Nebentätigkeit bei vorzeitigem Ruhestand

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Vierminus
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Nebentätigkeit bei vorzeitigem Ruhestand

Beitrag von Vierminus »

Hallo, Gemeinde!

Ich möchte euch heute mal eine echt knifflige Frage präsentieren. So siehts aus:

In meiner Freizeit besuche ich desöfteren verschiedene Sportveranstaltungen in meiner Region, vom Tischtennis bis zum Fußball.
Für mich selbst bzw.für meine private Sammlung fotografiere ich dabei so ziemlich alles, was mir vor die Nase kommt.
Nun habe ich einem Bekannten einmal diese Bilder gezeigt und dieser hat die an das Sportportal weitergeleitet, für das er arbeitet.
Die fanden die Fotos offenbar ganz gut und haben mir angeboten, mir für die Bilder künftig einen kleinen Geldbetrag zu bezahlen. Jetzt kommt aber die Frage:

Wäre das beim Dienstherrn anzeigepflichtig? Oder gar genehmigungspflichtig? Eine feste Stundenzahl o.ä.gibt es in diesem Sinne ja nicht, im Endeffekt würde ich denen ja lediglich Fotos verkaufen, die ich sowieso mache. Bzw.wie wäre das, wenn ich denen die Bilder unentgeltlich zur Verfügung stellen würde, und mein Name drunter steht?

Vielleicht kurz zu meiner Person: Ich befinde mich seit einiger Zeit (wie offenbar doch so einige Kollegen) aufgrund von Depressionen im vorzeitigen Ruhestand.
Was dann vielleicht noch die Frage nach sich zieht, ob das seitens der Behörde oder des Amtsarztes mal als "wieder dienstfähig" ausgelegt werden kann.

Schon mal vorab vielen Dank für eure Antworten!
Kater-Mikesch
Beiträge: 1454
Registriert: 19. Jul 2012, 19:22
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Re: Nebentätigkeit bei vorzeitigem Ruhestand

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo vierminus,

schau mal bei den Telekomiker hier im Forum bei den Beiträgen nach...- hier mal der Link:
http://www.beamtentalk.de/vorruhestand- ... t5038.html

Dort ist alles wesentliche aufgeführt, da du auch Bundesbeamter bist, trifft dies auch für dich zu...
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Bundesfreiwild
Beiträge: 1946
Registriert: 17. Jan 2011, 08:48
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Re: Nebentätigkeit bei vorzeitigem Ruhestand

Beitrag von Bundesfreiwild »

Fotografieren dürfte - genau wie andere kreative Künste - keine Probleme verursachen. Kleine - gelegentliche- Einkünfte fallen nicht unter "gewerbliche" Einkünfte, da du kein Fotounternehmen führst und auch bei keinem gewerblich beschäftigt bist. Es sind deine privaten Fotos, die du nicht zum ZWECKE des Verkaufs machst, sondern man fragt dich nur, ob man das eine oder andere mal verwenden darf. Es sind auch keine regelmässigen Einkünfte, mit denen man rechnen könnte.

Stell dir mal vor, jeder der mal seinem Nachbarn 2x im Monat den Rasen mäht und dafür mal 20 Euro in die Tasche gesteckt bekommt, müsste das als Nebenjob anmelden oder genehmigen lassen. Da gäbe es viel zu tun beim Versorgungsservice.

Also steck ein und gut ist.
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