Sonderurlaub - gestrichen wegen Krankheit
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Sonderurlaub - gestrichen wegen Krankheit
Hallo, wir wurde aufgrund dem Belastung mit ionisierender Strahlung und den Umgang mit infektiösen Patienten ein Sonderurlaub von 4 Tagen gewährt. 2012 war ich aufgrund einer schweren Erkrankung 12 Wochen dienstunfähig. Nun will man mir den Zusatzurlaub für 2012 nicht mehr gewähren. Ist das korrekt oder lohnt sich der Gang zum Rechtsanwalt gütliche Einigung ist nicht möglich. Landesbeamter Justiz Bayern.
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Re: Sonderurlaub - gestrichen wegen Krankheit
Welchen Zusatzurlaub meinst Du denn ?
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Re: Sonderurlaub - gestrichen wegen Krankheit
Der hier:
§ 5
Zusatzurlaub für gesundheitsschädliche
oder gesundheitsgefährdende Tätigkeiten
(1) 1 Einen Zusatzurlaub von vier Arbeitstagen erhalten Beamte, die überwiegend
1.
in unmittelbarem Kontakt mit an Tuberkulose Erkrankten stehen oder
2.
mit infektiösem Material arbeiten oder
3.
ansteckende Kranke ärztlich oder pflegerisch betreuen oder
4.
dem Einfluß ionisierender Strahlen oder von Neutronen ausgesetzt sind oder
5.
sonstige Tätigkeiten ausüben, die ihrer Art nach von der obersten Dienstbehörde als gesundheitsschädlich oder gesundheitsgefährdend anerkannt sind.
2 Den gleichen Zusatzurlaub erhalten Beamte, die in psychiatrischen oder vergleichbaren Einrichtungen tätig sind und überwiegend in unmittelbarem Kontakt mit den psychisch Kranken stehen.
(2) 1 Der Zusatzurlaub wird, auch wenn mehrere der in Absatz 1 genannten Gründe zusammentreffen, nur einmal gewährt. 2 Als überwiegend ist eine Beschäftigung anzusehen, die in den letzten sechs Monaten vor dem Urlaubsantritt mehr als die Hälfte der gesamten Arbeitszeit ausmacht.
http://www.gesetze-bayern.de/jportal/po ... doc.part=X
§ 5
Zusatzurlaub für gesundheitsschädliche
oder gesundheitsgefährdende Tätigkeiten
(1) 1 Einen Zusatzurlaub von vier Arbeitstagen erhalten Beamte, die überwiegend
1.
in unmittelbarem Kontakt mit an Tuberkulose Erkrankten stehen oder
2.
mit infektiösem Material arbeiten oder
3.
ansteckende Kranke ärztlich oder pflegerisch betreuen oder
4.
dem Einfluß ionisierender Strahlen oder von Neutronen ausgesetzt sind oder
5.
sonstige Tätigkeiten ausüben, die ihrer Art nach von der obersten Dienstbehörde als gesundheitsschädlich oder gesundheitsgefährdend anerkannt sind.
2 Den gleichen Zusatzurlaub erhalten Beamte, die in psychiatrischen oder vergleichbaren Einrichtungen tätig sind und überwiegend in unmittelbarem Kontakt mit den psychisch Kranken stehen.
(2) 1 Der Zusatzurlaub wird, auch wenn mehrere der in Absatz 1 genannten Gründe zusammentreffen, nur einmal gewährt. 2 Als überwiegend ist eine Beschäftigung anzusehen, die in den letzten sechs Monaten vor dem Urlaubsantritt mehr als die Hälfte der gesamten Arbeitszeit ausmacht.
http://www.gesetze-bayern.de/jportal/po ... doc.part=X
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Re: Sonderurlaub - gestrichen wegen Krankheit
Jetzt wird zumindest mal deine Frage klarer,
denn zuerst ging es um
Mit welcher Begründung wurde dir denn überhaupt dieser Zusatzurlaub für 2012 abgelehnt. ?
Hat sich deine Tätigkeit geändert ?
denn zuerst ging es um
einen Sonderurlaub und danachnaabtalbreaker hat geschrieben:Hallo, wir wurde aufgrund dem Belastung mit ionisierender Strahlung und den Umgang mit infektiösen Patienten ein Sonderurlaub von 4 Tagen gewährt.
um einen Zusatzurlaub.2012 war ich aufgrund einer schweren Erkrankung 12 Wochen dienstunfähig. Nun will man mir den Zusatzurlaub für 2012 nicht mehr gewähren. Ist das korrekt oder lohnt sich der Gang zum Rechtsanwalt gütliche Einigung ist nicht möglich. Landesbeamter Justiz Bayern.
Mit welcher Begründung wurde dir denn überhaupt dieser Zusatzurlaub für 2012 abgelehnt. ?
Hat sich deine Tätigkeit geändert ?
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Re: Sonderurlaub - gestrichen wegen Krankheit
Die Begründung ist weil ich 12 Wochen krank war......Steinbock hat geschrieben:Jetzt wird zumindest mal deine Frage klarer,
Mit welcher Begründung wurde dir denn überhaupt dieser Zusatzurlaub für 2012 abgelehnt. ?
Hat sich deine Tätigkeit geändert ?
- Florian Hanebüchen
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Re: Sonderurlaub - gestrichen wegen Krankheit
Möglicherweise beruft sich der Dienstherr auf § 21 Abs. 1 Satz 1 UrlV: Eines Urlaubs bedarf es nicht bei Dienstunfähigkeit wegen Krankheit.
Ich weiß nicht genau, aber wenn die für 2012 geplanten vier Urlaubstage in der Zeit der Dienstunfähigkeit gelegen hätten, könnte diese Regelung eventuell zur Anwendung kommen.
Ich weiß nicht genau, aber wenn die für 2012 geplanten vier Urlaubstage in der Zeit der Dienstunfähigkeit gelegen hätten, könnte diese Regelung eventuell zur Anwendung kommen.
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Re: Sonderurlaub - gestrichen wegen Krankheit
Geplant waren die nicht. Ich bekomme die 4 Tage ja erst immer am Ende eines Urlaubsjahres.Florian Hanebüchen hat geschrieben:Möglicherweise beruft sich der Dienstherr auf § 21 Abs. 1 Satz 1 UrlV: Eines Urlaubs bedarf es nicht bei Dienstunfähigkeit wegen Krankheit.
Ich weiß nicht genau, aber wenn die für 2012 geplanten vier Urlaubstage in der Zeit der Dienstunfähigkeit gelegen hätten, könnte diese Regelung eventuell zur Anwendung kommen.
- Florian Hanebüchen
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Re: Sonderurlaub - gestrichen wegen Krankheit
Das verstehe ich wiederum nicht. Eine Ansparung gemäß § 11 scheint ja nur beim regulräen Urlaub möglich zu sein. Außerdem besagt § 8 Satz 1, dass Zusatzurlaub nach § 5 Abs. 1 [...] nur bis zu insgesamt sieben Arbeitstagen im Urlaubsjahr gewährt wird.naabtalbreaker hat geschrieben:Geplant waren die nicht. Ich bekomme die 4 Tage ja erst immer am Ende eines Urlaubsjahres.
Oder liegt das Problem darin, dass du in den sechs Monaten vor Ende des Jahres nicht mehr als die Hälfte der Zeit im Dienst warst? Wenn du zwölf Wochen krank warst, dann könnte das knapp geworden sein.
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Re: Sonderurlaub - gestrichen wegen Krankheit
Das passt nicht - Zusatzurlaub bekommt man, wenn überhaupt, immer fürs laufende Jahr.naabtalbreaker hat geschrieben: Geplant waren die nicht. Ich bekomme die 4 Tage ja erst immer am Ende eines Urlaubsjahres.
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Re: Sonderurlaub - gestrichen wegen Krankheit
Steinbock hat geschrieben:Das passt nicht - Zusatzurlaub bekommt man, wenn überhaupt, immer fürs laufende Jahr.naabtalbreaker hat geschrieben: Geplant waren die nicht. Ich bekomme die 4 Tage ja erst immer am Ende eines Urlaubsjahres.
Nein wir bekommen den immer rückwirkend. Scheint anscheinend auch falsch zu sein ?
- Florian Hanebüchen
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Re: Sonderurlaub - gestrichen wegen Krankheit
Ich habe den Eindruck, wir stochern im Nebel. In der Juristerei gilt der Grundsatz, wer sich auf etwas beruft, muss das auch beweisen. Wenn die Behörde also den Urlaub verweigert, muss sie sich auf etwas berufen können. Warum verweigert die Behörde den Urlaub? Wenn du diese Information nicht geben kannst, dann wird es schwer, dir eine sinnvolle Antwort zu geben.