Beamtenverhältnis auf widerruf beenden

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Dargar
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Beamtenverhältnis auf widerruf beenden

Beitrag von Dargar »

Guten Abend,
ich bin Beamtenanwärter im gehobenen Dienst beim Freistaat Bayern,
leider musste ich feststellen, dass das Studium und dessen Inhalte nichts für mich sind,und garantiert nicht dass,was ich mein Leben lang machen will.
Deshalb möchte ich das ganze abbrechen und habe ein paar fragen dazu.
1. Wie muss ich das machen ,reicht es eine Kündigung an die Regierung schreiben oder muss ich noch mehr machen?
2. wie läuft dass mit der Gkv ich war vorher bei meinen eltern mitversichert,kann ich solange ich noch studiere wieder zu dieser versicherung zurück (pkv würde dann aufhören,da beihilfeanspruch erlischt)
(bin 19 jahre alt)
3.wie schauts mit den anwärterbezügen aus, muss ich die komplett zurückzahlen oder nur anteilig?

Freue mich über antworten
El Pocho
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Re: Beamtenverhältnis auf widerruf beenden

Beitrag von El Pocho »

Befindest du dich noch vor der Zwischenprüfung oder hast du die schon bestanden?
Dargar
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Registriert: 3. Okt 2013, 20:39
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Re: Beamtenverhältnis auf widerruf beenden

Beitrag von Dargar »

die kommt noch^^
El Pocho
Beiträge: 233
Registriert: 23. Mär 2010, 19:10
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Re: Beamtenverhältnis auf widerruf beenden

Beitrag von El Pocho »

Dann brauchst du einfach nur zweimal durch die Zwischenprüfung fallen und du bist raus. Somit musst du keine Anwärterbezüge zurückzahlen. Wenn du die Zeit noch "absitzen" kannst, dürfte es der einfachste Weg sein.
Zu der KV-Problematik kann ich leider nichts sagen.
Dargar
Beiträge: 9
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Re: Beamtenverhältnis auf widerruf beenden

Beitrag von Dargar »

naja das würde noch etwa ein jahr dauern. eigentlich handelt es sich gerademal um 2 mal anwärterbezüge, das wäre kein problem eigentlich wollte ich hauptsächlich wissen, ob ich die komplett oder nur anteilig zurückzahlen muss
Gerda
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Re: Beamtenverhältnis auf widerruf beenden

Beitrag von Gerda »

Also ich bin mir da nicht so sicher mit der Nichtrückzahlung der Anwärterbezüge bei missglückter Zwischenprüfung.

Erkundige dich doch über das entsprechende Handeln einfach mal in deiner Personalstelle und bei der GKV direkt. Ich denke, du kommst da gut wieder raus, da dürfte es keine Probleme geben.

Gerda
Florek
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Re: Beamtenverhältnis auf widerruf beenden

Beitrag von Florek »

Die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis muß bei der zuständigen Behörde (hier wohl die Regierung) beantragt werden. Ein Entlassungsgesuch könnte in etwa so lauten "Hiermit beantrage ich die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf mit Ablauf des TT.MM.JJ". Soweit keine dienstlichen Gründe entgegenstehen (sehr unwahrscheinlich) wird die Regierung die Entlassung wie beantragt aussprechen. Man sollte allerdings damit rechnen, daß es eine gewisse Bearbeitungszeit gibt, also nicht am nächsten Tag mit Zustellung des Entlassungsbescheids rechnen! Die Problematik mit der KV würde ich vor Stellung des Entlassungsantrags mit der Krankenkasse der Eltern abklären, weil ich auch nicht weiß, ob man bei einer Immatrikulation an einer Uni oder FH nach einer versicherungsfreien Zeit ohne weiteres wieder in die Pflichtversicherung kommt, in jedem Fall wäre dies der Fall bei Aufnahme einer versicherungspflichtigen Tätigkeit, aber für Studenten gibt es Sonderregelungen, daher wäre das mit der GKV abzuklären.
Dargar
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Re: Beamtenverhältnis auf widerruf beenden

Beitrag von Dargar »

Wenn mein Dienstherr eine Regierung ist und die Ausbildung an einem Landratsamt stattfindet muss der entlassungsantrag trotzdem zur Regierung oder?Außerdem, können mir neben der rückforderung der Anwärterbezüge noch iwelche Kosten auferlegt werden (z.b. für anmeldung an FH oder so) ?Und wie läuft das mit der exmatrikulation an der fh ab?
DerHagn
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Re: Beamtenverhältnis auf widerruf beenden

Beitrag von DerHagn »

Tag,

die beste und einfachste Lösung wäre m. M. n. ein Gespräch mit dem Ausbildungsleiter. Der weiß dazu sicherlich was zu erzählen und kann ggf. immer noch bei den anderen Stellen nachfragen.

Gruß

DH
Dargar
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Re: Beamtenverhältnis auf widerruf beenden

Beitrag von Dargar »

Ich habe mich etwas erkundigt , und bin auf § 59.5.5 BBesGVwV gestoßen. gilt dies auch auf landesebene?
Carrington
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Re: Beamtenverhältnis auf widerruf beenden

Beitrag von Carrington »

Dargar hat geschrieben:Ich habe mich etwas erkundigt , und bin auf § 59.5.5 BBesGVwV gestoßen. gilt dies auch auf landesebene?
Nein das gilt natürlich nur für Bundesbeamte. Bei meinen schwäbischen Kollegen ist die Bemessung aber noch großzügiger (17 Monate). Dir wurde bei der Einstellung ein Merkblatt zu genau dieser Frage ausgehändigt, dessen Erhalt Du auch quittieren musstest. Schaue halt mal in deinen Unterlagen.

Ansonsten wird man bei einer Immatrikulation an einer regulären Uni wieder KV-pflichtig und kann damit auch wieder der GKV beitreten (siehe auch http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_t ... chtcheck=2 )
DerHagn
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Re: Beamtenverhältnis auf widerruf beenden

Beitrag von DerHagn »

Morgen,

irgendwié bitter, wenn man kurz vor der Zwischenprüfung steht und nen § für Bundesbeamte auf Länderebene anwenden will...

Gruß
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afo1
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Registriert: 19. Aug 2011, 10:19
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Re: Beamtenverhältnis auf widerruf beenden

Beitrag von afo1 »

Lies mal weiter ober. Dargar hat grad erst angefangen (...2x Anwärterbezüge erhalen...)
Ein guter Tropfen maßvoll genossen, schadet auch in großen Mengen nicht!
DerHagn
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Re: Beamtenverhältnis auf widerruf beenden

Beitrag von DerHagn »

Schon klar, aber trotzdem...
Wenn während der 2maligen Zahlung der Anwärterbezüge schon an der FH war, dann sollte sowas schon gelehrt worden sein - oder?

Aber gut, egal...
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