DB Jobservice/Nebentätigkeit
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DB Jobservice/Nebentätigkeit
Hallo!
Bin neu hier im Forum und inzwischen fast 2 Jahre zu DB Jobservice "abgeordnet". Bzgl. einer sinnvollen Beschäftigung hat sich im gesamten Zeitraum so gut wie garnichts getan. Seit über einem halben Jahr hat sich bei mir sogar überhaupt niemand mehr gemeldet. Nun habe ich von einem Bekannten das Angebot bekommen, in seiner Firma einen Minijob auf 450€-Basis anzunehmen.
Kann mir jemand sagen, ob trotz des Status "DB Jobservice" eine Nebentätigkeit genehmigt wird bzw. evtl. sogar genehmigt werden muss? Und - wenn ja - wo muss ich das beantragen bzw. was muss ich dabei beachten?
Die angebotene Tätigkeit würde zweimal die Woche ca. 3-4 Stunden am Tag in Anspruch nehmen. Von einem Ganztagsjob kann also nicht die Rede sein. DB Jobservice kann somit nicht auf die Idee kommen, zu fragen, warum ich denn das nicht als Ganztagsjob mache.
Für hilfreiche Antworten bedanke ich mich.
S.
Bin neu hier im Forum und inzwischen fast 2 Jahre zu DB Jobservice "abgeordnet". Bzgl. einer sinnvollen Beschäftigung hat sich im gesamten Zeitraum so gut wie garnichts getan. Seit über einem halben Jahr hat sich bei mir sogar überhaupt niemand mehr gemeldet. Nun habe ich von einem Bekannten das Angebot bekommen, in seiner Firma einen Minijob auf 450€-Basis anzunehmen.
Kann mir jemand sagen, ob trotz des Status "DB Jobservice" eine Nebentätigkeit genehmigt wird bzw. evtl. sogar genehmigt werden muss? Und - wenn ja - wo muss ich das beantragen bzw. was muss ich dabei beachten?
Die angebotene Tätigkeit würde zweimal die Woche ca. 3-4 Stunden am Tag in Anspruch nehmen. Von einem Ganztagsjob kann also nicht die Rede sein. DB Jobservice kann somit nicht auf die Idee kommen, zu fragen, warum ich denn das nicht als Ganztagsjob mache.
Für hilfreiche Antworten bedanke ich mich.
S.
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Re: DB Jobservice/Nebentätigkeit
Hallo Stadtplan,
1) Beamte dürfen zwar Nebenjobs ausüben, müssen sich diese aber vorher (!!) genehmigen lassen.
Dabei ist insbesondere kritisch, wenn die Nebentätigkeint irgendeinen Bezug zum Hauptamt hat.
Du wirst es sicherlich abgelehnt bekommen. Dann muß der Minijob eben anders verbucht werden. (Von deinen Freund)
2) DB JobService wird auf dich zukommen. Die Jahrgänge die die 55ziger Regelung unterschrieben haben brechen Ende 2014 weg.
3) Geh aktiv auf deinen Vermittler zu und frage noch Dienstposten und Projekten.
Das gibt dir Planungssicherheiten.
4) Wieso bist du abgeordnet. Ich bin schon seit Jahren ein zugewiesener und kann mich dartüber nicht beklagen.
5) Es gibt bei der DB AG keinen Platz mehr für uns. Das BEV kann uns auch nicht alle unterbringen.
6) Die anderen Behörden können uns nicht gebrauchen da wir für die Bundesbahn ausgebildet wurden.
Genieß diesen herrlichen Sommer 8) 8) 8) 8) 8) 8) 8) 8) 8) 8) 8) 8) 8) 8) 8) 8)
1) Beamte dürfen zwar Nebenjobs ausüben, müssen sich diese aber vorher (!!) genehmigen lassen.
Dabei ist insbesondere kritisch, wenn die Nebentätigkeint irgendeinen Bezug zum Hauptamt hat.
Du wirst es sicherlich abgelehnt bekommen. Dann muß der Minijob eben anders verbucht werden. (Von deinen Freund)
2) DB JobService wird auf dich zukommen. Die Jahrgänge die die 55ziger Regelung unterschrieben haben brechen Ende 2014 weg.
3) Geh aktiv auf deinen Vermittler zu und frage noch Dienstposten und Projekten.
Das gibt dir Planungssicherheiten.
4) Wieso bist du abgeordnet. Ich bin schon seit Jahren ein zugewiesener und kann mich dartüber nicht beklagen.
5) Es gibt bei der DB AG keinen Platz mehr für uns. Das BEV kann uns auch nicht alle unterbringen.
6) Die anderen Behörden können uns nicht gebrauchen da wir für die Bundesbahn ausgebildet wurden.
Genieß diesen herrlichen Sommer 8) 8) 8) 8) 8) 8) 8) 8) 8) 8) 8) 8) 8) 8) 8) 8)
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Re: DB Jobservice/Nebentätigkeit
Hallo Jaschatz!
Erstmal danke für deine Antwort.
Beklagen will ich mich auch garnicht und den Sommer werde ich sicherlich genießen
Ob ein Nebenjob genehmigt wird oder nicht, wird sich ja zeigen. Allerdings weiß ich nicht - und das war meine eigentliche Frage - wo ich denn die Genehmigung beantrage.
Vor über zehn Jahren habe ich schon einmal einen Nebenjob ausgeübt - den habe ich bei meiner Führungskraft beantragt.
Aber wer ist jetzt meine Führungskraft
Der Personalreferent ist mein Ansprechpartner, aber, soweit ich weiß, nicht meine Führungskraft.
Wer hat schon Erfahrungen mit so einer Situation und kann mir darauf antworten?
Danke für eure Hilfe
Erstmal danke für deine Antwort.
Beklagen will ich mich auch garnicht und den Sommer werde ich sicherlich genießen
Ob ein Nebenjob genehmigt wird oder nicht, wird sich ja zeigen. Allerdings weiß ich nicht - und das war meine eigentliche Frage - wo ich denn die Genehmigung beantrage.
Vor über zehn Jahren habe ich schon einmal einen Nebenjob ausgeübt - den habe ich bei meiner Führungskraft beantragt.
Aber wer ist jetzt meine Führungskraft
Der Personalreferent ist mein Ansprechpartner, aber, soweit ich weiß, nicht meine Führungskraft.
Wer hat schon Erfahrungen mit so einer Situation und kann mir darauf antworten?
Danke für eure Hilfe
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Re: DB Jobservice/Nebentätigkeit
Hallo Stadtplan,
also es gibt im Bundesbeamtengesetz (BBG) ab § 97 die Regelung nur Nebentätigkeit...
Eine normale Nebentätigkeit sollte kein Problem sein - du muss dich an deine zuständige Personalstelle bzw. DH wenden und einen Antrag auf Nebentätigkeit stellen.
Das geht meines Wissens auch formlos...dabei musst du die Anzahlt der Stunden und die Tätigkeit pro Tag/Woche/Monat aufführen - ggf. das es sich um einen 450 €-Job handelt.
Es gibt genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten (§ 99 BBG) und nicht gen. NT (§ 100 BBG) - in deinem Fall gehe ich mal davon aus, dass es sich um eine genehmig.-pflichtige handelt...ist aber auch kein Problem...
Einfach beantragen und abwarten..
also es gibt im Bundesbeamtengesetz (BBG) ab § 97 die Regelung nur Nebentätigkeit...
Eine normale Nebentätigkeit sollte kein Problem sein - du muss dich an deine zuständige Personalstelle bzw. DH wenden und einen Antrag auf Nebentätigkeit stellen.
Das geht meines Wissens auch formlos...dabei musst du die Anzahlt der Stunden und die Tätigkeit pro Tag/Woche/Monat aufführen - ggf. das es sich um einen 450 €-Job handelt.
Es gibt genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten (§ 99 BBG) und nicht gen. NT (§ 100 BBG) - in deinem Fall gehe ich mal davon aus, dass es sich um eine genehmig.-pflichtige handelt...ist aber auch kein Problem...
Einfach beantragen und abwarten..
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Re: DB Jobservice/Nebentätigkeit
Hallo Stadtplan,
alles läuft über deinen Vermittler.
Nice weekend
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Re: DB Jobservice/Nebentätigkeit
Hallo,
also ich glaube, dass der Vermittler damit wenig zu tun hat...
Die Beantragung der Genehmigung für eine Nebentätigkeit musst du bei deinem Dienstherrn durchführen - also ich gehe davon aus, dass du bei deiner Personalstelle
diesen formlosen Antrag abgeben musst...eine Personalstelle sollte es bei dir doch geben - oder...
Dein Vermittler ist, wie es der Name schon sagt, für deine Vermittlung zuständig und hat meines Wissens keine Vorgesetzten- oder Dienstherrnfunktion...
Er kann dir keine Weisung geben oder einen Verwaltungsakt erlassen...
Oder sehe ich das jetzt ganz falsch?
also ich glaube, dass der Vermittler damit wenig zu tun hat...
Die Beantragung der Genehmigung für eine Nebentätigkeit musst du bei deinem Dienstherrn durchführen - also ich gehe davon aus, dass du bei deiner Personalstelle
diesen formlosen Antrag abgeben musst...eine Personalstelle sollte es bei dir doch geben - oder...
Dein Vermittler ist, wie es der Name schon sagt, für deine Vermittlung zuständig und hat meines Wissens keine Vorgesetzten- oder Dienstherrnfunktion...
Er kann dir keine Weisung geben oder einen Verwaltungsakt erlassen...
Oder sehe ich das jetzt ganz falsch?
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Re: DB Jobservice/Nebentätigkeit
......das Zauberwort heißt BEV
Aber das BEV wird sich bei JobService melden.
Und damit kommen die Steine ins rollen..............
Das BEV ist für uns zuständig. Über die geht gar nichts.......
Aber das BEV wird sich bei JobService melden.
Und damit kommen die Steine ins rollen..............
Das BEV ist für uns zuständig. Über die geht gar nichts.......
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Re: DB Jobservice/Nebentätigkeit
Hallo jaschatz,
das BEV ist ja personalrechtlich für die Beamten zuständig, die bei anderen Unternehmen eingesetzt werden...
Somit hat der Fragesteller ja einen Ansprechpartner bei der Personalstelle - von mir aus auch über den Vermittler...
Der Vermittler wird und kann aber über den Antrag der Nebenbeschäftigung nicht entscheiden, das macht der zuständige Dienstherr - das kann dann auch das BEV sein.
Also Antrag auf Nebenbeschäftigung beim Personalbereich stellen und abgeben...Ich denke auch einmal, dass es aus Datenschutz-Gründen deinen Vermittler nichts angeht,
was du in deiner Freizeit machst...
Wenn es aber über deinen Vermittler laufen soll, dann würde ich einen verschlossenen Umschlag in einen Umschlag für den Vermittler legen, und diesen dann bitten, den Brief
an die Personalstelle / Dienstherr weiterzugeben...
das BEV ist ja personalrechtlich für die Beamten zuständig, die bei anderen Unternehmen eingesetzt werden...
Somit hat der Fragesteller ja einen Ansprechpartner bei der Personalstelle - von mir aus auch über den Vermittler...
Der Vermittler wird und kann aber über den Antrag der Nebenbeschäftigung nicht entscheiden, das macht der zuständige Dienstherr - das kann dann auch das BEV sein.
Also Antrag auf Nebenbeschäftigung beim Personalbereich stellen und abgeben...Ich denke auch einmal, dass es aus Datenschutz-Gründen deinen Vermittler nichts angeht,
was du in deiner Freizeit machst...
Wenn es aber über deinen Vermittler laufen soll, dann würde ich einen verschlossenen Umschlag in einen Umschlag für den Vermittler legen, und diesen dann bitten, den Brief
an die Personalstelle / Dienstherr weiterzugeben...
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Re: DB Jobservice/Nebentätigkeit
Hallo Kater-Mikesch
auch so kann man es machen. Aber letztendlich läuft es auf das raus was ich eben beschrieben habe.
Leider kenne ich die einige Fälle aus unserer Welt.
auch so kann man es machen. Aber letztendlich läuft es auf das raus was ich eben beschrieben habe.
Leider kenne ich die einige Fälle aus unserer Welt.
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Re: DB Jobservice/Nebentätigkeit
Aus den Erfahrungen von T-Vivento würde ich das Thema Nebenjob evtl. so aufziehen, dass du über den Nebenjob deine beruflichen Kenntnisse erhalten und ggfs. erweitern willst, solange die Bahn für dich keinen passenden Job findet. Denn die Bahn gönnt dir ja keine Weiterbildungsmöglichkeiten und du hast keine Möglichkeit, deine Fähigkeiten IN einem Job bei der Bahn zu erhalten, wenn du nur zu Hause in Wartestellung bist.
Könnnte man als Argument evtl. angeben. Sowas sieht gut aus und der Dienstherr hätte meiner Meinung nach kaum eine Möglichkeit, dies zu verweigern, da dein "Dienst" ja nicht darunter leidet, solange du überhaupt keine Tätigkeit auszuführen hast.
Ein Minijob kann auch praktisch jederzeit aufgegeben werden, FALLS der Dienstherr dann doch endlich eine amtsangemessene Tätigkeit für dich finden WÜRDE.
Eigentlich gibts keine Verweigerungsgründe.
Antrag stellen und sehen, was draus wird.
Könnnte man als Argument evtl. angeben. Sowas sieht gut aus und der Dienstherr hätte meiner Meinung nach kaum eine Möglichkeit, dies zu verweigern, da dein "Dienst" ja nicht darunter leidet, solange du überhaupt keine Tätigkeit auszuführen hast.
Ein Minijob kann auch praktisch jederzeit aufgegeben werden, FALLS der Dienstherr dann doch endlich eine amtsangemessene Tätigkeit für dich finden WÜRDE.
Eigentlich gibts keine Verweigerungsgründe.
Antrag stellen und sehen, was draus wird.
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Re: DB Jobservice/Nebentätigkeit
Hallo Bundesfreiwild,
für die Genehmigung einer Nebentätigkeit ist es uninteressant, ob du deine beruflichen Kenntnisse erweitern oder erhalten willst...
Eine Versagung ist nur möglich, wenn dienstliche Interesse beeinträchtigt werden - da gibt es keinen Spielraum...
Also wenn die Nebentätigkeit in einem normalen Rahmen (ca. 10 % der Wochenzeit) ist und z. B. nicht in Konkurrenz zum Dienstherr steht (z. B. die Arbeit als Zugbegleiter bei der Konkurrenz), dann wird es keinen Versagungsgrund geben können...
Die Nebentätigkeit ist unabängig davon zu sehen, ob du jetzt bei der Tochter arbeitest oder später auf einem amtsangemessenen Posten arbeitest...
für die Genehmigung einer Nebentätigkeit ist es uninteressant, ob du deine beruflichen Kenntnisse erweitern oder erhalten willst...
Eine Versagung ist nur möglich, wenn dienstliche Interesse beeinträchtigt werden - da gibt es keinen Spielraum...
Also wenn die Nebentätigkeit in einem normalen Rahmen (ca. 10 % der Wochenzeit) ist und z. B. nicht in Konkurrenz zum Dienstherr steht (z. B. die Arbeit als Zugbegleiter bei der Konkurrenz), dann wird es keinen Versagungsgrund geben können...
Die Nebentätigkeit ist unabängig davon zu sehen, ob du jetzt bei der Tochter arbeitest oder später auf einem amtsangemessenen Posten arbeitest...
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Re: DB Jobservice/Nebentätigkeit
Moin,
Hast Du inzwischen praktische Erfahrungen mit der Anmeldung einer Nebentätigkeit gemacht.
Viele Grüße
Hast Du inzwischen praktische Erfahrungen mit der Anmeldung einer Nebentätigkeit gemacht.
Viele Grüße