Neue Stelle in einer anderen Kommune NRW

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

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Greg0r
Beiträge: 28
Registriert: 17. Aug 2008, 11:31
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Neue Stelle in einer anderen Kommune NRW

Beitrag von Greg0r »

Hallo Zusammen,
ich wollte gerne 1-2 Fragen stellen.
Ich bin bei einer anderen Kommune innerhalb von NRW als Beamter genommen worden.
Was passiert mit meinem Urlaub, vom letzten Jahr, vom diesem Jahr? Kann man den mitnehmen oder nur anteilig?
Ich hatte gelesen das die alte Kommune mich bis zu 3 Monate noch "behalten" darf. Ab wann wird diese Zeit genau berechnet?

Gibt es sonst etwas worauf man achten sollte? Guten Tipp?

Gruß
Gerda Schwäbel
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Registriert: 10. Jul 2008, 13:35
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Re: Neue Stelle in einer anderen Kommune NRW

Beitrag von Gerda Schwäbel »

Wenn Sie versetzt werden, dann wird Ihr Beamtenverhältnis beim neuen Dienstherrn fortgesetzt. Sie nehmen also alles mit, was Sie zum Zeitpunkt des Übertritts haben. Und da bei beiden Dienstherrn dasselbe Recht gilt müssen Sie wohl nicht befürchten, dass irgendwelche Ansprüche über Nacht untergehen.

Eine Drei-Monats-Frist odere Höchstdauer gibt es im Falle der Versetzung nicht (ich habe jedenfalls in § 25 LBG NRW keine gefunden). Die Versetzung erfolgt "im Einvernehmen", der Termin ist also Verhandlungssache zwischen den beteiligten Dienstherrn.

Viele Grüße
Gerda Schwäbel
Greg0r
Beiträge: 28
Registriert: 17. Aug 2008, 11:31
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Re: Neue Stelle in einer anderen Kommune NRW

Beitrag von Greg0r »

Vielen Dank für die Antwort.
Hier geisterte halt immer was von 3 Monaten im Raum, weil kaum einer (meines Wissen gar keiner) früher wechseln konnte auf dem herkömmlichen Weg.
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