Interessant ist, dass die Meldung schon wieder von deren Homepage verschwunden ist. Zwar funktioniert der Link, aber das eigentlich brandaktuelle Thema ist eben nicht mehr auf der Homepage präsent.
Bei VERDI null....
PROT-IN ebenfalls NULL
Altersdiskriminierende Besoldung - Widerspruch erforderlich!
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Re: Altersdiskriminierende Besoldung - Widerspruch erforderl
Prot-in NIX Null.
Fakt ist, wer bei der Besoldungsumstellung 2009 nicht in der End-Erfahrungsstufe war, der sollte sich jetzt auf die Socken machen und beim Dienstherrn auf der Matte stehen (falls es sich nicht um 1 Cent pro Monat handelt).
Fakt ist, wer bei der Besoldungsumstellung 2009 nicht in der End-Erfahrungsstufe war, der sollte sich jetzt auf die Socken machen und beim Dienstherrn auf der Matte stehen (falls es sich nicht um 1 Cent pro Monat handelt).
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Re: Altersdiskriminierende Besoldung - Widerspruch erforderl
Hallo,
beim Dienstherrn auf der Matte stehen wird nicht viel bringen...
Also Widerspruch unbedingt per Einschreiben einlegen - wegen der Verjährung muss bis Ende des Jahres der Widerspruch für das Jahr 2010 beim Dienstherrn eingehen.
Ich würde in dem Schreiben auch noch das Jahr 2009 mit hineinnehmen - das wird aber aller Voraussicht zu 100 % wegen der Verjährung abgelehnt...
Wenn der Dienstherr den Widerspruch relativ schnell ablehnt, kann man entscheiden, ob man gegen diesen ablehnenden Widerspruchsbescheid gerichtlich vorgeht oder nicht.
Dann hat man aber immer noch die Möglichkeit für die Jahr 2011 und 2012 erst einmal nächstes Jahr die Entscheidung vor dem EuGH abzuwarten, ohne ins Blaue hineinzuklagen...
Denn bei diesem Thema scheiden sich mal wieder die Geister - also erst einmal Widerspruch für das Jahr einlegen, bei dem die Verjährung droht...
beim Dienstherrn auf der Matte stehen wird nicht viel bringen...
Also Widerspruch unbedingt per Einschreiben einlegen - wegen der Verjährung muss bis Ende des Jahres der Widerspruch für das Jahr 2010 beim Dienstherrn eingehen.
Ich würde in dem Schreiben auch noch das Jahr 2009 mit hineinnehmen - das wird aber aller Voraussicht zu 100 % wegen der Verjährung abgelehnt...
Wenn der Dienstherr den Widerspruch relativ schnell ablehnt, kann man entscheiden, ob man gegen diesen ablehnenden Widerspruchsbescheid gerichtlich vorgeht oder nicht.
Dann hat man aber immer noch die Möglichkeit für die Jahr 2011 und 2012 erst einmal nächstes Jahr die Entscheidung vor dem EuGH abzuwarten, ohne ins Blaue hineinzuklagen...
Denn bei diesem Thema scheiden sich mal wieder die Geister - also erst einmal Widerspruch für das Jahr einlegen, bei dem die Verjährung droht...
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Re: Altersdiskriminierende Besoldung - Widerspruch erforderl
Hallo dibedupp,
hier wird die normale gesetzliche Verjährung nach § 195 BGB angewendet - aus diesem Grund sind die Ansprüche aus 2009 verjährt...
Die Ansprüche bis 31.12.2010 verjahren nach der gesetlichen Verjährungsfrist demmach am 01.01.2014 - aus diesem Grunde muss der Widerspruch nicht nur bis 31.12.2013 eingelegt worden sein sondern dem Dienstherr zugegangen sein...
Beim Finanzamt z. B. gibt es beim Einwurfbriefkasten einen Schalter, den nach 24:00 Uhr umgelegt wird und dann ist ein Zugang mittel Einweis um 00:05 Uhr verspätet...
Als sollte sichergestellt sein, dass das Einschreiben spätestens am 31.12.2013 dem Dienstherr nachweislich zugegangen ist...
Liebe mal ein bis zwei Wochen vorher das Einschreiben per der Post aufgeben...
hier wird die normale gesetzliche Verjährung nach § 195 BGB angewendet - aus diesem Grund sind die Ansprüche aus 2009 verjährt...
Die Ansprüche bis 31.12.2010 verjahren nach der gesetlichen Verjährungsfrist demmach am 01.01.2014 - aus diesem Grunde muss der Widerspruch nicht nur bis 31.12.2013 eingelegt worden sein sondern dem Dienstherr zugegangen sein...
Beim Finanzamt z. B. gibt es beim Einwurfbriefkasten einen Schalter, den nach 24:00 Uhr umgelegt wird und dann ist ein Zugang mittel Einweis um 00:05 Uhr verspätet...
Als sollte sichergestellt sein, dass das Einschreiben spätestens am 31.12.2013 dem Dienstherr nachweislich zugegangen ist...
Liebe mal ein bis zwei Wochen vorher das Einschreiben per der Post aufgeben...
Re: Altersdiskriminierende Besoldung - Widerspruch erforderl
Seid Euch bitte nicht zu sicher, was den Anspruch für die letzten 3 Jahre angeht. Die Verwaltung beharrt auf dem Haushaltsjahresprinzip und auch der EU-Genralanwalt hält dieses grds. wohl für zulässig.
Danach dürfte es um Nachzahlungen ab dem 01.01.2013 gehen, die per 31.12.2013 verjähren ...
Danach dürfte es um Nachzahlungen ab dem 01.01.2013 gehen, die per 31.12.2013 verjähren ...
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Re: Altersdiskriminierende Besoldung - Widerspruch erforderl
Hallo,
das mit dem Anspruch im laufenden Haushaltsjahr steht vermutlich in den ablehnenden Widerspruchsbescheiden - das ist aber nur ein vorgeschobenes Argeument.
Diese Argumentation hat mir ein Kollege auch schon mal mitgeteilt und gesagt, dass dies eben so in seinem Widerspruchsbescheid stand - also ein Widerspruchsbescheid von der Telekom...
Die Telekom begründet dies mit der zeitnahen Geltendmachung der gegenwärtig zur Verfügung stehenden Haushaltsmitte - u. a. mit einen Beschluss vom 24.11.98, 2 BvL 26/91 BVerwG Urteil...
Dabei "vergisst" die Telekom, dass ein Beschluss nicht viel wert ist - es sei denn, wenn dieser für deren Argumentation herhalten muss...
Hier greift auf jeden Fall der gesetzliche Anspruch und auch die gesetliche Verjährung nach dem BGB, wenn eine Diskriminierende Besoldung stattgefunden hat...
Ergo:
Der Widerspruch muss bis zum 31.12.13 beim Dienstherr zugegangen sein - der Widerspruch wird aber nur rechtlich durchsetzbar sein, für die Ansprüche ab 01.01.2010 - denn vorher sind die Ansprüche verjährt...
das mit dem Anspruch im laufenden Haushaltsjahr steht vermutlich in den ablehnenden Widerspruchsbescheiden - das ist aber nur ein vorgeschobenes Argeument.
Diese Argumentation hat mir ein Kollege auch schon mal mitgeteilt und gesagt, dass dies eben so in seinem Widerspruchsbescheid stand - also ein Widerspruchsbescheid von der Telekom...
Die Telekom begründet dies mit der zeitnahen Geltendmachung der gegenwärtig zur Verfügung stehenden Haushaltsmitte - u. a. mit einen Beschluss vom 24.11.98, 2 BvL 26/91 BVerwG Urteil...
Dabei "vergisst" die Telekom, dass ein Beschluss nicht viel wert ist - es sei denn, wenn dieser für deren Argumentation herhalten muss...
Hier greift auf jeden Fall der gesetzliche Anspruch und auch die gesetliche Verjährung nach dem BGB, wenn eine Diskriminierende Besoldung stattgefunden hat...
Ergo:
Der Widerspruch muss bis zum 31.12.13 beim Dienstherr zugegangen sein - der Widerspruch wird aber nur rechtlich durchsetzbar sein, für die Ansprüche ab 01.01.2010 - denn vorher sind die Ansprüche verjährt...
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Re: Altersdiskriminierende Besoldung - Widerspruch erforderl
Ob man die vergangenen Ansprüche ganz oder teilweise nochmal auf dem Konto zu sehen bekommt, das ist da eine.
Aber man muss auch in die Zukunft schauen und da können sich die Euros ganz schön ansammeln, auf die man verzichtet, würde man jetzt nicht seine Ansprüche formulieren.
Aber man muss auch in die Zukunft schauen und da können sich die Euros ganz schön ansammeln, auf die man verzichtet, würde man jetzt nicht seine Ansprüche formulieren.