Abordnung eines Bahnbeamte zu einer Bundesbehörde

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Oki
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Abordnung eines Bahnbeamte zu einer Bundesbehörde

Beitrag von Oki »

Hallo,
die Regelmäßige Arbeitszeit beträgt für Bundesbeamte 41 Stunden/Woche. Laut Arbeitszeitverordnung beträgt die regelmäßige Arbeitszeit für Bahnbeamte 38,5 Stunden/Woche.

Welche Arbeitszeit trifft für den Beamten zu wenn der Bahnbeamte vorübergehend an eine Bundesbehörde abgeordnet wird?
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Bundesfreiwild
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Re: Abordnung eines Bahnbeamte zu einer Bundesbehörde

Beitrag von Bundesfreiwild »

Sehr sicher. Es gilt die Arbeitszeit der Behörde, bei der der Beamte eingesetzt ist.
zolltrottel
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Re: Abordnung eines Bahnbeamte zu einer Bundesbehörde

Beitrag von zolltrottel »

willkommen im club der 41 stundenwoche-deppen !!!
Figurelli1408
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Re: Abordnung eines Bahnbeamte zu einer Bundesbehörde

Beitrag von Figurelli1408 »

wäre ja auch irgendwie merkwürdig, wenn man in eine Behörde wechselt (auch wenn es nur vorrübergehend ist), in der alle mehr arbeiten würden, als man selbst.
Kater-Mikesch
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Re: Abordnung eines Bahnbeamte zu einer Bundesbehörde

Beitrag von Kater-Mikesch »

Es sind immer die Zeiten zu leisten, die bei der jeweiligen Behörde maßgeblich sind...

Für Telekom-Beamte könnte eine wöchtentlich Arbeitszeit von mehr als 38 Stdn. aber bedeuten, dass das Weihnachtsgeld wieder gezahlt
wird...die genaue Regelung muss einfach mal erfragt werden...
BaL
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Re: Abordnung eines Bahnbeamte zu einer Bundesbehörde

Beitrag von BaL »

§ 27 Abs 5 BBG: Werden Beamtinnen und Beamte des Bundes zu einem Land, einer Gemeinde, einem Gemeindeverband oder
einer sonstigen nicht der Bundesaufsicht unterstehenden Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen
Rechts zur vorübergehenden Beschäftigung abgeordnet, sind, soweit zwischen den Dienstherren nichts anderes
vereinbart ist, die für den Bereich des aufnehmenden Dienstherrn geltenden Vorschriften über die Pflichten und
Rechte der Beamtinnen und Beamten entsprechend anzuwenden mit Ausnahme der Regelungen über Diensteid,
Amtsbezeichnung, Zahlung von Bezügen, Krankenfürsorgeleistungen und Versorgung.
Kater-Mikesch
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Re: Abordnung eines Bahnbeamte zu einer Bundesbehörde

Beitrag von Kater-Mikesch »

Für einen Bundesbeamten bei der Telekom hat die Mehrarbeit bei einer anderen Behörde den Vorteil, dass einem wieder das Weihnachtsgeld (also je nach Anzahl der Stunden) zusteht - aber wenn man vorher die 34-Stunden-Woche hatte (das soll es noch geben) und jetzt mehr als einen Tag bei einer 41-Stunden-Woche mehr arbeiten muss,
dann bleibe ich lieber bei der 34-Stunden-Woche und verzichte auf das Weihnachtsgeld...
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Bundesfreiwild
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Re: Abordnung eines Bahnbeamte zu einer Bundesbehörde

Beitrag von Bundesfreiwild »

Ja :mrgreen:
Rechne einfach mal aus:
Weihnachtsgeldanteil : durch Anzahl Mehrstunden im Jahr (gegenüber 34 oder 38 oder 40 oder was man grad in seinem eigenen Betrieb so hätte)
Da kommt man auf einen Stundenlohn...
Man bekäme fürs Tellerwaschen mehr.
zolltrottel
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Re: Abordnung eines Bahnbeamte zu einer Bundesbehörde

Beitrag von zolltrottel »

@Bundesfreiwild: Genauso ist es. Wenn ich meinen Bekannten erzähle, dass ich weniger als 10 Euro die Stunde verdiene, können die es nicht glauben. Es ist aber bei der verf.......41 Stundenwoche aber wirklich so.
Blueboy37
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Re: Abordnung eines Bahnbeamte zu einer Bundesbehörde

Beitrag von Blueboy37 »

Wollte nur mal anmerken, dass nicht nur das Weihnachtsgeld prozentual wieder anfällt, sondern auch die Mehrstunden natürlich bezahlt werden. Es stimmt. dass sich der Stundenlohn dafür lächerlich ausnimmt, wahr ist aber auch, dass ich mit Zustimmung des Geschäftsführers der neuen Arbeiststelle, in meinem Fall Jobcenter, meine Stundenzahl auf Antrag auch wieder reduzieren könnte.
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