kennt niemand die Antwort auf meine Frage, ob die Abgeltung erst beschieden und ausgezahlt wird, wenn man noch nicht "für immer" in Pension ist?

Ich werde demnächst amtsärztlich "überprüft"- warten die zuständigen Stellen vielleicht das Ergebnis ab?
Oder hat man unabhängig davon einen Anspruch, der sich ausschließlich mit dem Beginn der Zurruhesetzung begründet?
Für eine Antwort wäre ich dankbar!
Gruss
pensionsmäx