Dem Dienstherrn geht es darum, dass der Beamte/die Beamtin möglichst wieder Dienstfähig wird.
Hat er/sie an der Wiederherstellung der Dienstfähigkeit gearbeitet.
Blieb dem Dienstherrn letztlich nichts anderes übrig?
Hat er/sie beim BEM mitgearbeitet und Vorschläge gemacht, wie die Dienstfähigkeit wieder hergestellt werden kann.
Ist er/sie nicht selber daran interessiert wieder gesund zu werden.
Erhält er/sie nicht pktl. Gehalt?
Mein Arbeitgeber hat einen behinderten Mitarbeiter ein Fahrzeug bezahlt, damit er weiter zur Arbeit kommen kann.
Das nur als Beispiel, was z.B. das BEM bringen kann.
Soll amtsärzlich angeordnete REHA selber zahlen
Moderator: Moderatoren
-
- Beiträge: 60
- Registriert: 21.11.2012 21:56
- Behörde:
-
- Beiträge: 3
- Registriert: 19.11.2013 17:52
- Behörde:
Re: Soll amtsärzlich angeordnete REHA selber zahlen
Ich weiss nicht ob er/sie mich nicht richtig verstanden hat, oder ob ich er/sie nicht richtig verstehe. Ich habe alles getan. Bin auch wieder dienstfähig. Es geht nur darum das die Diensstelle ihren Anteil an der Reha übernimmt, zu der mir vor Antritt eine schriftl. Kostenübernahme vorlag. Oder ist er/sie der Meinung ich solle 3000 € allein bezahlen.
Er/sie also ich ist weiblich, aber das tut ja nichts zur Sache.
Er/sie also ich ist weiblich, aber das tut ja nichts zur Sache.
-
- Beiträge: 20
- Registriert: 08.12.2018 03:15
- Behörde:
- Geschlecht:
Re: Soll amtsärzlich angeordnete REHA selber zahlen
Hallo,
der thread ist zwar schon älter, aber ich stehe demnächst vor der gleichen Angelegenheit, da mein Amtsarzt die Reha meinem Dienstherrn wohl vorschlagen, und dieser die Reha dann anordnen wird.
Ich bin mir sicher gelesen zu haben, dass der Dienstherr verpflichtet ist die Kosten, die nicht von der PKV und Beihilfe getragen werden, zu übernehmen.
Im thread hat bei panele22 ja auch die Dienststelle die Kostenübernahme schriftlich zugesagt. Das kann ich nicht nachvollziehen. Also muß ich direkt zum Anwalt gehen, oder was wäre der richtige Weg?
Das ganze trifft natürlich nur bei einer angeordneten Reha zu. Dabei ist es wohl egal ob stationär oder teilstationär.
Ich meine selbst die 10€/Tag Eigenbehalt im Krankenhaus müßte übernommen werden, da ich ja nicht freiwillig in die Reha gehe.
@panele22 Wie ist die Sache ausgegangen? Bist DU auf Kosten sitzen geblieben?
@Öscher Hast Du letztendlich selber was bezahlen müssen?
der thread ist zwar schon älter, aber ich stehe demnächst vor der gleichen Angelegenheit, da mein Amtsarzt die Reha meinem Dienstherrn wohl vorschlagen, und dieser die Reha dann anordnen wird.
Ich bin mir sicher gelesen zu haben, dass der Dienstherr verpflichtet ist die Kosten, die nicht von der PKV und Beihilfe getragen werden, zu übernehmen.
Im thread hat bei panele22 ja auch die Dienststelle die Kostenübernahme schriftlich zugesagt. Das kann ich nicht nachvollziehen. Also muß ich direkt zum Anwalt gehen, oder was wäre der richtige Weg?
Das ganze trifft natürlich nur bei einer angeordneten Reha zu. Dabei ist es wohl egal ob stationär oder teilstationär.
Ich meine selbst die 10€/Tag Eigenbehalt im Krankenhaus müßte übernommen werden, da ich ja nicht freiwillig in die Reha gehe.
@panele22 Wie ist die Sache ausgegangen? Bist DU auf Kosten sitzen geblieben?
@Öscher Hast Du letztendlich selber was bezahlen müssen?