in der Bundesverwaltung nach diesem Stichwort sucht, wird einem das Thema als unproblematisches
und modernes Verfahren dargestellt. In der Tat: Ich bin 57 Jahre alt, Betriebsinspektor (A9Z) bei
der Bahn und versuche seit 10 Jahren nun zum drittenmal für ein oder zwei Jahre eine Auszeit
auf eigene Kosten zu nehmen. Beim nun letzenmal kommt mir das aufgrund meines Alters schon
etwas komisch vor. Die Antwort der Bahn AG lautete jedesmal: "...im Einvernehmen mit dem Bundeseisenbahnvermögen
können wir ihrem Antrag wegen der angespannten Personallage aus dienstlichen Gründen nicht zustimmen.."
Gibt es auf "voraussetzungslose Teilzeit" denn keinen Rechtanspruch? Was soll denn nun dieser ganze
Quark. Vorruhestand oder Dienstunfähigkeit gibt es ja nun auch nicht mehr ohne 10,8% Abschlag "Strafe".
Ich denke, daß man uns Beamte nur noch zum Affen macht.
