Notlagentarif für verschuldete Privatversicherte

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Steinbock
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Notlagentarif für verschuldete Privatversicherte

Beitrag von Steinbock »

Notlagentarif der zum 01.08.2013 in Kraft tritt:
Gute Lösung für alle Versicherten
Der Bundesrat hat heute das „Gesetz zur Beseitigung sozialer
Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung“
beschlossen. Zur Einführung eines Notlagentarifs für
verschuldete Privatversicherte erklärt der Vorsitzende des
Verbandes der Privaten Krankenversicherung (PKV), Uwe Laue:
„Der neue Notlagentarif ist eine gute Lösung für alle Versicherten:
Er verringert das Problem der Beitragsschulden für die
Betroffenen und entlastet damit letztlich auch die übrigen Versicherten.
Der Beitrag im Notlagentarif ist für die Betroffenen
deutlich geringer als ihr vorheriger Tarifbeitrag, wobei sie in ihrer
Absicherung für den Krankheitsfall keine Nachteile haben, da
der gesetzlich geregelte Anspruch auf Notfallleistungen unverändert
erhalten bleibt.
Die Betroffenen sammeln durch den neuen Notlagentarif weniger
neue Schulden an und haben somit schneller die Chance,
ihre bisherigen Schulden abzuzahlen und wieder eine normale
bürgerliche Existenz zu führen. Sobald die Schulden beglichen
sind, können die Betroffenen in ihren alten Normaltarif zurückkehren.
Zugleich sinkt die Summe der Beitragsausfälle und
damit am Ende auch die Belastung der übrigen Versicherten.
Das Gesetz sieht weiter vor, die Umstufung in den Notlagentarif
rückwirkend durchzuführen, um die individuelle Schuldenlast
auch für die Vergangenheit deutlich zu verringern. Dies erfordert
einen hohen bürokratischen Aufwand, weil die rückwirkende
Umstellung nicht ‚auf Knopfdruck‘ erledigt werden kann. Jeder
Vertrag muss einzeln umgestellt werden. Das kann insgesamt
einige Monate Zeit beanspruchen, was für die Betroffenen aber
keine Nachteile bringt. Die Unternehmen der Privaten Krankenversicherung
werden alles daran setzen, die Regelung
schnellstmöglich umzusetzen.“
jokerjake
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Re: Notlagentarif für verschuldete Privatversicherte

Beitrag von jokerjake »

Lt. meiner PKV gilt die med. Versorgung nur für Notfälle und amb. Behandlung nur bis zum einfachen Abrechnungssatz. Welche Vorteile hat dies in der Praxis? Dort betragen die Re.-Sätze bereits mindestens das 2,5-fache. Ein Wechsel zurück in den jetzigen Tarif ist als chronisch Kranker niewieder möglich!
Steinbock
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Re: Notlagentarif für verschuldete Privatversicherte

Beitrag von Steinbock »

jokerjake hat geschrieben:Lt. meiner PKV gilt die med. Versorgung nur für Notfälle und amb. Behandlung nur bis zum einfachen Abrechnungssatz. Welche Vorteile hat dies in der Praxis? Dort betragen die Re.-Sätze bereits mindestens das 2,5-fache. Ein Wechsel zurück in den jetzigen Tarif ist als chronisch Kranker niewieder möglich!
Ich glaube Du hast den Sinn des Notlagentarifes nicht verstanden.

Eine Umstellung in diesen Tarif erfolgt automatisch, wenn der Versicherungsnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Nur wurde bisher, der mtl. Tarifbeitrag seinem Konto weiter belastet.
Dies hat sich jetzt geändert, er muss dann nur noch den Beitrag des Notlagentarifes bezahlen. (so um die 120 € mtl.).
Entsprechend hat er dann auch die verminderte Leistung.

Wenn er wieder im Stande ist die vollen Beiträge seines Tarifes zu zahlen, kann er dies wieder bentragen und hat auch dann den entsprechenden Versicherungsschutz (ohne Gesundheitsfragen).

http://www.pkv.de/recht/allgemeine_vers ... t-2013.pdf

Gruß vom Steinbock
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