Versetzung VCB
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Versetzung VCB
So nun ist es durch:die Einigungsstelle hat getagt und hat mich trotz diverser Atteste vom Betriebsarzt Amtsarzt und so weiter aussagen dass ich nur 50 Minuten höchstens eine Strecke fahren darf, versetzen lassen. Am Arbeitsplätze sind nicht gewünscht - meint ich solle es mal probieren. Nun habe ich so schwere Schmerzen dass ich nicht mal alleine einkaufen kann. Wenn ich mich jetzt krankschreiben lasse droht ja wieder DDU. Soll ich noch ProTin einschalten oder bringt das sowieso nichts?? Ich bin ratlos ich kann die Strecke wirklich nicht jeden Tag bewältigen, Mindest zur Zeit nicht. War gerade in einer Klinik und bin zur Zeit krankgeschrieben. scheinbar will die Telekom obwohl ich vorher fast nie krankgeschrieben war ,die Zeit meiner Genesung nicht abwarten. Es stehen noch Operationen an ,doch ich weiß nicht wann alles soweit abgeschlossen ist ,dass ich die Strecke bewältigen kann.
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Re: Versetzung VCB
dibedupp hat geschrieben:was ist vcb?
Das wirre Zeug hat sie schon mal geschrieben. Meint wohl VCS, die absolute Elitetruppe der Telekom.
Hier empfiehlt sich die Einschaltung eines Fachanwalts.
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Re: Versetzung VCB
Einfacher sehen:
Einigungsstelle Vivento oder PBM ? Egal !!!
Das sind nur Verfahren AUF der ARBEITGEBERSEITE.
Wenn man/frau mit dem endgültigen Ergebnis des Arbeitgebers/Dienstherren nicht einverstanden ist, bleibt eben nur Widerspruch begleitet mit einem Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz beim zuständigen Verwaltungsgericht.
Einigungsstelle Vivento oder PBM ? Egal !!!
Das sind nur Verfahren AUF der ARBEITGEBERSEITE.
Wenn man/frau mit dem endgültigen Ergebnis des Arbeitgebers/Dienstherren nicht einverstanden ist, bleibt eben nur Widerspruch begleitet mit einem Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz beim zuständigen Verwaltungsgericht.
- Bundesfreiwild
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Re: Versetzung VCB
Egal ob T- PBM oder T-Vivento-Einigungsstelle. Es sitzt der gleiche arbeitgeberseitige Mensch darin, der den Kurs für die T bestimmt.
Der Richter vom Arbeitsgericht beschliesst am Ende die Entscheidung; leider meist arbeitgeberseitig.
Wenn es eine Versetzung ist, dann wahrscheinlich aus der PBM-NL raus in die VBS (Vivento Business Services). Das machen die so.
Falls jemand jemand während einer Versetzung in einer Reha-Massnahme oder krank geschrieben ist, hat dies leider keinen Einfluss auf den Versetzungstermin (den der Arbeitgeber höchst einseitig bestimmt). Die Kranktage werden durchlaufend gezählt, egal in welchem Betrieb man sich auf dem Papier befindet. Wobei die Zeit einer Reha-Massnahme/Sanataoriumsaufenthalt nicht als Krankentage zählen, sondern nur die Krankschreibungen (vor oder evtl. im Anschluss an die Reha). Und wer krank geschrieben ist, der ist dann zwar auf dem Papier versetzt, aber eben weiter krank.
Für den Beginn eines DDU-Verfahrens ist es unerheblich, ob jemand in dem einen oder anderen Betrieb ist, da zählen nur die Kranktage.
FALLS es eine recht ortsnahe Versetzung ist und die Tätigkeit so ist, dass man sie aus gesundheitlichen Gründen machen kann, dann wird es auch vorm Verwaltungsgericht schwierig, dagegen vorzugehen. Man muss sich überlegen, ob es denn eine NOCH näherer liegende Möglichkeiten der Beschäftigung bei der T gibt. Und wenn dem nicht so sein sollte, dann hätte die Telekom ja schon das nahest Liegende möglich gemacht mit der Versetzung. Wer mit der Nase am Beschäftigungsort wohnt und nun partout dort nicht hinkommen kann, egal wie - ob mit Pkw oder mit öffentlichem Nahverkehr - den wird der Dienstherr als dienstunfähig bezeichnen.
IRGENDwie muss man ja noch zum nächstgelegenen Standort kommen können, um seinen Dienst zu verrichten.
Wenn es ein neuer Dienstort wäre, der deutlich weiter weg liegt, als der nächstmögliche, dann würde ich sagen, man widerspricht und klagt.
Kann man natürlich auch im ortsnahen Fall, aber da sehe ich persönlich nur Chancen, wenn die Tätigkeiten dann auch unzumutbar wären.
BEM-Gespräche gibts ab dem 42. Krankentag (also bei 5-Tage-Woche nach ca. 8 Wochen) und die Einleitung des DDU-Verfahrens ab dem 75. Krankentag (nach neuester T-Richtlinie). Mehr Rücksicht muss der Dienstherr leiderleider nicht nehmen. Er wird argumentieren, dass man aus der DDU ja einen Reaktivierungsantrag stellen könnte, wenn man soweit wieder gesund ist, dass man die Dienstaufnahme unter den ortnahen Bedingungen für möglich hält.
So ist das.
Der Richter vom Arbeitsgericht beschliesst am Ende die Entscheidung; leider meist arbeitgeberseitig.
Wenn es eine Versetzung ist, dann wahrscheinlich aus der PBM-NL raus in die VBS (Vivento Business Services). Das machen die so.
Falls jemand jemand während einer Versetzung in einer Reha-Massnahme oder krank geschrieben ist, hat dies leider keinen Einfluss auf den Versetzungstermin (den der Arbeitgeber höchst einseitig bestimmt). Die Kranktage werden durchlaufend gezählt, egal in welchem Betrieb man sich auf dem Papier befindet. Wobei die Zeit einer Reha-Massnahme/Sanataoriumsaufenthalt nicht als Krankentage zählen, sondern nur die Krankschreibungen (vor oder evtl. im Anschluss an die Reha). Und wer krank geschrieben ist, der ist dann zwar auf dem Papier versetzt, aber eben weiter krank.
Für den Beginn eines DDU-Verfahrens ist es unerheblich, ob jemand in dem einen oder anderen Betrieb ist, da zählen nur die Kranktage.
FALLS es eine recht ortsnahe Versetzung ist und die Tätigkeit so ist, dass man sie aus gesundheitlichen Gründen machen kann, dann wird es auch vorm Verwaltungsgericht schwierig, dagegen vorzugehen. Man muss sich überlegen, ob es denn eine NOCH näherer liegende Möglichkeiten der Beschäftigung bei der T gibt. Und wenn dem nicht so sein sollte, dann hätte die Telekom ja schon das nahest Liegende möglich gemacht mit der Versetzung. Wer mit der Nase am Beschäftigungsort wohnt und nun partout dort nicht hinkommen kann, egal wie - ob mit Pkw oder mit öffentlichem Nahverkehr - den wird der Dienstherr als dienstunfähig bezeichnen.
IRGENDwie muss man ja noch zum nächstgelegenen Standort kommen können, um seinen Dienst zu verrichten.
Wenn es ein neuer Dienstort wäre, der deutlich weiter weg liegt, als der nächstmögliche, dann würde ich sagen, man widerspricht und klagt.
Kann man natürlich auch im ortsnahen Fall, aber da sehe ich persönlich nur Chancen, wenn die Tätigkeiten dann auch unzumutbar wären.
BEM-Gespräche gibts ab dem 42. Krankentag (also bei 5-Tage-Woche nach ca. 8 Wochen) und die Einleitung des DDU-Verfahrens ab dem 75. Krankentag (nach neuester T-Richtlinie). Mehr Rücksicht muss der Dienstherr leiderleider nicht nehmen. Er wird argumentieren, dass man aus der DDU ja einen Reaktivierungsantrag stellen könnte, wenn man soweit wieder gesund ist, dass man die Dienstaufnahme unter den ortnahen Bedingungen für möglich hält.
So ist das.