Fahrtenbuch

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

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Ina123
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Fahrtenbuch

Beitrag von Ina123 »

Das Fahrtenbuch, wer führt es nicht?
In Brandenburg gab es eine Prüfung vom Finanzamt und sie wollten unter anderem von (ex)Staatssekretären Geld. Was machen die? Verklagen ihren (ehem-)Arbeitgeber, weil er es ihnen nicht richtig erklärt hat. Und das Gericht? Gibt ihnen zur Hälfte Recht??

http://www.maz-online.de/Brandenburg/Br ... tz-leisten

Heist das dann nicht aber auch umgekehrt, das der Dienstherr jeden Fahrer eines Dienst Kfz zur Hälfte an Strafzahlungen beteiligen kann??
Was hilft dagegen? Ein elektronisches Fahrtenbuch?

Ina123
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Bundesfreiwild
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Re: Fahrtenbuch

Beitrag von Bundesfreiwild »

Angebliches "Nichtwissen" rettet kaum einen normalen Steuerbürger. Nur mal wieder die, die eigentlich wissen müssten, was Sache ist.
Wer seine Kilometer - wie auch immer - über seine eigene Steuererklärung abrechnet, der muss auch dafür gerade stehen, dass die Daten, die er liefert, richtig erfasst wurden und der Wahrheit entsprechen. Und jeder Prüfung standhalten.
Jaja.... Dienstwagen und Fahrten schön beim Finanzamt abrechnen, aber keinen Gedanken daran verschwenden, wie das Fahrtenbuch im eigenen Wagen denn geführt wird.
Da klärt man halt am Anfang, kontrolliert zwischendurch mal und dann läut es normalerweise. Aber mit solch "unwesentlichen" Dingen des Lebens muss sich ja nicht jeder belasten....denkt wohl so mancher ab einer gewissen Hierarchieebene :roll:
Ina123
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Re: Fahrtenbuch

Beitrag von Ina123 »

Wenn man einfach Ex Staatssekretäre Fahrtenbuch bei der Suchmaschine eingibt bekommt man/frau noch mehr Informationen. http://www.pnn.de/brandenburg-berlin/774991/

Aber auch das passt zu der Selbstbedienungsmentalität einiger Politiker: http://www.focus.de/politik/deutschland ... 87713.html

Auch hier gibt es viele Berichte der Tagespresse.

Ina123
Ina123
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Re: Fahrtenbuch

Beitrag von Ina123 »

ist komisch, das das für Staatssekretäre so schwer zu begreifen ist???

http://www.bravors.brandenburg.de/sixcm ... 011_11.pdf

http://www.service-bw.de/zfinder-bw-web ... 97&vbmid=0

nun, bald dürfen wir ja wieder bestimmen, von wem wir ausgenommen werden wollen...

Ina123
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Mikesch
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Re: Fahrtenbuch

Beitrag von Mikesch »

Ina123 hat geschrieben:In Brandenburg gab es eine Prüfung vom Finanzamt und sie wollten unter anderem von (ex)Staatssekretären Geld. Was machen die? Verklagen ihren (ehem-)Arbeitgeber, weil er es ihnen nicht richtig erklärt hat. Und das Gericht? Gibt ihnen zur Hälfte Recht??
Soweit mir der Sachverhalt bekannt ist, finde ich das sogar richtig!
Wenn mir ein Dienstwagen zur dienstlichen Nutzung samt Chauffeur überlassen wird, gehe ich zunächst einmal davon aus, dass dies koscher ist. Dass konkrete und richtige Anweisungen bestehen, wie ein Fahrtenbuch zu führen und auch steuerlich zu behandeln ist. Das ordnungsgemäße Führen des Fahrtenbuches obliegt zunächst einmal dem Dienstherrn und Fahrer. Deine Links berühren den Dienstherrn und Fahrer, nicht denjenigen, der den "Service" nutzt! Der Dienstherr des Fahrers ist hier die Bundesrepublik, bzw. Land, nicht der Abgeordnete! Der hat nicht die Dienstaufsicht über seinen Fahrer!
Selbstverständlich ist der Steuerschuldner in der Pflicht, sich selber zu informieren und zu überwachen, dass die Daten für seine Steuererklärung richtig sind.

In der Tat liegen hier Versäumnisse vor, seitens des Steuerschuldners und des "Arbeitgebers", so ist es IMHO mehr als richtig, dass der "Schaden" geteilt wird.

Ein Link zu dem Thema Paschedag hat nun gar nichts mit dem Ursprungsposting zu tun und ist ein völlig anderes paar Schuhe!
Die durchaus vorhandene Selbstbedienermentalität einiger Zeitgenossen hat aber nun gar nichts mit dem angesprochen Fall zu tun!

Fänd ich gut, wenn Du hier unterscheiden würdest, denn das Thema Fahrtenbuch kann nicht nur (Dein empfunden Feindbild) Abgeordnete treffen, auch kleine Beamte ;-)
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Ina123
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Re: Fahrtenbuch

Beitrag von Ina123 »

Hallo Kollege Mikesch,

ja, Du hast recht, ich schmeiße Äpfel und Birnen zusammen, aber es ergibt einen Obstsalat! Ich hätte als Oberbegriff, bzw. Thema z.B. "rund um das Dienst-Kfz" nehmen sollen, damit wir mehrere Unterthemen, die die Fahrzeuge betreffen, gleichzeitig behandeln können.
Mein Feindbild sind nicht die Abgeordneten, sondern die Menschen allgemein, die sich auf Kosten anderer Bereichern, weil sie den falschen Glauben haben: sie glauben, nicht erwischt zu werden, bzw, so abgehoben sind, das sie sich neben oder sogar über die Gesetzte stellen.
Bevor wir wieder zum Thema Fahrtenbuch zurückkommen, noch ein klitzekleiner Exkurs: http://green.wiwo.de/innovation-algensp ... nkstellen/

Jetzt aber gut mit dem Abschweifen. Wenn also Deiner Meinung nach der Schaden geteilt werden müsste, dann aber auch im umgekehrten Fall, wenn der Dienstherr wegen nicht richtig geführter Fahrtenbuch zu einer Strafzahlung verdonnert wird, sollte er all diejenigen mit zur Kasse bitten, die es verursacht haben. Sind wir uns darin einig?

Einen schönen Sonntag noch wünscht

Ina123
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Mikesch
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Re: Fahrtenbuch

Beitrag von Mikesch »

Hallöle Ina,

Feindbild ist geklärt ;-)
Ina123 hat geschrieben:Wenn also Deiner Meinung nach der Schaden geteilt werden müsste, dann aber auch im umgekehrten Fall, wenn der Dienstherr wegen nicht richtig geführter Fahrtenbuch zu einer Strafzahlung verdonnert wird, sollte er all diejenigen mit zur Kasse bitten, die es verursacht haben. Sind wir uns darin einig?
Richtig, das wäre dann der Fahrer, der wird garantiert zur Kasse gebeten und zwar voll.

Dienstherr erlässt Anweisungen, Fahrer hat sich dran zu halten, wenn nicht, sein Problem...
Das zweite paar Schuhe ist der Abgeordnete, der die steuerlichen Vorgaben erfüllen muss, evtl. Strafen gehen voll zu seinen Lasten.
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Ina123
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Re: Fahrtenbuch und mehr um das Dienst-Kfz

Beitrag von Ina123 »

Da sich seit vielen Tagen niemand mehr für das Fahrtenbuch interessiert, habe ich doch noch eine Frage „rund um das Dienst-Kfz“, als Erweiterung zum Thema „Obstsalat“.

Wie verhält es sich bei Euch/Ihnen mit der UVV?
http://www.bgw-online.de/internet/gener ... wnload.pdf
Meine Erfahrung hat gezeigt, dass sie allzu oft vernachlässigt wird.
http://www.firmenauto.de/fuhrparkrecht- ... 80759.html
Ein „Teilgebiet“ ist die Frage, dürfen mobile Navigationsgeräte mit Hilfe eines Saugnapfs an der Frontscheibe befestigt werden?
http://www.schadenhilfe.de/index2.php?o ... =1&id=1283

Einen unfallfreien Dienst-Tag wünscht

Ina123
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Re: Fahrtenbuch und anderes rund um das Dienst Kfz

Beitrag von Ina123 »

diesen Artikel im Behördenspiegel fand ich zum Thema Dienstfahrzeuge interessant:
Corporate Carsharing bietet immenses Potenzial
(BS) Carsharing steht im Zuge der Urbanisierung
und der Klimafrage für die Zukunftslösung
der auto-mobilen Herausforderung
in Großstädten. Neben diesem öffentlichen
Ansatz des Carsharings (stationsbasierte
sowie die frei im Straßenraum verfügbaren
Carsharing-Fahrzeuge) gibt es ein enormes
und bis dato noch unentdecktes Potenzial
im Bereich des betrieblichen Carsharings.
Das öffentliche Carsharing verfügte laut
dem Bundesverband CarSharing zum Jahresende
2012 zwar über 453.000 registrierte
Autofahrer in Deutschland, allerdings
standen im selben Zeitraum nur 6.700 Carsharing-
Fahrzeuge deutschlandweit zur
Verfügung.
Unternehmen aller Branchen und Größen,
privatwirtschaftliche wie öffentlich rechtliche,
Gewerbebetriebe, Handels- und Serviceunternehmen
und selbstverständlich
auch Kommunen, sind zur Erbringung ihrer
Leistungen in der Regel auch auf Fahrzeuge
angewiesen.
Laut Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) waren
zum 01.01.2013 mehr als 630.000 Pkw im
verarbeitenden Gewerbe und rund 1,5 Mio.
Pkw in sonstigen Dienstleistungen (öffentliche
Einrichtungen inklusive) im Einsatz.
Insgesamt besteht somit in Deutschland ein
innerbetriebliches Carsharingpotenzial von
ca. 2,1 Mio. Pkw. Diese Fahrzeuge sind neben
dem Dienstwagen in Unternehmen und
Behörden häufig ein Teil des Fuhrparks. Diese
als Pool organisierten
Fahrzeuge werden
inzwischen mit IT- und
telematikbasierten
Produkten effizient organisiert.
Die Produkte bieten
modulare Funktionen,
wie Poolwagenbuchung,
Schlüsselausgabe,
Führerscheinkontrolle,
elektronisches
Fahrtenbuch, Auftragssteuerung
und
Flottenmanagement.
Innovative Systeme
wie das CarSync-Log
ermöglichen zudem
das Management von elektrischen und hybriden
Fahrzeugen. Die automatische Übermittlung
des Batterieladezustands oder die
Abrechnung von privat durchgeführten
Fahrten sind einige Beispiele.
Die Technologie erlaubt den Mitarbeitern
nach bestimmten Regeln den Zugriff und
Zugang auf den Fahrzeugbestand des Arbeitgebers.
Das Produkt liefert quantitative
und qualitative Auswertungen über die
Fahrzeugauslastung eines Pools, um den
Fahrzeugbestand und Fahrzeugmix (Elektro
und Verbrenner) in einen kontinuierlichen
Optimierungsprozess zu überführen.
Der Anspruch an ein effizientes Fuhrparkmanagement
wird durch eine ganzheitliche
Betrachtungsweise erfüllt. Die Fahrzeuge
des Pools werden nicht nur in ihrer gesamten
Summe betrachtet, beschafft, verwaltet,
genutzt und abgerechnet. Die sichere
Einhaltung steuerlicher Anforderungen, die
Nutzungs- und Abrechnungsmöglichkeit für
übergreifende Abteilungen, Ämter, Dienststellen
sowie insbesondere für die private
Fahrzeugnutzung erhöhen die Auslastung
und Wirtschaftlichkeit des Fuhrparks. Der
Beitrag zur Mitarbeiterbindung durch die
private Nutzung der Firmenfahrzeuge wird
ebenso wie ein nennenswerter Umweltschutzbeitrag
erhöht. Durch die Möglichkeit
der privaten Nutzung von Firmenfahrzeugen
verzichten Mitarbeiter eher auf die
Anschaffung eines eigenen Fahrzeugs.
Die Fokussierung auf das öffentliche Carsharing
sollte um das innerbetriebliche Carsharing
erweitert werden.
Der Einsatz von verfügbarer Technik ermöglicht
es, die private Nutzung von Poolfahrzeugen
unter Berücksichtigung aller
betrieblichen Erfordernisse anzubieten.
Insbesondere die strikte Einhaltung der
Privatsphäre und der Datenschutz werden
durch Systeme wie CarSync-Log ermöglicht.
Dadurch gibt es eine große Akzeptanz bei
den Betriebs- und Personalräten. Gleichzeitig
erhöhen die Unternehmen ihre Wirtschaftlichkeit,
Mitarbeiterbindung und leisten
einen Beitrag zum Umweltschutz.
Mobilität
Modulares System zur Steuerung von Flotten und innerbetriebliches
Carsharing. Die strikte Einhaltung der Privatsphäre erfüllt
die Anforderungen der Betriebs- und Personalräte.
r a fi k : BGS/Vispiron Engineering GmbH
eCarTec in München
(BS) Vom 15. bis 17. Oktober findet die
eCarTec Munich – 5. Internationale Fachmesse
für Elektromobilität und Hybrid
– in München statt. In den letzten Jahren
hat sich die Messe zur bedeutendsten
internationalen Plattform im Bereich
Elektromobilität entwickelt. Sie zeigt
Elektrofahrzeuge, Speichertechnologien
sowie Antriebs- und Motorentechnik und
beschäftigt sich mit den Themen Energie,
Infrastruktur und Finanzierung. Auf
einer messeeigenen Teststrecke besteht
die Möglichkeit, die neuesten Elektrofahrzeuge
selbst zu testen.
Anlässlich der eCarTec bereitet der Behörden
Spiegel für die Oktober-Ausgabe
in Kooperation mit dem Bundesverband
eMobilität e.V. (BEM), einen Sonderteil
zum Thema “Elektromobilität in der öffentlichen
Verwaltung” vor. Erfahrungen
aus dem Echtbetrieb, technologische
Weiterentwicklungen und Strategien zur
Implementierung von Elektrofahrzeugen
in öffentlichen Fuhrparks stehen u.a. auf
dem Themenprogramm. Zudem wird die
Rolle der öffentlichen Verwaltung als Treiber
und Vorbild in Sachen Elektromobilität
diskutiert. Besonderes Augenmerk soll
auch auf die Hersteller gelegt werden.
Unternehmen, die sich an diesem Sonderteil
beteiligen wollen, wenden sich bitte an
***Sorry Ina aber hier bitte keine Klarnamen ! - Mod*** @behoerdenspiegel.de

Habe leider den Link nicht mehr....

Ina123
Zuletzt geändert von arme Sau am 19. Okt 2013, 10:16, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Klarname eMail
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