Willst Du mich eigentlich verarschen?? Wenn sich ein Nicht-Beamter in der selben Ausgangsituation befindet - mit 36 Jahren mehr oder weniger schwer krank geworden, BU abgeschlossen - dann findet es die Arge völlig legitim, ihm die in Absicht der Vorsorge für den Notfall abgeschlossene BU als regelmäßiges Einkommen auf HartzIV anzurechnen. Gleiches gilt für den Minijob. Kann der Hartzler gerne machen, wird aber im Gegensatz zum Beamten ebenfalls auf HartzIV angerechnet. Über den 450 Euro-Job hinaus darf auch der mit 36 Jahren in den Ruhestand versetzte Beamte hinzuverdienen, wenn die Stundenanzahl sich im Rahmen hält.Kater-Mikesch hat geschrieben:Hallo nochmals,
wenn sich einer privat mittels DU-Versicherung absichert, ist das völlig legitim - wer das nicht macht, braucht sich hier im Forum oder sonstwo zu beschweren.
Es wird auch sicherlich seine Gründe haben, warum einer in die DU versetzt wird - und es ist halt so, dass dann die Mindestpension greift...ob einem das gefällt
oder nicht.
Auch wenn einer Berufsunfähig ist, wird natürlich seine erdiente Rente ausgezahlt...das ist ja nichts anderes...
Bei der Menge von Beamten die in die Du versetzt werden, kann auch nur ein Beamter der Meinung sein, der ausschlaggebende Grund dafür ist immer eine schwere Krankheit. Man sieht es ja am TE - erste Frage: Wie viel kann ich dazuverdienen? Ich will natürlich nicht allen diesen Beamten unterstellen, sich bewusst in die DU schicken zu lassen. Nur, bei den Verdienstmöglichkeiten nebenher ist der Anreiz eben sehr groß.
Dass die Mindestpension in diesem Fall greift, ist auch nicht mal die große Ungerechtigkeit - die liegt, wie erwähnt in den großen Hinzuverdienstmöglichkeiten.
Der Beamte wäre schon priviligiert genug, gäbe es "nur" die Mindestpension. Gegenüber dem Hartzler wäre er dann immer noch im Vorteil, musste der doch vorher den Großteil seines Vermögens verbrauchen. Und höher als Hartz IV ist die Mindestpension auch.
Und die erdiente Rente ist mit 36 Jahren wohl meilenweit von der Mindestpension entfernt. Weiter noch, als sie es in vielen Fällen mit regulärem Renteneintrittsalter ist. Der Hinweis mit dem Rentner läuft hier also ins Leere.