlossen werden. - Danke

Ärgere Dich nicht über Deine Fehler und Schwächen, ohne sie bist Du zwar vollkommen, aber kein Mensch mehr.
Re: 10 Euro Eigenanteil für Klinikaufenthalt wird ...
OK,
dann schließe ich nun hier --ENDE--
und über den Sinn und Unsinn in offenen Foren brauchen wir ja nun nicht philosophieren !
dann schließe ich nun hier --ENDE--
und über den Sinn und Unsinn in offenen Foren brauchen wir ja nun nicht philosophieren !
Grüne Beiträge sind -Mod- Beiträge, schwarze geben meine "private Meinung" wieder!
---------
Wenn der Staat versagt http://www.harrywoerz.de/?pg=0
Totale Überwachung stoppen
http://www.pro-bargeld.com/gefahr-fuer-deutsche-sparer.html
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