Vorbereitungsdienst und Freistellung
Moderator: Moderatoren
Vorbereitungsdienst und Freistellung
Hallo,
ich wollte mich nur noch mal hier vergewissern:
ist es denn möglich den Vorbereitungsdienst (gehobener Dienst) mit einem Freistellungsvertrag vom alten Arbeitgeber zu absolvieren? Soweit ich mich im Internet und hier informiert habe ist das nicht möglich da man sich ja quasi beim jeweiligen Bundesland bzw. dem Dienstherrn verpflichtet.
Vielen dank schon mal für jedwede Rückmeldung!
ich wollte mich nur noch mal hier vergewissern:
ist es denn möglich den Vorbereitungsdienst (gehobener Dienst) mit einem Freistellungsvertrag vom alten Arbeitgeber zu absolvieren? Soweit ich mich im Internet und hier informiert habe ist das nicht möglich da man sich ja quasi beim jeweiligen Bundesland bzw. dem Dienstherrn verpflichtet.
Vielen dank schon mal für jedwede Rückmeldung!
Re: Vorbereitungsdienst und Freistellung
in § 81 Abs 1. Satz 1 Bundesbeamtengesetz heißt es "(1) Beamtinnen und Beamte haben sich mit vollem persönlichem Einsatz ihrem Beruf zu widmen."
Als Anwärter des gD wirst du eher mit dem Studium beschäftigt sein!
Als Anwärter des gD wirst du eher mit dem Studium beschäftigt sein!
Re: Vorbereitungsdienst und Freistellung
So hatte ich mir das auch gedacht.
Im Vorbereitungsdienst ist man ja (noch) nicht verbeamtet und laut dem einen Gesetz das ich gefunden habe steht dort dass Nebentätigkeiten erlaubt wären wenn sie den Hauptberuf nicht beeinträchtigen. Deshalb nochmal meine Nachfrage (auch weil es sich nicht um den Lehrerberuf handelt).
Im Vorbereitungsdienst ist man ja (noch) nicht verbeamtet und laut dem einen Gesetz das ich gefunden habe steht dort dass Nebentätigkeiten erlaubt wären wenn sie den Hauptberuf nicht beeinträchtigen. Deshalb nochmal meine Nachfrage (auch weil es sich nicht um den Lehrerberuf handelt).
-
- Beiträge: 288
- Registriert: 5. Apr 2013, 00:42
- Behörde:
Re: Vorbereitungsdienst und Freistellung
Naja im Studium hast Du ja eine Anwesenheitspflicht. Da wird doch eh keine Zeit für was anderes bleiben...siesn hat geschrieben:So hatte ich mir das auch gedacht.
Im Vorbereitungsdienst ist man ja (noch) nicht verbeamtet und laut dem einen Gesetz das ich gefunden habe steht dort dass Nebentätigkeiten erlaubt wären wenn sie den Hauptberuf nicht beeinträchtigen. Deshalb nochmal meine Nachfrage (auch weil es sich nicht um den Lehrerberuf handelt).
-
- Beiträge: 69
- Registriert: 25. Jun 2013, 15:33
- Behörde:
Re: Vorbereitungsdienst und Freistellung
Hallo,
ich wundere mich gerade...wieso ist man im Vorbereitungsdienst nicht verbeamtet? Wo ist das denn so? Was ist man denn dann, wenn nicht Beamter? Beschäftigter kann man ja nicht sein, dan müsste es sich ja um eine versicherungspflichtige Ausbildung nach BBiG handeln.
Ich kenne es nur so, dass man im Vorbereitungsdienst Beamter auf Widerruf ist, mit allen rechten und Pflichten, die ein Beamter so hat.
ich wundere mich gerade...wieso ist man im Vorbereitungsdienst nicht verbeamtet? Wo ist das denn so? Was ist man denn dann, wenn nicht Beamter? Beschäftigter kann man ja nicht sein, dan müsste es sich ja um eine versicherungspflichtige Ausbildung nach BBiG handeln.
Ich kenne es nur so, dass man im Vorbereitungsdienst Beamter auf Widerruf ist, mit allen rechten und Pflichten, die ein Beamter so hat.
Aufstiegsstudium 2019...von (ehemals) mD zum gD...wird hart, aber ich freu mich
!

-
- Beiträge: 288
- Registriert: 5. Apr 2013, 00:42
- Behörde:
Re: Vorbereitungsdienst und Freistellung
Ich glaube der Ersteller meint mit Verbeamtung eine Verbeamtung auf Lebenszeit. Natürlich ist man im Vorbereitungsdienst immer Beamter.Mr. Pingel hat geschrieben:Hallo,
ich wundere mich gerade...wieso ist man im Vorbereitungsdienst nicht verbeamtet? Wo ist das denn so? Was ist man denn dann, wenn nicht Beamter? Beschäftigter kann man ja nicht sein, dan müsste es sich ja um eine versicherungspflichtige Ausbildung nach BBiG handeln.
Ich kenne es nur so, dass man im Vorbereitungsdienst Beamter auf Widerruf ist, mit allen rechten und Pflichten, die ein Beamter so hat.
Re: Vorbereitungsdienst und Freistellung
Erlischt mit der Ernennung denn nicht (automatisch) ein privatrechtliches Arbeitsverhältnis?
-
- Beiträge: 288
- Registriert: 5. Apr 2013, 00:42
- Behörde:
Re: Vorbereitungsdienst und Freistellung
http://www.gesetze-im-internet.de/bbg_2009/__12.htmlDerHagn hat geschrieben:Erlischt mit der Ernennung denn nicht (automatisch) ein privatrechtliches Arbeitsverhältnis?
Nur zum Dienstherrn meines Wissens.
Re: Vorbereitungsdienst und Freistellung
Stimmt... sry.