Dienstunfähig - wie hoch ist mein Ruhegehalt ?

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sir
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Dienstunfähig - wie hoch ist mein Ruhegehalt ?

Beitrag von sir »

Ich bin 56 Jahre alt und werde jetzt aufgrund einer schweren Erkrankung dienstunfähig. Ich bin seit 1978 Kommunalbeamter und schwerbehindert.
Ich habe folgende Fragen zu meinem zu erwartenden Ruhegehalt:

1.) Wie berechnet sich das Ruhegehalt ? (nur vom Grundgehalt oder auch vom Ortszuschlag, Familienzuschlag u.s.w. ?
2.) Ich rechne mit Abschlägen meiner Pension. Wie hoch werden die sein und von was werden diese berechnet ?
3.) Fallen die Abschläge mit dem 65 Lebensjahr weg, wenn ich in die "normale" Alterspension wechsel ?

>> Dankeschön für EURE Auskünfte. <<
Anstaltszauber
Beiträge: 116
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Re: Dienstunfähig - wie hoch ist mein Ruhegehalt ?

Beitrag von Anstaltszauber »

sir hat geschrieben:1.) Wie berechnet sich das Ruhegehalt ? (nur vom Grundgehalt oder auch vom Ortszuschlag, Familienzuschlag u.s.w. ?
2.) Ich rechne mit Abschlägen meiner Pension. Wie hoch werden die sein und von was werden diese berechnet ?
3.) Fallen die Abschläge mit dem 65 Lebensjahr weg, wenn ich in die "normale" Alterspension wechsel ?
Mal so ganz grob und orientiert am BeamtVG. Landesrechtliche Regelungen mögen Abweichungen kennen.

Für jedes Jahr ruhegehaltsfähiger Dienstzeit kriegst Du 1,79375 Prozentpunkte, maximal 71,75%. Ruhegehaltsfähig ist die Zeit vom Eintritt in den öD bis zum 60. Lebensjahr plus gleichgestellte Zeiten (Wehrdienst).
Diesen Satz multiplizierst Du mit Deinem monatlichen Brutto, wozu auch Orts- und Familienzuschlag gehören, aber nur solange die Voraussetzungen dafür vorliegen.

Von diesem Brutto werden 10,8% abgezogen sowie ein weiterer kleiner Abschlag vorgenommen (1% oder so....).

Dieses Brutto muß versteuert werden und ergibt Dein Netto-Ruhegehalt.

Die Abschläge bleiben auch über das 65. Lebensjahr hinaus erhalten.

Gruß aus der Anstalt.
Pipapo
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Re: Dienstunfähig - wie hoch ist mein Ruhegehalt ?

Beitrag von Pipapo »

Golemsk,

Der EP ist vo Juli 2013. Ich denke, der TE weiß mittlerweile, nach 9 Jahren sein Ruhegehalt.