Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich bin neu hier und habe auch gleich eine (ziemlich komplexe) Frage, von der ich hoffe, dass ich hier etwas Klarheit in die für mich undurchsichtige Situation bekommen kann. Vorab schon mal danke für helfende Beiträge.
Meine Situation:
Ich bin Bea. auf Lebensz. im mittleren D. in einer mittelgroßen Kommunalverwaltung in Rheinl.-Pfalz. Vor zwei Jahren wurde ich nach 8 OP´s wegen einer Bauchtumorgeschichte in den vorz. Ruhestand wg. dauernder Dienstunfähigkeit versetzt. Ich müsste eigentlich nochmal operiert werden, habe aber vor einer weiteren OP panische Angst, weil es bei der letzten zu lebensbedrohlichen Situationen mit Luftröhrenschnitt, Multiorganversagen, Koma , wochenlange Intensivstation etc. kam. Ich würde lieber mit den kollikähnlichen Schmerzen, die etliche mal wöchentlich kommen, weiterleben, als nochmals unters Messer müssen.
Das, die vor zwei Jahren die DDU festgestellende Gesundheisamt bzw. der Amtsarzt, kam jetzt auf Ersuchen meiner Behörde wegen einer neuen Begutachtung auf mich zu. Dies wurde auch vor zwei Jahren in dem "Ruhestandsversetzungsbescheid" so festgelegt.
Der Amtsarzt musste bei der Untersuchung jetzt, die war grad letztens, wohl akzeptieren, dass ich mich in nächster Zeit nicht operieren lassen will bzw. kann. Jetzt soll ich aber "wenigstens" eine stationäre Rehamaßn. in einer Klinik machen, in der ich lernen solle, mit meiner Situation und den Beeinträchtigungen umzugehen. Er gehe davon aus, dass ich danach durchaus wieder so, z.B. 2 x 2 Std./Wo oder ähnlich, arbeiten könne.
Mein Eindruck ist, dass er die Beurteilung meiner Arbeitsfähigkeit und die evtl. Std.zahlen/Woche auf eine Reha-Klinik "verlagern" will. Das Gesundh.amt bzw. der Amtsarzt wären dann ja fein raus und haben sich nicht selber dem Risiko einer Falscheinschätzung unterworfen. Ich vermute also jetzt, dass man weniger mir, als vielmehr sich selber helfen will.
Leider habe ich mich in der Untersuchung "breitschlagen" lassen und einer stat. Reha-Maßn. zugestimmt. Auch aus Angst, denn es ist ja doch wohl so, dass man als Bea. alles tun muss, um die Dienstfähigkeit zu erhalten bzw. wieder zu erlangen, hab ich mal gelernt.
Als "kleiner" Bea. kann ich das alles aber nicht wirklich richtig einschätzen bzw. rechtl. einstufen. Das bisschen, was ich mal vor etlichen Jahren über Bea.Recht gelernt habe, hat sich doch bestimmt auch x-mal geändert in der Zwischenzeit.
Mit etlichen Einschränkungen kam ich in den 2 Jahren seit Ruhestandsversetzung geldlich grad so über die Runden und habe es auch geschafft mein Mini-Häuschen weiter abzubezahlen bzw. die mtl. Raten für die Bank zu bewältigen.
Jetzt habe ich aber große Angst, dass mein mtl. Geld noch weniger wird, wenn ich ein paar Std. die Woche arbeiten müsste. Auf die Arbeit selbst würde ich mich freuen und hätte kein Problem damit, zwischen den Schmerzschüben zu arbeiten.
Aber, wenn ich dann wieder (doch zumindest teilweise) Dienstbezüge erhalte, muss ich dann zu der privaten KrKasse wieder den alten vollen Satz wie noch im normalen aktiven Vollzeitdienst zahlen???
Und, die Beihilfe zahlt doch dann bestimmt wieder nurmehr 50v.H. anstelle der 70v.H. jetzt noch.????
Auch die halbjährl. Kostendämpfungspauschale wäre dann ja wieder höher?? oder etwa nicht??
Ich kann das alles nicht durchblicken, was da auf mich zu kommt!!! Deshalt brauch ich Euren Rat bzw. Lagebeurteilung.
Und, werde ich dann auch wieder anders bzw. höher versteuert???
Wegen dem und der evtl. höheren KrKassenbeitragszahlung hätte ich dann ja nochmal deutlich weniger Geld als jetzt schon.
Dann kann ich mein Häuschen grad verscherbeln, weil ich dann die mtl. Raten gar nicht mehr aufbringen kann.
Wieviel bliebe denn an mir von den Reha-Kosten hängen, wenn ich, sagen wir mal eine 4-wöchige Reha in einer Klinik machen muss? Da fängt das Problem ja schon an, weil ich kein Geld für irgendetwas "ausser dem Rahmen" habe.
So viele Fragen und ich weiss keine Antwort und kann kaum mehr schlafen ohne Tabletten. Zusätzl. noch zu den Schmerztabletten, die ich ja schon wegen der Krankheit nehmen muss und die allein schon müde machen.
Vielleicht weiss jemand von Euch Rat bzw. kann die Situation richtig beurteilen.
Grüße von Lothar
Zwang zur Teilzeittätigk. nach 2 J. Vorruhestand wg DDU?
Moderator: Moderatoren
Re: Zwang zur Teilzeittätigk. nach 2 J. Vorruhestand wg DDU?
Du bist verpflichtet an der Wiederherstellung deiner Gesundheit mitzuwirken! Das WIE und WO liegt aber an/bei deinem behandelnden Arzt und Dir.
Ein AA kann dir zu einer REHA raten, aber dich nicht dazu "verdonnern".
Sollte er das dennoch und im besonderen Fall tun(z.b. nach einem Dienstunfall), ist die Kostenübernahme jedoch durch eine Unterabteilung der Beihilfe(ähnlich wie eine Unfallkasse)geklärt.
So ist es meiner Erfahrung nach. Sollte es mittlerweile -oder in anderen Ländern als NRW anders sein, möge man mich berichtigen.
Ein AA kann dir zu einer REHA raten, aber dich nicht dazu "verdonnern".
Sollte er das dennoch und im besonderen Fall tun(z.b. nach einem Dienstunfall), ist die Kostenübernahme jedoch durch eine Unterabteilung der Beihilfe(ähnlich wie eine Unfallkasse)geklärt.
So ist es meiner Erfahrung nach. Sollte es mittlerweile -oder in anderen Ländern als NRW anders sein, möge man mich berichtigen.
Re: Zwang zur Teilzeittätigk. nach 2 J. Vorruhestand wg DDU?
Hallo Citoyen,
guck mal nach bei deinen PN´s, da ich dir eine geschickt habe. Danke.
Grüße
lothar
guck mal nach bei deinen PN´s, da ich dir eine geschickt habe. Danke.
Grüße
lothar