Beihilfe behält 14,50 pro Krankenhaustag
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Beihilfe behält 14,50 pro Krankenhaustag
Ich bin Beamter in Sachsen-Anhalt. Meine Beihilfe behält pro Tag meines Krankenhausaufenthaltes 14,50 EURO ein. Ich habe mal von einem Urteil gehört, daß das nicht rechtens ist. Weiss jemand mehr darüber? Danke im voraus.
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Re: Beihilfe behält 14,50 pro Krankenhaustag
Hallo, ich habe mich auch schon gewundert, warum das So ist.
Hast du das Urteil??????
Hast du das Urteil??????
Re: Beihilfe behält 14,50 pro Krankenhaustag
Welches Urteil ?hustinettschen hat geschrieben:Hallo, ich habe mich auch schon gewundert, warum das So ist.
Hast du das Urteil??????
Aber man sollte mal den § 26 Absatz 1 Nr. 3 der Bundesbeihilfeverordnung lesen -
http://www.gesetze-im-internet.de/bbhv/ ... 00009.html
Leichte Abweichungen gibt es zu den Beihilfevorschriften der einzelnen Länder.
Gruß vom Steinbock
Re: Beihilfe behält 14,50 pro Krankenhaustag
6. Beihilfe bei einer stationären Krankenhausbehandlung
Beihilfefähig sind die Krankenhausleistungen nach der Bundespflegesatzverordnung, und zwar
allgemeine Krankenhausleistungen,
gesondert berechnete wahlärztliche Leistungen (z. B. Chefarztbehandlung),
gesondert berechnete Unterkunft bis zur Höhe der Kosten eines Zweitbettzimmers abzüglich eines Betrages von 14,50 Euro täglich.
http://www.beihilferecht.de/informationen/infothek/1174
Bei der Inanspruchnahme eines Zweibettzimmers als Wahlleistung sind die Aufwendungen für ein solches Zimmer abzüglich eines Betrags von 14,50 EUR täglich beihilfefähig.
http://www.haufe.de/oeffentlicher-diens ... 90673.html
Beihilfefähig sind die Krankenhausleistungen nach der Bundespflegesatzverordnung, und zwar
allgemeine Krankenhausleistungen,
gesondert berechnete wahlärztliche Leistungen (z. B. Chefarztbehandlung),
gesondert berechnete Unterkunft bis zur Höhe der Kosten eines Zweitbettzimmers abzüglich eines Betrages von 14,50 Euro täglich.
http://www.beihilferecht.de/informationen/infothek/1174
Bei der Inanspruchnahme eines Zweibettzimmers als Wahlleistung sind die Aufwendungen für ein solches Zimmer abzüglich eines Betrags von 14,50 EUR täglich beihilfefähig.
http://www.haufe.de/oeffentlicher-diens ... 90673.html