Altersdiskriminierende Besoldungsüberleitung

Themen speziell für Bundesbeamte

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arme Sau
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Re: Altersdiskriminierende Besoldungsüberleitung

Beitrag von arme Sau »

Hi Frank,

herzlich Willkommen im Forum !-)

Denen die hier im Forum mitlesen sollte die Berliner Kanzlei bekannt sein.

Ich werde mich der Klage, noch vor der Verjährung, anschließen.
Bis denne

arme Sau
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Wenn der Staat versagt http://www.harrywoerz.de/?pg=0

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maxg
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Re: Altersdiskriminierende Besoldungsüberleitung

Beitrag von maxg »

Habe heute meine Klage beim Verwaltungsgericht eingeworfen. Zunächst werde ich es ohne Anwalt probieren, insbesondere um das Verfahren zum Ruhen zu bringen.

Die Nicht-Unterstützung ist übrigens m.M.n. ebenso wie der nicht erfolgte Druck über die politischer Schiene auf Ruhen der Einsprüche das größte Eigentor der Gewerkschaften seit langer Zeit. Da hätte sich doch eine gegen die Konkurrenz mal profilieren können, aber nix is ... Mein Geld sehen die auf jeden Fall nicht mehr !
maxg
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Re: Altersdiskriminierende Besoldungsüberleitung

Beitrag von maxg »

... habe gestern den Beschluss des Vw.-Gerichts über den Streitwert erhalten. Es sind (die üblichen) 5.000 EUR, also werde ich demnächst wohl 363 EUR als Gebühr zahlen müssen ...
Kater-Mikesch
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Re: Altersdiskriminierende Besoldungsüberleitung

Beitrag von Kater-Mikesch »

Du hast doch eine Klage beim VG eingereicht und den Streitwert schon beziffert - oder?
Dieser ist ja leicht aus dem Unterschied der durchgeführten Besoldung und der Besoldung, die du beanspruchst - also die Besoldung in der höchsten Altersstufe...

Jetzt verstehe ich aber nicht, warum bei dir der Streitwert auf 5000,00 Euro festgelegt wurde...

Welche Summe forderst du denn als Schadensersatz überhaupt?
Du musst doch schon eine Summe konkretisiert haben - oder...?
maxg
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Re: Altersdiskriminierende Besoldungsüberleitung

Beitrag von maxg »

Kater-Mikesch hat geschrieben:Du hast doch eine Klage beim VG eingereicht und den Streitwert schon beziffert - oder?
Dieser ist ja leicht aus dem Unterschied der durchgeführten Besoldung und der Besoldung, die du beanspruchst - also die Besoldung in der höchsten Altersstufe...
Jetzt verstehe ich aber nicht, warum bei dir der Streitwert auf 5000,00 Euro festgelegt wurde...
Welche Summe forderst du denn als Schadensersatz überhaupt?
Du musst doch schon eine Summe konkretisiert haben - oder...?
Nein, ich habe nur die Bezahlung nach letzter Stufe gefordert. Ich hatte überlegt, einen Wert anzugeben, war mir aber nicht klar, wie.
Soll es brutto oder netto sein?
Wie gehe ich mit den Gehaltserhöhungen um ??
... usw ...
Nach Vorgabe wird der doppelte Jahreswert genommen und wenn ich vom brutto ausgehe, passt es auch so in etwa ...
sthorn
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Re: Altersdiskriminierende Besoldungsüberleitung

Beitrag von sthorn »

Hierzu muss ich mal ganz ehrlich sagen, dass im Überleitungsgesetz ( Bund ) für mich einfach nur fehlte, dass bereits erlangte Erfahrungszeiten zu berücksichtigen sind.Somit wäre ich nicht in Stufe 4 zurückgestuft worden.
ludoandy
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Re: Altersdiskriminierende Besoldungsüberleitung

Beitrag von ludoandy »

Hallo zusammen!
Hier was neues zu diesem Thema. Nach erneuter Nachfrage bei verdi und einem Zitat von einem Rechtsanwaltsbüro aus Berlin, das die Besoldung der Bundesbeamten bis 2009 auch altersdiskriminierend ist und es gute Chancen gibt das das Gericht es auch so sehen wird, übernimmt nun die Rechtschutz von verdi die Kosten!!
Mal sehen wie es weiter geht.

Lg ludoandy
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Bundesfreiwild
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Re: Altersdiskriminierende Besoldungsüberleitung

Beitrag von Bundesfreiwild »

Jo. ver.di hängt sich dran, NACHDEM klar ist, wie es wohl kommen wird. Dann können sie nachher wieder in ihrem Blättchen schreiben, wie unglaublich intensiv sie sich für die Rechte der Mitglieder eingesetzt haben *kotz*
frustrierterSaZ
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Re: Altersdiskriminierende Besoldungsüberleitung

Beitrag von frustrierterSaZ »

Hallo Zusammen,

wie auch Frank bin ich erst jetzt auf dieses Forum gestoßen. Schon seit der Überleitung im Juli 2009 beschäftigt mich das Thema Besoldung mal mehr und mal weniger. Erst vor 2 Wochen wieder musste ich erfahren, dass irgendetwas mit dem "System" nicht stimmt. In meinem Fall "Soldaten", die einen späteren Diensteintritt haben, befinden sich in einer höheren Erfahrungsstufe als ich. Nachdem ich heute nochmals bei meiner Besoldungsstelle anrief, wurde mir wiederum versichert, dass alles so seine Richtigkeit hat. Ich bezweifle dies erstmal nicht, da es nach den geltenden Vorschriften auch wirklich stimmt. Meiner Empfindung nach ist es natürlich alles andere als gerecht.

Ich werde über meine "Gewerkschaft" diesen Sachverhalt nochmals prüfen lassen.

Nichtsdestotrotz überlege ich, ob und wie ich gegen meine Besoldung Widerspruch einlege.
Ach ja, diese Kanzlei aus Berlin würde ich noch gerne wissen.

Danke schon mal
verwalter
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Re: Altersdiskriminierende Besoldungsüberleitung

Beitrag von verwalter »

Hallo alle zusammen,

die Thematik wird ausführlich im HSB-Forum (hauptstadtbeamte.de) behandelt. http://fhsb.de/pph0-

Ist schon erstaunlich, wie unterschiedlich die Gewerkschaften Rechtsschutz gewähren. Verdi erst nicht jetzt doch, die GdP und die DPolG schon gar nicht und der BDK ohne Probleme.

Möge jeder seine Schlüsse ziehen.
Steinbock
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Re: Altersdiskriminierende Besoldungsüberleitung

Beitrag von Steinbock »

Hallo Verwalter,

scheinbar sind die Fachkenntnisse in dem von dir genannten Forum doch nicht so besonders gut!

Der Deutsche Beamten Bund gewährt allen Mitglieder der angeschlossenen Fachgewerkschaften und dazu gehört auch die DPolG - Rechtsschutz.

Siehe - http://www.dbb.de/service/rechtsschutz.html

Gruß vom Steinbock
verwalter
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Re: Altersdiskriminierende Besoldungsüberleitung

Beitrag von verwalter »

Hallo Steinbock,

ich meinte die Gewährung des Rechtsschutzes in diesem besonderen Fall der Altersdiskriminierung und da werden wohl einige Gewerkschaftsmitglieder, wie die der DPolG Berlin, im Regen stehen gelassen. Es bleibt also zu Unterscheiden zwischen Rechtsschutz und Rechtsberatung.

http://www.dpolg-berlin.de/info/1115_be ... rung_3.pdf

Aber es geht auch so:

http://www.bdk.de/lv/berlin/aktuelles/2 ... iminierung


Der Rechtsschutz der einzelnen Gewerkschaften und Interessenverbände wird in dem Beitrag auf Seite 5 ebenfalls behandelt. Entscheidend ist wohl, ob ein externer Versicherer den Rechtsschutz gewährt, wie z.B. die Roland Versicherungen beim BDK oder wie bei dem DBB oder dem DGB das Prozesskostenrisiko durch die Mitgliedsbeiträge getragen werden muss. Auch ist maßgeblich, wer über den Rechtsschutzantrag entscheidet. Einem gewerkschaftseigenem Organ unterstelle ich einfach mal Voreingenommenheit in Bezug auf die Kosten.

http://fhsb.de/pph0

Gruss Verwalter
neuberliner
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Re: Altersdiskriminierende Besoldungsüberleitung

Beitrag von neuberliner »

Da muss ich dem Verwalter mal Recht geben. Außer einem Muster für einen Widerspruch ist von meiner Gewerkschaft nicht gekommen.

Wie hieß es so schön:
Die Mittel für den gewerkschaftlichen Rechtschutz werden im Wege der kollegialen Solidarität erbracht. Insoweit wird die Rechtschutzkommission bei ihrer Entscheidungsfindung auch zu beachten haben, .......
http://www.gdp.de/gdp/gdp.nsf/0/C70DD84 ... 5CD7E?Open
ich bins
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Re: Altersdiskriminierende Besoldungsüberleitung

Beitrag von ich bins »

Hallo,

der Rechtschutz ist ja ganz nett, nach den ersten Erfahrungen in der Behandlung meiner Angelegenheit war ich allerdings arg enttäuscht. Trotz des guten Umgangs der beteiligten Gewerkschaftsmitglieder.
Habe mir lieber einen Fachanwalt mit meiner privaten Rechtschutzsvers. genommen. Dort wurde,werde ich,m.E. nach besser vertreten.
Gleichzeitig habe ich meine Mitgliedschaft gekündigt...in globalen Fragen finde ich eine Vertretung sinnvoll, aber in der Einzelfallbehandlung wird man den Eindruck nicht los das manchmal vielleicht nicht immer die Interessen sachgerecht vertreten werden.
verwalter
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Re: Altersdiskriminierende Besoldungsüberleitung

Beitrag von verwalter »

Und auch zum Thema amtsangemessene Alimentation die gleichen Statements, obwohl die Berliner Beamten wirklich saumäßig besoldet werden.
Wie bereits in der vorgenannten Info enthalten, weisen wir nochmals darauf hin, dass die GdP wegen nicht ausreichender Erfolgsaussichten im Sinne der Rechtsschutzordnung für solche Verfahren keinen Rechtsschutz gewährt.
http://www.gdp.de/gdp/gdpber.nsf/ID/D14 ... 9AAD1?Open
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