Stufenfestsetzung fertige Anwaerter NRW 2013

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blubblub
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Stufenfestsetzung fertige Anwaerter NRW 2013

Beitrag von blubblub »

Hallo!

In NRW wurde ja am 15. Mai 2013 das Dienstrechtsanpassungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen beschlossen. In Art. 3 § 1 Abs. 4 dieses Dienstrechtsanpassungsgesetzes steht Folgendes:


„Bei Beamtinnen und Beamten auf Widerruf, die sich am Tag vor dem Inkrafttreten des Gesetzes im Vorbereitungsdienst befunden haben und die nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes in ein Amt der Besoldungsgruppe bis höchstens A 11 eintreten, richtet sich die Festsetzung der Stufe des Grundgehalts abweichend von § 27 Absatz 2 des Übergeleiteten Besoldungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen entsprechend nach § 27 und § 28 des Bundesbesoldungsgesetzes in der am 31. August 2006 geltenden Fassung.“

Demnach werden die bald fertigen Anwärter im September nach dem alten System (Besoldungsdienstalter) eingestuft. Bedeutet dies, dass, wenn ich seit Januar 22 Jahre bin, in Stufe 1 (Stufe 1 = 21 Jahre) komme und nächstes Jahr mit 23 gemäß dem BDA in Stufe 2?
Ich frage mich halt, wie bei Leuten verfahren wird, die auf der "Kippe" zwischen 2 Stufen stehen. Wird dann die festgelegte Stufe nochmal ganz neu durchlaufen oder ab dem Zeitpunkt der Festlegung des Besoldungsalters sprich mit 21. Jahren faengt es an zulaufen, demnach duerfte die Zyeit zwischen zwei Stufen ja nicht verfallen.
Blue Ice Ultra
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Re: Stufenfestsetzung fertige Anwaerter NRW 2013

Beitrag von Blue Ice Ultra »

Es gab im alten Besoldungsrecht kein "auf der Kippe stehen", so dass eine einwandfreie Zuordnung zu einer Erfahrungsstufe möglich ist.

Es wäre von Vorteil gewesen, wenn Sie den Art. 2 auch gelesen hätten, denn der Rest Ihrer Fragestellung ist obsolet da Sie sozusagen "Berufseinsteiger" sind.
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