Versorgungsauskunft des Landes Rheinland Pfalz

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Steinbock
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Versorgungsauskunft des Landes Rheinland Pfalz

Beitrag von Steinbock »

Neues Programm für die Versorgungsauskunft des Landes Rheinland-Pfalz
Das am 01.07.2013 in Kraft getretene Landesbeamtenversorgungsgesetz Rheinland Pfalz erforderte eine Neukonzeption des bisher durch die Zentrale Besoldungs- und Versorgungsstelle der Oberfinanzdirektion Koblenz genutzten Auskunftsprogramms.

Mit Hilfe des nun erstellten Versorgungsauskunftsprogramms ist es allen Beamtinnen und Beamten des Landes Rheinland-Pfalz möglich, ihre Versorgungsansprüche bis zum Bearbeitungstag (bei Dienstunfähigkeit), aber auch in die Zukunft hinein nach der neuen Rechtslage zu ermitteln. Durch die Anwendung sind, sofern die notwendigen Dateneingaben erfolgen, die Voraussetzungen geschaffen worden, einzelne Berechnungsprozesse vornehmen zu lassen, die letztlich mit einem voraussichtlichen Versorgungsbezug schließen.

Im Einzelnen werden

•die ruhegehaltfähige Dienstzeit
•der Ruhegehaltssatz
•der Versorgungsabschlag
•das Ruhegehalt
berechnet.

Das Ende einer Dienstzeit erfolgt durch Eintritt/Versetzung in den Ruhestand; das Programm berücksichtigt also die Ruhestandsgründe wie Regelaltersgrenze, Antragsaltersgrenze, Dienstunfähigkeit und Schwerbehinderung für die einzelnen Beamtenkategorien, beispielsweise: allgem. Beamte, Lehrer, Polizisten pp.

Die Zeiträume der ruhegehaltfähigen Dienstzeit werden chronologisch, in Listenform mit den vorgegebenen Schlüsselzahlen durch den Anwender erfasst. Die Schlüsselzahlen, welche dem Dienstzeiten-Schlüsselkatalog zu entnehmen sind, geben Aufschluss über die Art und die zulässige Bewertung der Zeiträume.

Die Summierung der gesamten ruhegehaltfähigen Dienstzeiten ermöglicht die Ermittlung des Ruhegehaltssatzes nach § 24 LBeamtVG.

Darüber hinaus sieht das Versorgungsauskunftsprogramm die rechtlich vorgesehene Günstigerprüfung für die sich am 31.12.1991 im Beamtenverhältnis befundenen Beamtinnen und Beamten im Sinne des § 90 LBeamtVG vor.

Ebenso berücksichtigt das Versorgungsauskunftsprogramm die Ermittlung des sogenannten Versorgungsabschlages bei vorzeitiger Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit, Schwerbehinderung oder Inanspruchnahme der Antragsaltersgrenze.

Letztlich wird das Ruhegehalt nach Vorgabe der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aufgrund der einzelnen Berechnungsschritte ausgewiesen.

Ein Abgleich des errechneten Ruhegehaltes mit der amtsabhängigen wie auch der amtsunabhängigen Mindestversorgung ist ebenfalls gewährleistet.

Die Ermittlung von Dienstunfallversorgung bei Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit aufgrund eines Dienstunfalls wird in Kürze integriert.

Die Druckausgabe der Berechnungsergebnisse erfolgt über ein übersichtliches PDF- Dokument.

Die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen ist gewährleistet, da die Eingabe der personenbezogenen Daten anonymisiert erfolgt. Der erneute Aufruf der eingegebenen Daten erfolgt über das Geburtsdatum in Kombination mit einer zufällig generierten Identifikationsnummer. Die Datenspeicherung erfolgt ab dem Bearbeitungstag für einen Zeitraum von 14 Tagen; erfolgt innerhalb dieses Zeitraumes eine weitere Bearbeitung, beginnt die Frist erneut.

Das neue Versorgungsauskunftsprogramm erreichen Sie über folgende Adresse:

http://www.zbv-rlp.de/service/versorgun ... index.html

Sollten Sie hierzu Fragen haben oder auf Unstimmigkeiten bzw. Fehler stoßen, wenden Sie sich bitte über die E-Mailadresse Automationsteam@zbv-ko.fin-rlp.de an unser Automationsteam.
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