Frühpensionierung droht...
Moderator: Moderatoren
Frühpensionierung droht...
Hallo zusammen,
wie in meiner Vorstellung angekündigt, benötige ich Informationen zur Frühpensionierung.
Nach fast 2-jähriger Krankheit soll ich nun in den Ruhestand versetzt werden. Man hat mir angeboten, dass ich diese selber beantragen könne. Davon wurde mir aber von mehreren Seiten abgeraten, da ich dann ggf. auf Vorteile verzichte, die mir zustehen, wenn ich Zwangs-Zur-Ruhe-Gesetzt werde. Weiß hier jemand genaueres darüber?
Des Weiteren benötige ich Informationen, wie ich eine drohende Pensionierung aus fin. Gründen noch etwas herausschieben kann. Evtl. auch mit in Aussicht stellen einer Besserung der gesundheitlichen Situation, da es zur Zeit einfach zu viele Stressfaktoren gibt, die eine Genesung erschweren. (dazu zählt auch die Gewissheit, dass es zum nächsten 1. eine ganze Menge Geld weniger geben wird.)
Ein weiterer Punkt:
Ein ehem. Kollege ist vor ca. 7 Jahren in Pension geschickt worden, nach erst 2 1/2 Jahren Krankheit. Inwiefern gilt hier das Gleichheitsprinzip, bezogen auf die Länge der Krankheitszeit bis zur Pension? Ein pfiffiger "Freund" sagte mir mal, dass man alle Beamten gleich stellen muss und man sollte sich da nicht drücken lassen.
Ich bedanke mich schon jetzt recht herzlich für Ihre Informationen.
wie in meiner Vorstellung angekündigt, benötige ich Informationen zur Frühpensionierung.
Nach fast 2-jähriger Krankheit soll ich nun in den Ruhestand versetzt werden. Man hat mir angeboten, dass ich diese selber beantragen könne. Davon wurde mir aber von mehreren Seiten abgeraten, da ich dann ggf. auf Vorteile verzichte, die mir zustehen, wenn ich Zwangs-Zur-Ruhe-Gesetzt werde. Weiß hier jemand genaueres darüber?
Des Weiteren benötige ich Informationen, wie ich eine drohende Pensionierung aus fin. Gründen noch etwas herausschieben kann. Evtl. auch mit in Aussicht stellen einer Besserung der gesundheitlichen Situation, da es zur Zeit einfach zu viele Stressfaktoren gibt, die eine Genesung erschweren. (dazu zählt auch die Gewissheit, dass es zum nächsten 1. eine ganze Menge Geld weniger geben wird.)
Ein weiterer Punkt:
Ein ehem. Kollege ist vor ca. 7 Jahren in Pension geschickt worden, nach erst 2 1/2 Jahren Krankheit. Inwiefern gilt hier das Gleichheitsprinzip, bezogen auf die Länge der Krankheitszeit bis zur Pension? Ein pfiffiger "Freund" sagte mir mal, dass man alle Beamten gleich stellen muss und man sollte sich da nicht drücken lassen.
Ich bedanke mich schon jetzt recht herzlich für Ihre Informationen.
Re: Frühpensionierung droht...
Hallo Justav,
auf keinen Fall die vorzeitige Pensionierung selber beantragen.
Es wird folgender Maßen ablaufen:
Der Dienstherr wird, wenn er dich in den Ruhestand versetzen will, auf jeden Fall eine DU-Untersuchung bei einem AA beauftragen müssen.
Bei der Telekom sind das glaube ich die BAD-Ärzte - aber auf den Gutachten des BAD wird dich der Dienstherr dich nicht in die Dienstunfähigkeit
verabschieden, denn die nimmt ein Anwalt auseinander.
Weil du mit einem Gutachten von einem normalen behandelnden Facharzt diesem Gutachten entgegen treten kann - BAD und Facharzt sind somit
gleichgestellt...
Also läuft es auf eine Untersuchung vom AA aus - wenn ihr auch einen BAD oder sonstigen neutralen Arzt hab, dann würde ich immer sagen, dass
du noch arbeiten willst...ggf. kannst du ja auch eine Reha-Maßnahme beantragen. Im Zweifelsfall aus Erschöpftung, um deine Arbeitskraft zu erhalten.
Die steht dir als Beamter und auch als Angestellter zu.
Und dann dauert das - mehrere Monate - manchmals mehrere Jahre - gegen eine letztendliche Zurruhesetzung kannst du ja auch klagen...und das kann
auch wieder dauern - und wenn du wirklich in den Ruhestand gehen musst, kann du nach einem Jahr einfach wieder die Reaktivierung beantragen - aber
bitte mit einem Fachanwalt !!!
Ich kann dir auf jeden Fall schon mal empfehlen, eine RS-Versicherung abzuschließen, wenn du bisher keine hast.
Das angesprochene Gleichheitsprinzip kannst du nicht anwenden, weil jeder Fall individuell behandelt wird. Es kommt immer auf den Einzelfall an, auf
die beteiligten Ärzte, auf den Willen des Dienstherrn bzw. des zuständigen Bearbeiters - deshalb ist kein Fall identisch mit dem anderen...
Ich wünsche dir auf jeden Fall viel Erfolg !
auf keinen Fall die vorzeitige Pensionierung selber beantragen.
Es wird folgender Maßen ablaufen:
Der Dienstherr wird, wenn er dich in den Ruhestand versetzen will, auf jeden Fall eine DU-Untersuchung bei einem AA beauftragen müssen.
Bei der Telekom sind das glaube ich die BAD-Ärzte - aber auf den Gutachten des BAD wird dich der Dienstherr dich nicht in die Dienstunfähigkeit
verabschieden, denn die nimmt ein Anwalt auseinander.
Weil du mit einem Gutachten von einem normalen behandelnden Facharzt diesem Gutachten entgegen treten kann - BAD und Facharzt sind somit
gleichgestellt...
Also läuft es auf eine Untersuchung vom AA aus - wenn ihr auch einen BAD oder sonstigen neutralen Arzt hab, dann würde ich immer sagen, dass
du noch arbeiten willst...ggf. kannst du ja auch eine Reha-Maßnahme beantragen. Im Zweifelsfall aus Erschöpftung, um deine Arbeitskraft zu erhalten.
Die steht dir als Beamter und auch als Angestellter zu.
Und dann dauert das - mehrere Monate - manchmals mehrere Jahre - gegen eine letztendliche Zurruhesetzung kannst du ja auch klagen...und das kann
auch wieder dauern - und wenn du wirklich in den Ruhestand gehen musst, kann du nach einem Jahr einfach wieder die Reaktivierung beantragen - aber
bitte mit einem Fachanwalt !!!
Ich kann dir auf jeden Fall schon mal empfehlen, eine RS-Versicherung abzuschließen, wenn du bisher keine hast.
Das angesprochene Gleichheitsprinzip kannst du nicht anwenden, weil jeder Fall individuell behandelt wird. Es kommt immer auf den Einzelfall an, auf
die beteiligten Ärzte, auf den Willen des Dienstherrn bzw. des zuständigen Bearbeiters - deshalb ist kein Fall identisch mit dem anderen...
Ich wünsche dir auf jeden Fall viel Erfolg !
Re: Frühpensionierung droht...
Hallo,
Schau mal ins Bundesbeamtengesetz ab Paragraphen 44 ff.. Dort findest du einiges hinsichtlich
DDU und dem vorherigen Verfahren. 2 Jahre DU, da hält dein DH schon lange still.
Selbst beantragen würde ich nix.
Warum wird dein Geld zum nächsten 1. weniger?
Gruss Gerda
Schau mal ins Bundesbeamtengesetz ab Paragraphen 44 ff.. Dort findest du einiges hinsichtlich
DDU und dem vorherigen Verfahren. 2 Jahre DU, da hält dein DH schon lange still.
Selbst beantragen würde ich nix.
Warum wird dein Geld zum nächsten 1. weniger?
Gruss Gerda
Re: Frühpensionierung droht...
Hallo zusammen und schon einmal Danke für die Antworten.
Ich würde, wenn es ginge, sofort wieder hin gehen. Die 4 Wochen haben mir sehr gut getan. Aber leider sind diese um.
***
Auch Dir Gerda, schon jetzt vielen Dank
Ok, das hatte ich schon ausgeklammertSchwapau hat geschrieben:Hallo Justav,
auf keinen Fall die vorzeitige Pensionierung selber beantragen.

Den Besuch beim AA habe ich bereits hinter mich gebracht und ich bin laut AA für keinen Bereich mehr einsetzbar.Es wird folgender Maßen ablaufen:
Der Dienstherr wird, wenn er dich in den Ruhestand versetzen will, auf jeden Fall eine DU-Untersuchung bei einem AA beauftragen müssen.
Das habe ich getan, weil ich es auch vor habe. Ich finde, ich bin noch etwas jung, um bereits auf das Abstellgleis geschoben zu werden.... dann würde ich immer sagen, dass du noch arbeiten willst...
Diese Maßnahme ist auch abgearbeitet. Da müßte ich jetzt wieder 3 Jahre warten... ggf. kannst du ja auch eine Reha-Maßnahme beantragen. Im Zweifelsfall aus Erschöpftung, um deine Arbeitskraft zu erhalten. Die steht dir als Beamter und auch als Angestellter zu.

Ich würde, wenn es ginge, sofort wieder hin gehen. Die 4 Wochen haben mir sehr gut getan. Aber leider sind diese um.
Also warte ich das Schreiben ab, welches jetzt folgen wird und werde das Weitere mit einem Anwalt besprechen, wie wir vorgehen können? (Hat evtl. jemand einen guten Beamtenrechts-Anwalt an der Hand?).Und dann dauert das - mehrere Monate - manchmals mehrere Jahre - gegen eine letztendliche Zurruhesetzung kannst du ja auch klagen...und das kann auch wieder dauern - und wenn du wirklich in den Ruhestand gehen musst, kann du nach einem Jahr einfach wieder die Reaktivierung beantragen - aber bitte mit einem Fachanwalt !!!
Habe ich bereits seit EwigkeitenIch kann dir auf jeden Fall schon mal empfehlen, eine RS-Versicherung abzuschließen, wenn du bisher keine hast.

Aha, ok, also ist die "Blase" geplatzt. Schade.Das angesprochene Gleichheitsprinzip kannst du nicht anwenden, weil jeder Fall individuell behandelt wird. Es kommt immer auf den Einzelfall an, auf die beteiligten Ärzte, auf den Willen des Dienstherrn bzw. des zuständigen Bearbeiters - deshalb ist kein Fall identisch mit dem anderen...

Ich danke für Deine ausführlichen Antworten.Ich wünsche dir auf jeden Fall viel Erfolg !
***
Auch Dir Gerda, schon jetzt vielen Dank

Auch als Kommunalbeamter?Gerda hat geschrieben:Schau mal ins Bundesbeamtengesetz ab Paragraphen 44 ff.. Dort findest du einiges hinsichtlich
DDU und dem vorherigen Verfahren. 2 Jahre DU, da hält dein DH schon lange still.
ok, da sind sich alle einig.Selbst beantragen würde ich nix.

Man sagte mir, dass die Zurruhesetzung zum nächsten 1. stattfinden würde. Ein Schreiben habe ich aber noch nicht erhalten. Was ich so lesen konnte, habe ich eine 4-Wochenfrist zum Widersprechen. Bleibt eine Zurruhesetzung davon unberührt? Oder wie wird das dann laufen?Warum wird dein Geld zum nächsten 1. weniger?
- Bundesfreiwild
- Beiträge: 1946
- Registriert: 17. Jan 2011, 08:48
- Behörde:
- Tätigkeit: Telekomikerin
- Kontaktdaten:
Re: Frühpensionierung droht...
Ja. Dein Widerspruch gegen die Zurruhesetzung bewirkt estmal rechtlich nur, dass du einen Widerspruch gegen die Zurruhesetzung fristgerecht erhebst und auf Weiterbeschäftgung bestehst.
Deinen Widerspruch muss dein Dienstherr mit einem Widerspruchsbescheid beantworten. Das kann dauern und muss gelegentlich von deinem Anwalt eingefordert werden. Wahrscheinlich wird dein Widerspruch negativ beschieden werden (sie werden die Zurruhesetzung weiter durchführen).
Bei Eintreffen des Widerspruchsbescheides muss dein Anwalt tätig werden und Klage gegen die Zurruhesetzung erheben. Dazu muss er natürlich Argumente haben.
Also wird Klage beim Verwaltungsgericht erhoben. Dann gehts hin und her mit Schreiben zwischen Dienstherr, Gericht und Anwalt. Das wird sich hinziehen. Ggfs. wird ein zweiter Amtsarzt beauftragt, ein neues Gutachten zu erstellen. Damit kannst du dann Erfolg haben mit der Reaktivierung - wenn es klappt.
Während dieses ganzen Verfahrens bist du aber erst mal im Ruhestand und bekommst Ruhestandsgehalt.
Wenn sich das Gericht später zu deinen Gunsten zur Reaktivierung entscheidet und dich RÜCKwirkend zum Zuruhesetzungsdatum wieder reaktiviert (keine Ahnung, ob das so gemacht wird), müsstest du (meiner Rechtserfahrung nach) eben ab diesem Datum auch wieder im Dienst gewesen sein und es sollte eine Gehaltsnachzahlung erfolgen.
Mache dich auf jeden Fall auf so ungefähr 1 Jahr Verfahrenslaufzeit gefasst.
Deinen Widerspruch muss dein Dienstherr mit einem Widerspruchsbescheid beantworten. Das kann dauern und muss gelegentlich von deinem Anwalt eingefordert werden. Wahrscheinlich wird dein Widerspruch negativ beschieden werden (sie werden die Zurruhesetzung weiter durchführen).
Bei Eintreffen des Widerspruchsbescheides muss dein Anwalt tätig werden und Klage gegen die Zurruhesetzung erheben. Dazu muss er natürlich Argumente haben.
Also wird Klage beim Verwaltungsgericht erhoben. Dann gehts hin und her mit Schreiben zwischen Dienstherr, Gericht und Anwalt. Das wird sich hinziehen. Ggfs. wird ein zweiter Amtsarzt beauftragt, ein neues Gutachten zu erstellen. Damit kannst du dann Erfolg haben mit der Reaktivierung - wenn es klappt.
Während dieses ganzen Verfahrens bist du aber erst mal im Ruhestand und bekommst Ruhestandsgehalt.
Wenn sich das Gericht später zu deinen Gunsten zur Reaktivierung entscheidet und dich RÜCKwirkend zum Zuruhesetzungsdatum wieder reaktiviert (keine Ahnung, ob das so gemacht wird), müsstest du (meiner Rechtserfahrung nach) eben ab diesem Datum auch wieder im Dienst gewesen sein und es sollte eine Gehaltsnachzahlung erfolgen.
Mache dich auf jeden Fall auf so ungefähr 1 Jahr Verfahrenslaufzeit gefasst.
Re: Frühpensionierung droht...
Hallo,
danke auch Dir für die ausführlichen Informationen.
Also ist das viel Schreiberei hin und her
danke auch Dir für die ausführlichen Informationen.
Also ist das viel Schreiberei hin und her

Re: Frühpensionierung droht...
Naja eigentlich geht ja immer Bundesrecht vor Landes- oder Kommunalrecht. Ob das im Beamtenrecht auch so ist, weiß ich nicht.
Hast du denn schon die Anhörung zur geplanten Pensionierung erhalten?
Ich hatte diese und habe das BEM in Anspruch genommen und konnte durchsetzen, dass ich nochmal zum AA konnte und befinde mich seit 05/13 wieder im Dienst. Wie lange das gut geht, ja mal schaun.....
LG
Hast du denn schon die Anhörung zur geplanten Pensionierung erhalten?
Ich hatte diese und habe das BEM in Anspruch genommen und konnte durchsetzen, dass ich nochmal zum AA konnte und befinde mich seit 05/13 wieder im Dienst. Wie lange das gut geht, ja mal schaun.....
LG
Re: Frühpensionierung droht...
Hallo,
nein, ein Schreiben habe ich noch nicht erhalten. Bislang gab es lediglich ein Gespräch. In diesem wurde mir die Absicht, in Pension geschickt zu werden, aber angedeutet.
Zur Zeit ist eine Arbeitsaufnahme nicht möglich, wegen der großen, immer wiederkehrenden Schmerzen.
Ich bin froh, wenn ich 3x/Woche meine Übungen machen kann, ohne größere Schmerzen. Bereits der Ausfall einer Übungseinheit, führt zu Verschlechterung der Gesamtsituation.
nein, ein Schreiben habe ich noch nicht erhalten. Bislang gab es lediglich ein Gespräch. In diesem wurde mir die Absicht, in Pension geschickt zu werden, aber angedeutet.

Zur Zeit ist eine Arbeitsaufnahme nicht möglich, wegen der großen, immer wiederkehrenden Schmerzen.

Ich bin froh, wenn ich 3x/Woche meine Übungen machen kann, ohne größere Schmerzen. Bereits der Ausfall einer Übungseinheit, führt zu Verschlechterung der Gesamtsituation.

Re: Frühpensionierung droht...
Hi Justav,
also bei mir (das ist aber Bundesbeamtengesetz) war es so, dass ich nach § 47 hinsichtlich der Versetzung in den Ruhestand angehört wurde. Da hatte ich 4 Wochen Zeit, zu reagieren. Wie schnell dann die Pensionierung wegen DU durchgegangen wäre, weiß ich nicht, definitiv aber nicht zum darauf folgenden 1. .... Ich denke, es kommt auf die Behörde an, wie schnell oder langsam dann die Versetzung in den Ruhestand kommt.
Bei dir scheint es gesundheitlich auch sehr schlecht bestückt zu sein, sodass du wohl nicht um den Ruhestand drumherum kommst und es dir vielleicht dann sogar besser ergehen könnte. Oder wäre ggf. Telearbeit eine Alternative? Gibt es soetwas bei euch? Wenn das alles nicht geht, dann wird dir wohl nichts anderes übrig bleiben, als den Weg in den Ruhestand zu gehen, ggf. mit kurzzeitiger Verzögerung unter Ausschöpfung möglicher rechtlicher Mittel. Das wird aber sicher eher nervlich belastend sein/werden, als der Umstand, dann im Ruhestand zu sein. Das kann auch ein wesentlicher Faktor sein, der zur körperlichen Genesung/Stabilisierung beitragen könnte... ./?
Gruss Gerda
also bei mir (das ist aber Bundesbeamtengesetz) war es so, dass ich nach § 47 hinsichtlich der Versetzung in den Ruhestand angehört wurde. Da hatte ich 4 Wochen Zeit, zu reagieren. Wie schnell dann die Pensionierung wegen DU durchgegangen wäre, weiß ich nicht, definitiv aber nicht zum darauf folgenden 1. .... Ich denke, es kommt auf die Behörde an, wie schnell oder langsam dann die Versetzung in den Ruhestand kommt.
Bei dir scheint es gesundheitlich auch sehr schlecht bestückt zu sein, sodass du wohl nicht um den Ruhestand drumherum kommst und es dir vielleicht dann sogar besser ergehen könnte. Oder wäre ggf. Telearbeit eine Alternative? Gibt es soetwas bei euch? Wenn das alles nicht geht, dann wird dir wohl nichts anderes übrig bleiben, als den Weg in den Ruhestand zu gehen, ggf. mit kurzzeitiger Verzögerung unter Ausschöpfung möglicher rechtlicher Mittel. Das wird aber sicher eher nervlich belastend sein/werden, als der Umstand, dann im Ruhestand zu sein. Das kann auch ein wesentlicher Faktor sein, der zur körperlichen Genesung/Stabilisierung beitragen könnte... ./?
Gruss Gerda
Re: Frühpensionierung droht...
hallo,

Das bedeutet Du wurdest zu einem pers. Gespräch eingeladen oder konntest Du gegen das Schreiben vorgehen?Gerda hat geschrieben:also bei mir (das ist aber Bundesbeamtengesetz) war es so, dass ich nach § 47 hinsichtlich der Versetzung in den Ruhestand angehört wurde. Da hatte ich 4 Wochen Zeit, zu reagieren.
Da bin ich auch mal gespannt..Wie schnell dann die Pensionierung wegen DU durchgegangen wäre, weiß ich nicht, definitiv aber nicht zum darauf folgenden 1. .... Ich denke, es kommt auf die Behörde an, wie schnell oder langsam dann die Versetzung in den Ruhestand kommt.
Das Argument bringt mein Arzt auch, weil er sagt, dann wäre der Druck regelmäßig zum Arzt zu müssen, nicht mehr gegeben. Dem ist aber nicht so, denn ich benötige weiter Anwendungen, Medi´s etc. Also der Weg zum Arzt bleibt nach wie vor.Bei dir scheint es gesundheitlich auch sehr schlecht bestückt zu sein, sodass du wohl nicht um den Ruhestand drumherum kommst und es dir vielleicht dann sogar besser ergehen könnte.
Nein, nicht möglich, gibt es in unserem Bereich nicht.Oder wäre ggf. Telearbeit eine Alternative? Gibt es soetwas bei euch?
Aussichtslosen Stress muss ich zurzeit nicht auch noch haben. Mir reichen die 5 "Baustellen", die ich hier habe und die müssen erstmal weg. Dann kann man neuen Stress "annehmen"Wenn das alles nicht geht, dann wird dir wohl nichts anderes übrig bleiben, als den Weg in den Ruhestand zu gehen, ggf. mit kurzzeitiger Verzögerung unter Ausschöpfung möglicher rechtlicher Mittel. Das wird aber sicher eher nervlich belastend sein/werden, als der Umstand, dann im Ruhestand zu sein. Das kann auch ein wesentlicher Faktor sein, der zur körperlichen Genesung/Stabilisierung beitragen könnte... ./?

Re: Frühpensionierung droht...
Hallo Justav,
Aber prinzipiell kann man im Rahmen der Anhörung - dazu ist sie ja auch gedacht - ggf. noch neue Argumente vorbringen. Ob sie wirken u. ausreichend sind, das muss man sehen.
Auch wenn du trotz Pensionierung weiterhin regelmäßig zum Arzt müsstest, ist es dennoch anders. Du bist, wenn auch finanziell eingeschränkt, freier. Du kannst dich frei bewegen, und hast diese Belastung, eine DU-Bescheinigung nach der nächsten vorlegen zu müssen, nicht mehr....
Letztlich führen m. E. klare Verhältnisse langfristig auch zur Verbesserung von körperlichen Beeinträchtigungen die psychosomatisch bedingt sein können/sind. Diese Erfahrung habe ich gemacht. Super Beispiel ist dabei das Thema Rücken....
Eines finde ich, man kann nicht ewig in DU bleiben, irgendwann muss man auch mal eine Entscheidung fällen oder annehmen
. In der GKV wäre man nach 2 Jahren bereits ausgesteuert..... und ob man dann in EU-Rente kommt, mmh und vorher hat man lange die prozentualen Beeinträchtigungen, da ja Krankengeld viel geringer als Einkommen ist.... Insofern gehts uns Beamten doch echt gut
.
Schau auf dich und achte auf Deine für dich gesundheitlich besten Möglichkeiten.
Wünsch dir gute Besserung u. alles Gute.
Gerda
Nein, ich wurde nicht eingeladen. Aber es bestand noch das Angebot hinsichtlich des BEM, das hatte ich nicht abgelehnt und lief genau parallel. Da bei mir amtsärztliche Argumentationen vorlagen, die nicht den Tatsachen entsprachen, habe ich einen Termin flürs BEM gemacht. Die Anhörungsfrist zur drohenden DDU lief auch. Nach dem BEM habe ich dann den dortigen Inhalt im Rahmen der Anhörung schriftlich vorgetragen, da ich alles ausschöpfen wollte, was möglich ist. Dies tat ich dann auch. Momentan geht es recht gut, wie lange, werde ich sehen....Justav hat geschrieben:Das bedeutet Du wurdest zu einem pers. Gespräch eingeladen oder konntest Du gegen das Schreiben vorgehen?
Aber prinzipiell kann man im Rahmen der Anhörung - dazu ist sie ja auch gedacht - ggf. noch neue Argumente vorbringen. Ob sie wirken u. ausreichend sind, das muss man sehen.
Auch wenn du trotz Pensionierung weiterhin regelmäßig zum Arzt müsstest, ist es dennoch anders. Du bist, wenn auch finanziell eingeschränkt, freier. Du kannst dich frei bewegen, und hast diese Belastung, eine DU-Bescheinigung nach der nächsten vorlegen zu müssen, nicht mehr....
Letztlich führen m. E. klare Verhältnisse langfristig auch zur Verbesserung von körperlichen Beeinträchtigungen die psychosomatisch bedingt sein können/sind. Diese Erfahrung habe ich gemacht. Super Beispiel ist dabei das Thema Rücken....
Eines finde ich, man kann nicht ewig in DU bleiben, irgendwann muss man auch mal eine Entscheidung fällen oder annehmen


Schau auf dich und achte auf Deine für dich gesundheitlich besten Möglichkeiten.
Wünsch dir gute Besserung u. alles Gute.
Gerda
Re: Frühpensionierung droht...
Hallo Gerda,
Ich lass mich da mal überraschen, im Moment drückt die finanzielle Situation eher nach unten, wie dass ich mich freier fühle.

Auch für Deine Aufmunternden Worte
BEM bedeutet?Gerda hat geschrieben:Nein, ich wurde nicht eingeladen. Aber es bestand noch das Angebot hinsichtlich des BEM, das hatte ich nicht abgelehnt und lief genau parallel. Da bei mir amtsärztliche Argumentationen vorlagen, die nicht den Tatsachen entsprachen, habe ich einen Termin fürs BEM gemacht. Die Anhörungsfrist zur drohenden DDU lief auch. Nach dem BEM habe ich dann den dortigen Inhalt im Rahmen der Anhörung schriftlich vorgetragen, da ich alles ausschöpfen wollte, was möglich ist. Dies tat ich dann auch. Momentan geht es recht gut, wie lange, werde ich sehen....

Die möglichste wäre wohl, dass man doch Dienstfähig ist (was auf mich ja nicht zutrifft).Gerda hat geschrieben:Aber prinzipiell kann man im Rahmen der Anhörung - dazu ist sie ja auch gedacht - ggf. noch neue Argumente vorbringen. Ob sie wirken u. ausreichend sind, das muss man sehen.

Naja, das empfand ich nicht als Belastung, da mein Arzt weiß was los ist und es regelmäßig sieht, wie es mir geht (bzw. nicht geht).Gerda hat geschrieben:Auch wenn du trotz Pensionierung weiterhin regelmäßig zum Arzt müsstest, ist es dennoch anders. Du bist, wenn auch finanziell eingeschränkt, freier. Du kannst dich frei bewegen, und hast diese Belastung, eine DU-Bescheinigung nach der nächsten vorlegen zu müssen, nicht mehr....

ja, das habe ich inzwischen auch von vielen gehört, mit denen ich jetzt über die bevorstehende Pensionierung gesprochen habeGerda hat geschrieben:Letztlich führen m. E. klare Verhältnisse langfristig auch zur Verbesserung von körperlichen Beeinträchtigungen die psychosomatisch bedingt sein können/sind. Diese Erfahrung habe ich gemacht. Super Beispiel ist dabei das Thema Rücken....

Das stimmt, und das wird mir von vielen auch immer wieder unter die Nase gerieben, die keine Beamten sind. Das ist halt mal einer der wenigen Vorteile, die wir als Beamte haben.Gerda hat geschrieben:Eines finde ich, man kann nicht ewig in DU bleiben, irgendwann muss man auch mal eine Entscheidung fällen oder annehmen. In der GKV wäre man nach 2 Jahren bereits ausgesteuert..... und ob man dann in EU-Rente kommt, mmh und vorher hat man lange die prozentualen Beeinträchtigungen, da ja Krankengeld viel geringer als Einkommen ist.... Insofern gehts uns Beamten doch echt gut
.

Das mache ich, mit 3x Sport und zusätzlichen Therapien. Und wenn es mal besser geht und ich keine Angst davor haben muss, zu ertrinken, werde ich auch mal schwimmen gehen.Gerda hat geschrieben:Schau auf dich und achte auf Deine für dich gesundheitlich besten Möglichkeiten.

Danke schön 8)Gerda hat geschrieben:Wünsch dir gute Besserung u. alles Gute.
Auch für Deine Aufmunternden Worte

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Re: Frühpensionierung droht...
Hallo Justav,
also das BEM heißt: Betriebliches Eingliederungs Management
Das BEM ist keine Voraussetzung für Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit bei den Beamten - anders als bei einem Angestellten/Arbeiter...
Grds. kannst du ein BEM beauftragen, wenn du innerhalb eines Jahres (nicht Kalenderjahr) mindestens 42 Tage krank warst - das steht im § 84 Abs. 2 SGB IX.
In deinem Fall hat der AA aber schon attestiert, dass du ja keine Arbeit mehr machen kannst, aus diesem Grunde wird (aller Voraussicht) dein Antrag auf
ein BEM nicht durchgehen - denn wenn du nicht mehr arbeiten kannst, dann macht auch ein BEM keinen Sinn...
Denn ein BEM soll dich wieder an den ursprünglichen Arbeitsplatz oder ggf. einen anderen Arbeitsplatz zurückbringen - dafür musst du aber grundsätzlich
arbeitsfähig sein - also denke ich mal, dass diese keine Hilfe für dich ist...
Wenn die Anhörung kommt, kannst du darauf reagieren - aber was willst du denn gegen eine Dienstunfähigkeit argumentieren...der AA hat doch schon festgestellt,
dass du nicht mehr arbeiten kannst...
Ggf. hast du ja andere Gutachten von Fachärzten, die dies widerlegen...aber bitte keine Atteste deinem Hausarzt, der Allgemeinmediziner ist, vorlegen.
Da musst du schon mit Gutachten von "Experten" kommen, die eine gute Prognose abliefern...
Wenn du dann diese Gutachten von den Experten vortragen kannst und der AA hat dich z. B. nur kurz untersucht und befragt, dann kann es zu einer erneuten
Untersuchung bei AA kommen, der dann entweder auf der Grundlage deiner Atteste entscheidet oder aber selber einen Fachmann für die Begutachtung beauftragt...
Wichtig meiner Meinung nach ist, dass du einen kompetenten Fachanwalt von Beginn an mit einbeziehst...wenn du keine RS-Versicherung hast, dann noch schnell
eine abschließen...es ist aber fraglich, ob die (in der Regel) drei Monate Wartezeit hier ausreichen sind - meiner Meinung nach zählt das Schreiben der Zurruhesetzung
als Termin für die 3-Monat-Frist...da der Verwaltungsakt sich ggf. noch ein wenig hinauszögern kann, kann es auch mit der Wartezeit klappen...
also das BEM heißt: Betriebliches Eingliederungs Management
Das BEM ist keine Voraussetzung für Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit bei den Beamten - anders als bei einem Angestellten/Arbeiter...
Grds. kannst du ein BEM beauftragen, wenn du innerhalb eines Jahres (nicht Kalenderjahr) mindestens 42 Tage krank warst - das steht im § 84 Abs. 2 SGB IX.
In deinem Fall hat der AA aber schon attestiert, dass du ja keine Arbeit mehr machen kannst, aus diesem Grunde wird (aller Voraussicht) dein Antrag auf
ein BEM nicht durchgehen - denn wenn du nicht mehr arbeiten kannst, dann macht auch ein BEM keinen Sinn...
Denn ein BEM soll dich wieder an den ursprünglichen Arbeitsplatz oder ggf. einen anderen Arbeitsplatz zurückbringen - dafür musst du aber grundsätzlich
arbeitsfähig sein - also denke ich mal, dass diese keine Hilfe für dich ist...
Wenn die Anhörung kommt, kannst du darauf reagieren - aber was willst du denn gegen eine Dienstunfähigkeit argumentieren...der AA hat doch schon festgestellt,
dass du nicht mehr arbeiten kannst...
Ggf. hast du ja andere Gutachten von Fachärzten, die dies widerlegen...aber bitte keine Atteste deinem Hausarzt, der Allgemeinmediziner ist, vorlegen.
Da musst du schon mit Gutachten von "Experten" kommen, die eine gute Prognose abliefern...
Wenn du dann diese Gutachten von den Experten vortragen kannst und der AA hat dich z. B. nur kurz untersucht und befragt, dann kann es zu einer erneuten
Untersuchung bei AA kommen, der dann entweder auf der Grundlage deiner Atteste entscheidet oder aber selber einen Fachmann für die Begutachtung beauftragt...
Wichtig meiner Meinung nach ist, dass du einen kompetenten Fachanwalt von Beginn an mit einbeziehst...wenn du keine RS-Versicherung hast, dann noch schnell
eine abschließen...es ist aber fraglich, ob die (in der Regel) drei Monate Wartezeit hier ausreichen sind - meiner Meinung nach zählt das Schreiben der Zurruhesetzung
als Termin für die 3-Monat-Frist...da der Verwaltungsakt sich ggf. noch ein wenig hinauszögern kann, kann es auch mit der Wartezeit klappen...
Re: Frühpensionierung droht...
Hi Kater
,
das ist nicht ganz richtig. Bei mir war auch schon durch den Amtsarzt DDU entschieden, daher auch die Anhörung. Dennoch bestand die Möglichkeit zum BEM und da kamen neue Erkenntnisse und mir wurde die Möglichkeit gegeben, den Dienst wieder aufzunehmen, was ich tat. Nur musste ich nochmal zum Doc vorher. Letzte Entscheidung trifft der Dienstherr.
Für den TE aber leider sicher keine Option.
LG Gerda

das ist nicht ganz richtig. Bei mir war auch schon durch den Amtsarzt DDU entschieden, daher auch die Anhörung. Dennoch bestand die Möglichkeit zum BEM und da kamen neue Erkenntnisse und mir wurde die Möglichkeit gegeben, den Dienst wieder aufzunehmen, was ich tat. Nur musste ich nochmal zum Doc vorher. Letzte Entscheidung trifft der Dienstherr.
Für den TE aber leider sicher keine Option.
LG Gerda
-
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Re: Frühpensionierung droht...
Hallo Gerda,
was meinst du denn genau bei meiner Erläuterung, was nicht richtig ist..?
Auf jeden Fall ist das BEM keine Voraussetzung für die Zurruhesetzung - das haben mehrere Gerichte bereits entschieden...hier kommt es aber immer auf den Einzelfall an.
Wenn ein Gutachten (also vom Amtsarzt) wie im Fall des Fragestellers eine Dienstfähigkeit ausschließt, dann kann dieser nicht mit der Möglichkeit bzw. der Forderung kommen, dass vorher ein BEM durchgeführt werden muss...
Wenn aber noch eine Dienstfähigkeit gegeben ist z. B. ein Betroffener ein BEM beantragt aber dies vom DH nicht durchführt wird und der Dienstherr in trotzdem in die DDU schickt, dann kann es für den DH bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit Sicherheit Probleme geben.
Denn das vorherige Gutachten hat ja eine (Teil)-Dienstfähigkeit bescheinigt - also es muss immer der Einzelfall begutachtet werden.
Fakt ist, dass jeder Betroffenen nach einer Krankheit von 42 Tagen innerhalb eines Jahres ein BEM fordern kann, so wie es im SGB § 84 Abs. 2 steht - darauf kann man sich im Zweifelsfall berufen...
was meinst du denn genau bei meiner Erläuterung, was nicht richtig ist..?
Auf jeden Fall ist das BEM keine Voraussetzung für die Zurruhesetzung - das haben mehrere Gerichte bereits entschieden...hier kommt es aber immer auf den Einzelfall an.
Wenn ein Gutachten (also vom Amtsarzt) wie im Fall des Fragestellers eine Dienstfähigkeit ausschließt, dann kann dieser nicht mit der Möglichkeit bzw. der Forderung kommen, dass vorher ein BEM durchgeführt werden muss...
Wenn aber noch eine Dienstfähigkeit gegeben ist z. B. ein Betroffener ein BEM beantragt aber dies vom DH nicht durchführt wird und der Dienstherr in trotzdem in die DDU schickt, dann kann es für den DH bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit Sicherheit Probleme geben.
Denn das vorherige Gutachten hat ja eine (Teil)-Dienstfähigkeit bescheinigt - also es muss immer der Einzelfall begutachtet werden.
Fakt ist, dass jeder Betroffenen nach einer Krankheit von 42 Tagen innerhalb eines Jahres ein BEM fordern kann, so wie es im SGB § 84 Abs. 2 steht - darauf kann man sich im Zweifelsfall berufen...