Anstaltszauber,
schau dir mal bitte das geltende Beamtenrecht an. Beim Bund nennt sich das "andere Bewerber" und es geht sehr wohl, wenn eben die jeweilige Verwaltung mitspielt.
Bachelor of law per Fernstudium
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Re: Bachelor of law per Fernstudium
Naja, § 22 BLV erfordert doch ein besonderes dienstliches Interesse an der Einstellung und eine Befähigung nach bisheriger Lebens- und Berufserfahrung. Die bisherige Berufserfahrung beschränkt sich dann auf Aufgaben des mittleren Dienstes, was kaum gleichwertig ist. § 22 BLV hat klassisch externe Bewerber im Blick und ist keine Aufstiegsnorm. Natürlich mag im Einzelfall alles irgendwie passend gemacht werden, doch sowas macht heutzutage kaum eine Verwaltung mit....Zollkodex-Ritter hat geschrieben:Anstaltszauber,
schau dir mal bitte das geltende Beamtenrecht an. Beim Bund nennt sich das "andere Bewerber" und es geht sehr wohl, wenn eben die jeweilige Verwaltung mitspielt.
Und gem. §§ 22 BBG, 20 BLV bedarf es immer der Gleichwertigkeit. Ein zeitlich geringer in Anspruch nehmendes Fernstudium ist mit einer Vollzeitausbildung samt entsprechender berufspraktischer Teile per se nicht vergleichbar.
Sie bspw. auch dieses Urteil http://openjur.de/u/573850.html. Da geht es um den beliebten Verwaltungsfachwirt. Bringt auch nichts, obwohl die Klägerin da sogar noch ein erstes Staatsexamen Lehramt in den Ring werfen konnte.
Wir hatten das Thema Aufstieg (insbesondere vom mittleren in den gehobenen Dienst) hier schon öfter besprochen...
Gruß aus der Anstalt.
Re: Bachelor of law per Fernstudium
Vom Bachelor halt ich da generell auch nicht viel. Wer zu viel Zeit hat, der kann per Fernstudium ja gern so einen Abschluss hinlegen. Glaub aber auch nicht, dass der einem wirklich was bringt. Gibt inzwischen auch Masterabschlüsse in der Richtung: z.B. in dieser Liste. Aber das wird nicht mit nem klassischen Jurastudium mithalten können.
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Re: Bachelor of law per Fernstudium
Das kommt auf den Anspruch an. Rechtsanwaltszulassung gibt es damit nicht, aber die Nicht-Volljuristen erleben gerade eine Blütezeit in der privaten Wirtschaft.rknorr hat geschrieben:Vom Bachelor halt ich da generell auch nicht viel. Wer zu viel Zeit hat, der kann per Fernstudium ja gern so einen Abschluss hinlegen. Glaub aber auch nicht, dass der einem wirklich was bringt. Gibt inzwischen auch Masterabschlüsse in der Richtung: z.B. in dieser Liste. Aber das wird nicht mit nem klassischen Jurastudium mithalten können.
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Re: Bachelor of law per Fernstudium
Nicht wirklich. Und schon gar nicht mit auskömmlichen Gehältern, da sieht es ja für Volljuristen meist schon mau aus.Carrington hat geschrieben:Das kommt auf den Anspruch an. Rechtsanwaltszulassung gibt es damit nicht, aber die Nicht-Volljuristen erleben gerade eine Blütezeit in der privaten Wirtschaft.
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Re: Bachelor of law per Fernstudium
Öhm ich spreche hier von der selbst erlebten Realität oder hast Du auch Zeit bei einer Großbank verbracht? Schon mal in einer Compliance-Abteilung gewesen? AML? Schon mal in der Personalabteilung gesessen und die Gehälter gesehen? Wirtschaftsrecht studieren lohnt sich.Anstaltszauber hat geschrieben:Nicht wirklich. Und schon gar nicht mit auskömmlichen Gehältern, da sieht es ja für Volljuristen meist schon mau aus.Carrington hat geschrieben:Das kommt auf den Anspruch an. Rechtsanwaltszulassung gibt es damit nicht, aber die Nicht-Volljuristen erleben gerade eine Blütezeit in der privaten Wirtschaft.
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