finz. Urlaubsabgeltung bei vorz. Ruhestand (EGH bzw.BVerwG)

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pensionsmäx
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Re: finz. Urlaubsabgeltung bei vorz. Ruhestand (EGH bzw.BVer

Beitrag von pensionsmäx »

Hallo zusammen,

kennt niemand die Antwort auf meine Frage, ob die Abgeltung erst beschieden und ausgezahlt wird, wenn man noch nicht "für immer" in Pension ist? :shock:
Ich werde demnächst amtsärztlich "überprüft"- warten die zuständigen Stellen vielleicht das Ergebnis ab?
Oder hat man unabhängig davon einen Anspruch, der sich ausschließlich mit dem Beginn der Zurruhesetzung begründet?

Für eine Antwort wäre ich dankbar!


Gruss
pensionsmäx
Herm
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Registriert: 15. Apr 2013, 17:38
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Re: finz. Urlaubsabgeltung bei vorz. Ruhestand (EGH bzw.BVer

Beitrag von Herm »

<<Die Abgeltung muss nicht beantragt werden, sie ist von Amts wegen zu bezahlen.<<<

Ich dachte die Auszahlung muss beantragt werden oder ist das
nicht mehr notwendig nach den Gerichtsurteilen ?
.............

Mein Fall:
DDU zum 31.08.2013 Krank seit Herbst 2012

3 Tage Resturlaub 2012

2013 krankgeschrieben bis jetzt 31.07.13
keine EU-Abwicklung (30 Tage Anspruch)
Sonderurlaub für Reha
Brauch ich noch eine Krankmeldung bis zum 31.08 ?

Wieviel Urlaubstage werden im meinem Fall ausgezahlt ?
Danke !
cgrzenk
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Re: finz. Urlaubsabgeltung bei vorz. Ruhestand (EGH bzw.BVer

Beitrag von cgrzenk »

An Pensionsmäx

Der Anspruch begründet sich erst mit der Zuruhesetzung.
cgrzenk
Beiträge: 65
Registriert: 21. Dez 2011, 14:10
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Re: finz. Urlaubsabgeltung bei vorz. Ruhestand (EGH bzw.BVer

Beitrag von cgrzenk »

Hallo Herm,

du hast demzufolge in 2012 mehr als 20 Tage genommen. Somit verfallen die 3 Tage.
Im Jahr 2013 müssten dir 20 Tage Urlaub ausgezahlt werden.
Bis zur Zuruhesetzung muss man sofern man DU ist auch so dokumentiert werden
vom Arzt.
Herm
Beiträge: 450
Registriert: 15. Apr 2013, 17:38
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Re: finz. Urlaubsabgeltung bei vorz. Ruhestand (EGH bzw.BVer

Beitrag von Herm »

Danke für die Antwort.
Nochmal die Nachfrage:

Muss die Auszahlung nun beantragt werden oder zahlen die
freiwillig nach den Gerichtsurteilen ?
Krankmeldung bis zum 31.08 hab ich abgegeben.

In meiner Ausbildung hab ich 2 Jahre in die Renten-
versicherung einbezahlt...ca. 16000 DM.
Kann man sich noch Anteile davon ausbezahlen lassen ?
Kater-Mikesch
Beiträge: 1454
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Re: finz. Urlaubsabgeltung bei vorz. Ruhestand (EGH bzw.BVer

Beitrag von Kater-Mikesch »

meinst du die Telekom wird irgendetwas freiwillig auszahlen...glaubst du an den Weihnachtsmann !

Also, auffordern bis zum xy den Betrag xy auszuzahlen - Frist setzen und dann ggf. nochmals reklamieren...wenn nichts kommt, Anwalt aufsuchen...
Wenn dein Zahlungsanspruch per Widerspruch abgelehnt wird, auch zum Anwalt und innerhalb von einem Monat klagen...
Gerda Schwäbel
Beiträge: 653
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Re: finz. Urlaubsabgeltung bei vorz. Ruhestand (EGH bzw.BVer

Beitrag von Gerda Schwäbel »

Das BMI hat nun mit Rundschreiben vom 31. Juli 2013 "nachgebessert".
Es hat nochmal ausdrücklich bestätigt, dass kein Antrag erforderlich, sondern der Anspruch von Amts wegen ermittelt werden muss. Die Anzahl der abzugeltenden Tage ermittelt die Personalstelle, den auszuzahlenden Betrag errechnet die Bezügestelle und die Auszahlung obliegt die Pensionsregelungsbehörde. Wenn man irgendwo an den Vorgang "erinnern" will, dann ist ein Schreiben an die frühere Personalstelle wahrscheinlich die sinnvollste Variante. (Die wird entsprechend antworten, falls sie ihren Teil der Angelegenheit bereits erledigt haben sollte.)
Die Berechnungsschritte sind nun genau vorgegeben. Dies führt im Ergebnis dazu, dass nicht nur für die Urlaubs- als Arbeitstage gezahlt wird, sondern für den fiktiven Urlaubszeitraum. Damit sollten sich in in den Fällen, in denen bereits eine Zahlung geleistet wurde, Nachzahlungen in Höhe von rund 40 Prozent der bisherigen Zahlung ergeben.

Viele Grüße
Gerda Schwäbel
Kater-Mikesch
Beiträge: 1454
Registriert: 19. Jul 2012, 19:22
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Re: finz. Urlaubsabgeltung bei vorz. Ruhestand (EGH bzw.BVer

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo,

wo ist denn die Info aus dem Rundschreiben vom 31.07.13 nachzulesen - kann einer vielleicht mal einen Link einstellen.
Denn es gibt genügend User hier, die keinen Intranetzugang haben bzw. nicht mehr aktiv sind oder aktuell ohne Beschäftigung...

Wir eigentlich Urlaub, der nach § 7a EUrlV angespart wurde auch entsprechend ausgezahlt?
Diesen Urlaub kann man ja bis zur Vollendung des 12. Lebensjahr des jüngsten Kindes nehmen - vielleicht ist das in dem Rundschreiben bzw. in dem ursprünglichen Rundschreiben ja aufgeführt oder hier hat einer Erfahrung damit...

Ich könnte mir aber vorstellen, dass dies nicht der Fall ist. Denn diesrn zusätzlich angesparte Urlaub resultiert aus den Tagen, die über dem gesetzlichen Anspruch von 20 Tage liegen - und die werden ja lt. EU-Richtlinie sowieso nicht berücksichtigt....oder???
Gerda Schwäbel
Beiträge: 653
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Re: finz. Urlaubsabgeltung bei vorz. Ruhestand (EGH bzw.BVer

Beitrag von Gerda Schwäbel »

Ich kenne keinen Link und PDF-Dateien lassen sich hier leider nicht hochladen. Ich habe auch keinen Hinweis darauf gefunden, welche Dateiarten zum Hochladen zugelassen sind.
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Mikesch
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Re: finz. Urlaubsabgeltung bei vorz. Ruhestand (EGH bzw.BVer

Beitrag von Mikesch »

Hier die Links zu Gerdas Dateien...
Da PDF nicht bearbeitet werden können, aber ich einige Stellen eingeschwärzt habe, musste ich die zerpflücken und eine html-Datei draus machen.

http://www.deinklick.de/temp/BMI_Rundschreiben.htm ca. 1,1 MB

http://www.deinklick.de/temp/AnlageBMI_ ... reiben.pdf ca. 160 kb
SELECT 'dreams' FROM 'erinnerungen' WHERE HARDCORE = 'yes'
Fotografie, Internet, Reisen, Tauchen & Tools
http://www.zuhause-im-wohnmobil.de
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