Hallo zusammen,
ich bin 40 Jahre und Landesbeamter (lebzeit) in der A9 gD (Stufe Acht).
Im Rahmen meiner Tätigkeit war ich 6 Jahre Tarifbeschäftigter und wurde danach 2008 verbeamtet.
Bin quasi ein Quereinsteiger mit FH Diplom.
Mir bietet sich die Möglichkeit zu einer Bundesbehörde zu wechseln.
Jetzt habe ich viele Fragen und wenig Antworten. Vielleicht kann mir jemand helfen ...
Ist man generell bessergestellt als Bundesbeamter?
Wie werde ich übergeleitet und vor allen Dingen was passiert mit meiner Erfahrungsstufe?
Muss ich in Stufe 2 wieder neu beginnen oder werde ich anderweitig übergeleitet?
Was passiert mit meiner Lebzeitverbeamtung?
Muss ich bei der Besoldung Einbußen hinnehmen?
Gibt es beim Bund eine Technikerzulage bzw. techn. Beamte?
Vielleicht kann mir jemand helfen ...
Danke vorab
m.
Vom Landesbeamten zum Bundesbeamten ...
Moderator: Moderatoren
Re: Vom Landesbeamten zum Bundesbeamten ...
Ich würde mal bei der Bundesbehörde nachfragen... Dort kann man bestimmt Auskünfte geben.
Re: Vom Landesbeamten zum Bundesbeamten ...
Moin,
also erstmal zur Klarstellung: Der Wechsel nur im Rahmen einer Versetzung (ggf. mit vorhergehender Abordnungszeit - macht der Bund gerne)! Lass dich auf nichts anderes ein! Eine generelle "Besserstellung" beim Bund hast du nicht. Besoldungs- und Versorgungsrechtlich liegt der Bund aber nach wie vor mindestens im oberen Drittel; wenn du aus einem "schlechter" zahlenden Bundesland kommen solltest, kannst u.U. sogar Plus machen. Aber Achtung: In den Tabellenbeträgen Bund sind jeden Monat 1/12 der Jahressonderzahlung enthalten, als nicht zu früh an die Decke springen (es sei denn dein Bundesland zahlt gar nix). Mit der Versetzung gehen alle Rechte und Pflichten aus dem bestehenden Dienstverhältnis zum Land auf den Bund über, mit der Maßgabe das fortan Bundesbeamten,- besoldungs und -versorgungsrecht gilt. Das Beamtenverhältnis "auf Lebenszeit" bleibt also erhalten. Bei den Erfahrungsstufen muss man schauen. Habt ihr in eurem BL abweichende Stufen und Laufzeiten vom Bund? Schau mal in die Anlagen zum BBeSG (Tabellen), wenn nicht, werden die bisher erreichten Stufen anerkannt, andernfalls erfolgt eine Art Umrechnung (§ 28 BBesG) und "erstmalige Festsetzung". Dies wird keinesfalls Stufe 2 sein, wenn du bei einem Land enstprechende Erfahrungszeiten erworben hast. Mögliche Zulagen sind auch im BBesG aufgeführt.
also erstmal zur Klarstellung: Der Wechsel nur im Rahmen einer Versetzung (ggf. mit vorhergehender Abordnungszeit - macht der Bund gerne)! Lass dich auf nichts anderes ein! Eine generelle "Besserstellung" beim Bund hast du nicht. Besoldungs- und Versorgungsrechtlich liegt der Bund aber nach wie vor mindestens im oberen Drittel; wenn du aus einem "schlechter" zahlenden Bundesland kommen solltest, kannst u.U. sogar Plus machen. Aber Achtung: In den Tabellenbeträgen Bund sind jeden Monat 1/12 der Jahressonderzahlung enthalten, als nicht zu früh an die Decke springen (es sei denn dein Bundesland zahlt gar nix). Mit der Versetzung gehen alle Rechte und Pflichten aus dem bestehenden Dienstverhältnis zum Land auf den Bund über, mit der Maßgabe das fortan Bundesbeamten,- besoldungs und -versorgungsrecht gilt. Das Beamtenverhältnis "auf Lebenszeit" bleibt also erhalten. Bei den Erfahrungsstufen muss man schauen. Habt ihr in eurem BL abweichende Stufen und Laufzeiten vom Bund? Schau mal in die Anlagen zum BBeSG (Tabellen), wenn nicht, werden die bisher erreichten Stufen anerkannt, andernfalls erfolgt eine Art Umrechnung (§ 28 BBesG) und "erstmalige Festsetzung". Dies wird keinesfalls Stufe 2 sein, wenn du bei einem Land enstprechende Erfahrungszeiten erworben hast. Mögliche Zulagen sind auch im BBesG aufgeführt.