Voraussetzungslose Antragsteilzeit ("Sabbat" etc)

Themen speziell für Bundesbeamte

Moderator: Moderatoren

Antworten
Gloster
Beiträge: 47
Registriert: 16. Jun 2011, 21:46
Behörde:

Voraussetzungslose Antragsteilzeit ("Sabbat" etc)

Beitrag von Gloster »

Ist dieses Thema lediglich eine leere Worthülse? Wenn man in entsprechenden Veröffentlichungen
in der Bundesverwaltung nach diesem Stichwort sucht, wird einem das Thema als unproblematisches
und modernes Verfahren dargestellt. In der Tat: Ich bin 57 Jahre alt, Betriebsinspektor (A9Z) bei
der Bahn und versuche seit 10 Jahren nun zum drittenmal für ein oder zwei Jahre eine Auszeit
auf eigene Kosten zu nehmen. Beim nun letzenmal kommt mir das aufgrund meines Alters schon
etwas komisch vor. Die Antwort der Bahn AG lautete jedesmal: "...im Einvernehmen mit dem Bundeseisenbahnvermögen
können wir ihrem Antrag wegen der angespannten Personallage aus dienstlichen Gründen nicht zustimmen.."
Gibt es auf "voraussetzungslose Teilzeit" denn keinen Rechtanspruch? Was soll denn nun dieser ganze
Quark. Vorruhestand oder Dienstunfähigkeit gibt es ja nun auch nicht mehr ohne 10,8% Abschlag "Strafe".
Ich denke, daß man uns Beamte nur noch zum Affen macht. :evil:
c_coast
Beiträge: 16
Registriert: 11. Jun 2013, 17:57
Behörde:

Re: Voraussetzungslose Antragsteilzeit ("Sabbat" etc)

Beitrag von c_coast »

Hey,

ich bin Anwärter. Ich meine, dass meine Lehrerin meinte bzw. auch ein Betreuer aus meiner Praktikumszeit, dass es keinen Rechtsanspruch auf diese sogenannte "Sabbat"-Regelung gibt. Ich finde diese Sabbat-Regelung sehr gut, für Junge und für Alte. Junge Leute können somit monatelang verreisen, und bekommen weiterhin Geld und die etwas älteren können vor der Pension früher nach Hause.

Jedoch wie gesagt, ich meine einen Anspruch gibt es nicht.

Lg
Benutzeravatar
Bundesfreiwild
Beiträge: 1946
Registriert: 17. Jan 2011, 08:48
Behörde:
Tätigkeit: Telekomikerin
Kontaktdaten:

Re: Voraussetzungslose Antragsteilzeit ("Sabbat" etc)

Beitrag von Bundesfreiwild »

http://www.sabbatjahr.org/sabbatjahr-fuer-beamte.php
http://www.gesetze-im-internet.de/azv/B ... 10006.html
Hier speziell der §7a Experimentierklausel und §9

Sabbatjahr fällt wohl unter die Teilzeitregelungen. Und es sind auch allein die "dienstlichen Gründe", die als Verweigung herhalten dürfen.

Die "dienstlichen Gründe": Diese lapidare Formulierung würde ich nicht als Grund aktzpetieren und den Dienstherrn auffordern darzulegen, welche Gründe den genau seit Jahren die Anspar- und Abbauphase eines Sabbatjahres ausschliessen. Kann ja wohl nicht sein, dass ein ganz normaler Beamter dauerhaft unersetzbar ist.
Antworten