Untersuchung beim BAD

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Klausi66
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Untersuchung beim BAD

Beitrag von Klausi66 »

Hallo,
ich bekam vor kurzem eine Einladung zu einer arbeitsmedizinischen Untersuchung beim BAD.

Darin war als Untersuchungsart >allgemeine Untersuchung< und als zusätzlicher Auswahl >Eignungsuntersuchung< eingetragen.
Weitere Angaben wurden nicht gemacht.

Bei dem Termin wurde mir dann von dem BAD Arzt unterbreitet, dass sich die Untersuchung ganz gezielt auf einen Einsatz bei einem "fern gelegenen VCS Standort" bezieht. Da ich natürlich diesbezüglich keine Unterlagen mitgenommen hatte lief die ganze Untersuchung suboptimal.

Daher meine Frage/Bitte, kann mir jemand rechtsverbindliche Vorgaben für eine solche BAD Untersuchung bei der Telekom beibringen?
Es muss doch klare Vorgaben geben, damit eine solche Untersuchung ordnungsgemäß durchgeführt wird!

Bitte auch gerne als PN.

Klausi
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Bundesfreiwild
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Re: Untersuchung beim BAD

Beitrag von Bundesfreiwild »

Beschwerde über HBS (at) telekom.de einreichen. Der GRUND für eine Untersuchung beim BAD muss angegeben werden. Leider "vergessen" die Leutchen immer, den EIGENTLICHEN Grund anzugeben, nämlich z.B. eine Eignungsfeststellung für den Job xy am Standort ab.
Demzufolge weiss der Betroffene nicht, worum es eigentlich geht und was er evtl. an Unterlagen mitbringen muss. Bei Zusendung der Einladung umgehend HBS anrufen/anmailen und um die Angabe des konkreten Jobs und Zielortes bitten, da man sich sonst nicht in der Lage sähe, entsprechende Unterlagen, evtl. auch aktualisiert, mitzubringen.

Bitte BESCHWERT euch auch.
Kater-Mikesch
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Re: Untersuchung beim BAD

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo,
das ist die übliche Praxis von HBS (ehemals SBR)...
Normalerweise muss der Grund für eine Untersuchung angegeben werden - neben dem Punkt, ob es sich z. B. um eine arbeitsmedizinische oder sozialmedizinische (DDU-Untersuchung) handelt, muss natürlich immer der Grund festgehalten werden...

Bei dem Fragesteller muss angegeben werden, dass dies eine Eignungsuntersuchung für eine neue Tätigkeit sein soll...

Aber das ist wieder diese schreiende Rechtswidrigkeit von HBS - Druck aufbauen...wenn dann ein Gutachten nicht passt, einfach später wieder eine neue Untersuchung beauftragen...und immer alles aus der Fürsorgepflicht des Dienstherrn...

@ Bundesfreiwild:
Ich bin der Meinung, dass eine Beschwerde nicht viel bringt. Denn dann kommt im Zweifelsfall die Begründung, dass aus fürsorgerechtlichen Gründen diese Untersuchung
beauftragt wurde - und mit diesem Grund ist (fast) alles möglich - jedenfalls in den Augen von HBS.

Hier muss man mal gezielt gegen die Veranlasser in Person Anzeigen erstatten - und dann ggf. eine Klage erwirken...das bringt meiner Meinung nach mehr und dann wird
sich auch jeder Einzelne überlegen, ob offensichtliche rechtswidrige Handlungen geduldet und beauftragt werden...
Dabei muss aber auch gerade der Betriebsrat mit agieren, denn die sind als einer der Wenigen in der Lage, dem Arbeitgeber entgegen zu treten...
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Bundesfreiwild
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Re: Untersuchung beim BAD

Beitrag von Bundesfreiwild »

Dazu muss sich der Betroffene aber auch beim Betriebsrat offiziell beschweren!!!!
Kater-Mikesch
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Re: Untersuchung beim BAD

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo Bundesfreiwild,

wenn der Betriebsrat die Beschwerde so ernst nimmt, wie du, dass stimme ich dieser Vorgehensweise voll zu...

Aber viele hier sind bei der PBM NL Berlin, und dort werden Beschwerden immer vom Betriebsrat abgelehnt...Insbesonder eine Person ist dort maßgeblich an den
Ablehnungen beteiligt, weil dieser auf der ganzen Linie die Ansichten und Meinungen des Arbeitgebers vetritt...und zwar:
Herr Oliver Nickxx - das ist der Vertreter der BR-Vorsitzenden - wenn man sich auf diese Person verlassen will, dann gute Nacht !!!
Kater-Mikesch
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Re: Untersuchung beim BAD

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo dibedupp,

nur mal so zur Info:
Es ist unerheblich ob HBS, PBM NL, Vivento oder sonst eine Einheit...die Beschwerde kann natürlich an HBS gehen, da dass ja der ehemalige PST-Bereich ist und dort Beschwerden zentral eingereicht werden können - diese werden dann an den jeweiligen richtigen Adressaten zur weiteren Bearbeitung geleitet werden...

Aber jetzt wissen wir auch mal, bei welchem Verein du bist...
Kater-Mikesch
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Re: Untersuchung beim BAD

Beitrag von Kater-Mikesch »

ist ja grundsätzlich nichts Schlimmes... :wink:

Wenn wir mal fragen in personalrechtlichen Angelegenheiten haben, können wir uns ja vertrauenswürdig an dich/sie richten...oder?
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Bundesfreiwild
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Re: Untersuchung beim BAD

Beitrag von Bundesfreiwild »

Kater... ich weiss ja...

Nur, wenn sich niemand beschwert, besteht ja auch kein Bedarf, auf irgendetwas zu reagieren. Und nur, wenn sich ALLE beschweren, bleibt man kein Einzelphänomen.

Außerdem ist der HR-Bereich eigentlich ganz gut bei Beschwerden unterwegs. Natürlich reichen die die an die Auslöser der Beschwerde weiter (Berater).
Es liegt also am Beamten, sich in entsprechender Art und Weise zu beschweren und beim HBS darauf zu bestehen, dass der konkrete Anlass in die Einladung geschrieben wird.
Denn es funktioniert so:
Der Berater gibt natürlich den Auftrag zur BAD-Untersuchung an HBS/BES. Und da - aus meiner und vieler anderer Erfahrung - in den Unterlagen für den BAD-Arzt auch GENAUESTENS drin steht, was untersucht werden soll, hat der HBS/BES-Haufen natürlich auch die Aufgabe, diese Daten auch richtig und vollständig in die Einladung zu transportieren. Eignungsfeststellung? Für welchen Job, für welche Tätigkeit und vor allem WO? Wenn das nicht drinsteht, ist der Grund nicht angegeben.

Also würde sich evtl. eine Beschwerde über die nachlässige Arbeitsweise des HBS/BES-Ressorts lohnen (so werde ich es auch machen, falls es wieder mal so kommt) und über diese Schiene darauf bestehen, dass mir der VOLLSTÄNDIGE Anlass dieser Untersuchung mitgeteilt wird, ich ansonsten mich nicht in der Lage fühle, mich auf diese Untersuchung entsprechend (mit Unterlagen) vorzubereiten.
Rechtlerin
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Re: Untersuchung beim BAD

Beitrag von Rechtlerin »

Hallo Bundesfreiwild,

gerade die Truppe von HR Business Services (also ehemals SBR) versucht die Betroffenen mit allen möglichen Dingen zu drangsalieren.
Da werden sinnlose DU-Untersuchungen mit dem Grund der Fürsorgepflicht beauftragt, wohlwissend dass das wieder eine Schickane ist - denn jeder Betroffene macht sich wieder unendlich viele Gedanken und wenn du schon ein gesundheitliches Problem hast, dann wird das durch diese Schickanen immer schlimmer.

Ich kenne Beamten/innen, die sind durch das Call-Center der VCS krank geworden - und ich spreche hier nicht von einer Überlastung sondern von ernsten Problemen und psychischen Belastungen - auch mit Depressionen.
Und wenn die Telekom dann diese Personen wieder zur VCS zuweist, wobei nachweislich diese Erkrankungen bei dieser (sinnfreien) Arbeit aufgekommen ist und auch wieder kommen wird, dann sehe ich dies bereits als vorsätzliche Verletzung der Pflicht eines jeden Arbeitgebers.
Und wenn dann auch noch Gutachten nicht beachtet werden und die Telekom sich einzelne Dinge aus vielen Gutachten herauspickt, die im Einzelfall vielleicht stimmen aber unter Betrachtung aller Gutachten einfach nicht angebracht sind, dann muss man sich fragen, ob hier nicht auch eine versuchte Körperverletzung im Raum steht.

Übrigens muss jeder Bundesbeamte nach § 63 BBG, bei Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit einer dienstlichen Handlung diese beim unmittelbaren Vorgesetzten einlegen - weiter auch beim nächsthöheren Vorgesetzten !!!
Jeder Beamte trägt für seine Handlung im Übrigen die volle Verantwortung - wenn jetzt mal wieder ein Schlaumeier damit kommt, dass diese Entscheidungsträger keine Beamten sind sondern Angestellte, darf ich folgendes mitteilen:
Diese Gesetz gilt auch für Angestellte, wenn diese die hoheitlichen Aufgaben durchführen - also muss auch ein Angestellter oder Arbeiter die rechtswidrige Handlung melden und ist im Zweifelsfall dafür haftbar zu machen

Bei einem Beamten weiß ich auf jeden Fall, dass eine Klage gegen Mitarbeiter und Verantwortliche vom ehemaligen SBR vorbereitet wird (näheres in Kürze).
Das ist auch gut so - denn es kann nicht sein, dass diese Truppe des ehemaligen SBR nach Gutsherrenart die Beamten mit rechtswidrigen Mitteln versucht aus dem Unternehmen zu drängen - da wird auch vor den schwächeren Personenkreise der Schwerbehinderten keine Ausnahme gemacht :twisted: :evil: :mrgreen:
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