Kind über Beihilfe (+Zusatz) oder Familienversichern ?
Moderator: Moderatoren
Kind über Beihilfe (+Zusatz) oder Familienversichern ?
Hallo
folgende Konstellation
Ich Landesbeamter NRW, meine Freundin Angestellte (nicht im öffentl. Dienst) und in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert.
Das Kind könnte nun über mich 80 % Beihilfeanspruch und 20 % eine private Zusatzversicherung versichert werden. Wäre dann ja Privatpatient. Soll 39 Euro kosten (Signal)
Oder wir wählen die kostenlose Variante über die Familienversicherung.
Vl. standet ihr mal vor der gleichen Entscheidung. Was würdet ihr empfehlen?
Danke schonmal
mfg
folgende Konstellation
Ich Landesbeamter NRW, meine Freundin Angestellte (nicht im öffentl. Dienst) und in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert.
Das Kind könnte nun über mich 80 % Beihilfeanspruch und 20 % eine private Zusatzversicherung versichert werden. Wäre dann ja Privatpatient. Soll 39 Euro kosten (Signal)
Oder wir wählen die kostenlose Variante über die Familienversicherung.
Vl. standet ihr mal vor der gleichen Entscheidung. Was würdet ihr empfehlen?
Danke schonmal
mfg
Re: Kind über Beihilfe (+Zusatz) oder Familienversichern ?
Wenn dir dein Kind etwas bedeutet, die PKV!
Re: Kind über Beihilfe (+Zusatz) oder Familienversichern ?
Versichere Dein Kind in der PKV! Meine Kinder waren eine Zeit gesetzlich versichert und die überwiegende Zeit in der PKV bei mir mitversichert. Ich kann nur sagen, die Behandlung ist bei PKV Versicherten um Längen besser!
Re: Kind über Beihilfe (+Zusatz) oder Familienversichern ?
Hallo,
ich kenne mich mit dem Beihilferecht in NRW nicht im Speziellen aus, aber in Bayern (und in den meisten andere Ländern wohl auch) geht beides parallel und ist unabhängig voneinander:
- den Beihilfeanspruch von 80% hast du als Beamter für das Kind, die 20% werden über PKV versichert,
- deine Frau ist gesetzlich versichert und kann das Kind im Rahmen der Familienversicherung kostenlos mitversichern.
Man kann dann beim Arzt vor jeder Behandlung selbst entscheiden, ob man das Kind privat oder gesetzlich behandeln lässt. Tatsächlich übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung z.T. auch Sachen, die nicht beihilfefähig sind (und natürlich umgekehrt). Ich würde also beides machen; die rd. 40 EUR/Monat sollten das wert sein. Vor allem muss die PKV das Kind sechs Wochen nach der Geburt quasi bedingungslos aufnehmen. Will man das erst später, wird eine Gesundheitsabfrage fällig und Risikozuschläge oder evtl. Ablehnung drohen.
Die kostenlose Familienversicherung muss (wie die Aufnahme in die PKV) beantragt werden. (Wenn ihr verheiratet wärt, müsstest du zudem jährlich nachweisen, dass dein Einkommen unterhalb der Beitragsbemessungrenze liegt.)
Viele Grüße
sean
ich kenne mich mit dem Beihilferecht in NRW nicht im Speziellen aus, aber in Bayern (und in den meisten andere Ländern wohl auch) geht beides parallel und ist unabhängig voneinander:
- den Beihilfeanspruch von 80% hast du als Beamter für das Kind, die 20% werden über PKV versichert,
- deine Frau ist gesetzlich versichert und kann das Kind im Rahmen der Familienversicherung kostenlos mitversichern.
Man kann dann beim Arzt vor jeder Behandlung selbst entscheiden, ob man das Kind privat oder gesetzlich behandeln lässt. Tatsächlich übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung z.T. auch Sachen, die nicht beihilfefähig sind (und natürlich umgekehrt). Ich würde also beides machen; die rd. 40 EUR/Monat sollten das wert sein. Vor allem muss die PKV das Kind sechs Wochen nach der Geburt quasi bedingungslos aufnehmen. Will man das erst später, wird eine Gesundheitsabfrage fällig und Risikozuschläge oder evtl. Ablehnung drohen.
Die kostenlose Familienversicherung muss (wie die Aufnahme in die PKV) beantragt werden. (Wenn ihr verheiratet wärt, müsstest du zudem jährlich nachweisen, dass dein Einkommen unterhalb der Beitragsbemessungrenze liegt.)
Viele Grüße
sean
Re: Kind über Beihilfe (+Zusatz) oder Familienversichern ?
Nicht immer! Wenn das Einkommen des Beamten über der JAEG liegt nicht.sean1901 hat geschrieben:Hallo,
ich kenne mich mit dem Beihilferecht in NRW nicht im Speziellen aus, aber in Bayern (und in den meisten andere Ländern wohl auch) geht beides parallel und ist unabhängig voneinander:
- den Beihilfeanspruch von 80% hast du als Beamter für das Kind, die 20% werden über PKV versichert,
- deine Frau ist gesetzlich versichert und kann das Kind im Rahmen der Familienversicherung kostenlos mitversichern.
Wann zahlt die GKV und die Beihilfe nichts ?Man kann dann beim Arzt vor jeder Behandlung selbst entscheiden, ob man das Kind privat oder gesetzlich behandeln lässt. Tatsächlich übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung z.T. auch Sachen, die nicht beihilfefähig sind (und natürlich umgekehrt).
Bitte ein Beispiel, damit es der Fragende besser versteht.
Kommt darauf an, wo der Beamte versichert ist. Dies bieten nicht alle PKV-Versicherung so an.Ich würde also beides machen; die rd. 40 EUR/Monat sollten das wert sein. Vor allem muss die PKV das Kind sechs Wochen nach der Geburt quasi bedingungslos aufnehmen. Will man das erst später, wird eine Gesundheitsabfrage fällig und Risikozuschläge oder evtl. Ablehnung drohen.
in diesem Fall muss das Kind entweder als freiwilliges Mitglied in der GKV oder über die PKV versichert werden.Die kostenlose Familienversicherung muss (wie die Aufnahme in die PKV) beantragt werden. (Wenn ihr verheiratet wärt, müsstest du zudem jährlich nachweisen, dass dein Einkommen unterhalb der Beitragsbemessungrenze liegt.)
Re: Kind über Beihilfe (+Zusatz) oder Familienversichern ?
Ja, siehe Einschränkung in meinem o.g. Beitrag, letzter Satz. TE ist aber nicht verheiratet. Bei unverheirateten Paaren wird doch, sofern die Familienversicherung bei der Mutter möglich ist, nicht das Einkommen des Vaters geprüft, soweit ich informiert bin? Weiß es selbst nicht, da verheiratet.Steinbock hat geschrieben: Nicht immer! Wenn das Einkommen des Beamten über der JAEG liegt nicht.
Bsp.: GKV zahlt, Beihilfe nicht: AllergikerwäscheSteinbock hat geschrieben: Wann zahlt die GKV und die Beihilfe nichts ?
Bitte ein Beispiel, damit es der Fragende besser versteht.
Bsp.: GKV zahlt, PKV nicht: bei angesprochenen Unternehmen des TE u.a. Milchpumpen (zumindest in den mir bekannten Tarifen)
Wirklich nicht? http://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__198.htmlSteinbock hat geschrieben: Kommt darauf an, wo der Beamte versichert ist. Dies bieten nicht alle PKV-Versicherung so an.
Ok, es sind sogar zwei Monate (nicht sechs Wochen), und es muss sich um dieselbe PKV bei gleichem oder geringerem Leistungsumfang handeln.
Ja, das ist die logische Konsequenz aus dem Überschreiten der Einkommensgrenze (bei Verheirateten?).Steinbock hat geschrieben: in diesem Fall muss das Kind entweder als freiwilliges Mitglied in der GKV oder über die PKV versichert werden.
Wie gesagt: sind die Voraussetzungen erfüllt, ist die "doppelte" Absicherung des Kindes sicher nicht von Nachteil. Der Leistungsumfang der GKV bei Kindern ist unbestritten sehr gut und man spart sich den Aufwand der Abrechnung mit Beihilfestelle/PKV. Leider ist es in der Realität so (und kein Geheimnis), dass die PKV in bestimmten Situationen tatsächlich Türöffner sein kann. Zudem gibt es zahlreiche Leistungen, deren Kosten die GKV nicht übernimmt. In diesen Fällen kann die Abrechnung ja immer noch über Beihilfe/PKV erfolgen.
Falls man die Einkommensgrenze irgendwann überschreitet und das Kind aus der kostenlosen Familienversicherung herausfällt, ist es außerdem bereits ohne Gesundheitsabfrage privat versichert und muss nicht freiwilliges Mitglied der GKV werden. Ob das die 40 EUR/Monat wert ist, muss jeder für sich entscheiden.
Re: Kind über Beihilfe (+Zusatz) oder Familienversichern ?
Wie läuft es denn, wenn die Rechnungen bei der PKV eingereicht werden.
Im Erstattungsvordruck muss ja angegeben werden, ob Ansprüche aus einer gesetzlichen Krankenversicherung bestehen?
Im Erstattungsvordruck muss ja angegeben werden, ob Ansprüche aus einer gesetzlichen Krankenversicherung bestehen?
Re: Kind über Beihilfe (+Zusatz) oder Familienversichern ?
ok - hatte mich nur auf deinen Text bezogen und Du schriebst von seiner Frausean1901 hat geschrieben:Ja, siehe Einschränkung in meinem o.g. Beitrag, letzter Satz. TE ist aber nicht verheiratet. Bei unverheirateten Paaren wird doch, sofern die Familienversicherung bei der Mutter möglich ist, nicht das Einkommen des Vaters geprüft, soweit ich informiert bin? Weiß es selbst nicht, da verheiratet.Steinbock hat geschrieben: Nicht immer! Wenn das Einkommen des Beamten über der JAEG liegt nicht.
Was man allerdings nicht verallgemeineren kann, denn jeder Tarif hat andere Vertragsbedingungen.Bsp.: GKV zahlt, Beihilfe nicht: AllergikerwäscheSteinbock hat geschrieben: Wann zahlt die GKV und die Beihilfe nichts ?
Bitte ein Beispiel, damit es der Fragende besser versteht.
Bsp.: GKV zahlt, PKV nicht: bei angesprochenen Unternehmen des TE u.a. Milchpumpen (zumindest in den mir bekannten Tarifen)
Auch hier wieder, es kommt auf die jeweiligen Versicherungsbedingungen an.Wirklich nicht? http://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__198.htmlSteinbock hat geschrieben: Kommt darauf an, wo der Beamte versichert ist. Dies bieten nicht alle PKV-Versicherung so an.
Ok, es sind sogar zwei Monate (nicht sechs Wochen), und es muss sich um dieselbe PKV bei gleichem oder geringerem Leistungsumfang handeln.
Es gibt auch Tarife, wo man ein Kind innerhalb von max. 6 Monaten nachmelden kann.
Re: Kind über Beihilfe (+Zusatz) oder Familienversichern ?
Wenn die Behandlung als Privatpatient durchgeführt wurde, entsteht ja kein Anspruch aus der GKV.Siedler hat geschrieben:Wie läuft es denn, wenn die Rechnungen bei der PKV eingereicht werden.
Im Erstattungsvordruck muss ja angegeben werden, ob Ansprüche aus einer gesetzlichen Krankenversicherung bestehen?
Re: Kind über Beihilfe (+Zusatz) oder Familienversichern ?
freshair hat geschrieben:...ich würde das Kind in der GKV kostenlos mitversichern und mtl. 39€ in seine Spardose stecken...da hat das Kind im Endeffekt mehr von...
In diesem Fall, bitte nicht vergessen für das Kind folgende Zusatzversicherung abschließen: Eine stationäre Absicherung im Krankenhaus incl. Zweibettzimmer und eine Zahnzusatzversicherung
Re: Kind über Beihilfe (+Zusatz) oder Familienversichern ?
Die PKV will ja sicher nicht ohne Grund die Angabe haben, ob das Kind Ansprüche aus einer gesetzlichen Krankenversicherung hat.Steinbock hat geschrieben:Wenn die Behandlung als Privatpatient durchgeführt wurde, entsteht ja kein Anspruch aus der GKV.Siedler hat geschrieben:Wie läuft es denn, wenn die Rechnungen bei der PKV eingereicht werden.
Im Erstattungsvordruck muss ja angegeben werden, ob Ansprüche aus einer gesetzlichen Krankenversicherung bestehen?
(Mein Erstattungsvordruck sieht diese Angabe für Mitglied, Ehegatten und Kind vor)
Diese Angabe wird doch irgend eine Auswirkung haben und weglassen würde ich sie auch nicht, denn ich bestätige ja mit meiner Unterschrift die Richtigkeit meiner Angaben.
Sieht die PKV das auch so?
Re: Kind über Beihilfe (+Zusatz) oder Familienversichern ?
Wenn das Kind gesetzlich krankenversichert ist, kann die PKV gemäß § 13 Abs. 3 MB/KK oder ggf. auch nach individuellen Vertragsbedingungen das Versicherungsverhältnis kündigen.Siedler hat geschrieben: Die PKV will ja sicher nicht ohne Grund die Angabe haben, ob das Kind Ansprüche aus einer gesetzlichen Krankenversicherung hat.
(Mein Erstattungsvordruck sieht diese Angabe für Mitglied, Ehegatten und Kind vor)
Diese Angabe wird doch irgend eine Auswirkung haben und weglassen würde ich sie auch nicht, denn ich bestätige ja mit meiner Unterschrift die Richtigkeit meiner Angaben.
Re: Kind über Beihilfe (+Zusatz) oder Familienversichern ?
Die von dir, Fuzzi62, genannte Kündigungsmöglichkeit nach § 13 Abs. 3 MB/KK bezieht sich auf den VersicherungsNEHMER. Sie eröffnet dem Versicherten die Möglichkeit, die PKV zu kündigen, falls man in die GKV wechseln möchte und die Voraussetzungen dafür erfüllt.Fuzzi62 hat geschrieben: Wenn das Kind gesetzlich krankenversichert ist, kann die PKV gemäß § 13 Abs. 3 MB/KK oder ggf. auch nach individuellen Vertragsbedingungen das Versicherungsverhältnis kündigen.
(Warum sollte die PKV auch kündigen, wenn man fleißig die Prämie zahlt, aber Leistungen dann über die GKV abrechnet?!? Das ist doch prima für die PKV.)
Ohne die Thematik weiter vertiefen zu wollen, aber: Der Anspruch auf Familienversicherung besteht kraft Gesetz ohne Antragstellung! http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__10.html Hier steht: „Versichert sind…“ und eben nicht: „Es können versichert werden…“.
Auch wenn viele Beamte mit derselben Konstellation des TE für ihre Kinder die Kombination PKV/Beihilfe wählen, bedeutet das nicht, dass der Anspruch auf Familienversicherung verwirkt ist – er besteht weiterhin parallel. Die Antragstellung ist lediglich notwendig, um der GKV das Kind bekannt zu machen und eine Versichertenkarte zu erhalten, ohne die keine Behandlung beim Arzt erfolgt.
Einschränkungen gibt es tatsächlich in einigen Ländern (Hessen?), aber bei der BEIHILFE. Hier wird offenbar zuerst geprüft, ob für das Kind nicht Anspruch auf Familienversicherung besteht, bevor die Beihilfe greift. Mit der PKV hat dies aber überhaupt nichts zu tun.
@Siedler: beim vom TE genannten Unternehmen gibt es keine Erstattungsvordrucke. Zumindest kenne ich die nicht und wurde auch nie aufgefordert, welche zu verwenden. Einfach Rechnungen und formloses Anschreiben in einen Briefumschlag, fertig. Falls du die Formulare verwenden musst, kannst du ankreuzen, dass keine Ansprüche aus der GKV bestehen. Steinbock hat Recht, wenn er sagt, dass durch die Behandlung als Privatpatient kein Anspruch gegenüber der GKV entstanden ist. Diese Angaben dienen wohl eher der Betrugsprävention. Theoretische wäre es ja möglich, eine Behandlung über die GKV abrechnen zu lassen, sich dann – wie auch immer – eine Privatrechnung der Behandlung zu besorgen, um diese dann nochmal über die PKV abzurechnen (in die eigene Tasche).
Re: Kind über Beihilfe (+Zusatz) oder Familienversichern ?
Dazu wäre aber schon kriminelle Energie und Mitwirkung der Arztpraxis nötig.sean1901 hat geschrieben:Fuzzi62 hat geschrieben:
@Siedler: beim vom TE genannten Unternehmen gibt es keine Erstattungsvordrucke. Zumindest kenne ich die nicht und wurde auch nie aufgefordert, welche zu verwenden. Einfach Rechnungen und formloses Anschreiben in einen Briefumschlag, fertig. Falls du die Formulare verwenden musst, kannst du ankreuzen, dass keine Ansprüche aus der GKV bestehen. Steinbock hat Recht, wenn er sagt, dass durch die Behandlung als Privatpatient kein Anspruch gegenüber der GKV entstanden ist. Diese Angaben dienen wohl eher der Betrugsprävention. Theoretische wäre es ja möglich, eine Behandlung über die GKV abrechnen zu lassen, sich dann – wie auch immer – eine Privatrechnung der Behandlung zu besorgen, um diese dann nochmal über die PKV abzurechnen (in die eigene Tasche).
Der Behandler erhält entweder die GKV-Versichertenkarte oder man outet sich als Selbstzahler. Als GKV-Patient bekomme ich keine Rechnung, die ich der PKV einreichen könnte, und als Selbstzahler bekomme ich eine Rechnung, die ich nicht bei der GKV einreichen kann.
Re: Kind über Beihilfe (+Zusatz) oder Familienversichern ?
Wobei der Patient, dann allerdings diese Privatrechnung dann ebenfalls an den Arzt zu zahlen hätte.sean1901 hat geschrieben: Theoretische wäre es ja möglich, eine Behandlung über die GKV abrechnen zu lassen, sich dann – wie auch immer – eine Privatrechnung der Behandlung zu besorgen, um diese dann nochmal über die PKV abzurechnen (in die eigene Tasche).
Andernfalls würde der Arzt dafür Steuern zahlen müssen, ohne einen Cent erhalten zu haben.