Vergütungsansprcuh bei Personalversammlungen

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

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Brauner
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Vergütungsansprcuh bei Personalversammlungen

Beitrag von Brauner »

Hat ein Beamter ein Vergütungsanspruch für die besuchte Personalversammlung, wenn ...

... er/sie im Urlaub ist,

... er/sie im Urlaub ohne Bezüge ist,

... er/ sie im Erziehungsurlaub ist,

... er/sie Teilzeitkraft ist,

... höhere Wegezeiten zur Personalversammlung hat, die länger sind, als die übliche tägliche Dienstzeit.
Und bis dahin bleiben sie Querulanten, solange das Rückgrat nicht gebrochen wird.
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afo1
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Re: Vergütungsansprcuh bei Personalversammlungen

Beitrag von afo1 »

Beamte haben generell keinen Vergütungsanspruch. Sie werden besoldet. Natürlich kann ein Beamter zur Personalversammlung gehen. Für diesen Zeitraum bekommt er die Besoldung, die er sonst auch hat.

Das heißt:

- im Urlaub volle Besoldung
- im Urlaub ohne Bezüge keine Besoldung
- im Erziehungsurlauf Erziehungsgeld
- bei Teilzeit seine normale "Teilzeit"-Besoldung

Wegezeiten spielen keine Rolle. Im Übrigen ist eine Personalversammlung eine Veranstaltung des Personalrates, nicht der Dienststelle. Wenn dir also der Weg zu weit ist, wende dich an deinen Personalrat.

Gruß
afo
Ein guter Tropfen maßvoll genossen, schadet auch in großen Mengen nicht!
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Bundesfreiwild
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Re: Vergütungsansprcuh bei Personalversammlungen

Beitrag von Bundesfreiwild »

Der einzige Ausgleich, der z. B. bei Telekoms für die Teilnahme an einer Personal/Betriebsversammlung gezahlt wird, sind die Reisekosten.
Da meist bundesweite Betriebe, können da schon mal erhebliche Anreisekosten entstehen, manchmal auch Übernachtungskosten.
Eigentlich wird immer vorher geklärt, was der Arbeitgeber zahlt.

Ansonsten ist es dein persönlicher Spass, an der PV oder BV teilzunehmen oder nicht. Freizeitausgleich gibts keinen.
Siedler
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Re: Vergütungsansprcuh bei Personalversammlungen

Beitrag von Siedler »

Der Betriebsrat schreibt bei uns auf der Einladung drauf: Die Teilnahme an einer Versammlung wird als Arbeitszeit gerechnet.
Ob bei uns Reisekosten erstattet werden???
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Bundesfreiwild
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Re: Vergütungsansprcuh bei Personalversammlungen

Beitrag von Bundesfreiwild »

BR fragen.
Normal ist ja, dass eine BV dort stattfindet, wo der Betrieb vor Ort ist. Also vielleicht in der Kantine des Betriebes selbst, in einer angemieteten größeren Lokalität vor Ort.
In der Regel wurden - wenn irgendwo in der Stadt - Busse vom BR organisiert und ein kostenfreier Transport für die Kollegen bereit gestellt.
Eine BV findet während der Arbeitszeit statt, also gibts keinen Freizeitausgleich.
Fall jemand eigentlich in Urlaub ist und trotzdem zur BV gehen will, dann unterbricht er seinen Urlaub um den einen Tag und "arbeitet" (mit Meldung an die Personalführung).

Falls die BV an einem Ort stattfindet, der mit Reisekosten (und sei es nur der öffentliche Bus, S-Bahn, etc. zur Stadthalle) verbunden wäre, dann sind dies dienstliche Reisekosten, die während der Arbeit entstanden sind, FÜR die Betriebsversammlung. Die Kosten, die durch den Betriebsrat entstehen (auch BVen) hat der Dienstherr/Arbeitgeber zu tragen.
Also müsste man beim Betriebsrat/Personalrat anfragen, wie die Kostenfrage geklärt ist, ob die Reisekosten über den BR abgewickelt werden, ob eine bestimmte Kostenstelle im REisekostenantrag eingetragen werden muss, etc.
Falls die BV, wie bei Vivento üblich, in Bonn oder auch mal ganz woanders in Deutschland stattfindet und praktisch jeder Eingeladene mit der Bahn oder mit dem Auto anreist UND evtl. wegen der Entfernung (z.B. von Rottweil nach Hamburg) auch eine Übernachtung einkalkulieren muss, dann gibt es Vorgaben, unter welchen Umständen eine Übernachtung gezahlt wird und welche Reisekosten übernommen werden.

Alle diese Fragen sollte der Personal/Betriebsrat vor Ort beantworten können.
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