Krankenkasse / Familienzuschlag / Urlaubsplanung für Anwärte

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Gast

Krankenkasse / Familienzuschlag / Urlaubsplanung für Anwärte

Beitrag von Gast »

Hallo Zusammen,
ich bin ab Mai als Anwärter (gehob. technischer Dienst) beim BWB eingeplant.
Ich habe auf von den Regeln als Beamter noch keine große Übersicht und frage euch, auf was ich beim Einstieg achten sollte.
Ich bin mit meiner Freundin schon längere Jahre Zusammen, wohnen gemeinsam in einer Wohnung und beherbergen dort auch unseren Sohn. Bin ich dadurch evtl. auch berechtigt den Familienzuschlag zu beziehen? Gibt es sontige vergünstigungen in dieser Situation?
Meine Krankenkasse (gesetzlich, DAK) werde ich für den Einstieg wohl ersteinmal behalten?
Ist es rechtens den Anwärtern während des Einführungslerganges in den ersten drei Wochen den Urlaub zu sperren?
Also falls Ihr gute Tipps für Anwärter haben solltet antwortet einfach mal.
Vielen Dank für euer Interesse.
mfg Panketal
Skymaster
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Beitrag von Skymaster »

Hallo Panketal,

also meines Wissens nach bekommst du auch als Anwärter eine Familienzulage. Es gibt noch Familienheimfahrten, aber wie dort momentan die Regelungen sind weiß ich nicht.

Ich habe meine Beamtenlaufbahn 2001 auch beim BWB begonnen.Die Regelung war so, daß in dem Zeitraum wo du in Mannheim und beim Verwaltungslehrgang bist, eigentlich keinen Urlaub bekommst. Den Urlaub kannst du erst nehmen, wenn du auf Deutschlandtour in den verschiedennen Dienststellen bist.

Weißt du schon deinen späteren Einsatzort?

Also dann viel Spaß in Mannheim, das Essen ist dort wiklich sehr gut :-)

MFG, Skymaster
Angelfire
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Beitrag von Angelfire »

Bitte vergleiche genau deinen Beitrag in der DAK mit dem in einer PKV und lasse dich von einem unabhängigen Versicherungsberater beraten. Denke daran das der Staat NICHT die 50 % Arbeitgeberanteil zu deiner Krankenversicherung bezahlt, du in der GKV also die 100 % selber tragen musst.

Familienzuschlag gibt es nur für Verheiratete. Frage einfach bei der Gewerkschaft nach einer Besoldungstabelle, da sind auch die Kinder- und Familienzuschläge aufgeführt.

Familienheimfahrten werden bezahlt. Aber nicht jedes Wochenende, sondern maximal jedes 2. Wochenende.

Während der Theorie ist grundsätzlich Urlaubssperre. Urlaub kann nur während der Praxiszeiten genommen werden.

LG Angelfire
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Mikesch
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Re: Krankenkasse / Familienzuschlag / Urlaubsplanung für Anw

Beitrag von Mikesch »

panketal hat geschrieben: Bin ich dadurch evtl. auch berechtigt den Familienzuschlag zu beziehen?
Nein, weil verheiratet ein fest definierter rechtlicher Begriff ist, der für Zahlungen oder Zuwendungen eine Grundlage dar stellt.
Um jegwelche Vorteile zu nutzen steht es jedem frei zu heiraten oder nicht. Wer nicht heiratet, will ja seine Freiheit behalten, aus welchem Grunde sollte dieser die Vorteile eines Verheiratenen mit seinen Pflichten nutzen sollen?
Manche Mittelbehörde stellt auch nichteheliche Gemeinschaften einer Ehelichen gleich, ist IMHO aber eher eine Art goode will, ein Rechtsanspruch kann aber nicht bestehen.
panketal hat geschrieben:Ist es rechtens den Anwärtern während des Einführungslerganges in den ersten drei Wochen den Urlaub zu sperren?
Ja , natürlich...
Urlaub ist immer nur im Rahmen der dienstlichen Erfordernisse möglich, die letztendliche Entscheidung obliegt immer der Dienststelle.
Allerdings frage ich mich, wie jemand, der einen neuen Job übernimmt, in der Ausbildungsphase überhaupt auf die Idee von Urlaub kommen kann.
cu,
Mikesch
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Gast

Beitrag von Gast »

Also vielen Dank ersteinmal fürt eure Ratschläge.

Meine Dienststelle wird die WTD41 in Trier sein. Bin Fahrzeugtechniker und komme aus Berlin.

Meinen Urlaub wollte ich wegen persönlicher Gründe im theoretischen Zeitraum nehmen. Dies aber schon im Vorfeld abgelehnt. Ich verstehe das, jedoch finde ich das ganze recht unflexibel und stursinnig. (In der freien Wirtschaft/Industrie kann man direkt und relativ flexibel den Dienst antreten. )

Mit der Krankenkasse dachte ich, dass die Beihilfe einen Teil der Kosten trägt. Ist das nicht der Fall?

gruß
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Mikesch
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Beitrag von Mikesch »

panketal hat geschrieben:Meinen Urlaub wollte ich wegen persönlicher Gründe im theoretischen Zeitraum nehmen.
Die Frage ist, wie lange und in wie weit bist Du in Lage, Verlorenes wieder aufzuholen?
Da muss man die DSt verstehen. Ob das in Deinem Fall unflexibel ist, kann man in einer Ferndiagnose kaum bewerten ;-)
panketal hat geschrieben:Mit der Krankenkasse dachte ich, dass die Beihilfe einen Teil der Kosten trägt. Ist das nicht der Fall?
Die Beihilfe hat mit der Krankenkasse grundsätzlich nichts am Hut. Es zwingt Dich niemand, eine Versicherung abzuschließen :wink:
Die Beihilfe trägt je nach Familienstand oder sonstiger Gründe einen Anteil an den Krankheitskosten.

cu,
Mikesch
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EDE
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Beitrag von EDE »

Ich bin ja immer wieder verwundert, wenn ich hier und in anderen öD Foren lese, wie schlecht die Beamtenanwärter informiert sind, bzw. informiert werden.

Da machen junge Leute einen doch ziemlich einschneidenden Schritt (Berufsbeamter) und wissen absolut nicht was auf sie zukommt.

Da sollten doch die einstellenden Behörden besser beraten - aber vielleicht haben die dafür kein Personal mehr :-(

Und die Anwärter sollten doch im eigenen Interesse Beratung einfordern.
Gast

Beitrag von Gast »

Ich denke und hoffe das das wesentliche während des 1 jährigen Lehrganges gesagt wird. Für mich ist es ersteinmal wichtig am Anfang nix falsches zu machen.
Gerade mit der neuen Reform der Krankenkassen z.B. drei jährige Vertrags-Bindung.

Das mit der Beihilfe konnte mir aber wahrlich noch keiner so recht erklären?!
Angelfire
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Beitrag von Angelfire »

Kuck als erstes Mal hier, da ist schon viel erklärt :)
http://www.dz-portal.de/003_menue_links ... index.html

Die Beihilfe ist keine Versicherung. Sie erstattet dir einen gewissen Prozentsatz deiner Krankheitskosten. Da du ein Kind hast sind das 70 % deiner Aufwendungen.

(Bei der GKV zahlst du 50 % Beitrag und 50 % der Arbeitgeber für die Versicherung. Dann bezahlt die GKV deine Krankheitskosten)

Du gehst also zum Arzt und der Arzt schickt dir anschließend eine Rechnung. Diese mußt du bezahlen und dann bei der Beihilfestelle einreichen. Diese erstattet dann Ledigen ohne Kind 50 % und Beamten mit Kindern zwischen 70 und 80 %.

Die restlichen Prozente musst du über eine PKV absichern. Da du aber nicht 100 % versichern musst, ist der Beitrag also geringer, als wenn du 100 % bei der GKV selber zahlst.

Viele Grüße

Angelfire
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sz
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Beitrag von sz »

Angelfire hat geschrieben:Du gehst also zum Arzt und der Arzt schickt dir anschließend eine Rechnung. Diese mußt du bezahlen und dann bei der Beihilfestelle einreichen. Diese erstattet dann Ledigen ohne Kind 50 % und Beamten mit Kindern zwischen 70 und 80 %.
Aber als Beamter bzw. Anwärter mit Kind gelten die 70 und 80% doch nur für Frau bzw. Kind, für einen selber bleibt es beim Beihilfesatz von 50%? Oder habe ich da etwas falsch verstanden?
Admin
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Beitrag von Admin »

Den 70% Beihilfezuschlag bekommt man erst mit 2 Kindern.

Auch unverheiratete können den kompletten Familienzuschlag abfassen, wenn sie eine unterhaltspflichtige Person (z.B. eigenes Kind) in ihren Haushalt aufgenommen haben. Die sogenannte Stufe 1.
Siehe § 40 (1) Nr. 4 BBesG http://bundesrecht.juris.de/bbesg/__40.html

Familienzuschlag für Kinder hängt davon ab, ob Kindergeld gezahlt wird.
Angelfire
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Beitrag von Angelfire »

Ja stimmt, da war ich bei meiner Antwort zu sehr Frau ;)

LG Angelfire
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sz
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Beitrag von sz »

Danke für die Info, das hatte ich bisher falsch verstanden.