Betriebsrat verweigert die Zustimmung denBAD Betriebsarzt...

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Brauner
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Betriebsrat verweigert die Zustimmung denBAD Betriebsarzt...

Beitrag von Brauner »

... abzuberufen. Rechtliche Begugnisse hat der Betriebsrat durch Arbeitssicherheitsgesetz §9.
Die Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind mit Zustimmung des Betriebsrats zu bestellen und abzuberufen. Das gleiche gilt, wenn deren Aufgaben erweitert oder eingeschränkt werden sollen; im übrigen gilt § 87 in Verbindung mit § 76 des Betriebsverfassungsgesetzes.
http://www.gesetze-im-internet.de/asig/__9.html

Was ich persönlich viel wichtiger finde, ist es mal herauszubekommen, wodurch die Befugnisse des BAD Betriebsarzt erweitert wurden
und welche Betriebsräte da ihr Zustimmung gegeben haben. Es muß auch ein Protokoll mit Absimmungen existieren, wie ein BR- Gremium abgestimmt hat.

Wie verhält es sich mit den Zustimmungen für einzelne Betriebe? Sind BR einzelner Betriebe an Betriebsratsbeschlüsse anderer Betriebe gebunden, wenn es sich nicht gerade um Beschlüsse des Konzernbetriebsrates handelt?

Ich denke die Aufgabe eines Konzernbetriebsrates kann es nicht sein, sich über einzelen Betriebsräte hinwegzusetzen.
Und bis dahin bleiben sie Querulanten, solange das Rückgrat nicht gebrochen wird.
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Bundesfreiwild
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Re: Betriebsrat verweigert die Zustimmung denBAD Betriebsarz

Beitrag von Bundesfreiwild »

Wer will denn den wen genau abberufen?

Die BAD ist ein eigenes Unternehmen. Wer da als Arzt unter Vertrag ist, bestimmt das BAD-Unternehmen selbst.
Die DTAG dürfte einen Vertrag mit dem Unternehmen haben, nicht mit dem einzelnen Arzt.

Insofern dürfte ein Betriebsrat der T nur Einfluss nehmen können (entspr. im Link angegebenen Paragrafen), dass er in Sachen BAD angehört werden muss und auch seine Meinung zu bestimmten BAD-Ärzten äußern darf. Ein Beispiel wäre, wenn es bei bestimmten BAD-Ärzten zu besonderen, konfliktbehafteten Dingen bei den Begutachtungsbesuchen kommt oder Gutachten offensichtlichen Blödsinn enthalten sollten.

Worum gehts hier also überhaupt?
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Brauner
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Re: Betriebsrat verweigert die Zustimmung denBAD Betriebsarz

Beitrag von Brauner »

Aufgrund einer Diskussion mit Kollegen ist die Frage gestellt worden, was ein BR gegen die Tätigkeiten von Betriebsärzte zu sagen hat.
Ein Kollege weigerte sich zu einem bestimmten Betriebsarzt zu gehen, weil er meinte dieser Betriebsarzt durfte dem Arbeitgeber gar nichts mitteilen, auch nicht, dass er beim Betriebsarzt war. Der Arbeitgeber behauptet, nur die Diagnosen unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht,
über versäumte oder abgesagte Termine will der Arbeitgeber immer Kenntnis haben.

Und ob dann die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen vom Facharzt für Urologie
oder Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie
ebenso aufgrund von Datenschutz nicht jedem zur Kenntnis zu bringen sind,
scheint mir auch eine wichtige Fragestellung zu sein, weil es den meisten Kollegen nichts angeht,
welche Erkrankungen andere Kollegen haben.
Ich vermute in den Geschäftszimmern, wo die AUn hingeschickt werden, liegen die AU auf dem Schreibtisch herum, jeder kann sie lesen.




Die gesetzliche Verpflichtung des Arbeitgebers überhaupt einen Betriebsarzt zu beauftragen/berufen, kann nur mit Zustimmung des Betriebsrates gehen.
Ich denke nachdem man die Anwendung vom Bundespersonalvertretungsgesetz nicht immer gilt, stattdessen für Angestellte das Betriebsverfassungsgesetz gilt,
hat Telekom sein Betriebliches Gesundheitswesen rechtlich aufgebohrt, um so weiter die Handhabe gegenüber Angestellte zu begründen.
Hier scheint es mir so, dass BRe da blindlinks mitgelaufen sind. "Die guten alten Zeiten", wie ein Betriebsrat zur mir meinte, "waren gar nicht so schlecht und deshalb wollte man ein besseres Betriebliches Gesundheitswesen haben."
Nur das BRe sich damit nicht an Recht und Gesetz halten, darüber wollte er nicht diskutieren.
Die ständig angeführte Freiwilligkeit zum Betriebsarzt zu gehen, scheint ein ganz schlechtes Argument zu sein.

Gilt das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit, Privatheit und Intimität nicht mehr beim Betriebsarzt, weil der Arbeitgeber es will und der Betriebsrat mitspielt?


Ein Beamter in der Runde meinte, solange er keine DDU beansprucht, muß ihn das nicht interessieren.

Ich bin mir da nicht so sicher.
Und bis dahin bleiben sie Querulanten, solange das Rückgrat nicht gebrochen wird.
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Bundesfreiwild
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Re: Betriebsrat verweigert die Zustimmung denBAD Betriebsarz

Beitrag von Bundesfreiwild »

Dazu gibt es einiges zu sagen:

1. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird (zumindest bei mir) doppelt ausgefertigt. In dem Teil für den Arbeitgeber steht KEINE Diagnose drin, weil die den Arbeitgeber auch nichts angeht. Da muss jeder Kollege dafür sorgen, dass die AUB entsprechend ausgefertigt wird.

2. Den Besuch beim Betriebsarzt zu verweigern, macht keinen Sinn, weil dies IMMER zu Ungunsten des Beamten ausgelegt wird. Der Betriebarzt kann sich überhaupt kein Urteil bilden und wenn keins da ist, kann der Dienstherr eben die DU auch ohne beschliessen. So siehts aus.

3. ALLE Arztgespräche, auch die beim Betriebs/Amtsarzt unterliegen der Schweigepflicht. Sämtliche Atteste, Gutachten anderer Ärzte -z.B. eines Psycho-"fritzen", unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht. Selbst das eigentliche Gutachten, dass der Betriebs/Amtsarzt erstellt unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht.
Das Gutachten wird zwar erstellt, darf aber nicht an den Dienstherrn weitergegeben werden, WENN DER BEGUTACHTETE KOLLEGE den ARzt NICHT von der SCHWEIGEPFLICHT ENTBINDET.
In der Regel unterschreibt man beim Besuch eine Schweigepflichtentbindungserklärung. Man MUSS dies aber nicht tun, wenn man sieht, dass das Gutachten einen Ausgang nimmt, den man nicht will.

Also kann es beim Betriebs/Amtsarzt so laufen: Die Atteste, die man dem Arbeitgeber eh schonmal vorgelegt hat, sind ja eh schon wurscht.
Würde der Arzt weitere Gutachten einfordern, z. B. nochmal direkt bei einem Facharzt oder Psychotherapeuten, kann und sollte man den Betriebsarzt/Amtsarzt ganz klar und eindeutig für diese Dokumente NICHT von der Schweigepflicht entbinden. Wäre ja noch schöner, der Arbeitgeber bekäme ein psychologisches Gutachten auf den Tisch, mit dem er dann den Kollegen so richtig mobben könnte.

Der "Patient" bestimmt also ganz klipp und klar, WAS der Arbeitgeber zu sehen bekommt.
Wenn der begutachtete Kollege am Ende des Betriebsarztbesuches erkennt, dass ihn das Gutachten in die Wüste schicken wird, kann er dem Arzt mitteilen, dass er das Gutachten nicht freigibt und die Schweigepflichtsentbindung dafür nicht erteilt.

Man hat den Besuch gemacht, das Gutachten wurde erstellt, nur der Arbeitgeber bekommt es nicht.
Dann guckt er blöd. Aber nicht lange. Denn die NICHTübergabe des Gutachtens hindert ihn nicht an der Zurruhesetzung. Er wird dann einfach sagen, dass er für den Kollegen weder eine Dienstfähigkeit und -unfähigkeit ermitteln konnte und deshalb nach eigenem Ermessen die DDU durchführen, vor allem, wenn nach DDU-Gesetz genügend Krankheitstage vorliegen.

Man muss sich also überlegen, was man will und wie man es anfängt.
Fakt ist: Wenn ich nicht will, dass der Arbeitgeber über irgendwelche Dinge meines Gesundheitszustandes in Kenntnis gesetzt wird, dann kann ich das verhindern, wenn ich für einzelne Dinge oder für den gesamten Besuch die Schweigepflicht einfordere.

Im Gutachten selbst stehen auch keine Diagnosen!!!
Dort steht nur allgemein drin, was los ist.
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Bundesfreiwild
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Re: Betriebsrat verweigert die Zustimmung denBAD Betriebsarz

Beitrag von Bundesfreiwild »

bzw....., was der Arbeitgeber nun darf oder nicht darf.
Keine einzige Diagnose. Keine Einzelbetrachtung gesundheitlicher Einschränkungen.
Nur die Ergebnisse, die für den Arbeitgeber daraus resultieren wie

Fahrzeitbeschränkung auf....
Kein Umzug.
Nur Tagesdienst zwischen....
und ggfs. andere Dinge, die der Arbeitgeber beachten muss, was alles Mögliche sein kann, die konkreten Arbeitsmittel betreffend, die Arbeitsplatzgestaltung, etc.
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Brauner
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Re: Betriebsrat verweigert die Zustimmung denBAD Betriebsarz

Beitrag von Brauner »

Habe ich gefragt, wie man taktieren sollte, wenn man die Vorteile aus einer DDU ziehen will?

Nein, das habe ich nicht getan.


Wenn ein Beamter ungewollt in die Maschinierie DDU hineingezogen wird, dann fragt der sich doch, ob soetwas legal ist.

Dabei könnte er ein berechtigtes Interesse haben, vom BR aufgeklärt zu werden, ob an dieser Verfahrensweise die Betriebräte jemals beteiligt worden sind.

Auch wird es so sein, wenn ein Beamter die Aufforderung zum Arzt zu gehen bekommt, es als willkürlich und unbegründet betrachtet,
man ihn dann nicht als Manövriermasse behandeln darf,
also als unmündig behandelt.



Andere Beamte, die es in der DDU Schwebe lassen wollen, aber keine Chancen verspielen wollen, tut es nicht weh, wenn man annimmt, sie haben eine Meise.

Wer dies diskutieren will, ist dort besser aufgehoben ---->

http://www.beamtentalk.de/zwangspension ... -t4680.htm


Bitte zurück zum Ursprungsthema.
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Bundesfreiwild
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Re: Betriebsrat verweigert die Zustimmung denBAD Betriebsarz

Beitrag von Bundesfreiwild »

Also ich kann dir nur eines sagen:

Auch "der Betriebsrat" und Protin hat sich schon mehrmals die Frage gestellt, ob dieser Dauer-Tourismus zum Betriebsarzt bei jeder neuen Zuweisung oder jeder Erkrankung rechtskonform ist. Leider haben wir bislang keinen Ansatzpunkt gefunden, dem Dienstherrn an die Karre zu fahren zu können.
Wenn er die Gesundheit und Dienstfähigkeit eines Beamten überprüfen lassen will, darf er das tun.
Will er überprüfen lassen, ob der Beamte für einen bestimmten Job geeignet ist, darf er das tun.
Grund: Im Rahmen seiner Fürsorgepflicht (die er selbst bei entsprechenden Gutachten gerne außer Acht lässt) kann er das jederzeit veranlassen - natüüürlich zum Schutze der Gesundheit des Beamten.

Es gibt bislang keinen richtigen Ansatzpunkt, den dienstherrlichen Ideen in diesem Punkt einen Riegel vorzuschieben.
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Brauner
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Re: Betriebsrat verweigert die Zustimmung denBAD Betriebsarz

Beitrag von Brauner »

Möglicherweise ist schon die Anzahl der Untersuchung im Telekom Konzern ein Indiz dafür, dass etwas nicht stimmt und deshalb an der Neutralität der beauftragten Ärzte zweifeln muß.

Ansonsten denke ich, dass man sich mit Gerichtsentscheidungen auseinandersetzen muß.
Hierfür ein Link zu einer Entscheidung zugunsten eines Beamten und eine Entscheidung gegen eine Beamtin.

http://www.michaelbertling.de/beamtenrecht/df016.htm


Da auch die Unterscheidung zwischen Beamten im aktiven Dienst und Ruhestandsbeamter nicht klar trennbar ist, frage ich mich, weshalb ich mich, in einer Ruhephase ganz ohne Beschäftigung, zum Postarzt begeben muß. Was soll ich da, wenn ich keine langen Krankenzeiten hatte?
Ich kann auch keine Gutachten vorlegen, weil ich mit meinen behandelnden Ärzten nie darüber gesprochen habe, es auch keinen Anlass dafür gab.
Dies darf man auch nicht von mir verlangen.



Weil es Forderungen aus dem Bereich der Gewerkschaften nach einem einheitlichen Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst und einer Abschaffung des Berufsbeamtentums gibt, wie es bei Wikipedia nachzulesen ist,

http://de.wikipedia.org/wiki/Beamtenrec ... schland%29


denke ich, dass die zwanghaften Untersuchungen beim Postarzt von vielen Beamten selbst gewünscht sind, (sie ein Grund sind gegen Beamte im öD).
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