Von der gesetzlichen in die private...???

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MK81
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Von der gesetzlichen in die private...???

Beitrag von MK81 »

Hallo.
Ich bin zur Zeit Tarifangestellter im Bundesland Hessen. Ab dem 01.09.2013 bin ich Beamte auf Widerruf. Ich möchte dann in die private Krankenversicherung wechseln!
Bin jetzt gesetzlich versichert bei der IKK-Südwest-Direkt. Muss ich diese jetzt kündigen( gibt es da eine Frist???), oder gibt es ein Sonderkündigungsrecht, oder erlischt der Vertrag automatisch mit Eintritt in das Beamtenverhältnis?
Kann mir vielleicht jemand weiterhelfen???
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Mikesch
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Re: Von der gesetzlichen in die private...???

Beitrag von Mikesch »

Automatisch endet ein Vertragsverhältnis nicht, denn Du könntest ja theoretisch weiterhin in der Gesetzlichen bleiben und woher soll Deine Versicherung wissen, dass sich Dein Status geändert hat? Also musst Du Kündigen und privat neu abschließen.
Was Kündigungsfristen und -Gründe anbelangt, da hilft ein Blick in die AGB Deiner Versicherung.
Grundsätzlich ist es so, wenn sich die Grundlagen für eine Versicherung geändert haben, hast Du ein außerordentliches Kündigungsrecht, aber wie gesagt, schau in Deine AGB.
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MK81
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Re: Von der gesetzlichen in die private...???

Beitrag von MK81 »

Okay, dann schau ich mal in die AGB oder kontaktiere mal die Versicherung! Danke!!!
DerHagn
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Re: Von der gesetzlichen in die private...???

Beitrag von DerHagn »

Die Mitgliedschaft versicherungspflichtig Beschäftigter endet mit Ablauf des Tages, an dem das Beschäftigungsverhältnis gegen Arbeitsentgelt endet.


Kündigen... *schmunzel*
Steinbock
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Re: Von der gesetzlichen in die private...???

Beitrag von Steinbock »

MK81 hat geschrieben:Hallo.
Ich bin zur Zeit Tarifangestellter im Bundesland Hessen. Ab dem 01.09.2013 bin ich Beamte auf Widerruf. Ich möchte dann in die private Krankenversicherung wechseln!
Bin jetzt gesetzlich versichert bei der IKK-Südwest-Direkt. Muss ich diese jetzt kündigen( gibt es da eine Frist???), oder gibt es ein Sonderkündigungsrecht, oder erlischt der Vertrag automatisch mit Eintritt in das Beamtenverhältnis?
Kann mir vielleicht jemand weiterhelfen???
Bisher warst Du in der GKV Pflichtversichert.
Mit dem Wechsel in den Beamtenstatus kannst Du in der GKV als freiwilliges Mitglied versichert bleiben, müsstest allerdings entsprechend den Vertrag ändern.
Alternativ hast Du die Möglichkeit zum 01.09.2013 deine GKV-Pflichtversicherung zu kündigen und eine PKV bei dem Unternehmen deiner Wahl abzuschließen.
Achte bitte aber darauf, dass Du einen Versicherer wählst, der auch Ergänzungstarife zu den Beihilfelücken wie z.B. bei Zahnersatz, Brillen, Heilpraktiker, Kuren usw anbietet.

Viele Grüße!
Vom Steinbock
DerHagn
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Re: Von der gesetzlichen in die private...???

Beitrag von DerHagn »

Dumme Frage, welchen "Vertrag"? Meiner Meinung nach endet die Pflichtversicherung in der gKV mit dem Erlöschen des Arbeitsverhältnisses.
Die PKV kann dann ab 01.09.21013 abgeschlossen werden oder eben die frw. KV.
Steinbock
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Re: Von der gesetzlichen in die private...???

Beitrag von Steinbock »

DerHagn hat geschrieben:Dumme Frage, welchen "Vertrag"?
Dumme Fragen gibt es nicht, nur dumme Antworten.
Ein Vertrag besteht auch mit der GKV.
DerHagn
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Re: Von der gesetzlichen in die private...???

Beitrag von DerHagn »

Puuh, da aber Versicherungspflicht aufgrund der Beschäftigung besteht, m.- E. nicht. Deshalb auch keine Kündigung oder Umschreibung nötig/möglich.
Steinbock
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Re: Von der gesetzlichen in die private...???

Beitrag von Steinbock »

DerHagn hat geschrieben:Puuh, da aber Versicherungspflicht aufgrund der Beschäftigung besteht, m.- E. nicht.
Scheinbar hast Du meine Antwort nicht richtig gelesen.
Bisher bestand für den Angestellten eine GKV-Pflicht.
Ab 01.09.2013 hat er die Wahl entweder seinen Versicherungsschutz bei der GKV als freiwilliges Mitglied weiter zu führen
oder in die PKV zu wechseln.

Und der GKV muss er eine Bestätigung über die Annahme des PKV-Vertrages zukommen lassen, sollte er sich für die PKV entscheiden.
DerHagn
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Re: Von der gesetzlichen in die private...???

Beitrag von DerHagn »

Nun denn, er kann aber auch jede andere gesetzliche Kasse wählen. Bleibt ihm überlassen.
Das mit der Bestätigung an die gKV war bei mir damals nich so, aber ok... wie auch immer.

Würde jedoch den Vertrag gerne mal sehen, denn ich damals während meiner Beschäftigung bei der gKV "unterschrieben" habe *g*
Steinbock
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Re: Von der gesetzlichen in die private...???

Beitrag von Steinbock »

DerHagn hat geschrieben:Nun denn, er kann aber auch jede andere gesetzliche Kasse wählen. Bleibt ihm überlassen.
Das mit der Bestätigung an die gKV war bei mir damals nich so, aber ok... wie auch immer. *
Dann war dies allerdings schon vor 2007. Damals gab es noch keine Pflichtversicherung in Deutschland.
Blue Ice Ultra
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Re: Von der gesetzlichen in die private...???

Beitrag von Blue Ice Ultra »

Mikesch hat geschrieben:Automatisch endet ein Vertragsverhältnis nicht, denn Du könntest ja theoretisch weiterhin in der Gesetzlichen bleiben und woher soll Deine Versicherung wissen, dass sich Dein Status geändert hat? Also musst Du Kündigen und privat neu abschließen.
Was Kündigungsfristen und -Gründe anbelangt, da hilft ein Blick in die AGB Deiner Versicherung.
Grundsätzlich ist es so, wenn sich die Grundlagen für eine Versicherung geändert haben, hast Du ein außerordentliches Kündigungsrecht, aber wie gesagt, schau in Deine AGB.
AGBs in der GKV ist ja sehr interessant.
Steinbock
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Re: Von der gesetzlichen in die private...???

Beitrag von Steinbock »

Blue Ice Ultra hat geschrieben:
Mikesch hat geschrieben:Automatisch endet ein Vertragsverhältnis nicht, denn Du könntest ja theoretisch weiterhin in der Gesetzlichen bleiben und woher soll Deine Versicherung wissen, dass sich Dein Status geändert hat? Also musst Du Kündigen und privat neu abschließen.
Was Kündigungsfristen und -Gründe anbelangt, da hilft ein Blick in die AGB Deiner Versicherung.
Grundsätzlich ist es so, wenn sich die Grundlagen für eine Versicherung geändert haben, hast Du ein außerordentliches Kündigungsrecht, aber wie gesagt, schau in Deine AGB.
AGBs in der GKV ist ja sehr interessant.
Da hat sich der Mikesch wohl etwas vertan.

Bei der GKV heißt es nicht AGB sondern Satzung.

Vergleiche dazu: https://www.bkkpfalz.de/sites/default/f ... _pfalz.pdf

Bitte beachten, soll keine Werbung darstellen - nur den Inhalt wiedergeben - wie er bei fast allen Krankenkassen zutrifft.

Gruß vom Steinbock
Blue Ice Ultra
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Re: Von der gesetzlichen in die private...???

Beitrag von Blue Ice Ultra »

Steinbock hat geschrieben:
Blue Ice Ultra hat geschrieben:
Mikesch hat geschrieben:Automatisch endet ein Vertragsverhältnis nicht, denn Du könntest ja theoretisch weiterhin in der Gesetzlichen bleiben und woher soll Deine Versicherung wissen, dass sich Dein Status geändert hat? Also musst Du Kündigen und privat neu abschließen.
Was Kündigungsfristen und -Gründe anbelangt, da hilft ein Blick in die AGB Deiner Versicherung.
Grundsätzlich ist es so, wenn sich die Grundlagen für eine Versicherung geändert haben, hast Du ein außerordentliches Kündigungsrecht, aber wie gesagt, schau in Deine AGB.
AGBs in der GKV ist ja sehr interessant.
Da hat sich der Mikesch wohl etwas vertan.

Bei der GKV heißt es nicht AGB sondern Satzung.

Vergleiche dazu: https://www.bkkpfalz.de/sites/default/f ... _pfalz.pdf

Bitte beachten, soll keine Werbung darstellen - nur den Inhalt wiedergeben - wie er bei fast allen Krankenkassen zutrifft.

Gruß vom Steinbock
So so bei der GKV heißt es nicht AGB sondern Satzung. :roll:

Ich empfehle ja immer mal ins Gesetz zu schauen: § 190 Abs. 3 SGB V
Steinbock
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Re: Von der gesetzlichen in die private...???

Beitrag von Steinbock »

Blue Ice Ultra hat geschrieben:
So so bei der GKV heißt es nicht AGB sondern Satzung. :roll:

Ich empfehle ja immer mal ins Gesetz zu schauen: § 190 Abs. 3 SGB V
Du willst doch damit nicht andeuten, dass in der Satzung der Krankenkasse nichts über Kündigungen steht ?

Bitte lesen:
§ 6 Kündigung der Mitgliedschaft
I. Versicherungspflichtige und Versicherungsberechtigte sind an die Wahl der
Krankenkasse mindestens 18 Monate gebunden. Eine Kündigung der Mitgliedschaft
ist zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats möglich, gerechnet
von dem Monat, in dem das Mitglied die Kündigung erklärt. Dem Mitglied
ist unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach
Eingang der Kündigung, eine Kündigungsbestätigung auszustellen. Die Kündigung
wird wirksam, wenn das Mitglied innerhalb der Kündigungsfrist eine
Mitgliedschaft bei einer anderen Krankenkasse durch eine Mitgliedsbescheinigung
oder das Bestehen einer anderweitigen Absicherung im Krankheitsfall
nachweist.
II. Abweichend von Abs. I Satz 1 können Versicherungsberechtigte ihre Mitgliedschaft
kündigen, weil die Voraussetzungen einer Familienversicherung
nach § 10 SGB V erfüllt sind. Absatz I Satz 4 gilt nicht. Die freiwillige Mitgliedschaft
endet in diesen Fällen mit Erfüllung der Voraussetzungen der Familienversicherung.
III. Absatz I Satz 1 gilt nicht, wenn ein Wahltarif nach § 12b gewählt wurde. In
diesem Fall kann die Mitgliedschaft zur BKK Pfalz nur unter den Voraussetzungen
des § 12b Nr. 8 gekündigt werden.


Niemand hat hier behauptet, dass das SGB V nicht auch gelesen werden kann.
Allerdings gibt es auch bei der Krankenkasse Sondertarife (Wahltarife + Krankentagegeld),
die man nicht so leicht in dem SGB finden kann.

Vergleichbar dazu gibt es in der PKV - die Tarifbedingungen, das VVG + SGB V.
Und wenn wir noch weiter suchen, sollte man dann auch noch die Beihilfevorschriften benennen.
Antworten