Hallo zusammen,
ich arbeite in einer Behörde im Bereich der Information und Kommunikation.
Momentan bin ich in leitender Stellung in EG11 Tvöd mit einer monatlichen Zulage von 500 Euro angestellt.
Daraus ergibt sich ein monatliches netto von 2600.- Euro / verheiratet / 1 Kind / Lohnsteuer 3
Ab 2014 da Stufe 4 2800.- netto
Nebenbei absolviere ich gerade ein Studium welches mir eine Bachelor Qualifikation ausstellt ( Fertig Ende 2013)
( Vorraussetzung zur Verbeamtung im gehobenen Dienst ist gegeben)
Meine Behörde hat für mich eine Stelle in A11 im Stellenplan für 2014 berücksichtigt.
Wenn ich nun aber in A9 "eingestellt" werden soll, habe ich Nettoeinbußen zwischen 700-900 Euro monatlich.
Gibt es hier Möglichkeiten zu einer finanziellen Angleichung?
Kann auch höher als A9 eingestiegen werden?
Können bei Beamten auch zulagen ( speziell in der IT gezahlt werden?)
Grüße
Herbert123
Soll ich Beamter werden?
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Re: Soll ich Beamter werden?
Wäre es dann nicht sinnvoll bis 2014 zu warten ?Herbert123 hat geschrieben:Hallo zusammen,
ich arbeite in einer Behörde im Bereich der Information und Kommunikation.
Momentan bin ich in leitender Stellung in EG11 Tvöd mit einer monatlichen Zulage von 500 Euro angestellt.
Daraus ergibt sich ein monatliches netto von 2600.- Euro / verheiratet / 1 Kind / Lohnsteuer 3
Ab 2014 da Stufe 4 2800.- netto
Nebenbei absolviere ich gerade ein Studium welches mir eine Bachelor Qualifikation ausstellt ( Fertig Ende 2013)
( Vorraussetzung zur Verbeamtung im gehobenen Dienst ist gegeben)
Meine Behörde hat für mich eine Stelle in A11 im Stellenplan für 2014 berücksichtigt.
Einen Wechsel in den Beamtenstatus sollte man allerdings erst dann machen,
wenn man sich sicher ist bis zur Rente im ÖD zu bleiben.
Re: Soll ich Beamter werden?
Im Bereich des Bundes ist es grundsätzlich möglich, in einem höheren Amt als dem Eingangsamt eingestellt zu werden. Beispiel: technischer Angestellter, nach 3 Jahren direkt ein Amt über Eingangsamt A10 (A11 somit) auf Lebenszeit verbeamtet. (Voraussetzung war hier noch weitere 1,5 Jahre die zusätzlich für die Anrechnung als Laufbahnbefähigung in vergleichbarer Tätigkeit zurückgelegt sein mussten) Das könnte auch bei dir möglich sein, und darauf solltest du hinarbeiten. Eine Verbeamtung in A9 lohnt sich erst nach längerer Zeit. Die Zahlung einer Zulage für Beamte ist in diesem Sinne (meiner Kenntnis nach) nicht möglich.
Nachtrag: Siehe insbesondere § 25 Bundeslaufbahnverordnung "Einstellung in ein höheres Amt als das Eingangsamt". "Beförderungsamt muss nach dem fiktiven Werdegang erreichbar sein..." bedeutet dass du maixmal mit dem Amt eingestellt werden kannst, das du erreicht hättest wenn du schon von Anfang an Beamter gewesen wärest.
Nachtrag: Siehe insbesondere § 25 Bundeslaufbahnverordnung "Einstellung in ein höheres Amt als das Eingangsamt". "Beförderungsamt muss nach dem fiktiven Werdegang erreichbar sein..." bedeutet dass du maixmal mit dem Amt eingestellt werden kannst, das du erreicht hättest wenn du schon von Anfang an Beamter gewesen wärest.
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Re: Soll ich Beamter werden?
Thust hat geschrieben:Im Bereich des Bundes ist es grundsätzlich möglich, in einem höheren Amt als dem Eingangsamt eingestellt zu werden. Beispiel: technischer Angestellter, nach 3 Jahren direkt ein Amt über Eingangsamt A10 (A11 somit) auf Lebenszeit verbeamtet. (Voraussetzung war hier noch weitere 1,5 Jahre die zusätzlich für die Anrechnung als Laufbahnbefähigung in vergleichbarer Tätigkeit zurückgelegt sein mussten) Das könnte auch bei dir möglich sein, und darauf solltest du hinarbeiten. Eine Verbeamtung in A9 lohnt sich erst nach längerer Zeit. Die Zahlung einer Zulage für Beamte ist in diesem Sinne (meiner Kenntnis nach) nicht möglich.
Nachtrag: Siehe insbesondere § 25 Bundeslaufbahnverordnung "Einstellung in ein höheres Amt als das Eingangsamt". "Beförderungsamt muss nach dem fiktiven Werdegang erreichbar sein..." bedeutet dass du maixmal mit dem Amt eingestellt werden kannst, das du erreicht hättest wenn du schon von Anfang an Beamter gewesen wärest.
vielen Dank schon einmal für Eure Antworten.
heißt konkret ich kann im Falle einer Verbeamtung meine befristete Zulage abschreiben?
Gibts hier Paragraphen auf die ich mich beziehen könnte, über dem Eingangsamt verbeamtet zu werden?
Wie ist das mit Paragraph 46 BbesG? Kommt der hier auch zum tragen?
Danke
Herbert123
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Re: Soll ich Beamter werden?
Weiß noch jemand wann man den 46 BbesG einsetzen kann?
Danke
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