Allgemein bekannt ist ja folgendes: Die MV beträgt 65% der Endstufe aus A4 – aber was ist mit Zuschlägen, Freibeträgen und Besteuerung?
Ich habe hierzu mal 2 Tage lang Gesetze, Tabellen, Listen usw. gegoogelt und stelle folgendes Rechenbeispiel dar.
Beamter, 39J, 14 Dienstjahre, A6 Stufe 7, GdB 40, gesch., 1 Kind = 0,5 auf Lohnsteuerkarte, Pension ab 2014
Grundlage: Besoldungstabelle Bund ab 01.08.2013
Sorry, aber nach Einfügen meines Dokumentes, stehen die Zahlen leider nicht mehr so exakt untereinander...
A4 Stufe 8 2.283,02
davon 65% 1.483,96
zzgl. Pausch. 30,68 (gem. §14 BeamtVG)
zzgl. FZ Kind 106,98 (gleiche Höhe wie bisher)
Brutto 1.621,62
Abzgl. Freibeträge: Pensiosfreibetrag im Jahre 2014 sind 25,6% - allerdings greift hier die Maximalregelung pro Jahr: 1.920,00 zzgl. Zuschlag 576,00 ergibt 2.496,00 Pensionsfreibetrag pro Jahr:
monatlich: 208,00 Pensionsfreibetrag
GdB 40 entspricht einem Freibetrag von 430,00 Euro pro Jahr.
monatlich: 35,83 Behindertenfreibetrag
monatlich: 292,00 Freibetrag für 0,5 Kinder
EK-Steuerpflichtig: 1.377,79 (ohne Kinderfreibetrag)
jährlich: 16.533,48
Unter Berücksichtigung des aktuellen EK-Steuerfreibetrages i.H.v. 8130,00 und 8% Kirchensteuer, ergibt sich auf diesen Betrag eine Besteuerung von 12,14%, entspricht 2007,81
abzgl. 2.007,81
jährlich: 14.525,67
EK-Steuerpflichtig: 1.085,79 (mit Kinderfreibetrag)
jährlich: 13.029,48
Unter Berücksichtigung des aktuellen EK-Steuerfreibetrages i.H.v. 8130,00 und 8% Kirchensteuer, ergibt sich auf diesen Betrag eine Besteuerung von 7,53%, entspricht 981,72
abzgl. 981,72
jährlich: 12.047,76
Nach EK-St. 14.525,67 (ohne Kinderfreibetrag)
Nach EK-St. 12.047,76 (mit Kinderfreibetrag)
Steuervorteil durch den Kinderfreibetrag: 2.477,91
Anzurechnen 50% Kindergeld: 1.104,00
restl. Steuervorteil: 1.373,91
abzgl. EK-St. (s.o.) 981,72
Steuerminderung: 392,19
Pension:
Jährlich: 12.047,76
zzgl. St.minderung. 392,19
Jährlich: 12.439,95
monatlich: 1.036,66
zzgl. 208,00 (Pensionsfreibetrag)
zzgl. 35,83 (Behindertenfreibetrag)
zzgl. 292,00 (Kinderfreibetrag)
Ergebnis: 1.572,49 Netto-Mindestversorgung
Effektiv hat man also bei der Beispielkonstellation monatlich „Abzüge“ in Höhe von 49,13 Euro.
Bei anderen Faktoren (ledig, verh., keine Kinder, mehr als 1 Kind, GdB höher oder niedriger) fällt das Ergebnis natürlich anders aus, allerdings habe ich versucht mehr oder weniger Mittelwerte aus gängigen Statistiken zu benutzen.
Komplett für sich allein wäre die MV also 1.514,64 abzgl. EK-Steuer auf diesen Betrag (Steuersatz in diesem Fall 11,25%, unter Berücksichtigung des kompletten Pensionsfreibetrages für 2014 und des gültigen EK-St.-Freibetrag i.H.v. 8130,00 – bei 8% Kirchensteuer)
1.367,66 Netto-Mindestversorgung
Man hat also durch 0,5 Kinder auf der Lohnsteuerkarte fast 200 Eumel mehr im Monat (bringt allerdings nur etwas, wenn sie nicht postwendend als Unterhaltspflicht draufgehen

Ich hoffe, diese Berechnung hat bei einigen von Euch lange aufgestaute Fragen beantworten können, da man ja sieht, das ein paar unterschiedliche Lebensfaktoren ganz schön was ausmachen!
Sollte ich irgendwo einen Rechen- oder Sachfehler haben, bitte ich um Aufklärung. Bei der Gegenrechnung des Steuervorteils durch den Kinderfreibetrag unter Berücksichtigung des hälftigen Kindergeldes bin ich mir nämlich nicht ganz sicher, ob diese Differenz tatsächlich die Steuer nach Abzug in dieser Höhe mindert(?), oder ob dieser Betrag (392,19 €) bereits eine Steuerrückerstattung darstellt - dann hätte man ja gar keine Abzüge und noch eine Rückerstattung...
Habe mir das wie gesagt auch nur zusammengegoogelt.
Vielleicht liest es ja der/die eine oder andere Finanzbeamte/in

Gruß
impiegato74