Frühpension- und dann? finanziell

Themen speziell für Landes- und Kommunalbeamte

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Mad Max
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Re: Frühpension- und dann? finanziell

Beitrag von Mad Max »

Kater-Mikesch hat geschrieben:Hallo nochmals,

wenn sich einer privat mittels DU-Versicherung absichert, ist das völlig legitim - wer das nicht macht, braucht sich hier im Forum oder sonstwo zu beschweren.

Es wird auch sicherlich seine Gründe haben, warum einer in die DU versetzt wird - und es ist halt so, dass dann die Mindestpension greift...ob einem das gefällt
oder nicht.
Auch wenn einer Berufsunfähig ist, wird natürlich seine erdiente Rente ausgezahlt...das ist ja nichts anderes...
Willst Du mich eigentlich verarschen?? Wenn sich ein Nicht-Beamter in der selben Ausgangsituation befindet - mit 36 Jahren mehr oder weniger schwer krank geworden, BU abgeschlossen - dann findet es die Arge völlig legitim, ihm die in Absicht der Vorsorge für den Notfall abgeschlossene BU als regelmäßiges Einkommen auf HartzIV anzurechnen. Gleiches gilt für den Minijob. Kann der Hartzler gerne machen, wird aber im Gegensatz zum Beamten ebenfalls auf HartzIV angerechnet. Über den 450 Euro-Job hinaus darf auch der mit 36 Jahren in den Ruhestand versetzte Beamte hinzuverdienen, wenn die Stundenanzahl sich im Rahmen hält.

Bei der Menge von Beamten die in die Du versetzt werden, kann auch nur ein Beamter der Meinung sein, der ausschlaggebende Grund dafür ist immer eine schwere Krankheit. Man sieht es ja am TE - erste Frage: Wie viel kann ich dazuverdienen? Ich will natürlich nicht allen diesen Beamten unterstellen, sich bewusst in die DU schicken zu lassen. Nur, bei den Verdienstmöglichkeiten nebenher ist der Anreiz eben sehr groß.

Dass die Mindestpension in diesem Fall greift, ist auch nicht mal die große Ungerechtigkeit - die liegt, wie erwähnt in den großen Hinzuverdienstmöglichkeiten.
Der Beamte wäre schon priviligiert genug, gäbe es "nur" die Mindestpension. Gegenüber dem Hartzler wäre er dann immer noch im Vorteil, musste der doch vorher den Großteil seines Vermögens verbrauchen. Und höher als Hartz IV ist die Mindestpension auch.

Und die erdiente Rente ist mit 36 Jahren wohl meilenweit von der Mindestpension entfernt. Weiter noch, als sie es in vielen Fällen mit regulärem Renteneintrittsalter ist. Der Hinweis mit dem Rentner läuft hier also ins Leere.
Steinbock
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Re: Frühpension- und dann? finanziell

Beitrag von Steinbock »

Hallo Mad Max,

Ich muss mich doch sehr wundern!
Mad Max hat geschrieben:
Kater-Mikesch hat geschrieben:Hallo nochmals,

wenn sich einer privat mittels DU-Versicherung absichert, ist das völlig legitim - wer das nicht macht, braucht sich hier im Forum oder sonstwo zu beschweren.

Es wird auch sicherlich seine Gründe haben, warum einer in die DU versetzt wird - und es ist halt so, dass dann die Mindestpension greift...ob einem das gefällt
oder nicht.
Auch wenn einer Berufsunfähig ist, wird natürlich seine erdiente Rente ausgezahlt...das ist ja nichts anderes...
Willst Du mich eigentlich verarschen?? Wenn sich ein Nicht-Beamter in der selben Ausgangsituation befindet - mit 36 Jahren mehr oder weniger schwer krank geworden, BU abgeschlossen - dann findet es die Arge völlig legitim, ihm die in Absicht der Vorsorge für den Notfall abgeschlossene BU als regelmäßiges Einkommen auf HartzIV anzurechnen.
Wenn ein Angestellter nach seinem Einkommen entsprechend eine Berufsunfähigkeitsabsicherung abgeschlossen hat, braucht er sich gar nicht beim Jobcenter zu melden, denn dann erhält er kein Hartz IV und kann super von seiner BU-Rente leben.

Wenn er allerdings darauf verzichtet hat, ein paar Mark/Euros für seine Absicherung auszugeben ist er an seinem Elend selbst schuld.
Dann kann ihm hier im Forum auch niemand helfen.
Gleiches gilt für den Minijob. Kann der Hartzler gerne machen, wird aber im Gegensatz zum Beamten ebenfalls auf HartzIV angerechnet. Über den 450 Euro-Job hinaus darf auch der mit 36 Jahren in den Ruhestand versetzte Beamte hinzuverdienen, wenn die Stundenanzahl sich im Rahmen hält.
Hier wird wohl einiges verwechselt: der Beamte erhält kein Hartz IV.
Und der richtig abgesicherte Angestellte ebenfalls nicht.
Bei der Menge von Beamten die in die Du versetzt werden, kann auch nur ein Beamter der Meinung sein, der ausschlaggebende Grund dafür ist immer eine schwere Krankheit. Man sieht es ja am TE - erste Frage: Wie viel kann ich dazuverdienen? Ich will natürlich nicht allen diesen Beamten unterstellen, sich bewusst in die DU schicken zu lassen. Nur, bei den Verdienstmöglichkeiten nebenher ist der Anreiz eben sehr groß.
Wo liegt der Unterschied bei einem Beamten der ein Mindesgehalt erhält, eine zusätzliche DU abgeschlossen hat und der nebenbei noch einen Minijob hat ?
und einem Angestellten, der eine Erwerbsminderungsrente erhält, zusätzlich eine BU abgeschlossen hat und der ebenfalls einen Minijob hat ?

Ich kann keinen Unterschied erkennen! :lol:
Dass die Mindestpension in diesem Fall greift, ist auch nicht mal die große Ungerechtigkeit - die liegt, wie erwähnt in den großen Hinzuverdienstmöglichkeiten.
Der Beamte wäre schon priviligiert genug, gäbe es "nur" die Mindestpension. Gegenüber dem Hartzler wäre er dann immer noch im Vorteil, musste der doch vorher den Großteil seines Vermögens verbrauchen. Und höher als Hartz IV ist die Mindestpension auch.
Wir unterhalten uns hier nicht über Einen, der sein Geld in jungen Jahren verbrasst hat und keine BU/DU abgeschlossen hat.
Und die erdiente Rente ist mit 36 Jahren wohl meilenweit von der Mindestpension entfernt. Weiter noch, als sie es in vielen Fällen mit regulärem Renteneintrittsalter ist. Der Hinweis mit dem Rentner läuft hier also ins Leere.
Du hast scheinbar keine Ahnung, dass man in der freien Wirtschaft sicherlich ein höheres Einkommen erhalten kann, als ein Beamter.
Weiterhin bekommen fähige Mitarbeiter zusätzlich von ihrem Arbeitgeber eine Betriebliche Altersversorgung gezahlt,
wo man oft ein zusätzliches Einkommen erhält, auch bei einer Berufsunfähigkeit.

Und oft müssen sich Beamte mit Leuten beschäftigen, wie z.B. bei der Agentur für Arbeit die nur daran denken ihr Geld mit Autos, Urlaub und Frauen zu verbrassen,
nie eine Altersrücklage bilden und dann in einem Forum auftrumpfen und gegen Beamte wettern. :mrgreen:

In diesem Sinne,
ein frohes Wochenende wünscht
ein Nicht-Beamter
Steinbock
Steinbock
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Re: Frühpension- und dann? finanziell

Beitrag von Steinbock »

Hallo,
Luppe-Aue hat geschrieben:Hallo queenytri,
also erstmal abwarten, ob deine BU auch bezahlen tut. Und wenn, dann nur bis zum Ausgleich, was deine Besoldungsstelle dir abziehen tut.
Leider falsch: Die Berufsunfähigkeitsrente eines privaten Versicherers wird von den Versorgungsbezügen nicht abgezogen.

Ich vermute, dass Du etwas verwechselst und die Erwerbsminderungsrente der Deutschen Rentenanstalt (ehemals BFA) meinst.
Ich kenne persönlich einen Fall, da sagt der Dienstherr: DU und ab nach Hause.
Auch falsch: den Dienstherrn geht es überhaupt nichts an, ob der Beamte eine DU abgeschlossen hat.
Und die BU sagt: du kannst aber noch mindestens 4 Stunden "schuften" und zahlt nicht!!!
Auch dies ist falsch: der Versicherer prüft ob eine Berufsunfähigkeit im Sinne der Vertragsbedingungen vorliegt:

Beispiel:
§ 5 Wann liegt Berufsunfähigkeit vor?
(1) Berufsunfähigkeit im Sinne von § 1 Absatz 1 liegt vor, wenn die versicherte
Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall, was ärztlich nachzuweisen
ist, voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen zu mindestens 50%
außerstande ist, ihren vor Eintritt der gesundheitlichen Beeinträchtigung zuletzt
ausgeübten Beruf (für Heilberufe: Tätigkeit als Arzt, Zahnarzt, Tierarzt, Apotheker
oder Psychotherapeut), so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung
ausgestaltet war, nachzugehen. Bei einem geringeren Grad der Berufsunfähigkeit
besteht kein Anspruch auf die Versicherungsleistungen.
Ich habe keine BU abgeschlossen, weil ich damals noch Stolz auf das Stück Papier gewesen war: "BaL"!!! :lol:
Sinnvoll wäre es gewesen, auch als Lebenszeitbeamter eine DU abzuschließen.
Aber, auch wenn die bei dir bezahlen, nen Minijob kannst du immer machen, den kann ja auch jeder aktive Beamte machen, wenn er Zeit dazu hat.
Auch dies ist falsch: evt. könnte dann auch die BU eingestellt werden. Hier kommt es auf die jeweiligen Vertragsbedingungen an.
Eine DU wird weiterzahlen, da hier im Vordergrund die Versetzung in den Ruhestand steht.
Die Steuerklasse 5 würde ich in 4 für beide ändern, denn Werbungskosten haste net mehr soviele.
Nicht empfehlenswert: wenn die Einkünfte der anderen Ehehälfte über 30 % höher ist, sollte man bei Steuerklasse V bleiben.
Über die Einkommensteuererklärung wird ja auch wieder der Ausgleich geschaffen.

Gruß vom Steinbock
Steinbock
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Re: Frühpension- und dann? finanziell

Beitrag von Steinbock »

Hallo Luppe-Aue,

als ehemaliger Verwaltungsangestellter,
danach Beamter in der Kommunalverwaltung
und heutiger Versicherungsagent (Schwerpunkt - Beamten- und Beihilferecht)
stört es mich, was hier in diesem Forum manchmal für fehlerhafte Kommentare geschrieben werden.
Ich werde mir erlauben, auf solche Fehler hinzuweisen und diese berichtigen.

Und in deinem Text, war sehr viel Mist zu finden.

Wenn man Texte aus dem realen Leben wiedergibt, sollte man sich auch an die Wahrheit halten.

Gruß vom Steinbock
schäferhund
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Re: Frühpension- und dann? finanziell

Beitrag von schäferhund »

Hallo Steinbock,

Deinen Ausführungen zu Berufsunfähigkeitsversicherungen / Dienstunfähigkeitsversicherungen kann ich nur zustimmen. Habe im Angehörigenkreis gegenwärtig zwei Fälle, in denen diese Versicherungen eine finanzielle Katastrophe bei den Betroffenen vollständig verhindert haben. Ich selbst hatte solche Versicherungen zwar nicht, gebe aber zu, dass dies aus heutiger Sicht nicht unbedingt empfehlenswert war. Mag sein, dass die Beiträge vielleicht etwas hoch erscheinen - dann lieber an anderer Stelle sparen.

P.S.: Habe u. hatte mit Versicherungsvermittlung nichts zu tun und mein Beitrag ist wirklich nicht ironisch gemeint.

Gruß vom Schäferhund :D
Steinbock
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Re: Frühpension- und dann? finanziell

Beitrag von Steinbock »

Hallo Luppe-Aue,

Du willst doch nicht wirklich allen ernstes behaupten, dass die private Berufsunfähigkeitsversicherung von der Beamtenversorgung abgezogen wurde.

Wenn dies so geschehen wäre, Klage einreichen. Die Richter würden sich dabei totlachen. :lol:

Nur warum sollte ich mich beleidigt fühlen ?

Manche geben ihre Meinungen/Vermutungen in einem Forum wieder.
Nur kommt es auch vor, dass diese völlig falsch sind.

Dafür ist ja auch ein Forum da, um fehlerhafte Meinungen zu berichtigen.

Ich versuche, wenn es mir möglich ist zu helfen.

Gruß vom Steinbock
Mad Max
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Re: Frühpension- und dann? finanziell

Beitrag von Mad Max »

Steinbock hat geschrieben:
wenn sich einer privat mittels DU-Versicherung absichert, ist das völlig legitim - wer das nicht macht, braucht sich hier im Forum oder sonstwo zu beschweren.

Es wird auch sicherlich seine Gründe haben, warum einer in die DU versetzt wird - und es ist halt so, dass dann die Mindestpension greift...ob einem das gefällt
oder nicht.
Szenario 1: Beamter X (zufällig 36 Jahre alt) schließt eine DU über 1500 Euro ab. Angesteller Y (ebenfalls zufällig 36 Jahre alt) aus der Privatwirtschaft schließt eine BU über 1500 Euro ab.
Nun tritt bei beiden der worst case ein, schwerer Arbeitsunfall, beide können nicht mehr arbeiten.
Die BU von Angesteller Y zahlt also monatlich die 1500 Euro, zusätzlich bekommt er seine bis dahin "erdiente" Rente. Da allerdings der Eckrenter nach 45 Jahren Beitragszeit und Durchschnittgehalt schon eine geringere Rente (1266 Euro) als die Mindestpension bekommt, denke ich wir sind uns einig, dass die Rente von Y mit seinen 36 Jahren dann wesentlich geringer ist.
Also: Y bekommt monatlich 1500 Euro zzgl. seiner geringen Rente. Seine Hinzuverdienstmöglichkeiten sind stark begrenzt.

Die DU von Beamter X zahlt ebenfalls die 1500 Euro monatlich. Anders als Y bekommt er aber zu den 1500 Euro noch seine Mindestpension von etwa 1450 Euro.
Er kommt monatlich also auf 2950 Euro brutto, seine Hinzuverdienstmöglichkeiten sind längst nicht so begrenzt wie beim Rentner.

Den Unterschied sollte selbst der voreingenommenste (ex-)Beamte erkennen.
Steinbock hat geschrieben: Wenn er allerdings darauf verzichtet hat, ein paar Mark/Euros für seine Absicherung auszugeben ist er an seinem Elend selbst schuld.
Dann kann ihm hier im Forum auch niemand helfen.
Jo, wenn beide auf eine DU/BU verzichten ist der Beamte aber ebenfalls besser dran.
1450 Euro Mindestpension + Hinzuverdienstmöglichkeiten > HartzIV + 160 Euro anrechnungsfreier Hinzuverdienst.
Egal wie Du es drehst und wendest, der Beamte ist immer im großen Vorteil.

Steinbock hat geschrieben: Wo liegt der Unterschied bei einem Beamten der ein Mindesgehalt erhält, eine zusätzliche DU abgeschlossen hat und der nebenbei noch einen Minijob hat ?
und einem Angestellten, der eine Erwerbsminderungsrente erhält, zusätzlich eine BU abgeschlossen hat und der ebenfalls einen Minijob hat ?
In der Höhe der monatlichen Gesamtüberweisungen und den Hinzuverdienstmöglichkeiten. S.o.
Steinbock hat geschrieben: Du hast scheinbar keine Ahnung, dass man in der freien Wirtschaft sicherlich ein höheres Einkommen erhalten kann, als ein Beamter.
Mit Betonung auf "kann".
Steinbock hat geschrieben: Weiterhin bekommen fähige Mitarbeiter zusätzlich von ihrem Arbeitgeber eine Betriebliche Altersversorgung gezahlt,
wo man oft ein zusätzliches Einkommen erhält, auch bei einer Berufsunfähigkeit.
Die bekommt man selten geschenkt, sondern wird vom Arbeitgeber nur zum Teil getragen. Du verstehen? Wahrscheinlich nicht. egal.
http://www.faz.net/aktuell/finanzen/mei ... 12736.html
Steinbock
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Re: Frühpension- und dann? finanziell

Beitrag von Steinbock »

Hallo Mad Max,

Du machst bei deinen Überlegungen nur einen riesengroßen Fehler.

Man sollte immer die Versorgungslücke absichern und die errechnet sich nicht aus dem Brutto, sondern aus dem Netto.
Also ist es völlig falsch für den Angestellten die gleiche BU-Höhe abzuschließen wie ein Beamter.

Beispiel: Angestellter verdient netto 3.000 Euro - dann wäre die richtige BU-Höhe 80 % von 3.000 € = 2.400 €

Der Beamte verdient netto 3.000 € - die Mindestversorgung beträgt ca. 1.500 € = Absicherung DU (wie oben 2400 - 1500) = 900 €.

Bei den meisten Versicherer ist bei einem Lebenszeitbeamten nur eine DU von 80 % seiner Versorgungslücke möglich.

Und dies müsste auch ein Angestellter begreifen.
Steinbock hat geschrieben: Wenn er allerdings darauf verzichtet hat, ein paar Mark/Euros für seine Absicherung auszugeben ist er an seinem Elend selbst schuld.
Dann kann ihm hier im Forum auch niemand helfen.
Jo, wenn beide auf eine DU/BU verzichten ist der Beamte aber ebenfalls besser dran.
1450 Euro Mindestpension + Hinzuverdienstmöglichkeiten > HartzIV + 160 Euro anrechnungsfreier Hinzuverdienst.
Egal wie Du es drehst und wendest, der Beamte ist immer im großen Vorteil.

Dann sind wir wieder bei meiner vorherigen Antwort.
Wenn jemand keine DU/BU abschließt, sollte er sich auch nicht beklagen, sondern sollte versuchen sein Elend mit sich selbst auszufechten.
Steinbock hat geschrieben: Du hast scheinbar keine Ahnung, dass man in der freien Wirtschaft sicherlich ein höheres Einkommen erhalten kann, als ein Beamter.
Mit Betonung auf "kann".
richtig - nur jeder ist doch selbst seines Glückes Schmied und muss seine Entscheidung auch selbst tragen.
Steinbock hat geschrieben: Weiterhin bekommen fähige Mitarbeiter zusätzlich von ihrem Arbeitgeber eine Betriebliche Altersversorgung gezahlt,
wo man oft ein zusätzliches Einkommen erhält, auch bei einer Berufsunfähigkeit.
Die bekommt man selten geschenkt, sondern wird vom Arbeitgeber nur zum Teil getragen. Du verstehen? Wahrscheinlich nicht. egal.
http://www.faz.net/aktuell/finanzen/mei ... 12736.html
Verstehen ? Du sicherlich nicht.
Muss denn ein Angestellter jeden Job annehmen ?
Mit ein wenig Verhandlungsgeschick, kann er doch dazu beitragen ein höheres Gehalt wie auch eine zusätzliche Arbeitgeberfinanzierte Altersversorgung zu erhalten.
Mad Max
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Re: Frühpension- und dann? finanziell

Beitrag von Mad Max »

Steinbock hat geschrieben:Hallo Mad Max,

Du machst bei deinen Überlegungen nur einen riesengroßen Fehler.

Man sollte immer die Versorgungslücke absichern und die errechnet sich nicht aus dem Brutto, sondern aus dem Netto.
Also ist es völlig falsch für den Angestellten die gleiche BU-Höhe abzuschließen wie ein Beamter.

Beispiel: Angestellter verdient netto 3.000 Euro - dann wäre die richtige BU-Höhe 80 % von 3.000 € = 2.400 €

Der Beamte verdient netto 3.000 € - die Mindestversorgung beträgt ca. 1.500 € = Absicherung DU (wie oben 2400 - 1500) = 900 €.

Bei den meisten Versicherer ist bei einem Lebenszeitbeamten nur eine DU von 80 % seiner Versorgungslücke möglich.

Und dies müsste auch ein Angestellter begreifen.
lol, und Du bist Versicherungsvertreter? Das ist ja gemeingefährlich - für deine Kunden.
Der Angestellte muss also eine Versorgungslücke von 2400 Euro versichern, der Beamte eine Versorgungslücke von 900 Euro.
Hmmm, wer wird wohl mehr zahlen müssen? Na? Wer ist der Privilegierte?

Steinbock hat geschrieben: Wenn er allerdings darauf verzichtet hat, ein paar Mark/Euros für seine Absicherung auszugeben ist er an seinem Elend selbst schuld.
Dann kann ihm hier im Forum auch niemand helfen.
Darum geht es doch gar nicht. Sondern darum, dass der Beamte in jedem Fall besser dasteht als der Angestellte in der Privatwirtschaft. Verzichten beide auf BU/DU wartet auf den Beamten 1450 Euro Mindestpension, auf den Angestellten ein paar Euro Erwerbsminderungsrente + Hartz IV (da die Erwerbsminderungsrente in den meisten Fällen ja nicht zum Leben reicht). Natürlich kann der Angestellte die höhere Versorgungslücke über eine Versicherung abdecken - Nur hat er dann eben einen Ausgabeposten in einer Höhe, den der Beamte nicht hat.
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Re: Frühpension- und dann? finanziell

Beitrag von Steinbock »

Hallo Mad Max,

auch in einem Forum sollte man Höflichkeiten nicht vergessen!

Du übernimmst dich!
Mad Max hat geschrieben:
Steinbock hat geschrieben:Hallo Mad Max,

Du machst bei deinen Überlegungen nur einen riesengroßen Fehler.

Man sollte immer die Versorgungslücke absichern und die errechnet sich nicht aus dem Brutto, sondern aus dem Netto.
Also ist es völlig falsch für den Angestellten die gleiche BU-Höhe abzuschließen wie ein Beamter.

Beispiel: Angestellter verdient netto 3.000 Euro - dann wäre die richtige BU-Höhe 80 % von 3.000 € = 2.400 €

Der Beamte verdient netto 3.000 € - die Mindestversorgung beträgt ca. 1.500 € = Absicherung DU (wie oben 2400 - 1500) = 900 €.

Bei den meisten Versicherer ist bei einem Lebenszeitbeamten nur eine DU von 80 % seiner Versorgungslücke möglich.

Und dies müsste auch ein Angestellter begreifen.
lol, und Du bist Versicherungsvertreter? Das ist ja gemeingefährlich - für deine Kunden.
Der Angestellte muss also eine Versorgungslücke von 2400 Euro versichern, der Beamte eine Versorgungslücke von 900 Euro.
Hmmm, wer wird wohl mehr zahlen müssen? Na? Wer ist der Privilegierte?
gefährlich wäre es für den Versicherungsvertreter wenn er einen Kunden falsch beraten würde!

Wer der Privilegierte ist fragst Du.
Dies ist einfach zu beantworten - der das höchste Einkommen hat.
Steinbock hat geschrieben: Wenn er allerdings darauf verzichtet hat, ein paar Mark/Euros für seine Absicherung auszugeben ist er an seinem Elend selbst schuld.
Dann kann ihm hier im Forum auch niemand helfen.
Darum geht es doch gar nicht. Sondern darum, dass der Beamte in jedem Fall besser dasteht als der Angestellte in der Privatwirtschaft. Verzichten beide auf BU/DU wartet auf den Beamten 1450 Euro Mindestpension, auf den Angestellten ein paar Euro Erwerbsminderungsrente + Hartz IV (da die Erwerbsminderungsrente in den meisten Fällen ja nicht zum Leben reicht). Natürlich kann der Angestellte die höhere Versorgungslücke über eine Versicherung abdecken - Nur hat er dann eben einen Ausgabeposten in einer Höhe, den der Beamte nicht hat.
Du begreifst es einfach nicht.
Für die Dummheit eines Menschen der sich nicht richtig absichert, kann keiner hier im Forum etwas!

Also trag es mit Fassung und gehe mit dir selbst ins Gericht.

Gruß vom Steinbock - (der auch hier auf Höflichkeitsfloskeln nicht verzichtet)
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Re: Frühpension- und dann? finanziell

Beitrag von Mad Max »

Steinbock hat geschrieben:
gefährlich wäre es für den Versicherungsvertreter wenn er einen Kunden falsch beraten würde!

Gefährlich für deine Kunden ist, sich von jemanden beraten zu lassen, der nicht in der Lage ist simpelste Rechnungen nachzuvollziehen. Und das ist bei Dir der Fall.
Steinbock hat geschrieben: Wer der Privilegierte ist fragst Du.
Dies ist einfach zu beantworten - der das höchste Einkommen hat.
Alter, wie verstrahlt bist Du eigentlich?? Du hast doch selbst aufgezeigt, dass der Beamte der Privilegierte ist.
Beamter und Angestellter verdienen beide 3000 netto, Beamter muss dank stattlicher Mindestpension nur Versorgungslücke von 900 Euro versichern, Angestellter muss Versorgungslücke von 2400 Euro (abzüglich der winzigen Erwerbsminderungsrente) absichern.
Hier jetzt mit Plattitüden a la "der, der das höchste Einkommen hat ist am besten dran" zu kommen, soll doch nur ablenken.
Steinbock hat geschrieben: Du begreifst es einfach nicht.
Für die Dummheit eines Menschen der sich nicht richtig absichert, kann keiner hier im Forum etwas!
Schon wieder das Thema verfehlt. Es geht nicht darum, hier Leute bemitleiden, die krank sind und keine BU abgeschlossen haben.
Sondern darum, dass das Absicherungsniveau bei Beamten ungleich höher ist und der Angestellte ein vergleichbares Niveau durch den Abschluss der BU natürlich erreichen kann, aber eben nur durch den Verzicht auf Gehalt.
Die Versorgungslücke des Beamten zwischen Nettobezügen und Nettomindestpension wird nahezu immer geringer sein als die Versorgungslücke des Angestellten zwischen Nettoeinkommen und Netto-Erwerbsminderungsrente. Also muss der Angestellte diese höhere Differenz versichern.
Der einzige der das nicht versteht, bist Du,
Steinbock hat geschrieben: Also trag es mit Fassung und gehe mit dir selbst ins Gericht.
Ich muss dich enttäuschen, ich bin hier nicht persönlich betroffen.
DerHagn
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Re: Frühpension- und dann? finanziell

Beitrag von DerHagn »

Nun, es soll auch Menschen gebeen, die keine DU-Versicherung "bekommen"... und nun?

Klar, die sofortige Frage "was darf ich dazuverdienen" bei DU ist schon fragwürdig. Aber nun gut...
Steinbock
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Re: Frühpension- und dann? finanziell

Beitrag von Steinbock »

Warum auch immer, kam die Antwort doppelt!
Zuletzt geändert von Steinbock am 21. Aug 2013, 12:20, insgesamt 1-mal geändert.
Steinbock
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Re: Frühpension- und dann? finanziell

Beitrag von Steinbock »

DerHagn hat geschrieben:Nun, es soll auch Menschen gebeen, die keine DU-Versicherung "bekommen"... und nun?
In den meisten Fällen, doch nur weil sie zu Beginn ihrer Beamtentätigkeit keine abgeschlossen haben,
weil sie der Meinung waren "mir passiert ja nichts - ich brauch so etwas nicht".

Und später nach vielen Wehwehchen man eine abschließen wollte und feststellte dass man keine mehr
bekommen konnte.

Gruß vom Steinbock
DerHagn
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Re: Frühpension- und dann? finanziell

Beitrag von DerHagn »

Steinbock hat geschrieben:
DerHagn hat geschrieben:Nun, es soll auch Menschen gebeen, die keine DU-Versicherung "bekommen"... und nun?
In den meisten Fällen, doch nur weil sie zu Beginn ihrer Beamtentätigkeit keine abgeschlossen haben,
weil sie der Meinung waren "mir passiert ja nichts - ich brauch so etwas nicht".

Und später nach vielen Wehwehchen man eine abschließen wollte und feststellte dass man keine mehr
bekommen konnte.

Gruß vom Steinbock
Es könnte auch Menschen geben, die sich am Anfang der Beamtenlaufbahn um eine DU bemühen und aufgrund Vorerkrankungen und dgl. nicht "genommen" werden. Und dann?
Gesperrt