Verlängerungsmöglichkeit der Berücksichtigungsfähigkeit

Themen speziell für Landes- und Kommunalbeamte

Moderator: Moderatoren

Antworten
Camilla
Beiträge: 2
Registriert: 9. Jul 2013, 15:00
Behörde:

Verlängerungsmöglichkeit der Berücksichtigungsfähigkeit

Beitrag von Camilla »

Meiner Tochter beabsichtigt sich im BFD, bzw. FSJ zu engagieren und unterliegt damit der Versicherungspflicht in der GKV.
Bei einem sich event. anschließendem Studium könnte sie nach Anwartschaft wieder zu 20 % in die PKV.

Für gesetzl. Versicherte gilt:Wurde die Schul- oder Berufsausbildung durch den BFD oder FSJ bzw. FÖJ unterbrochen oder verzögert, besteht die Familienversicherung für Zeiten ab dem 01.07.2011 auch für einen der Dauer des Freiwilligendienstes entsprechenden Zeitraum, höchstens aber 12 Monate, über das 25. Lebensjahr hinaus.

Die bisherigen Verlängerungsmöglichkeiten durch Zeiten eines Wehr- oder Zivildienstes oder davon befreiender Tätigkeit als Entwicklungshelfer bei der Berücksichtigungsfähigkeit beim Familienzuschlag und damit bei der beihilferechtlichen Berücksichtigungsfähigkeit gelten unabhängig von den Neuregelungen des Steueränderungsgesetzes zum Kindergeldbezug weiterhin.

Besteht diese Verlängerungsmöglichkeit der beihilferechtlichen Berücksichtigungsfähigkeit auch bei BFD, FSJ oder FÖJ?
Antworten